Klartext statt Ablenkungsmanöver gefordert!

Klartext statt Ablenkungsmanöver gefordert!

Verhandlungen Schweiz – EU: Stand vor der Sommerpause

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

In seiner Medienmitteilung vom 4. Juli 2018 versucht der Bundesrat ein weiteres Mal, sich herauszuwinden: Kaum inhaltliche Angaben über sein Verhandlungsdossier, viele nebulöse Andeutungen, lauter warme Luft: Er habe «von den technischen Fortschritten bei den institutionellen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) Kenntnis genommen», und die Verhandlungsdelegation werde «mit der EU die Diskussionen im Hinblick auf eine Einigung über die institutionellen Fragen weiter[…]führen». Obwohl nicht einmal National- und Ständeräte der aussenpolitischen Kommissionen je einen Entwurf des ominösen Vertrages zu sehen bekamen, dreht sich in der Tagespresse zurzeit alles nur noch um die flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen als angeblich letzte Hürde. Und’s Tüpfli ufs i bietet der Wirtschaftsverband economiesuisse mit seiner Umfrage bei den Geschäftsleitungen der grösseren Unternehmen. Dort sei das Abkommen bereits heute mehrheitsfähig – ganz egal, was drinsteht?

Das ganze Verwirrspiel von Politik, Medien und einzelnen Wirtschaftsverbänden verfolgt offenbar das Ziel, in den Köpfen der Bürger ein Chrüsimüsi anzurichten. Denn durch Dauerberieselung mit unbelegten Meldungen und aufgeregten Debatten über «rote Linien» hofft die EU-freudige Classe politique, das Stimmvolk bis zur Volksabstimmung (falls es das Dossier bis dahin schafft) mürbe zu klopfen.
Zwecks Entwirren der Köpfe folgen hier einige Richtigstellungen:

Flankierende Massnahmen: hitzige Debatte …

In seiner Medienmitteilung vom 4. Juli1 bestätigt der Bundesrat «die bestehenden roten Linien» gegenüber Brüssel bezüglich der flankierenden Massnahmen (FlaM) zum Personenfreizügigkeitsabkommen (Kontrollen von Arbeitsverträgen und Löhnen; achttägige Anmeldefrist für ausländische Firmen).
Allmählich verblassen die «roten Linien» aber bereits zu rosafarbenen. Der Chef des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Ignazio Cassis (FDP), der vor seiner Wahl in den Bundesrat versprochen hat, einen «Reset-Knopf» zu drücken, also das Rahmenabkommen im Sinne der Schweizer Interessen neu aufzugleisen, lässt sich immer mal wieder von einem klaren Standpunkt abbringen. Unter dem Druck aus Brüssel? Und/oder von Aussenpolitikern seiner eigenen Partei? Für Paul Rechsteiner, Präsident des Gewerkschaftsbundes (SGB) und SP-Nationalrat, sind die bestehenden FlaM momentan «nicht verhandelbar». Ob er und seine Genossen allerdings so weit gehen würden, den Rahmenvertrag platzen zu lassen, ist sehr fraglich, steht doch der EU-Beitritt seit Jahrzehnten im SP-Parteiprogramm.

… am zentralen Punkt vorbei – der Entmachtung des Souveräns

Bei den EU-Spitzen ruft derlei Getöse höchstens ein müdes Schulterzucken hervor: Was für eine absurde Vorstellung der Schweizer, die EU könnte bereit sein, Schweizer Recht in einen Rahmenvertrag aufzunehmen!
Auch in der neuesten Medienmitteilung legt der Bundesrat das Grundprinzip eines institutionellen Rahmenvertrages mit der EU nicht offen. Es geht nämlich nicht um die Einigung mit Brüssel über ein paar aktuelle Einzelfragen wie die Anmeldefrist für ausländische Dienstleistungsanbieter, neue Vorschriften zum Waffenbesitz oder die Bezahlung von Arbeitslosengeldern an Grenzgänger.
Hauptinhalt eines Rahmenabkommens wäre vielmehr die prinzipielle Pflicht der Schweiz, neben dem heutigen auch künftiges EU-Recht automatisch zu übernehmen, EU-Recht, von dem wir heute noch keine Ahnung haben. Damit hätte das Stimmvolk in vielen Bereichen der Rechtssetzung nichts mehr zu sagen. Die zufällig aktuellen Beispiele geben uns eine Vorstellung davon, wie weitreichend die Entmachtung des Souveräns wäre.

