Der «post-mobutistische» Kongo: Die USA setzen auf die ruandische Karte

Der «post-mobutistische» Kongo: Die USA setzen auf die ruandische Karte

Kongo – Kleptokratie ohne Ende? (Teil IV)

von Peter Küpfer

Der Kongo kommt nicht zur Ruhe. In letzter Zeit kreisten die bei uns spärlichen Medienberichte über das seit Jahrzehnten gemarterte Land um die Frage des Anklammerns seines jungen Präsidenten Joseph Kabila an die Macht. Ähnlich wie Mugabe in Simbabwe scheint sich auch Präsident Joseph Kabila schwerzutun, entsprechend der Lautung der von ihm selbst verabschiedeten Verfassung den Weg für einen Nachfolger und Wahlen freizumachen, die diesen Namen verdienen. Kenner der neueren Entwicklung des Kongo und seiner für viele rätselhaften Politik vermuten ähnliche Gründe, die auch Mugabe dazu verleiteten, sich an die Macht zu klammern: die eigene Vergangenheit und die Eventualität, für frühere Kriegsverbrechen, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor das internationale Straftribunal in Den Haag gebracht zu werden. Joseph Kabila ist ein ehemaliger Waffengefährte des ruandischen Präsidenten Paul Kagame, welcher von Ruanda aus die sogenannte kongolesische Rebellion (es war in Wirklichkeit ein Angriffskrieg der bürgerkriegserprobten Armeen Ruandas, Ugandas und Burundis) unter der Führungsfigur seines Vaters Laurent Désiré Kabila 1996/97 plante, realisierte und unterstützte. Dabei wurden schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, insbesondere gegen die ostkongolesische Zivilbevölkerung und die in den Kongo geflohenen ruandischen Angehörigen der Hutu, wie nachstehend genauer ausgeführt wird. Joseph Kabila hat so wie viele der heute amtierenden Staatsoberhäupter Grund, sich an die Macht zu klammern. Im Schutze der durch das Amt gewährten Immunität bleibt er vor Strafverfolgungen geschützt, so wie seine politischen Lehrer und Kampfgenossen Paul Kagame und Yoweri Museveni (Alleinherrscher Ugandas, der ebenfalls mit rein militärischen Mitteln an die Macht gekommen ist und sie seither als Diktator innehält, unter dem Schutz und der Billigung westlicher Grossmächte, allen voran den USA und Grossbritannien).

Dabei mahnen ernsthafte Beobachter, sich gerade im Falle des Kongo nicht von den wahren Fragen ablenken zu lassen. Diese kreisen um das Problem,

  • wie es zu erklären ist, dass auch heute noch Hunderttausende von kongolesischen Zivilisten, insbesondere in den kongolesischen Ostprovinzen, durch Kriegswirren bei Leib und Leben bedroht und deshalb auf der Flucht sind, und dies seit nunmehr bald 25 Jahren; – wie es zu erklären ist, dass die hochgerüstete nationale Armee des Kongo nicht in der Lage ist, die wechselnden Kriegsformationen in den Grenzprovinzen Nord- und Süd-Kivu (so genannte Milizen, in Wirklichkeit Söldner Ruandas und Ugandas) zu identifizieren, zu entwaffnen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;
  • wie es zu erklären ist, dass sich unter den Augen einer schon seit Jahrzehnten im Lande befindlichen Uno-Militärmission (MONUC) die grässlichsten Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung ereigneten und immer wieder ereignen, ja, dass sogar eigene Uno-Kräfte an den Verbrechen beteiligt waren;
  • wie es zu erklären ist, dass Angehörige fremder Armeen, die sich mit dem Land im faktischen Kriegszustand befanden, die höchsten Ämter im Lande innehatten – und immer noch haben;
  • wie es zu erklären ist, dass von ihnen jahrelang Befehle ausgingen und ausgeführt wurden, welche schwerste Vergehen gegen die Menschlichkeit, das heisst Massenexekutionen der Zivilbevölkerung beinhalteten, ohne dass die internationale Öffentlichkeit und zuständigen Institutionen (Uno) das nachdrücklich zum Thema machten, geschweige denn die Kriegsverbrecher verfolgten;
  • wie es zu erklären ist, dass die begangenen Verbrechen zwar in überwältigender Zahl und mit erdrückenden Fakten in zahlreichen internen Uno-Berichten vorliegen, die Übeltäter aber bisher keinerlei rechtliche Schritte zu befürchten hatten (Herrschaft der Rechtlosigkeit);
  • und wie es zu erklären ist, dass von Ruanda und Uganda aus operierende und von diesen Staaten logistisch unterstützte Milizen mit wechselnden Namen das immer gleiche tun und immer noch tun können? Ganze ostkongolesische Territorien durch ihren gegen die Zivilbevölkerung gerichteten systematischen Terror zu entvölkern und sich gleichzeitig illegalerweise der unterirdischen Schätze dieser Landstriche zu bemächtigen und auf dem internationalen Schwarzmarkt unter Verheimlichung der wahren Herkunft zu verscherbeln, ein seit Jahrzehnten fest institutionalisierter und international geduldeter Raub an den echten Besitzern, der mausarmen kongolesischen Bevölkerung.1 Wie Kenner der Situation hochrechnen, sind im rohstoffreichen Ostkongo seit 1998 vier bis fünf Millionen Menschen, ein Grossteil davon Zivilisten, durch die direkten oder indirekten Folgen dieses «Achselzucken-Krieges» umgekommen, unter den Augen des dort seit dieser Zeit präsenten Uno-Kontingents, dessen Hauptaufgabe der Schutz der Zivilbevölkerung ist.

