Institutioneller Rahmenvertrag Schweiz–EU – Strategie oder Konfusion?

Institutioneller Rahmenvertrag Schweiz–EU – Strategie oder Konfusion?

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Obwohl noch kein Bürger das vom Bundesrat geplante Abkommen je gesehen hat, steht der Kern des Abkommens seit längerem fest: Die automatische Rechtsübernahme von bisherigem und künftigem EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH.

Das bedeutet, dass das Volk nicht mehr die oberste Rechtssetzungs-Instanz der Schweiz wäre. Wie tief der Einschnitt in unser direktdemokratisches und föderalistisches Staatsgefüge durch ein rechtlich über dem Schweizer Recht stehendes institutionelles Abkommen wäre, können sich viele Bürger vermutlich gar nicht vorstellen, besonders weil der Bundesrat es seit Jahren sorgfältig vermeidet, die Verhandlungsinhalte öffentlich zugänglich zu machen.

Grundproblem: Das EU-System ist mit der Schweizer Staatsstruktur nicht kompatibel. Beispiel EU-Waffenrichtlinie

Wir erleben das zurzeit bei der EU-Waffenrichtlinie. Im Schengen-Abkommen (Bilaterale II) hat die Schweiz unterschrieben, dass sie künftiges EU-Recht übernimmt. Die Änderung der EU-Waffenrechtslinie ist nun eine Weiterentwicklung des EU-Rechts zu Schengen, mit der kein Schweizer gerechnet hat, der 2004 mit Ja zu Schengen gestimmt hat.

Es ist bekannt, dass Waffenverbote und -einschränkungen nichts gegen Terror nützen. (Die Beendigung der Nato- und EU-Kriege würde mehr bringen.) Trotzdem will die EU den Schengen-Mitgliedsstaaten und damit auch der Schweiz die Einschränkung des Waffenbesitzes aufzwingen. Ein krasser Eingriff in die Tradition des freien Schweizers, der seit jeher sein Land mit der Waffe in der Hand verteidigt. Am 13. Februar 2011 hat das Volk diese Auffassung bekräftigt und die eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» mit 56,3 % Nein-Stimmen abgelehnt.

Interessanterweise gelang es in diesem Punkt dem Bundesrat, den Volkswillen in Brüssel durchzusetzen und darauf zu bestehen, dass die Schweizer Soldaten auch nach Beendigung ihrer Dienstpflicht ihre Waffe behalten dürfen. (Offenbar ist das möglich, wenn der Bundesrat sich bei den Verhandlungen daran erinnert, auf welcher Seite des Tisches er sitzt.)

Kürzlich wurde nun aber bekannt, dass die Tschechische Republik sich durch diese Ausnahmeregelung für die Schweiz diskriminiert fühlt und deshalb beim EuGH geklagt hat («St. Galler Tagblatt» vom 14. Mai 2018). Was nun?

Jedenfalls können wir an diesem Beispiel sehen, dass die Auferlegung von EU-Richtlinien nicht mit der direkten Demokratie vereinbar ist: Wir Schweizer sind gewohnt, über Rechtsänderungen abstimmen zu können, und dieses Grundrecht wollen wir weiterhin in Anspruch nehmen.

Mehr Rechtssicherheit mit einem Rahmenabkommen? Für wen?

Es ist erstaunlich, dass es Schweizer gibt, die behaupten, ein Rahmenabkommen bringe «mehr Rechtssicherheit». Mehr Rechtssicherheit für wen? Für uns Bürger jedenfalls nicht – wir hätten im Gegenteil nichts mehr zu sagen. Aber auch für die Schweizer Unternehmen nicht. Rechtssicherheit entsteht nur durch einen Vertrag von gleich zu gleich. Man würde denken, wir hätten inzwischen genügend Erfahrung mit der EU: Wenn den Herrschaften in Brüssel etwas nicht passt, greifen sie durch, willkürlich und vertragswidrig.