EU-Kommission will Tarif durchgeben

Und so sieht die Übernahme von EU-Recht praktisch aus: Bereits anfangs Juni hat die EU-Kommission erklärt, die flankierenden Massnahmen und roten Linien der Schweizer pass­ten nicht in ihr System: «Hier wünscht sich die EU im Grundsatz, dass sich die Schweiz davon verabschiedet und sich an den europäischen Schutzmassnahmen orientiert, welche in jüngster Zeit ausgebaut worden sind.»2
Ein weiterer gewichtiger Brocken von EU-Recht, welcher der Schweiz übergestülpt werden soll, betrifft die staatlichen Beihilfen, die kürzlich in Zeit-Fragen Thema waren.3 Im Gegensatz zum kaum verständlichen Satzgebilde in der Medienmitteilung des Bundesrates lässt es die EU-Kommission gemäss SRF online vom 7. Juni nicht an Deutlichkeit fehlen: Sie will «im Rahmenabkommen auch den Grundsatz verankern, dass staatliche Beihilfen – gewisse Subventionen – verboten sind».4
Alles klar? Ab sofort sagt Brüssel, welches Recht in der Schweiz gilt. Das wäre der zentrale Inhalt eines Rahmenvertrages!

Anpassung oder Widerstand?

Einzelne Schweizer Politiker haben diese Sichtweise bereits akzeptiert, ohne es explizit zu verraten. So Bundesrat Cassis, der für den Schutz vor Lohndumping «andere Wege» suchen will, oder weit deutlicher CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter, Präsidentin der aussenpolitischen Kommission, mit ihrer bemerkenswerten Aussage zu den flankierenden Massnahmen: «Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, zusammen mit der EU Ziele zu erreichen, welche für uns alle besser sind.»5
Wie soll man das nennen? In früheren Zeiten haben sich die Schweizer gegenüber ausländischen Mächten, die ihre Muskeln spielen liessen, zusammengerauft und ihre Kräfte gebündelt. Also Schluss mit dem innenpolitischen Geplänkel! Wir Bürgerinnen und Bürger erwarten von jedem einzelnen unserer Politiker und Verbandsspitzenleute eine klare Stellungnahme für oder gegen eine Einbindung der Schweiz ins undemokratische EU-System. Und nicht vergessen: Das Ruder übernehmen zuletzt wir, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Der Bundesrat hingegen versucht, das Stimmvolk möglichst lange aussen vor zu lassen. Während er zuerst von einer Vernehmlassung nach der Sommerpause sprach –, was das Einholen, die Veröffentlichung und den Einbezug der Stellungnahmen der 26 Kantone, der politischen Parteien, der Verbände und der interessierten Bürger beinhalten würde – will er jetzt plötzlich nur mit «den Kantonen» (sprich dem Präsidium der «Konferenz der Kantone», KdK) und mit den Sozialpartnern (Spitzen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) sprechen und «auf Grund der Resultate der verschiedenen Diskussionen nach dem Sommer eine erneute Bestandsaufnahme durchführen». (Medienmitteilung des Bundesrates vom 4. Juli).
Das Stimmvolk hat offenbar zu warten, bis die Classe politique den Dreh gefunden hat, wie man die Mehrheit zu einem Ja bringen könnte. Da könnten sich die Herrschaften gewaltig täuschen.

Schiedsgericht statt EU-Gerichtshof? Undurchsichtiges Spiel

Optik des Bundesrates: «Es zeichnet sich ein Konsens ab bezüglich der Streitbeilegung durch eine schiedsrichterliche Lösung.» (Medienmitteilung des Bundesrates vom 4. Juli)
Optik der EU-Kommission: Juncker habe «ein unabhängiges Schiedsgericht ins Spiel gebracht. Zwar sind noch nicht alle Fragen geklärt und der Europäische Gerichtshof wird auch bei dieser Lösung eine einflussreiche Rolle spielen». (SRF vom 7. Juni; Hervorhebung mw.)
Am 18. April referierte der für die Verhandlungen mit Brüssel zuständige Staatssekretär Roberto Balzaretti bei der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik SGA-ASPE (siehe Kasten S. 6) zum Thema «Schweiz – EU: Was nun?». Dort schilderte er das Schiedsgericht, das den Schweizern im Rahmenvertrag serviert werden soll, laut Presse in blumigsten Farben: «Die EU ist bereit, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs in der bilateralen Streitschlichtung eng zu begrenzen, wie Balzaretti durchblicken liess. Nicht die Richter in Luxemburg sollen urteilen, sondern ein unabhängiges Schiedsgericht. Balzaretti: ‹Im Prinzip soll das Schiedsgericht Streitigkeiten alleine lösen können.›»6
An dieser Darstellung stimmt einiges nicht.

