Direkte Demokratie gründet auf Redlichkeit, gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Vertrauen

Direkte Demokratie gründet auf Redlichkeit, gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Vertrauen

Ungereimtheiten in der Politik des Bundesrates

von Dr. iur. Marianne Wüthrich  

Es ist faszinierend zu lesen, wie das Schweizervolk gemeinsam mit dem Bundesrat und der Bundesversammlung in mehr als 100 Jahren das Schweizer Modell ausgestaltet hat, mit zahlreichen Volksentscheiden zu Vorlagen des Parlaments oder zu Volksinitiativen; wie die Regierung und das Parlament die Anliegen der Bevölkerungsmehrheit aufgenommen und weiterentwickelt und sie dann wieder dem Souverän vorgelegt haben. Das war nur möglich in einem offenen und ehrlichen Zusammenwirken zwischen dem Volk und den Behörden. Oder allgemeiner gesagt: Das direktdemokratische Staatsmodell im Bund, in den Kantonen und Gemeinden lebt von der gegenseitigen Achtung, dem Vertrauen und der Begegnung auf gleicher Augenhöhe zwischen Bürger und Staat – offen und redlich. Das Wort, das Gesetz gilt und hat Bestand; wer eine Regelung ändern will, tut dies auf dem verfassungsmässig vorgeschriebenen Weg. Dabei hat der Souverän immer das letzte Wort.

So ist es heute noch in den meisten Schweizer Gemeinden, und so war es in der Bundespolitik bis vor etwa 25 Jahren. Seit jedoch viele Bundespolitiker sowie Direktoren und Mitarbeiter verschiedener Bundesämter mehr auf die EU, die OECD und andere ausländische Netzwerke ausgerichtet sind als auf das eigene Land und die Anliegen der Bevölkerung, harzt es im direktdemokratischen Ablauf. Die angestrebte Herrschaft der Exekutive – aus Brüssel, Strassburg und Wa­shington eifrig unterstützt, weil sie dort nichts anderes kennen – passt mit der direkten Demokratie zusammen wie Feuer und Wasser.

Wie hält es der Bundesrat mit der redlichen Information der Stimmbürger? Beispiel Energiestrategie 2050

«Die beste Versorgungssicherheit bietet laut Studie nicht Autarkie, sondern eine optimale Einbindung ins europäische Netz. Das unterstreicht die bundesrätliche Haltung, dass man eine Strommarktöffnung nicht auf ewig aufschieben kann oder sogar rückgängig macht, wie gewisse Kreise fordern.»
(Bundespräsidentin Doris Leuthard am 28. Oktober 20171)


Vor der Abstimmung am 21. Mai 2017 über die künftige Energiestrategie der Schweiz bis zum Jahr 2035 war davon nicht die Rede, dass die Schweizer Stromversorgungssicherheit ohne ein Stromabkommen mit der EU nicht gesichert wäre. Dabei wäre doch der angeblich zwingend notwendige Abschluss eines so folgenschweren Vertrages gewiss ein wesentlicher Teil einer fast zwanzigjährigen Strategie …
Kaum hatte aber Frau Leuthard das Ja des Volkes unter Dach und Fach, gab das ihr unterstellte Bundesamt für Energie BFE bei Fachstellen der ETH und der Universität Basel eine Studie zur Versorgungssicherheit in Auftrag. Die Ergebnisse dieser Studie2 stellte das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) am 27. Oktober 2017 an der Tagung «Strommarktdesign – die Herausforderungen» in Bern vor.3 Offenbar wäre gar keine Studie nötig gewesen, denn Doris Leuthard erklärt im Interview, das Ergebnis entspreche dem, was sie erwartet habe, nämlich: «Die Studie empfiehlt, dass wir uns noch stärker in den europäischen Strommarkt einbinden und den Markt in der Schweiz weiter öffnen. Nach 2035 werden die Stützungsbeiträge für erneuerbare Energie wegfallen. Bis dann werden wir hoffentlich in den europäischen Strommarkt eingebunden sein.»4 Mit diesen wenigen Sätzen legt Leuthard ihre tatsächlichen Pläne für die Schweizer Stromversorgung offen, leider erst nach der Volksabstimmung über die Energiestrategie 2050.
Wer nun findet, es sei doch gut, den bilateralen Weg mit der EU durch weitere Abkommen auszubauen, kann am Beispiel des Stromabkommens ganz konkret sehen, welche massiven Abstriche an unserer föderalistischen und direktdemokratischen Ordnung damit verbunden wären.