Zum Beispiel:

  • Herauswurf aus dem Studentenaustauschprogramm Erasmus+ als Reaktion auf das Ja des Souveräns zur Masseneinwanderungsinitiative: ohne Rechtsgrundlage und ohne inhaltlichen Zusammenhang,
  • Befristung des Börsenzugangs zum EU-Wertpapierhandel provisorisch bis Ende 2018, als Reaktion darauf, dass der Bundesrat den Rahmenvertrag nicht rasch genug unterschrieben hat: ebenfalls ohne Rechtsgrundlage und ohne inhaltlichen Zusammenhang.

Mit einem Rahmenvertrag wären wir vor solchem Grossmacht-Gehabe nicht besser geschützt, im Gegenteil. Denn der Rahmenvertrag hat ja gerade den Zweck, dass EU-Kommission und EU-Gerichtshof entscheiden könnten, ob und wie der Schweiz die EU-Bürokratie aufgebrummt werden soll. Sicher brächte der Rahmenvertrag mehr Macht für Brüssel – von mehr Rechtssicherheit für uns Schweizer und unsere Unternehmen keine Rede! Von unseren Politikern und Behörden fordern wir ein, dass sie die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten, statt den Herrschaften in Brüssel nach dem Mund zu reden und zu handeln.

Für welche bilateralen Abkommen soll der Rahmenvertrag gelten?

Darüber wird in den Medien heftig spekuliert – aber schon in diesem wesentlichen Punkt besteht keine Einigkeit zwischen Bern und Brüssel.

Laut «Neuer Zürcher Zeitung» vom 3. Mai erweckte Ignazio Cassis den Eindruck, man sei sich einig: Das Rahmenabkommen betreffe die sogenannten «Marktzugangsabkommen» der Bilateralen I, nämlich fünf Abkommen: Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, Luft- und Landverkehr sowie Landwirtschaft (in den Bilateralen I ist nur ein beschränkter Bereich der Landwirtschaft einbezogen). Ausserdem das vom Bundesrat geplante Stromabkommen. Das von Bundesrat Schneider-Ammann angedrohte Agrarabkommen wird nirgends erwähnt, um das Volk nicht zu vergraulen, aber es würde auch dazu gehören.

Brüssel will aber gemäss «Neuer Zürcher Zeitung» auch das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen einbeziehen (also praktisch alle Abkommen der Bilateralen I) und sogar das Freihandelsabkommen (FHA) von 1972, das tatsächlich den ganzen Handel umfasst.

Was wir heute schon sagen können: Die EU wird möglichst viele Rechtsbereiche einbeziehen wollen. Damit wird auch klar, warum der Bundesrat nicht offenlegen will, was im Rahmenvertrag stehen soll. Wenn wir Bürger nämlich schwarz auf weiss lesen können, wo Brüssel überall hineingreifen will, kann Bundesbern den Rahmenvertrag «is Chämi schriibe». •

Wichtigste Abkommen Schweiz–EU

Freihandelsabkommen von 1972

Basis für den wirtschaftlichen Austausch Schweiz–EU, vom Volk mit 72,5 % und von den Ständen angenommen.

Bilaterale I (7 Abkommen)

Am 21. Mai 2000 als «Paket» vom Volk angenommen und seit 1. Juni 2002 in Kraft

-    Personenfreizügigkeit

-    Technische Handelshemmnisse

-    Öffentliches Beschaffungswesen

-    Landwirtschaft

-    Landverkehr

-    Luftverkehr

-    Forschung

Bilaterale II (9 Abkommen)

Referendum nur gegen Schengen/Dub-lin, am 5. Juni 2005 vom Volk mit 54,4 % angenommen

-    Schengen/Dublin

-    Zinsbesteuerung

-    Betrugsbekämpfung

-    Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

-    Umwelt

-    Statistik

-    MEDIA (Kreatives Europa)

-    Ruhegehälter

-    Bildung

Informationen zu den einzelnen Abkommen: <link https: www.eda.admin.ch dea de home europapolitik>www.eda.admin.ch/dea/de/home/europapolitik/)

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