Der Fluch der Gier nach Bodenschätzen

Die unter dem Titel «Kongo – Kleptokratie ohne Ende?» bisher in loser Folge erschienenen Beiträge in dieser Zeitung haben die jüngste Geschichte des Kongo (Zaïre, dann Demokratische Republik Kongo) aufgezeichnet.2 Sie hatten den Anspruch, einige von Fakten gestützte Hinweise zur Beantwortung der oben gestellten Fragen zu geben. Die bisherigen Beiträge haben gezeigt, dass das geplagte Riesenreich im Herzen Afrikas seit vielen Jahrzehnten von allen zerstörerischen Kräften heimgesucht wird, die vorstellbar sind, woher diese kommen und was ihre wahren Motive sind und waren. Es wurde gezeigt, dass ihr Ursprung im wesentlichen darin zu suchen ist, dass gerade im Ostkongo Bodenschätze liegen, welche die Gier von Wirtschafts- und Grossmächten schon seit Kolonialzeiten reizen. Während es um 1900 Kautschuk und edle Hölzer waren, sind es im 20. Jahrhundert besonders die immensen Vorkommnisse von Kupfer in Katanga, die Diamantenvorkommnisse im Kasai, des weiteren Gold, Kobalt, Zink; heute das so begehrte Coltan, alle in sehr ergiebigen Vorkommen auffindbar in den beiden östlichsten Provinzen Nord- und Südkivu sowie Kasai.3 Inzwischen ist Coltan zu einem der begehrtesten, weil seltenen Rohstoffen geworden: Auf der ganzen Welt funktioniert kein einziges Handy, keine ferngesteuerte Lenkwaffe und keine Drohne, wenn sie nicht Bestandteile aus diesem begehrten Erzgemisch enthalten. In den beiden Kivus sind die Ausgangsmineralien für Coltan (Colombo-Tantalit) in grosser Menge vorhanden, weltweit fast der einzig bekannte Abbauplatz. Diese beiden östlichsten, an Ruanda, Burundi und Uganda angrenzenden kongolesischen Provinzen waren denn auch das Einfallstor der jüngsten beiden Kongo-Kriege (1996–2003) und ihrer katastrophalen Folgen, wie weiter unten dargestellt wird. Seit damals regiert dort bis zum heutigen Tag für weite Bevölkerungskreise die Apokalypse.

