Welche aussenpolitische Haltung für die Schweiz?

Welche aussenpolitische Haltung für die Schweiz?

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Zugegeben, es ist nicht immer einfach für die Schweiz und ihre Vertreter in Politik und Diplomatie, im europäischen Alltagsgeschehen und erst recht in vertraglichen Verhandlungen als – möglichst unabhängiger – Kleinstaat mit der Übermacht EU zurechtzukommen. Es kann auch recht diffizil sein, gegenüber ausländischen Politikern aller Art in der Gesinnung aufrecht, in der Sache aber auf der Grundlage des Rechtsstaates und der Neutralitätspolitik stehenzubleiben. Aber es ist möglich, das ist vielfach belegt, und entspricht der selbstgewählten Rolle der Schweiz.
Wer gerne auf den Titelseiten der Medien erscheinen will, wird ein anderes Vorgehen wählen als der sorgsame Politiker, dem es um die Sache geht. Und wer eintrainiert hat, ausländischen Gremien nach dem Mund zu reden und dementsprechend zu handeln, gerät sogar mitunter in Gefahr, unbequeme Volksentscheide – beziehungsweise die daraus entstandenen Verfassungsartikel – unter den Teppich zu kehren.

Grosse Aufregung in verschiedenen europäischen Staaten: Der türkische Aussenminister und andere türkische Politiker der Regierungspartei wollen im Ausland auftreten, um ihre dort lebenden Mitbürger davon zu überzeugen, dass sie im bevorstehenden Referendum im Sinne der Regierung stimmen sollten. Viele europäische Politiker und Medien kritisieren den Inhalt der geplanten türkischen Verfassungsreform, weil diese die Macht des Staatschefs erheblich stärken und das Gewicht des Parlaments schwächen würde, also aus demokratischer und rechtsstaatlicher Sicht bedenklich sei. Aus dieser Position heraus votieren manche Politiker, auch in der Schweiz, für Einreise- und Redeverbote. Wie ist dies aus staats- und völkerrechtlicher Sicht zu sehen?

Es gilt die Meinungsäusserungsfreiheit

Nun, es ist das gute Recht der Medien, ihre Meinung zu Abstimmungsvorlagen im In- und Ausland zu veröffentlichen. Das entspricht der Pressefreiheit. Die Meinungs­äusserungsfreiheit gilt jedoch nicht nur für die Presse, sondern für jeden Menschen, ob wir nun dessen Meinung teilen oder nicht. Also auch für ausländische Politiker, die ihre Landsleute in der Schweiz besuchen und zu ihnen sprechen wollen – ob uns nun eine Regierung sympathisch ist oder nicht. Für die Gegner der Regierungsvorlage gilt die Redefreiheit selbstverständlich ebenfalls.
In einer Stimmung hitziger und aufgeregter Debatten ist es wohltuend, dass der Chef des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Didier Burkhalter, sich in einem Interview mit dem 1. Programm des Westschweizer Radios RTS sachlich und klar für die unbedingte Geltung der Meinungsäusserungsfreiheit als eines der zentralsten Grundrechte im demokratischen Rechtsstaat geäussert hat. Im Gegensatz zu anderen europäischen Regierungen hielt er fest, dass es aus diesem Blickwinkel keinen Grund gibt, den Auftritt des türkischen Aussenministers Mevlüt Cavusoglu in der Schweiz zu verhindern (siehe Kasten mit Auszügen aus dem Interview).

Umgang mit ausländischen Regierungen nach Schweizer Art

Tatsächlich hat der geplante Auftritt des türkischen Aussenministers im Kanton Zürich am 12. März nicht stattgefunden. Offenbar hat Bundesrat Burkhalter im persönlichen Gespräch mit seinem türkischen Kollegen erreichen können, dass dieser vorerst von seinem Besuch abgesehen hat – ohne dass es zu unsachlichen Äusserungen kam. Am 23. März hat nun Bundesrat Burkhalter Aussenminister Cavusoglu ohne Vorankündigung und ohne Medienpräsenz in Bern empfangen. Anschliessend traf dieser einige Besucher in der türkischen Botschaft.
Das besonnene Vorgehen des Bundesrates ist denn auch unabdingbare Grundlage der schweizerischen Neutralitätspolitik: Nur wenn Schweizer Regierungsmitglieder und Diplomaten mit ausländischen Regierungen einen Dialog auf Augenhöhe führen, besteht die Möglichkeit, in zwischenstaatlichen Konflikten die Guten Dienste anzubieten und auszuüben. So durfte sich Burkhalter 2014 in der Ukraine um eine Annäherung der Kriegsparteien bemühen, als die Schweiz den OSZE-Vorsitz innehatte. Den Menschen in der Ukraine und in anderen schwer zerrütteten und zerstörten Ländern wäre es zu wünschen, dass die Schweiz die segensreiche Institution der Guten Dienste wieder häufiger einsetzen könnte.
Nach der Stellungnahme von Bundesrat Burkhalter haben sich einige Schweizer Medien auf die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen besonnen, die nicht nur für diejenigen gelten, deren Meinung uns persönlich in den Kram passt: «Für unser Land ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut – im Unterschied zu vielen Staaten in europäischer Nachbarschaft. Wer bei uns vor einer Versammlung reden will, hat sich an die Gesetze, etwa die Rassismus-Strafnorm, zu halten, und er hat Sicherheitsauflagen der Behörden strikt einzuhalten. Weitere Bedingungen kennen wir zu Recht nicht. Es kann nicht sein, dass wir Auftritte ausländischer Politiker generell verbieten wollen, nur weil uns mitunter deren Gesinnung nicht passt. Vergessen wir nicht, dass auch unsere Bundesräte am 1. August gerne vor Auslandschweizern auftreten und dort durchaus politische Reden halten, möglicherweise gar für ein Ja oder Nein bei Abstimmungen werben.» («St. Galler Tagblatt» vom 18.3.2017)

Türkisches Referendum und Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien

Aus demokratischer Sicht ist übrigens anzumerken, dass die türkische Bevölkerung immerhin darüber abstimmen darf, ob sie diese Machtverschiebung zum Staatspräsidenten will oder nicht. Dass grundlegende Reformen dem Stimmvolk vorgelegt werden, ist nicht überall in Europa üblich, schon gar nicht in der Europäischen Union. Deren Spitzenpolitiker melden sich zwar häufig laut und vernehmlich zu Wort, um in anderen Staaten die Einhaltung «demokratischer Grundwerte» zu fordern – aber wehe, wenn die Bürger einzelner EU-Mitgliedsstaaten es wagen, gegen die aus Brüssel vorgegebene Marschrichtung zu votieren.
Vielleicht hat ja die Mehrheit der türkischen Stimmbevölkerung – angesichts von aus dem Ausland angezettelten Kriegen und dem daraus entstandenen Chaos und Terror in ihren Nachbarstaaten – andere Vorstellungen, wie ihr Staat geführt werden soll? Es ist allein am türkischen Volk, darüber zu entscheiden. Dabei müssen selbstverständlich die rechtsstaatlichen Prinzipien und die Grundrechte der einzelnen Menschen eingehalten werden. Dies ist, wie schon erwähnt, eher von gleich zu gleich und in Ruhe zu erreichen als mit unsachlichen Verbalattacken.    •

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