Landwirtschaft und direkte Demokratie (Teil 3)

Landwirtschaft und direkte Demokratie (Teil 3)

Das Volk stellt Weichen nach dem Zweiten Weltkrieg

von Dr. rer. publ. W. Wüthrich

Zu Beginn ein kurzes Resümee zu Teil 1 und 2 der Artikelfolge (vom 7. Juni und 2. August 2016): Die Jahre der Not im Ersten Weltkrieg und unmittelbar danach hatten die ­Politik und die Bevölkerung für die Fragen der Landwirtschaft sensibilisiert. Nach etlichen Volksabstimmungen wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die Bauern zu unterstützen und die Versorgung mit Lebensmitteln besser zu sichern. Der Bund begann zu planen und vorzusorgen. Diese Entwicklung mündete im Zweiten Weltkrieg in den «Plan Wahlen». Die Schweiz war von den feindselig gesinnten Achsenmächten eingekreist, und es gelang, auf eigenem Boden genügend Nahrungsmittel zu produzieren, so dass niemand Hunger leiden musste.

Auch nach dem Krieg war die Vorsorge wichtig. 1947 stimmte der Souverän den neuen Wirtschaftsartikeln zu, in denen ganz zentral der Satz stand:

Wenn das Gesamtinteresse es rechtfertigt, ist der Bund befugt, nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Vorschriften zu erlassen,
[…] zur Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer krisenfähigen Landwirtschaft sowie zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes.

1952 bestimmte das Landwirtschaftsgesetz die Richtung für die Politik in den folgenden Jahrzehnten. Die Produktion sollte mit einem Bündel von Massnahmen gelenkt und gesteuert werden und die Bauern ein ausreichendes Einkommen erhalten:
Anbauprämien sollten den Ackerbau fördern, Investitionshilfen den Kauf von Maschinen erleichtern, der Dieseltreibstoff verbilligt abgegeben werden usw.
Der Bund bestimmte die Preise für wichtige Produkte wie zum Beispiel die Milch und garantierte die Abnahme. Die Buchhaltung in Musterbetrieben lieferte die Zahlen, um für die Bauern ein angemessenes Einkommen zu berechnen. Dieses richtete sich nach dem Modell des «Paritätslohns». Ein Bauer sollte ein Einkommen erzielen, das vergleichbar war mit dem eines ausgebildeten Facharbeiters in der Industrie.
Der Grenzschutz mit Zöllen und Importbeschränkungen gehörte zu dieser Politik, und zwar nach folgendem Verfahren: Die Einfuhr von bestimmten Produkten war frei, solange keine gleichartigen inländischen Erzeugnisse erhältlich waren. Wurden inländische Produkte zu angemessenen Preisen angeboten, jedoch in ungenügender Menge, so wurde der Import beschränkt. Falls das inländische Angebot den vollen Bedarf deckte, wurde die Einfuhr verboten. Dieses Konzept war breit abgestützt. So hatten intensive Gespräche stattgefunden zwischen dem Schweizerischen Bauernverband und den Wirtschaftsverbänden. Gerhard Winterberger war auf einem Bergbauernhof aufgewachsen und später langjähriger Direktor des Handels- und Industrievereins. Er wird als «Vater» des Paritätslohns bezeichnet (Schweizer Monat 1921–2012, S. 121). Im Parlament fand das Landwirtschaftsgesetz gute Aufnahme. Die Regierungsparteien, alle Wirtschaftsverbände und auch alle Gewerkschaften traten in einem gemeinsamen Aktionskomitee für die Vorlage ein. So etwas gab es weder vorher noch nachher. Acht «Kriegsbundesräte» traten für das Gesetz ein und würdigten und verdankten die Leistung der Bauernschaft im Krieg. Auch Liberale setzten sich – ganz gegen ihre sonstige Einstellung – für die eher planwirtschaftliche Agrarordnung ein. Sie hatten erlebt, dass es Situationen gibt, wo man nicht alles und jedes importieren kann. Der Ständerat stimmte einstimmig zu. Im Nationalrat gab es nur acht Gegenstimmen – von Gottfried Duttweiler und dem Landesring der Unabhängigen. Aus ihrem Kreis bildete sich ein Komitee «Zum Schutz der Verbraucherinteressen», das das Referendum ergriff, so dass es zur Abstimmung kam. Angesichts der Geschlossenheit der befürwortenden Organisationen fiel das Ergebnis recht knapp aus. Das Bundesgesetz über die Förderung der Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes (Landwirtschaftsgesetz) wurde am 30.3.1952 mit 54 Prozent der Stimmen angenommen.

