National- und Ständerat werden in der Wintersession über den Uno-Migrationspakt abstimmen

National- und Ständerat werden in der Wintersession über den Uno-Migrationspakt abstimmen

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Schweiz wird den Uno-Migrationspakt am 10./11. Dezember in Marokko vermutlich nicht unterzeichnen. Nachdem nun alle vier zuständigen parlamentarischen Kommissionen über Vorstösse aus verschiedenen Parteien abgestimmt haben, liegt es auf dem Tisch: Drei von vier Kommissionen, die Staatspolitischen Kommissionen des National- und des Ständerates (SPK-N und SPK-S) sowie die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) haben Motionen zugestimmt, die den Bundesrat beauftragen, «dem Uno-Migrationspakt nicht wie beabsichtigt zuzustimmen, sondern dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten».1 Nur die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates APK-N hat einen Vorstoss in diese Richtung mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.2

Als Begründung hält beispielsweise die Mehrheit der APK-S fest, «dass ein Entscheid solcher Tragweite nicht am Parlament vorbei gefällt werden sollte […]. Darüber hinaus befürchten einige Kommissionsmitglieder, dass der Pakt eine internationale Erwartungshaltung schürt, welche der Schweiz in Zukunft zum Nachteil gereichen wird. Sie sind der Ansicht, dass der Pakt Forderungen enthält, die mindestens unklar oder inkompatibel mit der Schweizer Gesetzgebung sind, und lehnen eine Unterzeichnung durch die Schweiz ab.» Diese ernstzunehmenden Bedenken stehen in diametralem Widerspruch zu den verharmlosenden Behauptungen des Bundesrates: Die Leitprinzipien und Ziele «entsprechen vollumfänglich der Migrationspolitik der Schweiz» und: «Innenpolitisch besteht für die Schweiz kein Handlungsbedarf.»3
Am 29. November wird nun der Ständerat über die Vorstösse abstimmen, am 6. Dezember der Nationalrat. Es ist zu hoffen, dass beide Räte nein sagen werden zur Unterzeichnung eines Abkommens, dessen Auswirkungen auf das Schweizer Recht und die Schweizer Migrationspolitik heute erst zum Teil abschätzbar sind und zudem nicht öffentlich diskutiert wurden.
Mit einem Nein zum Migrationspakt können National- und Ständerat die Unterzeichnung durch den Bundesrat am 10./11. Dezember faktisch verhindern.

Lösungen globaler Probleme nur durch souveräne Staaten möglich

Die APK-N, welche als einzige der vier Kommissionen dem Bundesrat die Zustimmung zum Migrationspakt empfiehlt, begründet dies wie folgt: «Die Kommissionsmehrheit ist grundsätzlich der Ansicht, dass globale Probleme nur auf multilateraler Ebene angegangen und gelöst werden können. Dieser Pakt stellt daher einen ersten Schritt in die Richtung einer globalen Lösung der Migrationsprobleme dar.»
Angesichts der heutigen Realität ist diese Behauptung allerdings sehr gewagt. Wenn es die EU trotz ihrer zentralistischen Organisation nicht schafft, das Migrationsproblem zu bewältigen und bei ihren Mitgliedsländern eine Lösung durchzusetzen, wie soll es dann die «globale Gemeinschaft» schaffen? Versucht die EU, ihr ungelöstes Problem dem Uno-Pakt zuzuschieben und damit ihre eigenen Mitglieder zu disziplinieren? Einige EU-Mitglieder wie Österreich und Tschechien haben jedenfalls bereits bekanntgegeben, dass sie den Pakt nicht unterzeichnen werden. Denn die «Zielländer» des Migrationspaktes liegen bekanntlich in Europa, inklusive der Schweiz. Die grossen Einwanderungsländer USA und Australien werden das Dokument nämlich nicht unterschreiben.
Wie viele andere Staaten leistet auch die Schweiz aus eigenem Antrieb heute schon einen grossen Beitrag zur Aufnahme von Migranten. Ein Viertel der Schweizer Bevölkerung sind ausländische Staatsbürger, Zehntausende von Asylbewerbern finden jedes Jahr den Weg zu uns (rund 18 000 im Jahr 2017, im Spitzenjahr 2015 rund 39 500), viele von ihnen werden vorläufig oder auf Dauer aufgenommen. Zusätzlich wurden seit dem März 2015 über das UNHCR 3000 schutzbedürftige Menschen, verteilt über drei Jahre, direkt aus der Krisenregion um Syrien aufgenommen.4 Im September 2015 hat die Schweiz zudem im Rahmen des EU-Umverteilungsprogramms die Aufnahme von 1500 schutzbedürftigen Personen zugesagt, die in Italien oder Griechenland gelandet waren, und sie hat ihre Beteiligung an weiteren EU-Umverteilungen zugesichert.5
Dass die Schweiz bei diesen Uno- und EU-Aktionen mitzieht, ist auch recht so, soweit sie dies freiwillig tut und die Zuwanderung selbst steuern kann. Dies ist bekanntlich nur eingeschränkt der Fall. Tatsache ist und bleibt jedoch: Taugliche Lösungen für globale Probleme können nur die einzelnen souveränen Staaten gemeinsam mit den anderen souveränen Staaten der Welt suchen und finden.

