Ja zur produzierenden Landwirtschaft ohne Agrarfreihandel – nein zur weiteren Schwächung des Föderalismus

Ja zur produzierenden Landwirtschaft ohne Agrarfreihandel – nein zur weiteren Schwächung des Föderalismus

Eidgenössische Volksabstimmung vom 23. September 2018

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Am 23. September stimmen wir auf Bundesebene über drei Verfassungsänderungen ab:

–    Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)»

–    Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle»

–    Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege

Das Bundesbüechli (Abstimmungsbroschüre des Bundesrates) erscheint in einem neuen Layout und ist – wie der Bundesrat hervorhebt – tatsächlich etwas informativer. Das heisst, die Einwände gegen die Volksinitiativen werden weniger oft wiederholt, und die Initianten haben für ihre Argumente mehr Platz zur Verfügung. Ein seit langem kritisierter Punkt bleibt allerdings unverändert: Die Abstimmungsempfehlungen von Bundesrat und Parlament stehen zu Beginn und am Ende der Broschüre in grossen Lettern und werden neu durch eine Grafik der Abstimmungsresultate im National- und Ständerat hervorgehoben. Aus demokratischer Sicht ist und bleibt es fragwürdig, die Stimmbürger derart zu gängeln.

Hier sollen alle drei Vorlagen in den wesentlichen Grundzügen vorgestellt werden. Zu den Ernährungsinitiativen hat Zeit-Fragen mehrmals ausführlich informiert.1

Fair-Food-Initiative und Initiative für Ernährungssouveränität

mw. Die Fair-Food-Initiative (kurz: Fair-Food) wurde von der Grünen Partei Schweiz eingereicht, die Initiative «Für Ernährungssouveränität» (kurz: Ernährungssouveränität) von Uniterre, einer bäuerlichen Organisation, die sich für eine nachhaltige Landwirtschaft einsetzt. Beide Initiativen verfolgen eine ähnliche Zielrichtung. Sie zeigen das Bedürfnis breiter Kreise der Bevölkerung nach qualitativ guten und umweltfreundlich produzierten Nahrungsmitteln, aber auch ihren Willen zur Erhaltung und Stärkung der kleinräumigen und nachhaltigen Schweizer Landwirtschaft. Deshalb stellen sich beide entschieden gegen eine Öffnung der Grenzen für die Agrarwirtschaft, die der Bundesrat seit geraumer Zeit anstrebt.

Mit einem Ja zu einer oder – mit noch mehr Wirkung – zu beiden Initiativen kann der Souverän Agrarabkommen mit der EU oder andere Freihandelsabkommen mit Einschluss der Landwirtschaft verhindern.

Die Abstimmungstexte2 nennen die geforderten Änderungen in der Landwirtschaftspolitik klar verständlich, wenn auch teilweise allzu detailliert. Lassen wir uns dadurch aber nicht auf ein Nebengeleise führen: Wesentlich ist ihre grundsätzliche Ausrichtung. Als Hilfe zur politischen Einordnung sollen hier einige zentrale Argumente der Initiativkomitees aus dem Bundesbüechli wiedergegeben und im Zusammenhang mit den Einwänden des Bundesrates kommentiert werden.

• Die kleinräumige Schweizer Landwirtschaft mit ihren qualitativ guten Produkten und ihren hohen Umwelt- und Tierschutzstandards soll erhalten und weiterentwickelt werden

Fair-Food: «Lebensmittel sollen im Einklang mit dem Tierwohl und der Umwelt und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden. So wollen es die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Fair-Food-Initiative fördert die nachhaltige Landwirtschaft in der Schweiz. […] Bäuerinnen und Bauern sollen mit ihren Produkten einen anständigen Preis erzielen. Die Initiative fördert die Vermarktung von regional produzierten Lebensmitteln. Das macht sie nicht teurer, sondern frischer und gesünder. […]»3