«Marktöffnung im Inland» heisst totale Liberalisierung des Stromhandels

Voraussetzung für den Abschluss des Stromabkommens mit der EU ist eine radikale Liberalisierung des Schweizer Stromhandels. Das Schweizer Stimmvolk hat solchen Plänen jedoch bisher nie zugestimmt. 2002 hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) das Referendum gegen das Elektrizitätsmarktgesetz ergriffen, weil dieses die Liberalisierung des Strommarkts vorsah. Das Volk schloss sich dem SGB an und lehnte das Gesetz an der Urne ab. Darauf änderte das Parlament 2007 das Gesetz etwas ab und beschloss eine Strommarktliberalisierung in zwei Schritten, die 2009 in Kraft trat. Man könnte dieses Vorgehen in Bundesbern eine demokratieverhindernde Zermürbungstaktik nennen, denn es ist eine Zumutung für die Bürger, innert weniger Jahre noch ein zweites Mal für eine fast gleiche Vorlage 50 000 Unterschriften zu sammeln – was dann auch niemand tat. Gemäss dem Gesetz von 2007 dürfen die Grosskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 000 Kilowattstunden Strom ihren Lieferanten frei wählen, also auch im Ausland, wo die Strompreise niedriger sind. Die privaten Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen sind weiterhin an die Schweizer Stromlieferanten gebunden; sie sollten nach Plan 2014 in den freien Markt entlassen werden. Dieser Schritt ist bis jetzt aber nicht erfolgt. (Quelle: Finanz und Wirtschaft vom 6.6.2017)
Doris Leuthard auf den Einwand des Interviewers, die Voraussetzungen für das Stromabkommen seien ja gar nicht gegeben, weil der inländische Strommarkt erst zum Teil geöffnet sei: «Wir sind bereit. Es braucht nur noch einen Bundesbeschluss für die vollständige Öffnung.» («Neue Zürcher Zeitung» vom 28. Oktober 2017) – Dieser Bundesbeschluss ist allerdings keine Bagatelle, denn er wird dem fakultativen Referendum unterstehen, und eine Zustimmung des Volkes ist auch diesmal kaum zu erwarten.

Schweizer Wasserkraftwerke müssen in der Hand von Kantonen und Gemeinden bleiben!