  • Positives Bild der Schweizer Bevölkerung von Schiedsgerichten wird missbraucht
       Schiedsgerichte haben für uns Schweizer aus unserer Geschichte heraus eine positive Bedeutung. Seit den ersten Bündnisverträgen der alten Eidgenossen waren Schiedsrichter eine wichtige Einrichtung. Wenn zwei Kantone (Orte) Streit hatten, waren die anderen verpflichtet «stillezusitzen» (das heisst, sich nicht aktiv einzumischen), als neutrale Schiedsrichter zu vermitteln und zu einer sachlichen Lösung und Streitbeilegung beizutragen. Dies kam häufig vor und funktionierte. Gerade weil die Alte Eidgenossenschaft ein relativ loser Staatenbund war, trug die Einrichtung der Schiedsgerichte Wesentliches zum Zusammenhalt bei.
  • Ein Schiedsgericht funktioniert nur zwischen zwei gleichberechtigten Partnern
       Übrigens sind das auch die EU-Mitgliedsstaaten gegenüber den Brüsseler Gremien nicht. Üblicher Ablauf: Die EU-Kommission wittert einen Verstoss gegen EU-Recht, sie mahnt den Staat zur Korrektur, wenn dies nicht geschieht, klagt sie gegen ihn beim EuGH. Dieser entscheidet über die Auslegung von EU-Recht letztinstanzlich und gibt in praktisch allen Fällen der Kommission recht.

    Ein Schiedsgericht passt in diese autoritäre und zentralistische Struktur nicht hinein!

    «Das direkte Urteilen eines Schiedsgerichts über EU-Recht ist unmöglich»
    EuGH-Präsident Koen Lenaerts zum Schiedsgericht: «Als ein Richter kann ich nicht sagen, was das Schicksal eines solchen Mechanismus wäre.» Eines sei aber sicher: «Das direkte Urteilen eines Schiedsgerichts über EU-Recht ist unmöglich.»5

Fazit: Die ganze Story um ein Schiedsgericht dient nur dazu, die Schweizer von der obligatorischen Übernahme gegenwärtigen und künftigen EU-Rechts – dessen Inhalt und Umfang heute noch gar nicht bekannt sein kann – und der damit unvermeidlich verknüpften Justizhoheit des Europäischen Gerichtshofes abzulenken.

Schweizer Wirtschaft braucht keinen Rahmenvertrag

Mit den Resultaten einer Umfrage bei den grösseren Schweizer Unternehmungen läutet der Wirtschaftsverband economiesuisse an seiner Medienkonferenz vom 2. Juli den Abstimmungskampf ein, bevor der Vertrag vorliegt. Von den knapp 1000 befragten Personen mit Geschäftsleitungsverantwortung äussern sich 80 Prozent «positiv zu einem Rahmenabkommen» – ohne ihn gesehen zu haben. Allerdings schrumpft die Zahl der Befürworter auf 60 Prozent, wenn ein solches Abkommen nur um den Preis eines zentralen Gerichts zu haben ist. Falls die Fragestellungen noch konkreter würden, könnte die Zustimmung rasch unter 50 Prozent fallen.
Dabei erklärt Direktorin Monika Rühl an der Konferenz eigentlich sehr genau, dass und warum es der Schweizer Wirtschaft bereits heute sehr gutgeht: «Unsere Unternehmen sind seit vielen Jahren auf den Weltmärkten präsent und können sich erfolgreich gegen die starke internationale Konkurrenz behaupten.» Als Gründe für diesen Erfolg nennt sie die stabilen politischen, rechtlichen und makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie die guten Handelsbeziehungen zu den ausländischen Märkten, wobei der wichtigste Absatzmarkt für Schweizer Produkte natürlicherweise der EU-Binnenmarkt ist.
Eben, und mit der EU hat die Schweiz bereits seit 1973 einen massgeschneiderten Freihandelsvertrag, der bis heute gültig ist. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass es der Schweiz gerade deshalb so gutgeht, weil die Freiheit und Souveränität des Landes für die Bevölkerung und für die Unternehmen an erster Stelle stehen.