Ernährungssouveränität: «Unsere Initiative fördert eine einheimische bäuerliche Landwirtschaft, die einträglich und vielfältig ist, die gesunde Lebensmittel für die Bevölkerung produziert und die gleichzeitig den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen gerecht wird.»4

Bundesrat zu Fair-Food: Die Initiative sei unnötig, weil gemäss Schweizer Recht bereits heute hohe Anforderungen für die einheimische Lebensmittelproduktion gelten.5

Bundesrat zu Ernährungssouveränität: «Die Volksinitiative zielt in Richtung einer Politik, wie sie bis Anfang der 1990er Jahre betrieben wurde. Sie würde Errungenschaften der Agrarpolitik der vergangenen 25 Jahre zunichte machen – in dieser Zeit wurde die Landwirtschaft stärker auf den Markt ausgerichtet.»6

Kommentar: Die Ziele beider Initiativen entsprechen den Forderungen des Weltagrarberichts: Die regionale kleinräumige Landwirtschaft soll auf der ganzen Welt gestärkt werden. Weil die Schweizer Agrarpolitik bisher diesen Zielen nicht entspricht, wollen die beiden Initiativen die Bundesbehörden darauf verpflichten. Stattdessen streben Teile des Bundesrates, der Bundesverwaltung und des Parlaments seit Anfang der 1990er Jahre in Richtung einer zunehmenden EU-Einbindung. «Stärkere Ausrichtung auf den Markt» meint deshalb in erster Linie die Präparation für ein Agrarabkommen mit der EU (und andere Freihandelsabkommen). Die Initiativen geben Gegensteuer.

• Kontrolle landwirtschaftlicher Importprodukte statt schrankenlosem Freihandel

Fair-Food: «Fast die Hälfte der Lebens- und Futtermittel in der Schweiz wird heute importiert. Statt schrankenlosem Freihandel braucht es auch bei Importen eine Qualitätsstrategie. […] Die Fair-Food-Initiative verbessert die Deklaration, damit die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit haben. Produkte aus fairem Handel und bäuerlichen Familienbetrieben sollen begünstigt werden. […]»3

Ernährungssouveränität: «Zur Förderung einer Produktion unter sozialen und ökologischen Bedingungen, die den schweizerischen Normen entsprechen, erhebt er [der Bund] Zölle auf der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die diesen Normen nicht entsprechen; er kann deren Einfuhr verbieten.» (BV Art. 104c Abs. 8 neu)7

Bundesrat zu Fair-Food (zu Ernährungssouveränität ähnlich): «Die Initiative verlangt, dass grundsätzlich auch für importierte Lebensmittel die Schweizer Standards gelten. […] Diese Vorgaben könnten mit Handelsabkommen in Konflikt geraten. Wenn die Schweiz einseitig Handelshemmnisse schafft, gefährdet sie die Vorteile dieser Abkommen, etwa den vereinfachten Zugang zu internationalen Märkten.»5

Kommentar: Der «vereinfachte Zugang zu internationalen Märkten» wäre vor allem für die Grosskonzerne der Pharma- oder Maschinenindustrie ein Vorteil – wobei diese zum grossen Teil ohnehin überall auf der Welt präsent sind. In seiner Gesamtschau zur Agrarpolitik vom 1. November 2017 legt der Bundesrat offen, dass er die Landwirtschaft der Exportindustrie opfern will: «Der Grenzschutz für landwirtschaftliche Waren soll durch gegenseitige Marktöffnung im Rahmen von Freihandelsabkommen abgebaut werden, um neues Exportpotential für Agrarprodukte, Nahrungsmittel und Industrieprodukte zu schaffen.»8 

Gegen so verstandene Freihandelsabkommen – die in Wirklichkeit von der Freiheit wegführen und die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Existenz bedrohen – setzen sich beide Initiativen zur Wehr.