Merkwürdiger Wandel von «irregulärer» zu «geordneter» Migration durch «soft law» …

Die Skepsis der National- und Ständeratskommissionen ist angesichts der Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.10.20186 nachvollziehbar: Dort wird der Migrationspakt als sogenannte «soft law» bezeichnet, «das heisst rechtlich nicht verbindlich, aber politisch bindend.» Was versteht der Bundesrat unter «politisch bindend»? Dann lieber zugeben, dass der Pakt eben doch «rechtlich verbindlich» ist, da weiss wenigstens jeder, woran er ist. Und weiter: «Sein Ziel ist es, für die Staatengemeinschaft gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren, was auch eine Reduktion der irregulären Migration zu Folge hätte.» In Wirklichkeit nähme letztere vermutlich ebenfalls zu, weil sich viel mehr Menschen Hoffnung auf eine reguläre Migration machen würden.
Zur geplanten weltweiten Umorganisation der Arbeitsmigration sollen hier kurze Auszüge aus dem 32 Seiten umfassenden, inhaltlich dichten und nicht leicht verständlichen Dokument zitiert und angedacht werden. In dieser Weise müssten alle Teile diskutiert und geprüft werden.7
Unter Ziel 5 «Verbesserung der Verfüg­barkeit und Flexibilitat der Wege für eine regulare Migration» lesen wir unter anderem: «Wir verpflichten uns, die Optionen und Wege für eine reguläre Migration in einer Weise anzupassen, die in Widerspiegelung der demografischen Wirklichkeit und der Realität auf dem Arbeitsmarkt Arbeitskräftemobilität und menschenwürdige Arbeit erleichtert, […] mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren.» (Punkt 21)
«Wir verpflichten uns…» klingt aber nicht «rechtlich unverbindlich»!

… oder Menschenhandel im digitalen Zeitalter

Es folgen unter 21.a) bis j) verschiedene Mass­nahmen, mit denen die weltweite Arbeitsmigration in Gang gesetzt werden soll, indem die Staaten «internationale und bilaterale Kooperationsvereinbarungen wie beispielsweise Freizügigkeitsregelungen, Visaliberalisierung oder Visa für mehrere Länder» abschliessen (b). Damit sollen sie «in Abstimmung mit dem Privatsektor und anderen relevanten Interessenträgern bestehende Optionen und Wege für eine reguläre Migration überprüfen und überarbeiten, mit dem Ziel, die Abstimmung von Qualifikationen mit dem Arbeitsmarktbedarf zu optimieren […]» (c).
Es geht also offensichtlich um die Abschöpfung qualifizierter Arbeitskräfte aus Billiglohnländern (wo die dringend notwendigen Kräfte dann fehlen!) und deren Einsatz irgendwo auf der Welt, wo ein globalisierter Konzern gerade Leute brauchen kann, die nicht über drittklassige Arbeitsbedingungen murren. Wer von den Lesern sich durch die langfädigen Satzkonstrukte nicht abhalten lässt und bis 21j) weiterliest, erfährt die Details der zu organisierenden Migration, zum Beispiel mittels «befristete[n], saisonale[n] und zirkuläre[n]* Programme[n] sowie Schnellspurprogramme[n] in Bereichen mit Arbeitskräftemangel» oder «durch Ausstellung flexibler, umwandelbarer und nichtdiskriminierender Visa und Genehmigungen».