Mehr Rechtssicherheit? Jo chasch dänke!

Wozu dann ein Rahmenvertrag, mit dem unser erfolgreiches Land sich dem EU-Recht unterwirft? Monika Rühl: «Der Wert der Bilateralen für die Unternehmen besteht vor allem im diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Drei von vier Unternehmen betonen denn auch, dass die Rechtssicherheit gegenüber der EU für die Wirtschaft absolut zentral ist.» [Hervorhebung mw]
Zur Illusion von mehr Rechtssicherheit durch engere Einbindung in die zentralistische Grossmacht siehe Zeit-Fragen vom 19. Juni.7 Hier dazu nur so viel: Rechtssicherheit für die Wirtschaft und für die einzelnen Menschen entsteht nur durch rechtliche Beziehungen von gleich zu gleich. Man würde denken, wir hätten inzwischen genügend Erfahrung mit der EU: Wenn den Herrschaften in Brüssel etwas nicht passt, greifen sie durch, willkürlich und vertragswidrig.     •

1    Europapolitik: Stand der Verhandlungen über die institutionellen Fragen und weiteres Vorgehen. Medienmitteilung des Bundesrates vom 4.7.2018
2    Streit um Rahmenabkommen. Einigung möglich – doch Schweiz muss sich bewegen. srf.ch vom 7.6.2018. Autor: Oliver Washington
3    siehe «Was bedeutet ‹EU-Rechtsübernahme›? Konkrete Beispiele.» Zeit-Fragen Nr. 14/2018 vom 19.6.2018 [<link de ausgaben nr-14-19-juni-2018 was-bedeutet-eu-rechtsuebernahme-konkrete-beispiele.html>www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2018/nr-14-19-juni-2018/was-bedeutet-eu-rechtsuebernahme-konkrete-beispiele.html]
4    Streit um Rahmenabkommen. Einigung möglich – doch Schweiz muss sich bewegen. srf.ch vom 7.6.2018. Autor: Oliver Washington
5    «Flankierende Massnahmen – Cassis erhält Unterstützung von unerwarteter Seite.» srf.ch vom 15.6.2018. Autor: Priscilla Imboden
6    «Fortschritte beim Schiedsgericht». In St. Galler Tagblatt vom 24.4.2018
7    «Institutioneller Rahmenvertrag Schweiz-EU – Strategie oder Konfusion?» Zeit-Fragen Nr. 14 vom 19.6.2018 [<link de editions n-14-25-juin-20 accord-cadre-institutionnel-suisse-ue-strategie-ou-confusion.html>www.zeit-fragen.ch/de/editions/2018/n-14-25-juin-20/accord-cadre-institutionnel-suisse-ue-strategie-ou-confusion.html]

«Eine weitergehende Integration käme einer Selbstaufgabe der historisch gewachsenen schweizerischen Substanz gleich»1

mw. In ihrem Kommentar zum «Weissbuch Schweiz» der Denkfabrik Avenir Suisse2 rücken Konrad Hummler und Tito Tettamanti in erfrischender Weise einige grundsätzliche Dinge zurecht. Das Weissbuch fordert eine «unvoreingenomme Diskussion» über den Weg der Schweiz aus dem «Reformstillstand» zur «Integration in den europäischen und globalen Markt». Dabei wird der Beitritt zur EU als favorisierte Lösung «enttabuisiert […]». (Klappentext)
Dazu Hummler und Tettamanti: «Kurz gefasst: Je integrierter (in die EU) wir wären, desto besser ginge es uns gemäss Avenir Suisse.» Dem widersprechen die beiden Autoren auf Grund ihrer sicheren Überzeugung vom historisch gewachsenen Wesens der Schweiz:

«Es gibt sie eben, die schweizerische Substanz, und sie unterscheidet sich von der historisch gesehen weitgehend unerprobten Substanz der EU […].»

