Die Zwängerei um das Stromabkommen Schweiz – EU

Die Zwängerei um das Stromabkommen Schweiz – EU

von Dr. Ing. Ernst Pauli

Seit mehr als 50 Jahren ist ein integriertes europäisches Stromnetz Realität. Der Stern von Laufenburg, der die europäischen Hochspannungsnetze erstmals zusammenführte, steht für eine europäische Zusammenarbeit, der sich im Laufe der Zeit 24 Nationen angeschlossen haben. Damals konnte sich jedes Land selbst versorgen. Bei Kraftwerksausfällen wollte man aber auf Strom aus dem Nachbarland zurückgreifen können. Es gab also schon europaweite Zusammenarbeit und seit 1975 aus kleinen Anfängen auch ein stetig steigendes Stromhandelsvolumen, lange bevor ein Stromabkommen mit der EU zur Diskussion stand. Ein neues Stromabkommen war 2014 komplett ausgehandelt, als die EU die Verhandlungen aus politischen Gründen stoppte und das institutionelle Rahmenabkommen zur zwingenden Voraussetzung für weitere Verhandlungen bzw. den Abschluss im Strombereich ins Spiel brachte. Doch die Zusammenarbeit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität und auch der Stromhandel funktionieren auch ohne Stromabkommen.

Der europäische Stromhandel und die Versorgung der Schweiz wurden über Jahrzehnte im Rahmen einer freiwilligen Zusammenarbeit in der Organisation UCTE (Union for the Coordination of the Transmission of Electricity) koordiniert, rechtlich abgesichert durch das Freihandelsabkommen von 1972 und das Zoll- und Handelsabkommen GATT, denen die Schweiz beigetreten ist. Das jetzt geplante Stromabkommen, von vielen Schweizer ­Po­litikern als «zwingend» bezeichnet, trägt als Beitrag zu dem heute bestens funktionierenden Stromhandel «Eulen nach Athen». Es soll aber wohl auch als Hebel dienen, damit die Schweiz ihre Souveränität letztlich nach Brüssel trägt. Es scheint für die Schweizer Politiker keine Alternative zu geben, als über das Stromabkommen in einem wichtigen Bereich des Service public den Schweizer Strommarkt nunmehr ganz zu öffnen, sowohl für die Grossverbraucher, wie schon geschehen, als auch für private Haushalte, die dann ihren Strom von privaten Anbietern aus dem In- und Ausland beziehen können.

«Der Gedanke einer Selbstversorgung und des Service public hat in den zahlreichen Studien und Gutachten keinen Platz. Er scheint vom Bundesrat aufgegeben worden zu sein.»

Die Schweiz wird vermehrt Stromimporte brauchen

Auf Grund der Energiestrategie 2050 werden immer mehr Stromimporte in die Schweiz notwendig werden. Man spricht von der «Stromlücke», die etwa ab 2020 entstehen soll. Jedoch war die Schweiz schon im Jahr 2015 nur noch in 3 Sommermonaten in der Lage, nennenswerte Stromüberschüsse zu produzieren und übers Jahr eine einigermassen ausgeglichene Bilanz der Ein- und Ausfuhr von Strom zu erreichen. Die Situation wird sich verschärfen, wenn die Schweizer Kernkraftwerke nach Plan abgeschaltet werden und der Ausbau der neuen erneuerbaren Energien so langsam wie bisher weitergeht. Das politische Taktieren, die gegenwärtig offene Situation und Unsicherheit führen dazu, dass nicht einmal die Trumpfkarte der Schweizer Elektrizitätswirtschaft, die Wasserkraft, zügig ausgebaut wird. Die Vorsteherin des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) Leuthard findet das alles kein Problem. Sie will mit dem Strom aus dem Ausland die Versorgungssicherheit für die Schweiz erreichen. Logischerweise ist das Stromabkommen für sie «zwingend». In Situationen von grossräumiger Stromknappheit wird sich aber jedes Land erst einmal selber versorgen, und ein Stromimport aus dem Ausland ist dann nicht mehr sicher. Die heute reichlich vorhandene Kapazität in Deutschland wird mit dem geplanten Abschalten der letzten Kernkraftwerke und noch vorhandener Kohlekraftwerke signifikant kleiner. Auch wird die jetzt geplante «strategische Reservekapazität» der Schweiz in einer länger dauernden Problemperiode, vor allem gegen Ende des Winters, wenn die Stauseen leer sind, nur noch ein Tropfen auf den heissen Stein sein und nicht einmal für die kurzfristige Versorgung ausreichen.

«Letztlich ist das Stromabkommen neben der angestrebten Markt­öffnung ein Hebel, die Schweiz über die Kopplung mit dem institutionellen Rahmenabkommen näher an die EU zu zwingen und den Druck auf die Schweiz zu erhöhen. Für die Stromversorgung der Schweiz und den Stromhandel braucht es dieses Abkommen nicht.»