Bundespräsidentin Leuthard sagt im Interview glasklar, was Marktöffnung im Inland bedeuten würde. Es wird aber auch deutlich, dass die föderalistische Schweizer Stromversorgung, ein unter Aufsicht der Stimmbürger stehender Service public von grosser Bedeutung für unser Land, nicht so leicht zu knacken ist: «Seit der teilweisen Marktöffnung vor ein paar Jahren ist es unter den rund 700 Schweizer Versorgern zu keiner Konzentration gekommen. Mit weiterhin so vielen Akteuren und über 8000 Tarifen wird es schwierig. […]» Hoffen wir’s, dass es schwierig wird und bleibt. Denn die «vielen Akteure» sind zum überwiegenden Teil Kantone und Gemeinden. Das Wasser und die Wasserkraft stehen seit jeher unter ihrer Obhut. Die Aktien der kleineren Kraftwerke halten Kantone und Gemeinden meist zu 100 Prozent, dasselbe gilt sogar für die Axpo, einen wahren Grosskonzern, der sich in ausländischen Windpärken tummelt, statt in der Schweiz mit Solar- und Windkraft vorwärts zu machen. Nur ganz wenige Schweizer Stromgesellschaften handeln an der Börse, und auch ihre Aktien sind mehrheitlich in der Hand von Kantonen und Gemeinden. Dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die Hoheit über das Wasser und die Wasserkraft als grundlegende Einrichtungen des Service public behalten will und sich gegen deren Ausverkauf an ausländische Stromriesen zur Wehr setzen wird, versteht sich von selbst.
Da tun einem die Töne weh, die wir von der zuständigen Departementschefin zu hören bekommen: «Die kleinen Versorger sträuben sich gegen die vollständige Liberalisierung, weil wenig Leidensdruck besteht. […] Da müssen wir mit den Kantonen und dem Verband der Elektrizitätsunternehmen sprechen und sagen: Wenn ihr weiter verantwortlich sein und Geschäfte machen wollt, müsst ihr euch anders strukturieren. Das wird sicher eine schwierige Diskussion.»
* * *
Festzuhalten ist: Vor der Volksabstimmung zum revidierten Energiegesetz hat der Bundesrat über wesentliche Fakten der Energiepolitik nicht offen und ehrlich informiert und sie zur Diskussion gestellt. Selbstverständlich ist die Schweiz als Kleinstaat weiterhin angewiesen auf Energieimporte, selbstverständlich beteiligt sie sich angesichts ihrer geografischen Lage inmitten Europas an den Stromnetzen gemeinsam mit ihren Nachbarländern. Wie Oliver Koch – der als Vertreter der EU-Kommission am 27. Oktober an der Tagung des UVEK in Bern teilnahm – ausführte, ist die EU ebenso interessiert an der Zusammenarbeit mit der Schweiz: «Die EU profitiere ihrerseits von dem gut ausgebauten Schweizer Stromnetz und den zahlreichen Wasserkraftwerken, die bei ausbleibendem Wind oder Sonnenschein als Puffer dienen können.»5 Der Stromhandel und die Kooperation zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern funktioniert heute bestens, auch ohne Stromabkommen. Falls aber Deutschland oder Frankreich eines Tages selbst knapp an Strom sein sollten, werden sie die Schweiz nicht mehr beliefern – mit oder ohne Abkommen. Also gilt bei der Energie ebenso wie bei den Nahrungsmitteln: Je mehr Selbstversorgung, desto besser.

Neueste Mosaikstücke zum institutionellen Rahmenabkommen

Laut Doris Leuthard ist das EU-Stromabkommen angeblich «seit drei Jahren […] wegen des fehlenden Rahmenabkommens mit der EU blockiert», weil das Schweizervolk für die Steuerung der Zuwanderung gestimmt habe («Neue Zürcher Zeitung» vom 28.10.2017). In Wirklichkeit weiss jeder, dass die EU-Kommission schon lange vor der Abstimmung vom 9. Februar 2014 verkündet hat, ohne ein Rahmenabkommen, wonach die Schweiz EU-Recht übernehmen und sich der Rechtsprechung des EuGH unterziehen müsste, gebe es keine neuen bilateralen Abkommen mehr. – Uns soll das recht sein, denn mit über 100 bilateralen Verträgen mit der EU sind wir eigentlich rundum bedient. Aber weil Frau Leuthard vor einiger Zeit ge­äussert hat, sie wolle das Rahmenabkommen in ihrem Präsidialjahr – also bis zum 31. Dezember 2017! – unter Dach und Fach bringen, kommt sie langsam unter Zugzwang.    
Zuständig für die Verhandlungen mit der EU ist übrigens in erster Linie der neugewählte Bundesrat Ignazio Cassis, der vor einigen Tagen sein Amt als Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA angetreten hat. Das lässt auf frischen Wind in Bern hoffen. Denn nach seiner Wahl hatte Cassis die vielbeachtete Bemerkung gemacht, er wolle in bezug auf das institutionelle Rahmenabkommen den «Reset-Knopf» drücken. Genauer will sich Cassis nach seinen ersten 100 Tagen im Amt dazu äussern, liess er am 21. Oktober 2017 an der FDP-Delegiertenversammlung in Engelberg verlauten (Radio SRF, Echo der Zeit vom 21.10.2017). Kurz vor seiner Wahl war Cassis ausserdem der «Pro Tell – Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht» beigetreten, die sich gegen die Übernahme des einschränkenden EU-Waffenrechts – im Rahmen des Schengenrechts – zur Wehr setzt. Nachdem sein Beitritt in den Medien als Votum gegen Schengen interpretiert worden war, trat Cassis wieder aus «Pro Tell» aus. Nichtsdestotrotz erklärte er vor den FDP-Delegierten in Engelberg: «Ich stehe zu einem freiheitlichen, der Schweizer Tradition entsprechenden Waffenrecht.» Gesagt ist gesagt … Demgegenüber sprach der scheidende EDA-Chef Didier Burkhalter in Engelberg – der sich bisher um die Gretchenfrage der obersten Entscheidungsinstanz im Rahmenabkommen immer gewunden hatte – plötzlich Klartext: «Alle Möglichkeiten für eine institutionelle Lösung mit der EU wurden analysiert, und bei allen Varianten spielt der EuGH eine Rolle, denn er entscheidet, was in der EU Recht ist.»
Demgegenüber unterstützen gemäss Radio SRF vom 21.10.2017 auch FDP-Aussenpolitiker wie der Luzerner Ständerat Damian Müller und der St. Galler Nationalrat Walter Müller den Reset-Knopf von Bundesrat Cassis im Sinne eines Marschhalts: Sie wollen das Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen nochmals zur Diskussion stellen. – Erfreuliche Töne aus der FDP!