Die neue Afrikapolitik der USA

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der unaufhörliche Krieg gegen die kongolesische Zivilbevölkerung im Osten auch in seinen internationalen geostrategischen Dimensionen verstanden werden muss.4 Dabei steht das amerikanische sogenannte GHAI-Konzept im Zentrum, die «Greater Horn of Africa Initiative», welche ein neues ostafrikanisches Machtzentrum unter amerikanischer Schirmherrschaft schaffen will. Es soll von Dschibuti bis nach Daresalam reichen und den rohstoffreichen Ostkongo einbeziehen. Dies verlangt die «Balkanisierung» des kongolesischen Riesenreichs und dessen Schwächung, ein Ziel, welches die beiden Kongo-Kriege der jüngsten Zeit mit Sicherheit erreichten. Neu ist dabei das amerikanische Aufgeben der bisherigen Rücksichten auf alte diplomatische Regeln, Interessen und Einflusszonen, die im Falle des Kongo vor allem von Frankreich her gesteuert waren. Dies lief im Prinzip auf eine einfache Formel hinaus: auf ein «America first», lange vor Trump. Auch in Afrika sollte nun für die USA uneingeschränkt von politischen Rücksichten die Devise gelten, wie anderswo schon seit langem: Was Amerika nützt, ist gut. Mit der schillernden Persönlichkeit des ehemaligen ugandischen Widerstandskämpfers Yoweri Museveni, des nachmaligen und heutigen Alleinherrschers von Uganda, hatten die USA sich schon beizeiten einen eigenen «Getreuen» herangezogen, auf den sie nun auch im Zusammenhang mit dem Kongo und dessen schwächelndem Führer Mobutu setzen. Dazu verhalf ihnen besonders ihre langjährige militärische und logistische Unterstützung von Musevenis Widerstandsbewegung NRA (National Resistance Army) gegen den früheren ugandischen Machthaber Obote. Museveni wurde nach seiner Machtübernahme 1991 von den USA als «afrikanischer Führer des neuen Typs» bezeichnet und gelobt. Dass dieser Langzeitherrscher (auch Museveni hat die von der Verfassung vorgeschriebene Amtszeitbeschränkung per Dekret aufgehoben!) bis auf den heutigen Tag demokratische Prinzipien mit Füssen tritt und eine Einparteien-Herrschaft mit diktatorischen Vollmachten ausübt, wurde und wird unter den Tisch gekehrt. Mit Museveni hatten die USA nicht nur einen ideologischen, sondern auch geostrategisch wichtigen Bündnispartner, unterstützte Museveni doch die Lord’s Resistance Army, welche vom Territorium Nordugandas aus gegen die sudanesische Zentralregierung operierte, für die USA ein markanter «Sitz des Bösen». Als sich in den frühen neunziger Jahren zeigte, dass der amerikatreue kongolesische Diktator Mobutu zunehmend schwächelte, persönlich und ­politisch, und die Zügel des Riesenreiches nicht mehr wirklich in der Hand hielt, bewegten sich die Dinge rasch. Für die USA war ausgeschlossen, dass ihr Ressourcen-Garant Kongo nach Mobutu wieder in die Hand patriotisch und nationalistisch ausgerichteter Kräfte gelangte. Die Neuausrichtung der für sie bisher lukrativ ausgestatteten Schürf­rechte stand auf dem Spiel, aber auch die militärisch-geopolitische Option durfte nicht dem Zufall überlassen werden. Schon lange bestand in Kreisen des amerikanischen militärisch-industriellen Komplexes der Plan, in Ostafrika ein antiislamisches und amerikafreundliches Bollwerk zu errichten, das weite Gebiete des Ostkongo, Ugandas, Ruandas, Burundis, sogar Teile Kenias umfassen sollte, ein zusammenhängendes Gebiet von Dschibuti bis nach Daresalam mit dem entsprechenden Hinterland, von dem aus der Golf von Aden und die Suez-Strasse als wichtige internationale Handels- und Militärachse effizienter kontrolliert werden konnte. Der amerikanisch inspirierte Plan zum aktiven Sturz des langjährigen kongolesischen Diktators Mobutu und seines Ersatzes durch einen weiteren garantiert amerikahörigen Satrapen muss offenkundig im Rahmen des erwähnten GHAI-Projekts gesehen werden.5 Aus rein taktischen Gründen fiel die Wahl der USA für einen entsprechenden Feldzug dann doch nicht auf Uganda, sondern auf den Zwergstaat Ruanda, von dem aus die wahren Gründe der nun vorbereiteten militärischen Aktion besser kaschiert werden konnten. Der seit 1994 in Ruanda neu an die Macht gelangte Paul Kagame, ein gehorsamer Schüler von Museveni und dessen Schutzmacht USA, bot dazu die nötigen Garantien, politisch und persönlich.

Ein unheimlicher Partner

Der heute bei vielen afrikanischen echten Demokraten mit Grund gefürchtete ruandische Diktator und neuer starker Mann Ruandas war ein politischer Schüler von Museveni und dessen Schutzmacht USA, «weitergebildet» in der Sparte Guerilla-Krieg im amerikanischen Fort Leavenworth (Kansas), einer Hochburg der Weitergabe amerikanischer Kriegserfahrungen seit dem Vietnam-Krieg, mit Einbezug militärischer Nachwuchskräfte für Verbündete aus regulären und irregulären militärischen Verbänden aus der ganzen Welt. Paul Kagame war als Kind von ruandischen Exilierten der Tutsi-Elite (sie verliess das Land, als die von ihnen traditionell unterdrückte Hutu-Mehrheit mehr politischen Einfluss in Ruanda erhielt, das vorher ganz von der Tutsi-Minderheit beherrscht worden war) in Uganda aufgewachsen. Er diente schon, wie viele junge ruandische Tutsi in Uganda, als junger Soldat in Musevenis Guerilla-Formation NRA (National Resistance Army) und machte bald durch seine Geschicklichkeit, auch Brutalität auf sich aufmerksam.6 In Musevenis Polizeistaat brachte er es bis zum Vizedirektor des ugandischen Geheimdienstes. Kagame gehörte zu den Gründern der im ugandischen Exil aufgebauten ruandischen Tutsi-Guerilla-Bewegung FPR (Front Patriotique Rwandais, englisch RPF: Rwandian Patriotic Front), des militärischen Flügels der revanchistisch gesinnten exilierten Tutsi-Minderheit. Sein Ziel war die militärische Rückeroberung der Macht in Ruanda und die neuerliche Unterdrückung der dortigen Hutu-Mehrheit. Als die ruandischen Exil-Tutsi sich 1990 dazu entschlossen, diesen Kampf mit Gewalt zu führen, holte Museveni in Eile den «zur Weiterbildung» im amerikanischen Fort Leavenworth befindlichen Paul Kagame nach Uganda zurück, wo dieser sich sofort an die Spitze der Guerilla-Organisation stellte und den vierjährigen Kampf dieser Formation bis zum endgültigen Sieg im Sommer 1994 anführte. Der Krieg wurde nicht nur militärisch mit aller Härte geführt, er wurde von Kagame auch von allem Anfang an mit grossem propagandistischem Aufwand und «Sprachregelungen» geführt, welche die den Kampf begleitenden Medien bis zum heutigen Tag manipulieren. Um diesen Aspekt besser zu verstehen, müssen wir uns mit der leidvollen Geschichte des lange unversöhnlichen Gegensatzes zwischen den beiden dominierenden ruandischen Ethnien auseinandersetzen, den Hutu und den Tutsi.

