Schweizer Beteiligung am Schutz der EU-Aussengrenzen

Schweizer Beteiligung am Schutz der EU-Aussengrenzen

Nationalrat markiert die rote Linie

mw. Am Donnerstag, 21. September 2017, hat der Nationalrat als Erstrat mit 102 zu 75 Stimmen bei 10 Enthaltungen der Übernahme der EU-Verordnung 2016/1624 «über die Europäische Grenz- und Küstenwache» – allerdings unter Vorbehalten – zugestimmt. Dieser EU-Erlass gehört zur «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes», den die Schweiz gemäss dem Abkommen übernehmen muss, falls sie bei Schengen bleiben will. Er sei «ein notwendiger Schritt zu einer Verbesserung der heutigen Situation an der Schengen-Aussengrenze», so die knappe Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N).1
In Wirklichkeit ist der sogenannte Schengen-Raum eine der vielen Segnungen aus Brüssel, die nicht funktionieren können, weil sie in sich selbst widersinnig sind: «Grund­idee ist es, den Reiseverkehr innerhalb des ‹Schengener Raumes› mit seinen rund 500 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Sicherheitseinbussen zu vereinfachen», so die Broschüre des EDA.2 Für die europäischen Nationalstaaten bedeutet Schengen ein grundsätzliches Verbot von Personenkontrollen an ihren Landesgrenzen zu den Nachbarstaaten, falls diese ebenfalls zu Schengen gehören. Dafür sollen die Aussengrenzen mit gemeinsamen Kräften geschützt werden – eine wahre Sisyphusarbeit! Jedenfalls scheiterte die Idee eines grenzenlosen Europas sehr bald am harten Einspruch der Realität.
Tatsächlich geht es bei «Schengen» einzig um das Vorantreiben eines zentralistischen Einheitsstaates. Denn wenn ein Staat die Schengen-Aussengrenzen effektiv schützt und damit seine eigenen Landesgrenzen unter eigener Kontrolle behält, so wie die ungarische Regierung es gewagt hat, dann ist Schluss mit allen noblen Theorien!
Warum die Schweiz partout bei Schengen dabeisein muss, weiss nur die EU-Lobby in Bern, die uns Stimmbürger jahrelang damit bedrängte, ohne Schengen würden wir zu europäischen Aussenseitern wie einige ehemalige Sowjetrepubliken und müssten an den Flughäfen mit deren Staatsangehörigen in derselben Schlange stehen. Na und?
Der Nationalrat will nun der stetigen Zunahme der finanziellen Schweizer Beiträge einen Stopp setzen. Erstens soll im Bundesbeschluss verankert werden, dass sich die Schweiz höchstens mit 12 Millionen Franken jährlich an den Kosten der neuen europäischen Grenz- und Küstenwache beteiligt.3 Denn die Schweiz hat allein an die «Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex» im Jahr 2015 4,6 Millionen Euro bezahlt, 2016 bereits 9,9 Millionen – also mehr als doppelt so viel! –, 2017 geschätzte 12,4 Millionen und 2020 sollen es 14,2 Millionen sein.4 Dazu kommen weitere Beiträge an Schengen/Dublin, deren Gesamthöhe der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament nicht transparent macht. Als zweite Auflage will der Nationalrat festschreiben, dass das vorgesehene Engagement des Schweizer Grenzwachtkorps an den Schengen-Aussengrenzen nicht zu einer schlechteren Überwachung der Schweizer Grenzen führen darf.
Recht hat der Nationalrat! Damit fordert er vom Bundesrat, dass er zum einen nicht alles schlucken soll, was die Brüsseler Bürokratie ausheckt, zum anderen aber als erstes seine Verantwortung für den Schutz der Schweizer Landesgrenzen wahrzunehmen hat. – Es ist zu hoffen, dass der Ständerat in der Wintersession diese rote Linie mindestens bestätigen wird.     •

1    Für eine Verstärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache. 17.033 Medienmitteilung SiK-N vom 29. August 2017
2    Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten. Integrationsbüro EDA/EVD. Schengen/Dublin – kurz erklärt. 2. Ausgabe 2011, S. 4
3    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (17.033). Protokoll Nationalrat vom 21.9.2017
4    Botschaft des Bundesrates zu 17.033, vom 17. Mai 2017. Bundesblatt 2017, S. 4182

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