«Keine neuen staatlichen Lenkungsinstrumente, sondern die Umsetzung der bestehenden Vorschriften!»

«Keine neuen staatlichen Lenkungsinstrumente, sondern die Umsetzung der bestehenden Vorschriften!»

Gespräch mit Rudi Berli, Biobauer, Mitglied Initiativkomitee für Ernährungssouveränität, Co-Direktor der Bauerngewerkschaft Uniterre

Zeit-Fragen: Herr Berli, die Initiative fordert gerechte Preise für die Landwirtschaft (Absatz 5b). Wie kann der Bund die Bauern unterstützen, damit sie mit Migros und Coop bessere Verträge aushandeln können?

Privatwirtschaftliche Selbsthilfe braucht einen staatlichen Rahmen

Rudi Berli: Die heute geltenden Möglichkeiten stehen in Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).1 Dort geht es um die Selbsthilfe der Produzenten auf dem Markt. Nach Art. 8 Absatz 1 können sich die Produzenten zu Selbsthilfeorganisationen zusammenschliessen, um das Angebot der Nachfrage anzupassen. Der Bund kann solche Verträge unterstützen, indem er ihnen die Allgemeinverbindlichkeit erteilt, wie heute zum Beispiel dem SMP (Verband Schweizerischer Milchproduzenten). Das heisst, Nichtmitglieder werden verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung dieser Selbsthilfemassnahmen zu leisten (Art. 9 Absatz 2).

Sind mit «Anpassung des Angebotes» zum Beispiel Milchkontingente gemeint?

Nicht ganz. Die Käufer müssten den einzelnen Produzenten eine Abnahmegarantie geben für eine gewisse Menge zu einem gewissen Preis. Es ist natürlich jeder frei, mehr zu produzieren. Aber es sollte nicht zulässig sein, dass eine Überproduktion provoziert und gefördert wird, um den Preis zu drücken.

Was ist der Unterschied zu den Milchkontingenten von früher?

Milchkontingente waren eine staatlich gelenkte Abnahmegarantie. Wer zu viel produziert hat, wurde bestraft (gebüsst). Und es wurde mit den Kontingenten Handel betrieben, da waren wir dagegen. Wir fordern eine privatwirtschaftliche Lenkung, aber der Rahmen, die Verbindlicherklärung der Verträge muss vom Staat gegeben werden.

Bund soll nur demokratische Organisationen unterstützen: ein Produzent – eine Stimme

Was steht sonst heute schon im Gesetz, was der Bund nicht umsetzt?

Die Selbsthilfeorganisationen müssten heute schon nach Art. 9 LwG «repräsentativ» sein – ein ganz wichtiger Punkt –, das heisst, sie müssen eine demokratische Basis haben. Gemäss unserer Initiative (Absatz 5a) müssen das «bäuerliche Organisationen» sein, sie dürfen also nicht im Handel oder in der Verarbeitung tätig sein. Das steht eigentlich auch schon im Gesetz (LwG Art. 9 Abs. 1b), wird aber nicht umgesetzt. Zum Beispiel der SMP (Verband Schweizerischer Milchproduzenten) ist in Wirklichkeit keine bäuerliche Organisation, sondern eine Vermischung verschiedener Interessen und Interessenskonflikte. Im Vorstand und der Geschäftsleitung sitzen Verarbeiter, Verkäufer und Produzenten, die meisten sind alles gleichzeitig. So funktioniert es nicht, sie haben kein Interesse, eine Mengensteuerung gemäss Nachfrage einzurichten und damit eine gute Wertschöpfung zu ermöglichen. Die Milchbranche ist eine sehr wichtige Branche, sie betrifft die Hälfte der Schweizer Bauernbetriebe.
Wir wollen keine Planwirtschaft, sondern eine Demokratisierung. Eine repräsentative Organisation muss nach unserem Verständnis nach dem Prinzip ein Produzent – eine Stimme funktionieren, mit Einzelmitgliedern, nicht Strukturen mit ganzen Verbänden, die zu Interessenskonflikten führen. Das kann der Bund auch bestimmen, dass er nur Organisationen unterstützt, in denen demokratische Verhältnisse herrschen.

Kein Widerspruch zu internationalen Verträgen, sondern Spielraum des Bundesrat nach oben

Die Initiative verlangt in Absatz 7: Zum Erhalt und zur Förderung der einheimischen Produktion erhebt der Bund Zölle auf die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln und reguliert deren Einfuhrmenge. Widerspricht das nicht den WTO-Vorschriften oder anderen internationalen Verträgen der Schweiz?