Ruandische Hutu und Tutsi – ein uralter Konflikt

In der Flut von Literatur über die massenmörderischen Ereignisse in Ruanda des Frühjahrs 1994 ist viel über die ungeheuerlichen Taten die Rede, welche die Hutu-Mehrheit der Tutsi-Minderheit angetan hat. Diese Taten werden nicht in Abrede gestellt. Sie waren und sind ein Mahnmal der Menschheitsgeschichte. Was man weniger findet, sind Hinweise auf die Greueltaten, welche die ruandische Tutsi-Elite ihrerseits den von ihr während Jahrhunderten niedergedrückten Angehörigen der Hutu-Mehrheit angetan hat. Denn alle ernsthaften und ehrlich der Wahrheit verpflichteten Zeitzeugen liefern erdrückende Hinweise dafür: Es gab zwei Völkermorde.7 Es gab vor, während und nach den April-Ereignissen von 1994 und ihren Folgen auch einen Völkermord der siegreichen Tutsi an den Hutu.
Wenig erfährt man auch über die Vorgeschichte der Katastrophe von 1994. Der Konflikt zwischen den beiden ruandischen Bevölkerungsgruppen ist so alt wie ihre gemeinsame Geschichte. Wie der Nachbarstaat Burundi war auch Ruanda bis zur Unabhängigkeit 1962 eine Monarchie. Die monarchistische Elite, der Staatsapparat sowie die Offiziere entstammten alle der Bevölkerungsgruppe der Tutsi, traditionelle Viehzüchter, die in geschichtlicher Vorzeit nach eigener Legende als «Niloten» von Norden her eingewandert sein sollen, wobei sie schnell die Vorherrschaft über die ansässigen Hutu erringen konnten. Sie behandelten die Hutu, ein Bantu-Volk, von allem Anfang an mit Geringschätzung und sozialer Zurücksetzung. Noch bis tief in die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurde kaum ein Hutu in die höheren Schulen zugelassen und war damit vom Staatsdienst ausgeschlossen. Auch jede Armeekarriere war für sie ausgeschlossen, obwohl die elitären Tutsi sowohl in Burundi wie in Ruanda nur einen guten Zehntel der gesamten Bevölkerungszahl ausmachten. Für sie waren die Hutu die geborenen Stallknechte und Dienstboten, währenddem sie für sich selbst den Nimbus als «natürliche» intelligente Herrschaftsschicht kultivierten. Die zunächst deutschen, dann belgischen Kolonisatoren von Ruanda und Burundi haben diesen ideologischen Zugang zur komplexen ethnischen Ausgangssituation in Ruanda und Burundi in vielen Fällen geteilt. Sie lobten die gute Zusammenarbeit mit der ruandischen Herrscher­elite. Gouverneure, einflussreiche Missionare, auch damalige Ethnologen zeigten sich angetan von der angeblich «angeborene Herrscherbegabung» der Tutsi und unterschätzten die Potentiale, auch Enttäuschungen der unterdrückten Hutu, zu deren Förderung die Kolonisatoren wenig bis nichts unternahmen.

