Rl. Die derzeitigen Verhandlungen der Schweiz zu einem «institutionellen Rahmenabkommen mit der EU» ähneln einem unaufgeforderten Bückling mit unabsehbaren Folgen. Ohne Not soll der letzte Entscheid über die ureigensten Angelegenheiten einem fremden Gericht eines undemokratischen Gebildes überantwortet werden.
Es ist offiziell: Die EU hat keine demokratischen Strukturen. Sie hatte noch nie welche, und sie hat dies auch nach mehreren Jahrzehnten nicht erreicht. Sie ist nicht demokratisch.
Die EU ist ein supranationales Gebilde, das seine demokratischen Mitgliedsstaaten entmachtet und immer mehr Kompetenzen an sich reisst. In den einzelnen Staaten der EU werden inzwischen 80 Prozent der Gesetze nicht mehr von den dafür gewählten Parlamentariern entschieden, sondern in Brüssel gemacht. Eine kalte Entmachtung der Staatsbürger.
Das EU-Parlament selbst ist eine hochsubventionierte Debattierstube – mit allen Annehmlichkeiten, die es braucht, um ein Gewissen zum Schweigen bringen zu können –, aber ohne wirkliche Macht. Die Gesetze werden an einem anderen Ort ausgearbeitet.
Seit Jahrzehnten schütteln Korruptionsskandale die Brüsseler EU. Ihre Finanzen sind seit Jahren nicht mehr genehmigt worden.
Nur hat man in den vergangenen Jahren weniger in der Öffentlichkeit gehört – dank besserer PR.
Es ist bekannt, dass im Europäischen Gerichtshof EuGH Juristen aus den verschiedensten EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Estland, Bulgarien, Rumänien usw. über die inneren Angelegenheiten anderer Staaten in der EU entscheiden, über deren Recht, Gesetz und Tradition sie kaum Bescheid wissen. Recht wird nach den Verordnungen und Gesetzen gesprochen, die einer riesigen bürokratischen Maschinerie entspringen.
Das «institutionelle Rahmenabkommen mit der EU» hebelt unser Staatssystem und die Selbstbestimmung unseres Landes aus den Angeln. Die Brüsseler Richter – die auf welche Weise auch immer ernannt werden – sollen ohne echte Kenntnis von Land und Menschen Urteile fällen.
Dass einige Mitglieder des Bundesrates mit ihren Chefbeamten den Anschluss an die undemokratische EU betreiben, ist angesichts der aktuellen Entwicklung kaum mehr nachzuvollziehen, denn
Soll die Schweiz über ihren Bundesrat noch enger an dieses Projekt angekettet werden?
Entgegen des vom Bundesrat verbreiteten Eindrucks ist die Schweiz nicht auf die EU angewiesen:
Die Verhandlungen mit der EU müssen Verhandlungen unter gleichwertigen Partnern sein und nicht die zwischen einem kleinen Schulmädchen und ihrem Zuchtmeister.
Dieses undemokratische Gebilde kann niemals eine Referenz für unser Land darstellen. Folgende minimalen Ansprüche sollten von der Schweizer EU-Koordinatorin Pascale Baeriswyl an die EU gestellt werden:
Sollte die EU diese – doch sehr niedrigen – Ansprüche erfüllen, dann könnten Verhandlungen mit der Schweiz über eine mögliche engere Zusammenarbeit einen Sinn machen.
Ansonsten ist der EU-Führung zu wünschen, dass sie die Menschen nicht in den wirtschaftlichen Ruin treibt oder Europa in ein militärisches Schlachtfeld verwandelt.
Die Berner Verhandlungsdelegation hat eine Entscheidungsstufe erreicht, die ihre Kompetenzen, im Namen der Bürger zu sprechen, übersteigt. Deshalb zurück auf Feld 1! •
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