Die Regeln des demokratischen Diskurses wieder einhalten

Gerade weil den EU-Spitzen das direktdemokratische und föderalistische Schweizer Modell fremd ist, liegt es in der Verantwortung unserer Bundesräte und ihrer Beamten und Unterhändler, dass sie in Brüssel deutlich vertreten, was zu unserem Land passt und was nicht – und dass sie auch einmal innehalten und auf den «Reset-Knopf» drücken. An uns Bürgern und an den Parlamentariern ist es, vom Bundesrat einzufordern, dass er die Bevölkerung offen und ehrlich informiert, worüber in Brüssel verhandelt wird. Es kann doch nicht sein, dass heute nicht einmal die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates wissen, was genau im institutionellen Rahmenabkommen stehen soll. Oder dass wir zufällig in der Tagespresse lesen, dass der Bundesrat unseren Kantonen und Gemeinden die Wasserkraftwerke entziehen und sie dem «offenen Markt» beziehungsweise europäischen Grosskonzernen überlassen will.
Unverzichtbarer Teil der politischen Kultur in der direktdemokratischen Schweiz ist der redliche Umgang auf Augenhöhe und das gegenseitige Vertrauen zwischen Behörden und Verwaltung auf der einen und der Bevölkerung auf der anderen Seite. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese kostbaren Errungenschaften auf Grund des Macht- und Geltungsstrebens einiger Exekutivpolitiker und Verwaltungsbeamten verloren gehen.    •

1    «Wir können eine Strommarktöffnung nicht auf ewig aufschieben.» Interview mit Bundespräsidentin Doris Leuthard. Giorgio V. Müller und Helmut Stalder. NZZ online vom 28.10.2017
2    «Modellierung der System Adequacy [Versorgungssicherheit] in der Schweiz im Bereich Strom», herausgegeben vom Bundesamt für Energie BFE am 26. Oktober 2017; www.bfe.admin.ch/themen/00612/00613/index.html
3    Medienmitteilung des Bundesrates. Versorgungssicherheit mit Strom trotz schwierigem Marktumfeld sichergestellt. Bern, 27.10.2017
4    «Neue Zürcher Zeitung» vom 28.10.2017; vgl. auch Bericht des BFE vom 27. Oktober 2017. «Modellierung der System Adequacy in der Schweiz». Management Summary, S. 9
5    Medienmitteilung des Bundesrates. Versorgungssicherheit mit Strom trotz schwierigem Marktumfeld sichergestellt. Bern, 27.10.2017