• Definitives Verbot genetisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft

Ernährungssouveränität: Mit Art. 104c Abs. 4 neu soll der Einsatz von GVO in der Landwirtschaft definitiv verboten werden.7

Bundesrat: Ausser für Forschungszwecke gilt in der Schweiz das sogenannte Gentech-Moratorium, das vom Parlament bereits dreimal verlängert wurde. «Die Verlängerung des Moratoriums bis 2021 soll eine gründliche und sachliche Diskussion über einen allfälligen Einsatz von GVO in der schweizerischen Landwirtschaft erlauben.»6

Kommentar: Der Bundesrat übergeht hier die Volksabstimmung vom 27. November 2005, in der die Stimmberechtigten mit 55,7 % der Stimmen und sämtlichen Kantonen den Einsatz von GVO in der Landwirtschaft für fünf Jahre untersagt hatten. Die dreimalige Verlängerung durch das Parlament entsprach dem klaren Volkswillen – andernfalls wäre mit Sicherheit das Referendum ergriffen worden. Die laufende Debatte im Parlament wird voraussichtlich zu einer weiteren Verlängerung bis 2021 führen. (SRF Tagesschau vom 1.3.2017) Hingegen hat sich der Bundesrat jedesmal in Missachtung des Volkswillens gegen eine Verlängerung des Moratoriums stark gemacht. Heute tut er dies wieder. Wem dient der Bundesrat?

Fauler Trick mit dem Gegenentwurf

Lassen wir uns am 23. September nicht noch einmal über den Tisch ziehen!

Zur Erinnerung: Auf Grund einer beispiellosen Abstimmungskampagne hat der Souverän am 24. September 2017 einem Gegenentwurf zur Initiative «Für Ernährungssicherheit» des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) zugestimmt. An jeder Ecke hingen Plakate, die den Stimmbürgern weismachten, es gehe um die Stärkung der einheimischen landwirtschaftlichen Produktion und des Bauernstandes. Einige Spitzenvertreter des SBV liessen sich durch falsche Versprechungen dazu überreden, ihre Initiative zurückzuziehen und Propaganda für den Gegenentwurf zu machen.9

Dabei hatte Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung), noch vor der Volksabstimmung im Juli 2017 klar offengelegt, dass der Gegenentwurf völlig andere Ziele verfolgte als die zurückgezogene Volksinitiative: «Neu ist [im Gegenentwurf, mw], dass der grenzüberquerende Handel eine Selbstverständlichkeit wird. Die Initiative wäre ein Rückschritt gewesen, sie hätte das Land vermehrt abgeschottet. […] Diese Schliessung galt es zu verhindern. Wir müssen unsere Handelsbeziehungen erfolgreich gestalten können; und da muss jeweils auch die Landwirtschaft Konzessionen machen und sich zunehmendem Wettbewerb stellen.» Und kurz und bündig: «Eine Interpretation, wonach mit dem Gegenentwurf der Grenzschutz zementiert und der Binnenmarkt zusätzlich geschützt würde, ist sicher nicht richtig.»10

Da im Bundesbüechli derlei verfängliche Aussagen selbstverständlich nicht standen, stimmte das Volk der Mogelpackung (heutiger Artikel 104a der Bundesverfassung) zu.

Gegenentwurf sollte beide Initiativen bodigen

Der Gegenentwurf vom 24. September 2017 war darauf angelegt, bereits im voraus auch die Fair-Food-Initiative und die Initiative für Ernährungssouveränität zu bodigen.

So dessen Urheberin – die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) – im November 2016: Mit dem Gegenentwurf wolle sie «eine bessere Ausgangslage für die Bekämpfung dieser beiden Initiativen schaffen».11

Noch deutlicher Johann Schneider-Ammann in der Ständeratsdebatte vom 29. November 2016: «Das Kommissionskonzept hat […] nicht nur die eine Initiative, die wir handhaben müssen, zum Hintergrund, sondern die drei, die auf uns zukommen und einer Klärung bedürfen. […]» Im aktuellen Abstimmungsbüechli «handhabt» der Bundesrat die Angelegenheit, indem er zweimal schreibt, die beiden Initiativen seien abzulehnen, weil die Ausrichtung der Agrar-politik auf den Markt vom Stimmvolk am 24. September 2017 bestätigt worden sei.12 Eine merkwürdige Logik: Denn der Souverän hat die Freiheit, diese Ausrichtung der Agrar-politik am 23. September 2018 zu korrigieren.