«Freiheitlichkeit, Rechtsstaatlichkeit, direkte Demokratie und Föderalismus sind unentbehrliche Qualitäten unseres Landes und zwingen zu hinreichender Souveränität, auch in einer komplexen und vernetzten Welt. Dabei geht es nicht um eine intellektuelle Turnübung, im Gegenteil: Es gibt sie eben, die schweizerische Substanz, und sie unterscheidet sich von der historisch gesehen weitgehend unerprobten Substanz der EU dermassen, dass eine weitergehende Integration unweigerlich die Selbstaufgabe des typisch Schweizerischen bedeutete. Wir sind ein Bottom-up-Land, der Rest von Europa ist mehr oder minder obrigkeitlicher Natur.»

«Die Schweiz ermöglicht Bürgernähe, Kosteneffizienz und kulturelle Vielfalt.»

Es handelt sich um «eine einzigartige, subsidiär gewollte Organisationsform, in der sich viele Aufgaben der Gesellschafts-, der Sozial- und der Wirtschaftspolitik offenkundig gut lösen lassen. Die Schweiz ermöglicht seit je Bürgernähe, Kosteneffizienz und kulturelle Vielfalt.»

«In welche Art von EU hinein würden bzw. sollten wir uns integrieren?»

«Von der Entwicklung der EU nur das Beste anzunehmen, ist nicht seriös. Vielmehr muss man fragen: In welche Art von EU hinein würden bzw. sollten wir uns integrieren? Ist es wirklich so unklug, eine genügend grosse Ferne zu Brüssel aufrechtzuerhalten? Die Illusion, wir könnten in irgendeiner Weise die Entwicklungen beeinflussen, sollten wir realistischerweise gleich aufgeben. Dass der Souveränitätsverlust durch die Mitwirkungsmöglichkeiten kompensiert werden könnte, erscheint angesichts der faktischen Gewichtsverhältnisse in der EU reichlich naiv.»
Hummler und Tettamanti empfehlen «auch für das in Bälde zu erwartende Verhandlungsresultat, ganz im Sinne des Weissbuchs auf Denkverbote zu verzichten, die objektiv feststellbaren Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen und mögliche ungünstige Entwicklungen der EU in die Überlegungen einzuschliessen.»

Konrad Hummler ist ehemaliger Verwaltungsratspräsident der «Neuen Zürcher Zeitung», heute Partner der M1AG, eines Think tanks für strategische Zeitfragen; Tito Tettamanti ist ehemaliger Regierungsrat des Kantons Tessin, heute Rechtsanwalt und Unternehmer.

1    Hummler, Konrad; Tettamanti, Tito. «Die Schweiz und die EU: Substanz statt Performance». Gastkommentar in «Neue Zürcher Zeitung» vom 3.7.2018
2    «Weissbuch Schweiz. Sechs Skizzen der Zukunft». avenir suisse 30.5.2018. Herausgeber: Peter Grünenfelder und Patrik Schellenbauer

Bundesrat Cassis und Unterhändler tummeln sich unter EU-Beitritts-Turbos

mw. Wer ist die Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik SGA-ASPE, bei der Staatssekretär Roberto Balzaretti sich im April 2018 für ein Rahmenabkommen stark gemacht hat, indem er das von Juncker offerierte Schiedsgericht jenseits jeder Realität anpries?
Die SGA-ASPE feierte im Juni 2018 ihr 50jähriges Bestehen mit einer Rede zum Thema «Europa-Überzeugung, trotz Gegenwind» von Christoph Wehrli (bis 2014 langjähriger Leiter der Inlandredaktion der «Neuen Zürcher Zeitung»). Anlässlich der Feier übergab Gret Haller (ehemalige SP-Nationalrätin und glühende EU-Beitrittsbefürworterin) das Präsidium an Christa Markwalder (Nationalrätin FDP und langjährige Präsidentin der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz nebs, deren Ziel der EU-Beitritt der Schweiz ist). Dies ist auch das Ziel der SGA (siehe das Antritts-Editorial von Christa Markwalder vom Juli 2018).1 Zwei Monate nach dem von ihm ernannten Staatssekretär Balzaretti war Bundesrat Ignazio Cassis Gast bei der Feier des EU-Turbo-Clubs SGA und überbrachte eine Grussbotschaft.
Einer EU-kritischen Vereinigung hat meines Wissens noch nie ein Bundesrat gratuliert. Und diese Mannschaft verhandelt für unser Land in Brüssel?

1    Editorial. «Verhältnis Schweiz – EU: unde venis et quo vadis?» [Woher kommst du, und wohin gehst du?] von SGA-Präsidentin Christa Markwalder, Juli 2018

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