«Zirkuläre Migration»

Das Konstrukt der «zirkulären Migration» entstammt dem EU-Projekt «Well-being 2030», ausgearbeitet vom Brüsseler Think tank «European Policy Centre». Zirkuläre Migration wird so beschrieben: «Ein beträchtlicher Teil der grenzüberschreitenden Wanderungsbewegungen mündet nicht in dauerhafter Niederlassung im Zielland. Manche Migranten kehren nach einer bestimmten Zeit in ihr Herkunftsland zurück, andere wandern in ein Drittland weiter oder ‹pendeln› (zum Beispiel saisonal) für jeweils kürzere Aufenthalte zwischen zwei Staaten. Die Grenzen zwischen ‹temporären›, ‹zirkulären› und ‹saisonalen› Wanderungsformen sind somit fliessend.»8
Dass ein solches Wanderleben den meisten Menschen auf Dauer widerstrebt, soll wohl durch die Bezeichnung «Wohlbefinden» übertüncht werden.

Entmachtung der souveränen Staaten und Entwurzelung der Menschen

Bei der Lektüre von Ziel 5 des Paktes wird einiges klar: Zum einen könnte mit biegsamen Visa und Schnellkursen jeder zum «regulären» Migranten gemacht werden – allerdings nur, so lange der Konzern ihn brauchen kann. Dann wird er mit einem Klick wieder wegbefördert. Zum anderen soll das nationale Recht der einzelnen Staaten durch «Kooperation» zerfliessen und ineinanderfliessen, so dass schliesslich jeder sich überall aufhalten könnte. So würde den souveränen Staaten die Kontrolle über die Migration in ihrem Hoheitsgebiet allmählich entgleiten und gleichzeitig der kulturelle Zusammenhalt der schweizerischen oder der österreichischen oder einer anderen Bevölkerung in einem Multi-Kulti-Geflecht aufgelöst, das weit über das hinausginge, was wir in manchen Agglomerationen heute schon haben. Für die einzelnen Menschen würde der faktische Zwang zu dauernder Migration aus wirtschaftlicher Not heraus eine zunehmende Entwurzelung bedeuten, anstelle der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die zu den unverzichtbaren menschlichen Grundbedürfnissen gehört. Tatsache ist, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in dem ihnen vertrauten Land bleiben will, wenn sie nicht durch Kriege und Not zur Migration gezwungen wird. Einzige Gewinner dieser menschenunwürdigen Migrationsprogramme wären globale Konzerne ohne Bodenhaftung.
Welche Auswirkungen die «verbesserten Wege für eine reguläre Migration» in der 4.0-Gesellschaft auf unsere eigenen Arbeitsplätze und unsere gute Berufsbildung hätten, mag man sich gar nicht ausmalen: 20 Prozent hochqualifizierte Leute und 80 Prozent mit Mini-Bildung, die mit den hereinströmenden Massen um die Billigarbeitsplätze mit «flexiblen» Arbeitsbedingungen streiten müssen …    •

1    Medienmitteilung der APK-S vom 12.11.2018. Vgl. gleichlautende Motionen der SPK-N (Medienmitteilung vom 2.11.2018) und der SPK-S (Medienmitteilung vom 9.11.2018)
2    Medienmitteilung der APK-N vom 6.11.2018
3    «Bundesrat beschliesst Zustimmung zum Uno-Migrationspakt». Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.10.2018
4    «Bundesrat beschliesst zusätzliche Massnahmen für die Opfer des Syrienkonflikts». Medienmitteilung vom 6.3.2015
5    «Schweiz beteiligt sich am ersten Programm der EU zur Umverteilung von Flüchtlingen und verstärkt ihre Hilfe vor Ort». Medienmitteilung vom 18.9.2015
6    «Bundesrat beschliesst Zustimmung zum Uno-Migrationspakt». Medienmitteilung vom 10.10.2018
7    <link http: www.un.org depts german migration a.conf.231.3.pdf>www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
8    zitiert von der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung bpb unter <link http: www.bpb.de gesellschaft migration newsletter wanderungsformen>www.bpb.de/gesellschaft/migration/newsletter/56902/wanderungsformen 