Nein, überhaupt nicht. Das ist ebenfalls heute schon vorgeschrieben. Der Bundesrat legt Schwellenpreise fest (Art. 20 Absatz 1 LwG). Der Schwellenpreis ist der angestrebte Importpreis, der sich zusammensetzt aus dem Weltmarktpreis, dem Zollzuschlag und weiteren Abgaben (Art. 20 Absatz 2). Das ist ein politisches Instrument. Den Schwellenpreis für Futtermittel zum Beispiel hat der Bundesrat derart tief festgesetzt, dass die Eigenproduktion sich nicht mehr lohnt, mit nur etwa 10 % Swissness-Zuschlag auf die Weltmarktpreise. Das könnte man ganz einfach ändern. Das ist, wie wenn man die Schweizer Löhne auf Grund der durchschnittlichen Weltlöhne plus 10 Prozent Zuschlag bestimmen würde.

Dann hat also die Schweiz trotz WTO und anderen Abkommen heute noch relativ viel Freiheit?

Beim Getreide gibt es zollfreie Kontingente gemäss WTO.2 Der Rest geht über die Schwellenpreise.

Qualitätskontrollen an der Grenze sollten intensiviert werden

Die Initiative fordert in Absatz 8 für Produkte, die nicht den Schweizer Normen entsprechen, die Erhöhung der Zölle oder sogar ein Einfuhrverbot. Haben die Gegner der Initiative nicht ein wenig recht damit, dass es ziemlich kompliziert ist, die Qualität der Produkte an der Grenze zu kontrollieren?

Es wird ja heute schon viel kontrolliert, nicht nur die Mengen. Es muss auch die Qualität deklariert werden, ob es Bioweizen aus Argentinien ist oder Soja aus Brasilien …

Wird denn auch untersucht, ob es wirklich Bio ist?

Ja, in bezug auf GVO (gentechnisch veränderte Organismen). Es wird viel GVO-freies Futter importiert. Agroscope (Eidgenössisches Zentrum für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt) macht Stichproben bei Soja.

Einfuhrverbote sind auch keine Erfindung der Initianten

Ja, darüber haben wir ja abgestimmt: Kein Gentech-Einsatz in der Landwirtschaft. Also wird GVO-Futter nicht hineingelassen?

Nein. Importiertes Tierfutter muss GVO-frei sein, abgesehen von einer geringen Kontaminierung. Aber Fertigprodukte wie Mozzarella aus Italien können GVO enthalten.

Also ist die Forderung der Initiative in Absatz 8 – der Bund kann die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen verbieten, wenn sie nicht den Schweizer Standards entspricht – auch nichts Neues.
Vielen Dank, Herr Berli, für Ihre klärenden Erläuterungen.    •

(Interview Marianne Wüthrich)

1    Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) vom 29. April 1998 (Stand am 1. Januar 2018)
2    LwG Art. 21 zu den Zollkontingenten verweist auf das Zolltarifgesetz vom 9.10.1986

Handelsverträge dürfen keine Knebelverträge sein. Beispiel USA/EU

«Die EU muss laut dem Entscheid des WTO-Schiedsgerichts jährliche Strafzahlungen im zweistelligen Millionenbereich an die USA leisten, weil in der EU der Anbau von GVO-Pflanzen nicht erlaubt ist, das seien wettbewerbsverzerrende Massnahmen. Damit wird die Souveränität massiv beschnitten. Solche Verträge sind keine Handelsverträge, sondern politische Knebelverträge. Im Namen des ‹Handels› wird einem etwas auferlegt, was mit Handel nichts zu tun hat. Beim Handel sind zwei Partner beteiligt, und wenn einer nicht einverstanden ist mit der Qualität des Produktes, kann er sagen: Nein danke! Warum soll ich die Pflicht haben, solche Ramschware anzunehmen?
Handelsverträge mit dem Ausland muss man genau anschauen: Worüber wird genau verhandelt? Dem kann man nicht einfach ‹Freihandel› sagen, das ist gefährlich. Man muss Klartext reden, welche Wirtschaftszweige zu welchen Bedingungen liberalisiert oder dereguliert werden. Andernfalls ist es ein Mangel an demokratischem Entscheidungsrecht der Gemeinschaft.»          

Rudi Berli

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