Nachkriegszeit – erste Tendenzen zur Überproduktion

Die Ackeranbaufläche hatte sich in den Kriegsjahren auf Grund des Plan Wahlen fast verdoppelt. Es war für die Landesregierung nach dem Krieg wichtig, den Ackerbau weiter zu fördern und eine starke Verkleinerung der Ackerflächen zu verhindern. Bereits in den dreissiger Jahren war es zur Überproduktion von Milch gekommen, und es wurden über Notrecht für einige Jahre Kontingente für die Milch eingeführt. Viele Bauern stellten jedoch nach dem Krieg wieder auf Milchproduktion um, und die Ackerflächen verringerten sich um 10 000 Hektaren (um etwa 35 Prozent) – weit mehr als geplant. Verschiedene Gründe waren dafür massgebend. Milchwirtschaft passt besser zur hügeligen Landschaft im Mittelland und zu den Berghängen im rauhen Klima der Voralpen und Alpen, während Getreide in grossflächigen Ländern viel besser kultiviert werden kann. Dazu kommt, dass der Ackerbau arbeitsintensiver ist und die Arbeitskräfte in der Hochkonjunktur immer knapper wurden. Weiter hatte die Milchwirtschaft für die Bauernfamilie den Vorteil, dass das Einkommen kontinuierlich anfällt. – Der Bundesrat versuchte vorsichtig, Gegensteuer zu dieser Entwicklung zu geben. Er setzte 1954 den Milchpreis als Lenkungsmassnahme um 1 Rappen je Liter herab, während er gleichzeitig als Anreiz die Anbauprämien für Getreide und Feldfrüchte erhöhte. Damit verringerte sich das bäuerliche Einkommen gesamthaft nicht – im Einzelfall jedoch schon. Eine Gruppe von Bauern aus der französischen Schweiz, die Union des producteurs suisse UPS, organisierte am 9. Mai 1954 den ersten «Marsch auf Bern», an dem 25 000 Bauern teilnahmen. Es sollte in den folgenden Jahrzehnten noch weitere solche Demonstrationen auf dem Bundesplatz geben. 1961 waren es 40 000 Bauern, die protestierten, weil der Bundesrat den Milchpreis nur um 2 und nicht wie gefordert um 4 Rappen heraufsetzte. Konsumentenproteste gab es auch: Als 1967 die Butter- und Käsepreise erneut stiegen, riefen die Westschweizer Konsumentinnen zum Butterstreik auf. Der Verkauf in den Läden der Westschweiz und zum Teil auch in der deutschen Schweiz ging deutlich zurück (weil man auf Margerine ausweichen konnte), und die Lage wurde kritisch. – Die Medien begannen in diesen Jahren von einem «Milchsee» und einem «Butterberg» zu sprechen.
Nach dem Erlass des Landwirtschaftsgesetzes zeigte sich bald, dass die Steuerung der Produktion nicht so einfach war. Auch konnte man den Paritätslohn unterschiedlich verstehen. Während ihn viele Bauern zu Recht als direkten Anspruch auf ein angemessenes Einkommen verstanden, war er für die Mitarbeiter in der Abteilung für Landwirtschaft auch ein Instrument für ihre mittelfristige Planung. So versuchten sie, die Milchwirtschaft (die zu Überschüssen neigte) weniger und andere Bereiche dagegen mehr zu unterstützen – was nicht immer verstanden wurde.
Es gab nach dem Krieg weitere Gründe, die die Tendenz zur Überproduktion verstärkten. Neue Maschinen und Traktoren fanden Eingang auf die Bauernhöfe, und Pferde wurde immer seltener. Die Düngemittel wurden verbessert, und es gelang, Kühe zu züchten, die mehr Milch gaben. In vielen Gebieten kam es zur Zusammenlegung von oft weit auseinanderliegenden Wiesen und Ackerflächen. Sumpfige Wiesen wurden entwässert und die Wege und Strassen verbessert. Die Betriebe liessen sich so einfacher und effizienter bewirtschaften. Kurz gesagt: Die Landwirtschaft wurde leistungsfähiger.
Weil der Bund sich verpflichtet hatte, den Bauern die Milch zu einem festen Preis abzunehmen, kam es bald einmal zu Überschüssen. Möglichst viel wurde verkäst und exportiert, wobei wie bei allen Schweizer Produkten auf hohe Qualität geachtet wurde. Der Emmentaler gelangte so zu Weltruf. Aus dem verbleibenden Rest an Milch wurde meist Butter hergestellt (die eingefroren wurde), oder die Milch wurde zu Milchpulver verarbeitet, das oft zu Billigstpreisen ins Ausland verkauft wurde – zum Beispiel in die Sowjetunion, nach Indien und in afrikanische Länder.