Schweizer Erzbischof als Zeitzeuge

Ein in dieser Hinsicht völlig unverdächtiger und verlässlicher Zeuge ist Erzbischof André Perraudin. Perraudin, als einfacher Ziegenhirte im schweizerischen französischsprachigen Wallis aufgewachsen, kam als Priestermissionar schon in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts nach Ruanda und errang dort schnell die höchsten Stufen des Priesteramtes. Er brachte es durch engagierten Dienst an der Bevölkerung und an der Kirche bis zum Erzbischof. In seiner Autobiographie hat er über die Stufen und massgeblichen Schritte dieser Laufbahn in den entscheidenden Jahren 1956–1962 minutiös Rechenschaft abgelegt und sie mit vielen authentischen Dokumenten ausgestattet.8 Anders als einige seiner Vorgänger hatte er schon früh die Spaltung der ruandischen Bevölkerung als verhängnisvoll erkannt und den faktischen Ausschluss der Hutu-Mehrheit aus der Staatsverwaltung und verantwortungsvolleren Positionen als unchristlich beim Namen genannt. Das trug ihm unter den Tutsi viele Feinde ein, die ihn dann später des Anti-Tutsi-Rassismus bezichtigten, ein absurder Vorwurf. Es ist zwar aus der Situation heraus nachvollziehbar, ist aber nichtsdestoweniger ein verhängnisvoller Umstand gewesen, dass sich bei der Unabhängigkeit Ruandas, als die Hutu-Mehrheit mit Nachdruck die demokratische Staatsform erst herbeiwünschte, dann immer entschiedener forderte, die Tutsi quasi uni-voce gegen die demokratische Beteiligung der Hutu an der Staatsführung aussprachen. In einer offiziellen Stellungnahme ihrer politischen Führung schrieben hohe Führer der Tutsi-Elite noch 1958 zur Begründung ihrer Dialog-Unwilligkeit mit der Hutu-Bevölkerung: «Die Beziehungen zwischen uns, den Tutsi, und ihnen, den Hutu, beruhten in allen Zeiten bis zum heutigen Tag auf einem Knechtschaftsverhältnis; es gibt zwischen ihnen und uns also keinerlei Basis für eine Brüderlichkeit. […]Da unsere Könige das Land der Hutu erobert haben und ihre Könige getötet und somit die Hutu unterworfen haben – wie können sie da jetzt vorgeben, unsere Brüder zu sein?»9
Aus dieser Haltung, welche dem Geist der Uno-Menschenrechtserklärung diametral widerspricht, ergab sich nichts Konstruktives. Ganz im Gegenteil. Einer der angesehenen, auch abwägenden Historiker der afrikanischen Region der Grossen Seen, Jean-Pierre Chrétien, bezeichnet die sich hier manifestierende Gesinnung mit Grund als Spielart eines «afrikanischen Rassismus».10 In der wechselvollen Geschichte beider Länder, Ruandas und Burundis, wo sich die beiden Bevölkerungsgruppen seit Jahrhunderten aus ähnlichen Gegebenheiten heraus tief miss­trauten, wechselten nach ihrer Unabhängigkeit 1959 Armeeputsche, Verfolgungen bis hin zu Massenhinrichtungen, neue Armeeputsche und neue Verfolgungen miteinander ab. Als sich in Ruanda nach der Unabhängigkeit (1959) die anteilsmässige Beteiligung der Hutu in allen gesellschaftlichen Bereichen schliesslich als Prinzip durchsetzte, war auch sie gefolgt von Verfolgungen der langjährigen Unterdrücker. Viele Tutsi wanderten deshalb in den Jahren 1959–61 aus, unter ihnen auch die Familie Paul Kagames, welche zu den einflussreichsten Tutsi-Familien Ruandas gehört, ein Grossteil von ihnen nach Uganda. Radikale Kreise unter der geflohenen ehemaligen Tutsi-Elite gründeten dort den FPR (Front Patriotique Rwandais) und trafen bald einmal Vorbereitungen für einen revanchistisch motivierten Bürgerkrieg in Ruanda. Sie wollten ihre traditionelle Minderheitsvorherrschaft, die ja mit dem demokratischen Prinzip von Wahlen rein rechnerisch nicht zu erreichen war, mit der Waffe in der Hand zurückgewinnen. Sie konnten dabei auf die tätige Unterstützung von Museveni und dessen Schutzmacht USA zählen. Der ruandische Bürgerkrieg (wenn es denn einer war!) wurde mit aller Härte geführt und dauerte von 1990 bis zum April 1994, als in Kigali die Hutu-Milizen gegen die verbliebenen Inland-Tutsi wüteten und Kagames FPR kurze Zeit später als der angebliche Erretter aus der Schlächterei in Ruandas Hauptstadt Kigali einmarschierte. Was die Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis nehmen konnte (weil darüber eisernes Schweigen durchgesetzt wurde) war die Tatsache, dass das Prinzip Ausrottung der anderen Ethnie (der Hutu) schon längst von den angeblichen Errettern während des Bürgerkriegs in den sogenannten «befreiten» Gebieten Ruandas selbst angewendet wurde und in den nächsten Jahren weiter wütete. In der nach der Wieder-Installierung der Tutsi-Minderheitsherrschaft in Ruanda von Kagame umfassend durchgesetzten neuen Staatsdoktrin war jeder, welcher den Finger auf die neuerliche Unterdrückung der Hutu-Mehrheit hielt, in der Sprache der militärisch wieder installierten Tutsi-Machthaber ein gedungener Rassist und Massenmörder («un génocidaire»: Völkermörder), welcher mit seiner Kritik an den neuen Machthabern deren neuerliche Liquidierung propagierte, eine ungeheuerliche Unterstellung. Eine Argumentation und Instrumentalisierung des Begriffs Völkermord, welche einem in anderen Zusammenhängen irgendwie bekannt vorkommen.