Öffnung des Agrarmarkts statt Schutz der Inlandproduktion

mw. Das Schweizervolk hat am 24. September 2017 den Gegen(teil)-Vorschlag zur Ernährungssicherheitsinitiative des Bauernverbandes mit einem hohen Ja-Anteil angenommen. Kein Wunder bei der millionenschweren Kampagne der Befürworter, die das ganze Land mit anheimelnden Plakaten vollhängten und damit den Stimmbürgern die Sicherung der einheimischen Agrarproduktion vorgaukelten, was dem Inhalt der Abstimmungsvorlage in keiner Weise entsprach (vgl. Zeit-Fragen Nr. 19 vom 2. August, Nr. 21 vom 29. August und Nr. 22/23 vom 12. September 2017).
Nun ist der Bundesrat mit einer «Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik» an die Öffentlichkeit getreten (Medienmitteilung des Bundesrates vom 1. November 2017). Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) plant der Bundesrat, dass «die inländischen und die ausländischen Agrarmärkte im Rahmen von Handelsabkommen besser vernetzt werden» sollen. Den «Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft» will der Bundesrat «neue Perspektiven geben», dabei soll unter anderem «die Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen». Der Abbau des Grenzschutzes ist nach Meinung des Bundesrates «volkwirtschaftlich vorteilhaft und – begleitet mit geeigneten Unterstützungsmassnahmen – für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bewältigbar». – Wie in den drei erwähnten Zeit-Fragen-Artikeln dargelegt, würde diese Politik in Wirklichkeit für einen Grossteil der produzierenden Schweizer Landwirtschaftsbetriebe das Ende bedeuten.
Was hier zugunsten von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Chef des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), gesagt werden muss: Er hat das Volk und auch die Bauern vor der Abstimmung nicht belogen, sondern bereits im Sommer haargenau dieselbe Position vertreten und die «neuen Perspektiven» für die Bauern angedacht. Zum Beispiel deren Nötigung zum Zusammenlegen ihrer Höfe, weil gemäss der Milchbüechli-Rechnung von Herrn Schneider-Ammann für die doppelte Bodenfläche nur noch einer statt zwei Traktoren benötigt würden, so dass die Direktzahlungen aus Bern längerfristig halbiert werden könnten …
Hingegen haben die Spitzen des Schweizerischen Bauernverbandes SBV, die jetzt so laut lamentieren, die Bauernschaft und die Bevölkerung irregeführt. Sie hätten ihre von 150 000 Stimmberechtigten unterzeichnete Volksinitiative nicht zurückziehen dürfen. Und sie hätten nicht die Werbetrommel für den Gegen(teil)-Vorschlag schlagen dürfen, wohl wissend, dass dessen Formulierung so oder anders ausgelegt werden kann.
Nun stehen der SBV und politische Parteien wie die SVP oder auch die Grünen – die keine offenen Grenzen für Importe von billigen, aber in bezug auf Umwelt und Gesundheit bei weitem nicht so streng kontrollierten Nahrungsmitteln wollen, wie es das Schweizer Recht vorschreibt, – vor ihrem selbstangerichteten Schlamassel. Wie sie sich daraus herausarbeiten und sich auf ihre Verpflichtung besinnen wollen, ihre Kräfte für die produzierende Schweizer Landwirtschaft und den Anspruch der Konsumenten auf gesunde Ernährung einzusetzen, werden wir sehen.

Grosse Bedeutung der Schweizer Wasserkraft für die Energieversorgung des Landes

«Der Wasserkraftwerkspark der Schweiz besteht heute (1.1.2017) aus 643 Zentralen (Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens 300 kW), welche pro Jahr durchschnittlich rund 36 264 Gigawattstunden (GWh/a) Strom produzieren. Davon werden rund 48,2 % in Laufwasserkraftwerken, 47,5 % in Speicherkraftwerken und rund 4,3 % in Pumpspeicherkraftwerken erzeugt. Rund 63 % dieser Energie stammen aus den Bergkantonen Uri, Graubünden, Tessin und Wallis. Beachtliche Beiträge liefern auch die Kantone Aargau und Bern. Aus zentralen internationalen Wasserkraftanlagen an Grenzgewässern stammen rund 11 % der schweizerischen Wasserkrafterzeugung.
Die Wasserkraftnutzung besitzt ein Marktvolumen von über 1,8 Milliarden Franken (bei 5 Rp./kWh ab Werk) und stellt somit einen wichtigen Zweig der schweizerischen Energiewirtschaft dar.» (Wasserkraft. Homepage des Bundesamtes für Energie BFE) 

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