Alternativen zur Milchwirtschaft – Anbau von Zuckerrüben

Der Bundesrat hatte zwar nach dem Krieg wenig Erfolg mit seiner Politik, die Ackerflächen zu erhalten. Die Schweiz wurde mehrheitlich wieder «grün». – Einen Erfolg konnten die Planer in Bern trotzdem verbuchen – mit der Förderung des Anbaus von Zuckerrüben.
Die Voraussetzungen waren günstig. Es gab bereits Erfahrungen seit Anfang des 20. Jahrhunderts. Im Berner Seeland wurden Zuckerrüben angebaut und seit 1899 in der Zuckerfabrik Aarberg zu einheimischem Zucker verarbeitet. Die Produktion war jedoch bescheiden, so dass der Selbstversorgungsgrad nach dem Zweiten Weltkrieg lediglich etwa 15 Prozent betrug. Es lag nahe, auch in der Ostschweiz eine Zuckerfabrik zu bauen und den Anbau von Zuckerrüben mit Bundesmitteln zu fördern. Nach grossen anfänglichen Schwierigkeiten und nach zwei Volksabstimmungen sollte diese Politik jedoch eine Erfolgsgeschichte werden.
Die neue Zuckerfabrik sollte in Andelfingen gebaut werden. Die Planer in der Abteilung für Landwirtschaft waren zuversichtlich, dass ihr Projekt Erfolg haben werde. National- und Ständerat nahmen das Projekt ­positiv auf und stimmten grossmehrheitlich dafür. Das Referendum wurde ergriffen, und es kam zur Volksabstimmung – und zu einer bösen Überraschung. Das Volk stimmte am 14. März 1948 mit 63,3 Prozent klar Nein. Die Gründe lagen mehr im psychologischen Bereich. Die ganze Aufmachung der neuen Zuckerordnung erinnerte allzu sehr an die staatlich gesteuerte Wirtschaft im Krieg, und davon wollten viele loskommen. So hätte der Bundesrat die Anbaufläche und die Preise der Zuckerrüben bestimmt, die Verwertung organisiert und manches mehr – so wie er es im Krieg mit allen Grundnahrungsmitteln gemacht hatte. Um dies alles zu finanzieren, sollten die Zölle auf importierten Zucker heraufgesetzt werden, was den Preis für die Konsumenten erhöht hätte. Eine grosse Mehrheit sagte nein. Auch die Bauern wollten vielfach wieder mehr unternehmerische Freiheit und selber bestimmen, was sie anbauen wollten.