Eigene Ethnie ans Messer geliefert

Das war der Moment, als ein zynisches Attentat die schon lange politisch aufgeladene Situation zur Explosion brachte. Am Abend des 6. April 1994 wurde ein Flugzeug des Typs Falcon-50 im Anflug auf die Lande­piste des Flughafens Kayibanda (Kigali) von einer SAM-16 Rakete getroffen und stürzte ab. Alle Insassen fanden dabei den Tod. Es handelte sich um keine geringeren als den amtierenden ruandischen Staatspräsidenten Juvénal Habyarimana (ein Hutu, der auf Ausgleich tendierte), seinen Generalstabs­chef sowie vier seiner weiteren engen Mitarbeiter sowie den burundischen Präsidenten Cyprien Ntaryamira (gemässigter Hutu) mit zwei seiner Minister. Das Flugzeug hatte eine dreiköpfige französische Besatzung. Es befand sich auf dem Rückflug von einer Konferenz in Tansania, die auf Drängen des FPR (Kagame) zustande gekommen war. Die Tatsache, dass das Attentat zwei gemässigten Hutu-Spitzenpolitikern und ihren engsten Mitarbeitern gegolten hatte und die Umstände seiner Durchführung führten bei den extremen Hutu-Kreisen zur Gewissheit, dass es vom FPR, also «den Tutsi», durchgeführt worden war. Wenige Stunden später schlugen die extremen Hutu-Milizen los – das monatelange Abschlachten der im Inland verbliebenen Tutsi nahm seinen Anfang.
Inzwischen mehren sich unabhängig voneinander bedrückende Zeugnisse.11 Ihnen zufolge haben Kagame und seine Gesinnungsgenossen das Attentat auf den auf Ausgleich bedachten amtierenden ruandischen Präsidenten Habyarimana (ein Hutu) selbst organisiert. Es war ihnen nicht nur bewusst, sondern sie setzten es auch zynisch in ihre Guerilla-Strategie ein, dass dieses Attentat das seit Monaten vorbereitete Losschlagen der extremen Hutu-Formationen (die berüchtigten Interahamwe und ihre Verbündeten) und die von den Gemässigten schon lange befürchteten neuerlichen Pogrome auslösen musste. Das machten die von keinen Gewissensbissen geplagten Tutsi-Strategen zu einem wichtigen Teil ihrer Kriegspläne zur endgültigen Wieder­eroberung der Macht in Ruanda.
Im Frühjahr 1994 war der FPR militärisch so weit aufgerüstet und vorbereitet, dass er den Angriff auf Ruandas Hauptstadt Kigali wagen konnte. Die Entscheidungsschlacht sollte seiner Strategie gemäss durch das Säen eines Höchstmasses von Chaos in der Hauptstadt vorbereitet werden. In Kigali, aber auch sonst im ganzen Land war die Situation schon lange hochexplosiv. Die extremen Kräfte unter den Hutu konnten sich auf eine inzwischen seit Jahren etablierte Hetzpropaganda aus Radiokanälen (zum Beispiel Radio Mille Collines) und Presseerzeugnissen abstützen, welche offen zum Massenmord an den Inland-Tutsi aufriefen: Sie wurden in einer Art Sippenhaft für die ethnischen Säuberungen verantwortlich gemacht, welche die im Westen Ruandas schon längere Zeit siegreichen Tutsi des FPR nach Augenzeugenberichten12 und Medienmeldungen systematisch in den von ihnen in ihrer Sprache «befreiten» Gebieten durchführten. Gegen das Frühjahr 1994 mehrten sich warnende Stimmen, unter anderen diejenige des kanadischen Kommandanten der in Kigali stationierten Uno-Schutztruppe MINUAR, General Romeo Dallaire, der den Uno-Generalsekretär Boutros-Ghali davon in Kenntnis setzte, extremistische Hutu-Gruppen hätten überall in der ruandischen Hauptstadt Kigali und der Region Waffen deponiert und Listen von zu ermordenden Tutsi-Angehörigen hinterlegt. Sie könnten jeden Moment losschlagen. Niemand wusste das besser als Kagame und sein Geheimdienst.
Nach allem, was man heute über die dahinterliegende Strategie bezüglich des Kongo weiss, war der ruandische Bürgerkrieg 1990–1994 und die Tragödie des doppelten Genozids nur das Vorspiel zu den noch grausameren Ereignissen, die zur Neuausrichtung der Karten im zentralen Afrika führten. Demzufolge hat der ruandische FPR mit seinem Chefstrategen und Führer Paul Kagame den Genozid der extremistischen Hutu-Organisationen an den Inland-Tutsi nicht nur in Kauf genommen, er hat ihn zur begleitenden Strategie seiner erneuten Etablierung der Tutsi-Minderheitenherrschaft in Ruanda benützt und mit dem Attentat vom 6. April ausgelöst. Damit hat der Tutsi-Stratege die in Ruanda gebliebenen Angehörigen seiner eigenen Ethnie (die in Ruanda gebliebenen Inland-Tutsi) selbst ans Messer geliefert, aus rein strategischen Gründen.
Die Umstände dieses feigen Attentats, das die Massenmorde in Ruanda ins Rollen brachte und schon rein technisch nur mit Beihilfe und Ausbildung mächtiger Kräfte (und ihrer Geheimdienste) im Hintergrund ausgeführt werden konnte, wurden bisher weder offiziell aufgeklärt noch die Schuldigen bestraft. Die Chefanklägerin des Uno-Sondertribunals zur Untersuchung der Kriegsverbrechen in Ruanda, die Schweizer Anwältin Carla del Ponte, schildert in ihrer Autobiographie, welchen Pressionen sie ausgesetzt war, als sie sich anschickte, in dieser Angelegenheit auch gegen den FPR und damit gegen den regierenden Staatspräsidenten Ruandas, Paul Kagame, zu ermitteln.13 Kurze Zeit später wurde Carla del Ponte ihrer Funktion als Chefanklägerin bezüglich der ruandischen Kriegsverbrechen enthoben und durch einen Nachfolger ersetzt. Mehr dazu und weitere Fakten zur Durchleuchtung der internationalen Schachzüge zum Thema nicht enden wollender Kongo-Krieg werden im nächsten Beitrag dieser Serie dargestellt.    •