Gelegenheit zur Kurskorrektur nutzen!

Fazit: Beim Abwägen der verschiedenen Standpunkte wird klar: Die Fair-Food-Initiative und die Initiative «Für Ernährungssouveränität» verfolgen, wie hier dargelegt, völlig andere Ziele als die Agrarpolitik des Bundesrates. Wem eine gesunde und umweltfreundliche Nahrungsmittelproduktion am Herzen liegt, wer unsere bäuerlichen Familienbetriebe nicht offenen Grenzen für Agrar-importe und damit dem Ruin aussetzen will, hat am 23. September Gelegenheit, zweimal mit Ja zu stimmen.       •

1  Zeit-Fragen Nr. 7 vom 27. März: «Erhaltung der Schweizer Landwirtschaft – weder nostalgisch noch weltfremd, sondern ein Gebot der Zeit» und «Es geht leider auch um eine ideologische Frage (links-grün gegen rechts)». Gespräch mit Nationalrätin und Bio-Bäuerin Maya Graf, Grüne Partei, BL. Zeit-Fragen Nr. 22/23 vom 12. September 2017: «Ernährungssicherheit muss gewährleistet sein! Regional produzieren, was regional produziert werden kann.» Pressekonferenz zu Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität in Bern. Zeit-Fragen Nr. 19 vom 2. August 2017: Nein zum Gegen(teil)-Vorschlag zur «Ernährungssicherheit». Zeit-Fragen Nr. 28 vom 6. Dezember 2016: «Volksinitiative ‹Für Ernährungssicherheit›. Keine ‹Abschottung›, sondern ein Gebot der Stunde – nicht nur für die Schweiz.» Zeit-Fragen Nr. 14 vom 21. Juni 2016: «Wie weiter mit der Schweizer Landwirtschaft?» von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich.

1 Abstimmungsbroschüre des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 23. September 2018, S. 5

2  Abstimmungstext Fair-Food-Initiative: Bundesbüechli S. 28/29; Abstimmungstext Initiative «Für Ernährungssouveränität»: Bundesbüechli, S. 38/39

3  Bundesbüechli, S. 24/25

4  Bundesbüechli, S. 34/35

5  Bundesbüechli, S. 26/27

6  Bundesbüechli, S. 36/37

7  Bundesbüechli, S. 39

8  «Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik» des Bundesrates vom 1. November 2017, S. 49

9  vgl. Zeit-Fragen Nr.19 vom 2. August 2017: «Nein zum Gegen(teil)-Vorschlag zur ‹Ernährungssicherheit›»

10 «Bauern stehen nicht unter Heimatschutz», Interview mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, in: «Neue Zürcher Zeitung» vom 8.7.2017 

11 Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR) vom 3. November 2016, zitiert in Zeit-Fragen Nr. 28 vom 6. Dezember 2016: «Volksinitiative ‹Für Ernährungssicherheit›. Keine ‹Abschottung›, sondern ein Gebot der Stunde – nicht nur für die Schweiz.»

12 <link http: www.parlament.ch de ratsbetrieb amtliches-bulletin>www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=38675

Abstimmungstext Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104c Ernährungssouveränität

1 Zur Umsetzung der Ernährungssouveränität fördert der Bund eine einheimische bäuerliche Landwirtschaft, die einträglich und vielfältig ist, gesunde Lebensmittel produziert und den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht wird.

2 Er achtet auf eine Versorgung mit überwiegend einheimischen Lebens- und Futtermitteln und darauf, dass bei deren Produktion die natürlichen Ressourcen geschont werden.

3 Er trifft wirksame Massnahmen mit dem Ziel:

a. die Erhöhung der Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen und die Strukturvielfalt zu fördern;

b. die Kulturflächen, namentlich die Fruchtfolgeflächen, zu erhalten, und zwar sowohl in bezug auf ihren Umfang als auch auf ihre Qualität;

c. den Bäuerinnen und Bauern das Recht auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Vermarktung von Saatgut zu gewährleisten.