Das Volks-Nein führt zum Erfolg

Mit dem Nein des Volkes war das Zucker-Projekt jedoch nicht «gestorben». Ganz im Sinn des Subsidiaritätsprinzips nahmen nun Gemeinden, Kantone, Verbände und private Unternehmen die Sache selber in die Hand. Sie gründeten die Schweizerische Vereinigung für Zuckerwirtschaft, die ihrerseits eine Aktiengesellschaft gründete, an der der Bund gar nicht beteiligt war, dafür aber zwanzig Kantonsregierungen, Verbände und Firmen aus dem Handel und der Industrie sowie zahlreiche Privatpersonen. Sie bereiteten eine neue Zuckervorlage «ohne Bund» vor, die die Erhöhung des Zuckerpreises zum vornherein ausschloss. Sie wurde im National- und Ständerat einstimmig angenommen – was selten ist. Auch im Volk kam niemand auf die Idee, das Referendum zu ergreifen. – Dieser politische Ablauf der Geschehnisse ist ein Musterbeispiel für das Funktionieren des Föderalismus und des Subsidiaritätsprinzips, das in ein Staatskundelehrbuch gehört: Das Referendums-Nein von 1948 hatte zu einer Lösung geführt, die allgemein akzeptiert wurde. Die Bevölkerung in Frauenfeld stimmte dem Bau der neuen Zuckerfabrik zu und war auch bereit, sich finanziell zu beteiligen. 1974 und 1985 kam es zu zwei weiteren eidgenössischen Volksabstimmungen über den Ausbau der Zuckerfabrik und die Vergrösserung der Anbauflächen von Zuckerrüben. 1974 stimmte das Volk ja, aber 1985 nein zu einem Projekt, das allzu gross dimensioniert war. Heute bauen in der Schweiz 6000 Bauern auf rund 20 000 Hektaren Zuckerrüben an, die in den beiden Zuckerfabriken in Aarberg und Frauenfeld (die heute 3000 Mitarbeiter beschäftigen) zu etwa 250 000 Tonnen Zucker verarbeitet werden, was einem Selbstversorgungsgrad von knapp 100 Prozent entspricht. 85 Prozent gelangten in die Lebensmittelindustrie und 15 Prozent in die Läden. Heute kann man im Herbst auf den Zufahrtsstrassen zu Aarberg und Frauenfeld viele Traktoren mit Anhängern hoch beladen mit Zuckerrüben antreffen. Auch ein «sanfter Duft» zeigt der Bevölkerung, dass die Zuckerverarbeitung auf Hochtouren läuft. Niemand stört sich, weil die Fabrik einfach zur Region gehört. – Der Schweizer Zucker war und ist ein Erfolgsprojekt, bei dem das Volk in der Anfangsphase entscheidende Weichen gestellt hat.
In anderen Bereichen der Landwirtschaftspolitik verlief die Entwicklung weniger gradlinig als beim Zucker. Gibt es Alternativen zur offiziellen, zentral gesteuerten und geplanten Landwirtschaftspolitik, fragten sich manche Bürger, die der Landwirtschaft nahestanden und sich Sorgen machten. Wohlgemerkt: Dies geschah auf Grund des Landwirtschaftsgesetzes von 1952, das vom Volk mit 54 Prozent angenommen wurde. Diese Vordenker schlugen eine Richtungsänderung vor, die aus heutiger Sicht erstaunt. Auch sie beriefen sich wie die Akteure beim Zucker auf das Subsidiaritätsprinzip, gemäss dem der Staat nur Dinge in die Hand nehmen soll, die der Bürger nicht selber erledigen kann. Und sie beriefen sich auf eine lange Tradition, die weit zurück ins Mittelalter reicht, als sich die Bauern zu Genossenschaften zusammenschlossen, um ihr Eigentum zu schützen.

Gemeindeflurgenossenschaften – mögliche Alternative zur offiziellen Landwirtschaftspolitik