1    vgl. dazu auch Bucyalimwe Mararo, Stanislas. Die Demokratische Republik Kongo – mitten im ostafrikanischen Sturm, in: Zeit-Fragen, Nr. 21 vom 4.8.2015, wo der Autor die neue Afrikapolitik Amerikas sowie das in diesem Zusammenhang oft genannte dahinterliegende strategische Konzept eines «Gross-Ostkongo», die Greater Horn of Africa Initiative GHAI, in aller Klarheit dargelegt; sowie Küpfer, Peter. Das Morden im Ostkongo geht weiter – die Diplomatie lässt sich Zeit, in: Zeit-Fragen Nr. 48 vom 24.11.2008
2    Teil I: Zeit-Fragen Nr. 32/33 vom 22.12.2015:«Vor 50 Jahren putschte im Kongo Mobutu Sese Seko – Kleptokratie ohne Ende? (Teil I)»(<link de ausgaben nr-3233-22-dezember-2015 vor-50-jahren-putschte-im-kongo-mobutu-sese-seko-teil-1.html>www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2015/nr-3233-22-dezember-2015/vor-50-jahren-putschte-im-kongo-mobutu-sese-seko-teil-1.html); Teil II: Zeit-Fragen Nr. 6 vom 15.3.2016: «Vor 50 Jahren putschte im Kongo Mobutu Sese Seko – Kleptokratie ohne Ende? (Teil II)»(<link de ausgaben nr-6-15-maerz-2016 vor-50-jahren-putschte-im-kongo-mobutu-sese-seko-kleptokratie-ohne-ende.html>www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2016/nr-6-15-maerz-2016/vor-50-jahren-putschte-im-kongo-mobutu-sese-seko-kleptokratie-ohne-ende.html); Teil III: Zeit-Fragen Nr. 2 vom 17.1.2017: «Die neue Afrikapolitik des Westens und der Kongo – Kleptokratie ohne Ende? (Teil III)»(<link de editions no-2-23-janvier-2017 la-nouvelle-politique-africaine-de-loccident-face-au-congo-kleptocratie-sans-fin.html>www.zeit-fragen.ch/de/editions/2017/no-2-23-janvier-2017/la-nouvelle-politique-africaine-de-loccident-face-au-congo-kleptocratie-sans-fin.html)
3    vgl. Karte aus: Baracyetse, Pierre. L’Enjeu Géopolitique des Transnationales Minières au Congo, Dossier SOS Rwanda-Burundi, Belgique 1999, p. 36
4    Es sei in diesem Zusammenhang auf den emigrierten kongolesischen Historiker Stanislas Bucyalimwe Mararo verwiesen, langjähriger Forscher und Mitarbeiter am Forschungsinstitut Afrika der Grossen Seen an der Universität Antwerpen, der in verschiedenen Publikationen unter Verweis auf entscheidende Fakten entsprechende Nachweise geliefert hat. Die Destabilisierung des Kongo und der Versuch, seine Grenzen neu zu ziehen, werden von Bucyalimwe als von den Amerikanern gewollte «Balkanisierung» des Kongo bezeichnet. Es soll nichts weniger als der lukrative und rohstoffreiche Osten des Kongo vom übrigen Land abgetrennt und damit die Landkarte Ostafrikas neu gezeichnet werden, nach geostrategischen Konzepten des amerikanischen militärisch-industriellen Komplexes und dessen politischen Sprachrohren. Vgl. u. a. Bucyalimwe Mararo, Stanislas. Manoeuvering for Ethnic Hegemony. A thorny issue in the North Kivu Peace Process, Bruxelles (Editions Scribe) 2014, Vorwort und passim. Die Demütigungen, denen der Kongo in letzter Zeit ausgesetzt war, haben offensichtlich mit zum Ziel, den Staat von innen heraus noch weiter zu zersetzen.
5    Diese strategische Neuorientierung der USA, welche auf den ruandischen Bürgerkrieg und die kriegerische Eroberung des Ostkongo setzte, wird vom langjährigen persönlichen Berater Mobutus, Honoré Ngbanda Nzambo, der heute im Exil auf dem Boden einer wirklichen demokratischen Neuorientierung des Kongo steht, in seinem aufschlussreichen Buch minutiös und unter Nennung der politisch Hauptverantwortlichen dafür, darunter der demokratische «Hoffnungsträger» Jimmy Carter, dargestellt: Honoré Ngbanda Nzambo. Crimes organisés en Afrique centrale. Révélations sur les réseaux rwandais et occidentaux, Paris (Editions Duboiris), 2004, ISBN 2-951159-9-6. Vgl. auch Chossudovsky, M.. Le génocide économique au Rwanda, in: Mondialisation de la pauvreté et nouvel ordre mondial, Montréal 2004, S. 134–135; Bucyalimwe Mararo, Stanislas. Manoeuvring for Ethnical Hegemony. A thorny issue in the North Kivu Peace Process, Bruxelles 2014 (Editions Scribe), Bd. I, S. 13f. und passim
