Editorial

Editorial

Die breite Diskussion um die katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen ist zum einen sicher der Komplexität der Frage geschuldet. Freiheit und Selbstbestimmung berühren zudem existentielle Fragen des menschlichen Zusammenlebens, und als anteilnehmender Zeitgenosse ist man zunehmend beunruhigt, ob die beteiligten Parteien fähig und willens sind, mit friedlichen Mitteln eine für die Bevölkerung aller Beteiligten akzeptable Lösung zu entwickeln. Und wie immer in solchen Auseinandersetzungen fragt man auch nach den realpolitischen Interessen hinter den jeweiligen Stellungnahmen – etwa der EU, die nach anfänglicher Zurückhaltung nun offen die Zentralregierung unterstützt. Vor rund drei Jahren erfuhr man auf den Strassen Barcelonas, wie sicher sich die Vertreter eines unabhängigen Kataloniens waren, dass EU und USA (und George Soros) ein solches begrüssen und auch finanziell unterstützen – um dann von Vertretern der anderen Seite zu hören, dass auch sie von den USA gefördert würden. Und warum – das fragt man auch mit Blick auf die Geschichte, die man nie ausblenden darf – hat man nach langen Auseinandersetzungen bereits gewährte Selbstbestimmungsrechte wieder rückgängig gemacht? Solches Vorgehen kann doch angesichts grösserer Autonomierechte beispielsweise der Basken nur Unmut schüren. Wozu?
Jenseits aller machtpolitischen Ambitionen stellt sich die Frage nach dem Recht. Da ist zunächst die Ebene der Menschenrechte, deren Artikel 1 (Allgemeine Erklärung der  Menschenrechte) die grundsätzliche Gleichwertigkeit und die Bindung an Vernunft und Menschlichkeit bei der Regelung unseres Zusammenlebens als unabänderliche, weil anthropologische Grundlage festhält.
Wie die nebenstehenden Beiträge zeigen, stellen sich ausserdem Fragen auf der internen Ebene des Verfassungsstaates, aber auch verschiedene Fragen aus völkerrechtlicher Sicht. Und ganz abgesehen davon: Jenseits naturrechtlicher und anthropologischer Überlegungen ist alles positive Recht – sei es innerstaatlich oder völkerrechtlicher Natur – von Menschen formuliert und muss sich grundsätzlich neuen Entwicklungen anpassen können.
Interessant in diesem Zusammenhang wäre auch ein Blick auf den schweizerischen Föderalismus: Dieser war und ist kein Konstrukt staatstheoretischer Natur, sondern hat sich historisch aus zahlreichen und längeren Auseinandersetzungen der unterschiedlichsten Standpunkte herausgebildet. Heute gewährt er den einzelnen Kantonen ein Mass an Selbstbestimmung, wie sie keine Autonomieregion in der übrigen Welt kennt. Ausgehend von der Gemeindeautonomie über die Souveränität der Kantone von unten nach oben aufgebaut, ermöglicht der Schweizer Föderalismus eine subsidiäre Aufgabenteilung, die an den Bund nur jene Aufgaben delegiert, die die unteren Ebenen nicht selbst zu bewältigen in der Lage sind. So etwa sind die direkten Staatssteuern Sache der Kantone und Gemeinden, die direkte Bundessteuer umfasst einen sehr geringen Teil der Steuerlast. Kantonal geregelt sind etwa auch das Schulwesen, Sozialhilfe, Bauwesen, Gerichtsorganisation, Polizeiwesen, Strafvollzug und anderes. Ein grosser Teil staatlicher Organisation und Verwaltung verbleibt so bei den teilstaatlichen Gemeinwesen, die damit nicht einfach zentralistischen Beschlüssen unterworfen werden, sondern über wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten und Einflussnahme und damit über ein hohes Mass an Selbstbestimmung ihrer unmittelbaren Lebensverhältnisse verfügen. Natürlich werden diese Möglichkeiten einer unabhängigeren und viel unmittelbarer bei den Betroffenen liegenden Organisation staatlicher Einrichtungen zusätzlich verstärkt durch die direkte Demokratie. Sie ermöglicht es nicht nur teilstaatlichen Behörden, sondern jedem Einzelnen, an der Gestaltung seines Umfeldes selbst mitzuwirken. Ohne diese Grundsätze hätte die Schweiz den über Jahrzehnte dauernden JuraKonflikt nicht demokratisch beilegen können. Nicht von ungefähr hat der katalanische Ministerpräsident Carlos Puigdemont die Schweiz um Vermittlung ersucht.
Man kann die Schweiz nicht exportieren – ihre Erfahrungen aber schon. Ohne die Bereitschaft, die Interessengegensätze nicht einfach mit machtpolitischer Gewalt, sondern durch echten Interessenausgleich und im Sinne grösstmöglicher Freiheit für die einzelnen Teile zu bewältigen, gäbe es die Schweiz heute nicht. Und eine weitere wichtige Erfahrung dabei war, dass die Bevölkerung in diesen Prozessen immer wieder ein feines Gespür für die Bedeutung eines solchen Ausgleiches gezeigt hat – jenseits macht­politischer Ambitionen ist das Bewusstsein der Gegenseitigkeit und der Notwendigkeit mehr oder weniger gerechter Lösungen für alle klarer. Das setzt aber die Bereitschaft zum offenen und ehrlichen Dialog voraus.

Erika Vögeli

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