«Mehr Genossenschaftswesen und weniger Staat» war die Devise dieser Bewegung. Einer der Wortführer war Hermann Studler, langjähriger Landwirtschaftsdirektor, also Regierungsrat, im Kanton Aargau. Beispiel für eine erfolgreiche Gemeindeflurgenossenschaft ist die Markgenossenschaft Schwyz, die ihre Wurzeln im Mittelalter hat. Wie bei allen germanischen Siedlungen hatte jeder Ansiedler im «alten Lande» Schwyz sein eigenes Haus und seinen eigenen Hof. Alles übrige Land aber blieb in Gemeinschaft aller Ansiedler und bildete demnach die gemeine Mark oder Landesallmende, die gemeinschaftlich genutzt wurde. Die Markgenossenschaft Schwyz besteht heute noch. Sie verfügt über einen grossen Teil des landwirtschaftlichen Bodens im Kanton.
Studler machte sich Sorgen über die unbefriedigende Situation kleiner Betriebe in den fünfziger Jahren, die oft nicht mehr als fünf Hektaren Boden bearbeiteten. Er schlug ihnen vor, sich zu Flurgenossenschaften zusammenzuschliessen. Heute sind die Schweizer Bauernbetriebe deutlich grösser. Denkbar wäre folgendes Vorgehen gewesen: Kleinbauern würden ihren Hof behalten und ihr Land als Sacheinlage in die Genossenschaft einbringen. Dafür würden sie je nach Fläche einen oder mehrere Anteilsscheine erhalten, die verzinst würden. Ihr Einkommen würde sich dann zusammensetzen aus den Zinsen und dem Lohn als Mitarbeiter der Genossenschaft. Dazu ein Ausschnitt aus einer der Reden von Regierungsrat Studler:
«Aus dem letzten Bericht des Bundesrates ist zu schliessen, dass die ideale Betriebsgrösse zwischen 10 und 20 Hektaren liegt. Wenn man sich aber darüber Rechenschaft gibt, dass […] 52 Prozent der bäuerlichen Betriebe unter 5 Hektar und 79 Prozent unter 10 Hektar liegen, die auf die Länge trotz staatlicher Stützung so nicht überleben können. […] Bauernführer plädierten für den Erhalt der Betriebe und setzten sich dafür ein, dass sich Kleinbauern mit einem Nebenverdienst erhalten könnten. […] Ich kann nicht daran glauben, dass dies mit landwirtschaftsfremdem Nebenverdienst erreichbar ist, sondern einzig durch die Eingliederung der Kleinbetriebe in die landwirtschaftlichen Genossenschaften in den Gemeinden. […]
Der Kleinbetrieb ist für sich allein hoffnungslos unwirtschaftlich, und wer sein Einkommen hauptsächlich ausserhalb der Landwirtschaft suchen muss, ist für den Bauernstand verloren. Ich glaube aber ebenso wenig, dass der Familienbetrieb von 10 bis 20 ha mit den grossen Betrieben im Ausland konkurrieren kann. […] Einzig die Gemeindeflurgenossenschaft würde der Bodenspekulation und dem ‹Ausverkauf der Heimat› ein Ende machen, und die Ackerbaugenossenschaft würde eine grossflächige Bebauung des Ackers mit minimalem Aufwand für Gebäude und Maschinen ermöglichen. Was an Handarbeit zu tun bleibt, kann vom Kleinbauern geleistet und von der Genossenschaft so bezahlt werden, dass dieser diese der Arbeit in der Fabrik oder auf dem Bauplatz vorzieht. […] Auch in Berggebieten, wo kein Ackerbau mehr möglich ist, kann durch die Flurgenossenschaft und die gemeindeweise Anpackung der Produktionsprobleme manches zum Besseren gewendet werden. […]
Last but not least würde der Bauer zum wirklichen Genossenschafter. Solange er nur seine Bedarfsartikel genossenschaftlich einkauft und einzelne Produkte dem Genossenschaftsverband abliefert, sind kaum mehr als rechnerische Überlegungen im Spiel. Erst wenn der eine die Sorgen des anderen verstehen und ihm zu helfen versucht, hat der Genossenschaftsgeist Einzug in das Bauerndorf gehalten und wird grössere Wunder wirken, als es die Freiheit des Bodens und die Selbständigkeit des einzelnen Betriebes zu tun vermögen.» (Studler, Albert. Politik als Bürger- und Menschenpflicht, Aarau 1961; zitiert in: König, Paul. Die Schweiz Unterwegs 1798 bis ?, Zürich 1969)
Die Idee der Gemeindeflurgenossenschaft als Alternative zur offiziellen Landwirtschaftspolitik konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Die Flurgenossenschaft kommt zwar in vielen Gemeinden vor (zum Beispiel in der Forstwirtschaft) – jedoch nicht so weitgehend wie damals vorgeschlagen.
Im ganzen Alpengebiet verbreitet ist die genossenschaftliche Bewirtschaftung der Alp­weiden. Berühmt ist die Alpgenossenschaft in Törbel (VS) geworden, weil sie die amerikanische Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom in ihrer Studie «Die Tragik der Allmende» untersucht und vorgestellt hat.
In neuerer Zeit hat die Idee der Betriebsgemeinschaft eine immer grössere Verbreitung gefunden. Zwei, drei oder mehr Landwirte schliessen sich zusammen und bewirtschaften ihre Höfe gemeinsam, ohne dass die Betriebe eigentumsmässig bzw. genossenschaftlich zusammengelegt werden. Freizeit oder Ferien sind so eher möglich.
Während sich manche Bürger und Politiker in der Schweiz Gedanken machten über Alternativen zur offiziellen Landwirtschaftspolitik, gab es im Ausland Kreise, die sich daran störten, dass der Bund die Bauern mit Zöllen und Kontingenten vor der Konkurrenz von billigen Produkten aus dem Ausland schützte und der Schweiz den Beitritt zum GATT verbauen wollte.