SBI – Prominente Stimmen aus der Wirtschaft

mw. Dass die Gegner unter der Führung des Wirtschaftsverbandes economiesuisse einen derart heftigen Abstimmungskampf gegen die Entscheidungsmacht des Volkes aufziehen, belegt gerade, dass der Schweizer Souverän in aller Regel das Gemeinwohl und die über Jahrhunderte gewachsenen direktdemokratischen Strukturen höher wertet als die Interessen einiger mächtiger Grosskonzerne an der Verwischung und Vermischung der Rechtsräume souveräner Staaten. Nun mehren sich auch in der Wirtschaft die Stimmen, welche sich nicht in ein Parteienraster sperren lassen, sondern ja sagen zur Selbstbestimmungsinitiative (SBI), weil sie die direkte Demokratie und eine möglichst grosse Unabhängigkeit als unverzichtbare Stärken der Schweiz erhalten wollen.

Unabhängigkeit der Schweiz als Standortvorteil und Selbstbestimmung als liberales Anliegen

So hält Mark Ineichen, Geschäftsführer des Familienbetriebes Otto‘s AG in Sursee mit schweizweit 2000 Mitarbeitern, den Landesrechts-Vorrang für «absolut richtig». Für den Zugang der Schweizer Unternehmen zu internationalen Märkten sieht Ineichen keine Gefahren: «Die Wirtschaft ist anpassungsfähig, wir finden selber Lösungen.» Die Unabhängigkeit der Schweiz sei ein 100prozentiger Standortvorteil im internationalen Wettbewerb.1
Rolf Dörig, Verwaltungsratspräsident verschiedener Konzerne wie des Versicherungskonzerns Swiss Life und des weltweit grössten Stellenvermittlers Adecco, äussert sich im selben Zeitungsbericht: «Es geht bei dieser Abstimmung nicht um Parteipolitik. Auch nicht um die völlig unbestrittene Menschenrechtskonvention oder den Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. […] Es geht um die Bundesverfassung, die über allem zu stehen hat. Um den Vorrang unseres Schweizer Rechts gegenüber einer immer extensiveren Auslegung und Anwendung von internationalem Recht innerhalb unseres eigenen Landes.» Rolf Dörig ist auch Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV und als solcher Mitglied des Vorstandsausschusses von economiesuisse.
Auch Ex-Bankier und FDP-Mitglied Konrad Hummler sagt ja zur Initiative, mit der Begründung, Selbstbestimmung sei ein «freisinnig-demokratisches Anliegen».
Besonders bemerkenswert ist die Stellungnahme von Gerhard Schwarz, dem früheren Chef der NZZ-Wirtschaftsredaktion und danach Direktor des globalisierungsfreundlichen Think tank Avenir Suisse. Er sagt, die Selbstbestimmungs-Initiative sei «durchaus vereinbar mit liberalen Grundsätzen». Sie sei «keine Bedrohung für den Wirtschaftsstandort», und er fügt hinzu, er halte derlei Äusserungen «für materiell falsch und für abstimmungstaktisch unklug». Dass das Volksbegehren Landesrecht vor Völkerrecht stelle, sei «nichts Extremes. Diesen Vorrang gibt es in ähnlicher Form auch anderswo, etwa in Deutschland.»1
Angesichts dieser Vorbilder werden sich vielleicht noch weitere Persönlichkeiten finden, die es wagen, ihre Stimme für die Stärkung der direkten Demokratie und der Gewaltenteilung zu erheben.

1    «Kampf um Selbstbestimmungsinitiative: Prominente Unternehmer brechen aus Nein-Front aus» von Patrik Müller. Schweiz am Wochenende vom 10.11.2018

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