4 Er verbietet in der Landwirtschaft den Einsatz genetisch veränderter Organismen sowie von Pflanzen und Tieren, die mithilfe von neuen Technologien entstanden sind, mit denen das Genom auf nicht natürliche Weise verändert oder neu zusammengesetzt wird.

5 Er nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:

a. Er unterstützt die Schaffung bäuerlicher Organisationen, die darauf ausgerichtet sind sicherzustellen, dass das Angebot von seiten der Bäuerinnen und Bauern und die Bedürfnisse der Bevölkerung aufeinander abgestimmt sind.

b. Er gewährleistet die Transparenz auf dem Markt und wirkt darauf hin, dass in allen Produktionszweigen und -ketten gerechte Preise festgelegt werden.

c. Er stärkt den direkten Handel zwischen den Bäuerinnen und Bauern und den Konsumentinnen und Konsumenten sowie die regionalen Verarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungsstrukturen.

6 Er richtet ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitsbedingungen der in der Landwirtschaft Angestellten und achtet darauf, dass diese Bedingungen schweizweit einheitlich sind.

7 Zum Erhalt und zur Förderung der einheimischen Produktion erhebt er Zölle auf der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln und reguliert deren Einfuhrmenge.

8 Zur Förderung einer Produktion unter sozialen und ökologischen Bedingungen, die den schweizerischen Normen entsprechen, erhebt er Zölle auf der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die diesen Normen nicht entsprechen; er kann deren Einfuhr verbieten.

9 Er richtet keinerlei Subventionen aus für die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Lebensmitteln.

10 Er stellt die Information über die Bedingungen für die Produktion und die Verarbeitung von einheimischen und von eingeführten Lebensmitteln und die entsprechende Sensibilisierung sicher. Er kann unabhängig von internationalen Normen eigene Qualitätsnormen festlegen.

Art. 197 Ziff. 125

12. Übergangsbestimmung zu Art. 104c (Ernährungssouveränität)

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung die gesetzlichen Bestimmungen, die für die Umsetzung von Artikel 104c erforderlich sind, spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.

Abstimmungstext «Fair-Food-Initiative»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104b Lebensmittel

1 Der Bund stärkt das Angebot an Lebensmitteln, die von guter Qualität und sicher sind und die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Er legt die Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung fest.

2 Er stellt sicher, dass eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel verwendet werden, grundsätzlich mindestens den Anforderungen nach Absatz 1 genügen; für stärker verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel sowie für Futtermittel strebt er dieses Ziel an. Er begünstigt eingeführte Erzeugnisse aus fairem Handel und bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben.

3 Er sorgt dafür, dass die negativen Auswirkungen des Transports und der Lagerung von Lebens- und Futtermitteln auf Umwelt und Klima reduziert werden.

4 Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:

a. Er erlässt Vorschriften zur Zulassung von Lebens- und Futtermitteln und zur Deklaration von deren Produktions- und Verarbeitungsweise.

b. Er kann die Vergabe von Zollkontingenten regeln und Einfuhrzölle abstufen.

c. Er kann verbindliche Zielvereinbarungen mit der Lebensmittelbranche, insbesondere mit Importeuren und dem Detailhandel, abschliessen.

d. Er fördert die Verarbeitung und die Vermarktung regional und saisonal produzierter Lebensmittel.

e. Er trifft Massnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung.

5 Der Bundesrat legt mittel- und langfristige Ziele fest und erstattet regelmässig Bericht über den Stand der Zielerreichung. Werden diese Ziele nicht erreicht, so trifft er zusätzliche Massnahmen oder verstärkt die bestehenden.

Art. 197 Ziff. 12

12. Übergangsbestimmung zu Artikel 104a (Lebensmittel)

Tritt innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände kein Ausführungsgesetz in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

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