Australien und Neuseeland verhindern den Beitritt der Schweiz zum GATT

1947 gründeten 23 Länder das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tarifs and Trade) mit dem Ziel, weltweit die hohen Handelsschranken abzubauen. Die USA zum Beispiel verlangten damals für Schweizer Uhren einen Zoll von 60 Prozent. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten die hoch entwickelten Industrieländer des Westens, Agrarländer wie Australien und Brasilien, Entwicklungsländer und einige wenige kommunistische Länder wie Jugoslawien. Jedes Mitglied hatte eine Stimme. Die Verträge konnten nur geändert werden, wenn alle zustimmten. Es sollte bis in die neunziger Jahre sieben Verhandlungsrunden stattfinden, in denen die Zölle schrittweise abgebaut wurden.
Die Schweiz muss fast alle Rohstoffe importieren und exportierte in der Nachkriegszeit – ähnlich wie heute – gegen 40 Prozent ihrer Produkte und Dienstleistungen ins Ausland. Sie war deshalb an einem Abkommen wie dem GATT interessiert, das Handelserleichterungen bringen würde. Dazu kam es jedoch nicht. 1947 hatten die Stimmbürger den neuen Wirtschaftsartikeln in der Bundesverfassung zugestimmt. Diese beauftragten – wie oben bereits dargelegt – den Bund, Massnahmen zu ergreifen zum Schutz eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft (Art. 31 bis Abs. 3 BV). Das Landwirtschaftsgesetz von 1952 sah in diesem Sinn Schutzzölle und Kontingente vor, die die Einfuhr von Importprodukten einschränkten oder ganz verhindern konnten. Dies machte einen sofortigen Beitritt zum GATT vorerst unmöglich.
Es war die Aufgabe von Hans Schaffner, damals Direktor der Handelsabteilung, jedes einzelne Mitglied des GATT von einer Ausnahmeregelung für die Schweiz zu überzeugen. 1958 stand er kurz vor seinem Ziel. Fast alle waren einverstanden, die Schweiz mit einem Sonderstatut aufzunehmen. Fast alle – die Agrarländer Australien und Neuseeland legten das Veto ein – und die Schweiz wurde nur provisorisch aufgenommen und musste auf das Stimmrecht verzichten.