6    Onana, Charles. Les secrets du génocide rwandais, Paris, Ed. Duboiris, 2002, S. 22ff.
7    vgl. dazu die detaillierten Zeugnisse eines ehemaligen FPR-Offiziers, der entsprechende Aktionen als Zeitzeuge und Beteiligter mitverfolgt und später minutiös dokumentiert hat: Ruzibiza, Abdul Joshua. Rwanda. L’Histoire secrète, Paris (Editions du Panama) 2005, bes. S. 334–347. Er wäre einer der Hauptzeugen im nicht stattgefundenen Prozess gegen die ruandischen Kriegsverbrecher im Gefolge des heutigen ruandischen Staatspräsidenten Paul Kagame gewesen. Der deutsche Ruanda-Spezialist Helmut Strizek bestätigt mit Hinweis auf den belgischen Afrika-Forscher Filip Reyntjens (Afrikainstitut der Universität Antwerpen), dass der FPR selbst (zwischen dem 7. und 9. April 1994) 121 Hutu-Angehörige, vornehmlich Intellektuelle, im Stadtteil Remera auf Grund bestehender eigener Listen ermordete oder ermorden liess (Strizek, 1998, S. 218, Anm. 3).
8    Perraudin, André. Un Evêque au Rwanda. Témoignage, St. Maurice (Schweiz) 2003
9    Strizek, Helmut. Kongo/Zaïre-Ruanda-Burundi – Stabilität durch erneute Militärherrschaft? München/Köln/London (Weltforum-Verlag) 1998, S. 60
10    Chrétien, Jean-Pierre. L’Afrique des Grands Lacs. Deux mille ans d’Histoire. Paris (Aubier) 2000, S. 278. Chrétien, der das Anwachsen der Spannungen zwischen Hutu und Tutsi minutiös historisch herleitet, bestätigt die Entfremdung der beiden Ethnien, zum Teil statistisch (a.a.O., S. 249). In seiner monumentalen Studie über die unheilvollen Auswirkungen dieses Rassismus auf den Osten der Demokratischen Republik Kongo bedauert der emigrierte kongolesische Historiker Stanislas Bucyalimwe Mararo (er stammt aus dem Nord-Kivu) allerdings die einseitige Optik des vielzitierten Kenners der Geschichte der Länder im afrikanischen Grosse-Seen-Gebiet, welcher, hier der «offiziellen» Lesart folgend, den Fanatismus vor allem den Hutu zuschiebt und die ebenso unheilvolle und in ihren Auswirkungen desaströsen rassistisch motivierten Aktivität der Tutsi in der Tendenz beschönigt (Bucyalimwe Mararo, Stanislas. Manoeuvring for Ethnic Hegemony. A thorny issue in the North Kivu Peace Process, Brüssel (Editions Scribe) 2014, Bd. 2, S. 168f.
11    Zahlreiche Publikationen bezeugen entsprechende Fakten. Es seien hier nur vier Publikationen erwähnt: Onana, Charles. Les Secrets du Génocide Rwandais, Paris, (Ed. Duboiris) 2002; Onana, Charles: Ces Tueurs Tutsi. Paris (Ed. Duboiris), 2009, p. 47ff. und passim; Ruzibiza, Abdul Joshua, Rwanda. Histoire Secrète, Paris (Ed. du Panama) 2005, p. 237ff.); Ngbanda Nzambo, Honoré. Crimes organisés en Afrique Centrale. Révélations sur les réseaux rwandais et occidentaux, Paris (Ed. Duboiris) 2004, p. 119ff.
12    Im Detail, mit Daten und Namensnennung der verantwortlichen FPR-Kommandanten dokumentiert bei Ruzibiza, Abdul Joshua, op. cit. Die Pogrome des RPF gegen die Hutu-Zivilbevölkerung in den eroberten Gebieten werden auch von Honoré Ngbanda und Charles Onana und weiteren Autoren sowie einer Vielzahl von Menschenrechts-Gruppierungen bezeugt, unter anderem von der ostkongolesischen Menschenrechtsgruppierung Groupe Jérémy, die ihre Angaben durch verlässliche Zeitzeugen vor Ort bezieht.
13    Del Ponte, Carla. Im Namen der Anklage. Meine Jagd auf Kriegsverbrecher und die Suche nach Gerechtigkeit, 2009 (Fischer Taschenbuch-Ausgabe), S. 302–314

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