Beitritt zum GATT mit Sonderregelung

Das hinderte Hans Schaffner nicht, aktiv im GATT mitzuarbeiten. Er leitete als Bundesrat die Ministerkonferenz, die die Kennedy-Verhandlungsrunde organisierte. Es gelang ihm, den Generaldirektor des GATT Arthur Dunkel zu gewinnen, den Vollbeitritt der Schweiz mit einer Sonderregelung zu unterstützen. Am 1. April 1966 war es soweit: Alle Mitglieder des GATT stimmten zu. Hans Schaffner beschrieb diesen Erfolg im Bundesblatt, dem Amtsblatt der Schweiz, wie folgt: «Wenn unsere Partner sich dazu bereit fanden, so geschah es zum Teil darum, weil sie einem Land von der Statur der Schweiz trotz ihrer fest gefügten Sonderart, die in kein Schema passt, den Weg zum GATT nicht versperren wollten. […] In diesem Sinn ist die Freiheit, die der Schweiz für die Fortführung ihrer Agrarpolitik eingeräumt wurde, nicht unbeschränkt. Die Schranken ergeben sich aus der Tatsache, dass unser Land keine isolierte Existenz führt, sondern mit seiner wirtschaftlichen Umwelt aufs engste verbunden ist.» (Bundesblatt 1966, S. 713) Hans Schaffner ist ein Beispiel für einen Bundesrat, der sich mit voller Kraft für die Interessen seines Landes eingesetzt hat und nicht müde wurde, seinen ausländischen Kollegen die «festgefügte Sonderart» der Schweiz zu erklären.
Einige Monate später schilderte Albert Weitnauer, Leiter der Schweizer Verhandlungsdelegation beim GATT, an einer Botschafterkonferenz die Ereignisse noch genauer: «Das General Agreement wird in seinem Wortlaut von sozusagen niemandem voll eingehalten. In der Gewährung von Ausnahmen oder Dispensen von der Verpflichtung des GATT ist die Organisation stets nach dem Grundsatz vorgegangen, desto strenger zu sein, je stärker das betreffende Land wirtschaftlich ist. Die Entwicklungsländer geniessen ein Sonderstatut, das sie der Respektierung fast aller Vorschriften des GATT enthebt. Die hoch entwickelten Länder auf der andern Seite, deren Zahlungsbilanz in Ordnung ist, haben grosse Mühe, vom GATT Dispense von ihren Verpflichtungen nach dem Accord Générale zugestanden zu erhalten. Wir konnten es unter diesen Umständen als Erfolg unserer Handelspolitik verbuchen, dass es uns gelang, nachdem wir uns während mehr als sieben Jahren mit dem Status eines provisorischen Mitglieds hatten begnügen müssen, durch einen Beschluss der GATT-Vertragsparteien vom 1. April dieses Jahres als Vollmitglied der Organisation aufgenommen zu werden, obwohl die schweizerische Landwirtschaftspolitik mit ihren vielfältigen Einfuhrbeschränkungen mit dem GATT-Statut keineswegs vereinbar ist.» (Botschafterkonferenz vom 1. September 1966, <link http: www.dodis.ch>www.dodis.ch/30835)
Heute vermissen wir einen Bundesrat, der sich so engagiert auf dem internationalen Parkett für die Landwirtschaft und die Schweiz einsetzt wie dies Bundesrat Schaffner und der damalige Verhandlungsführer beim GATT Albert Weitnauer es getan haben.
Ähnliches geschah auch an anderen Orten: Im Gründungsvertrag der EFTA (European Free Trade Association) aus dem Jahr 1960 war die Landwirtschaft ausgeklammert. 1972 stimmte der Souverän dem grossen Freihandelsvertrag zwischen den Ländern der EFTA und den Ländern der damaligen Europäischen Gemeinschaft EG mit über 70 Prozent zu. Auch hier ist die Landwirtschaft nicht enthalten. Dieser Vertrag wurde bis heute nie in Frage gestellt und ist nach wie vor in Kraft.  
(Teil 4 und 5 der Artikelfolge beleuchten die Neuorientierung der Landwirtschaftspolitik, die in den siebziger Jahren eingesetzt hat und die von zahlreichen Referenden, Volksinitiativen und Volksabstimmungen geprägt war.)     •

Quellen:
Popp, Hans. Das Jahrhundert der Agrarrevolution, Bern 2000
Kölz, Alfred. Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte (mit Quellenbuch), Bern 2004
Linder, W.; Bolliger, C.; Rielle, Y. Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848–2007, Bern 2010
Rhinow, René; Schmid, Gerhard; Biaggini, Giovanni; Uhlmann, Felix. Öffentliches Wirtschaftsrecht, Basel 2011

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