Die Zwängerei um das Stromabkommen Schweiz – EU

Die geplante Marktöffnung, die vor allem den grossen, auch ausländischen Unternehmen die Chance auf mehr Umsatz und Gewinn bietet, die aber die Existenz des über Jahrzehnte gewachsenen Stromversorgungssystems der Schweiz mit mehr als 600 Versorgungsunternehmen auf Gemeinde- und Kantonsebene in Gefahr bringt, soll also die Stromversorgung einer Schweiz, die sich nicht vollständig mehr auf eigene Stromproduktion abstützen kann, sicherstellen. Das bedeutet auch, dass potente ausländische Anbieter Strom bis zum Endverbraucher in die Schweiz liefern können, an Wasserkonzessionen teilhaben können, in allen Schweizer Projekten offerieren und zum Beispiel Schweizer Kraftwerke kaufen können. Zur Vorbereitung auf den geforderten freien Markt und die freie Wahl des Versorgungsunternehmens hat man bereits in vorauseilendem Gehorsam die Schweizer Stromnetze in eine unabhängige Netzgesellschaft «Swissgrid» überführt. Ein Stromversorgungsunternehmen darf nicht mehr wie früher üblich sein eigenes Versorgungsnetz haben. Der Zugang anderer, auch ausländischer Unternehmen zu einem Privatkunden oder einem Grosskunden soll nicht behindert oder verhindert werden können.
Das Stromabkommen mit der EU soll alle Voraussetzungen für eine Marktöffnung in der Schweiz regeln. Es war 2014 bereits praktisch fertig ausgehandelt. In dieser Situation wurde von Brüssel, nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitative, die nicht nach Brüsseler Gusto verlaufen war, die Kopplung des Stromabkommens an ein institutionelles Rahmenabkommen als neue, rein politisch motivierte Forderung eingebracht, und damit wurde das Stromabkommen erst einmal gestoppt. Der verhandelnde EU-Unterhändler und EU-Kommissar Miguel Arias Cañete, offenbar zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis, versuchte noch sein Bestes und schlug 2015 auf der Basis des fertig verhandelten Stromabkommens ein vorläufiges Abkommen mit sofortiger Teilnahme der Schweiz am europaweiten Stromhandel vor, auch ohne vorherige Klärung der institutionellen Fragen, also ohne das Rahmenabkommen. Er konnte sich gegen seine EU-Kommissions-Kollegen aber nicht durchsetzen, die politisch offenbar sehr viel weiter gehende Pläne verfolgen, nämlich die Schweiz mit dem Institutionellen Rahmenabkommen sehr nahe an eine EU-Vollmitgliedschaft zu bringen und die Marktöffnung zu ihren Bedingungen zu realisieren.
Dabei ist die Schweiz mit ihren Pumpspeicherwerken und Stauseen entgegen den landläufigen Meinungen als Reserve-Stromlieferant für die EU nicht einmal wirklich interessant. Die Schweizer Speicherkapazitäten sind angesichts der riesigen Mengen von volatilem Wind- und Sonnenstrom, der in der EU gegebenenfalls substituiert werden müss­te, eher klein. Es geht nicht mehr um den Strom. Es geht um die Liberalisierung der Wirtschaft und um das Institutionelle Rahmenabkommen.

Stromabkommen und das Dritte Binnenmarktpaket der EU

Der Inhalt des Stromabkommens, wie es wohl verhandelt wurde, ist nicht öffentlich. Man kann aber davon ausgehen, dass es die Ziele, die im Dritten Binnenmarktpaket der EU aufgelistet sind, übernimmt. Es sind ambitiöse Umweltziele, die bis 2020 umgesetzt werden sollen, nämlich ein Anteil von erneuerbaren Energien von 20 %, eine Senkung der CO2-Emissionen um 20 % (Basis 1990) und eine Senkung des Energieverbrauchs um 20 % (Basis 1990). Diese Ziele werden für die Schweiz auf Grund ihrer guten Ausgangslage wahrscheinlich nochmals nach oben korrigiert. Darüber hinaus wird die vollständige Marktöffnung als grosses und wichtiges Ziel enthalten sein. Die Entflechtung von Besitz an Stromproduktion und Stromnetzen ist in der Schweiz wie gesagt bereits vorweggenommen. Das Beihilferecht schliesst gewisse Subventionen und Steuerprivilegien aus, was wohl auch so interpretiert werden muss, dass die Versorgungsunternehmen privatisiert werden und nicht mehr im Besitz der Gemeinden oder Kantone sein dürfen. Alle Aktivitäten im Bereich der Stromversorgung werden international ausgeschrieben werden müssen. Dafür darf dann die Schweiz in allen Europäischen Gremien zum Thema Strom mit am Tisch sitzen und zumindest erfahren, was im Detail geplant wird. Der Zugang zu Europäischen Gremien wird ihr heute noch teilweise verweigert. Mehr Vorteile für die Schweiz sind nicht zu erkennen.

Der Bundesrat verfolgt nur noch die Marktöffnung

Der Bundesrat hat sich in diesen anstehenden Fragen von einer grossen Zahl von Berater-Firmen unterstützen lassen. Es sind Firmen, deren Profil und Geschichte direkt die Nähe zu marktliberalem Gedankengut zeigten (Frontier Economics), die aus rein wirtschaftswissenschaftlicher Sicht die Markt­öffnung ­positiv sehen (Polynomics) oder Firmen unter eindeutig amerikanischem Einfluss (Booz Allen Hamilton). Es fehlt eine Stimme, die gut schweizerische Politik unterstützt und die Interessen der nationalen, möglichst subsidiären heutigen Versorgungsunternehmen in der Schweiz vertritt. Alle Berater gehen von der Idee des freien Marktes aus, andere, solidarische, genossenschaftliche oder kommunal organisierte Formen finden keine Berücksichtigung. Dass die bald einmal auslaufenden Lieferverträge und Kapazitätsreservierungen mit französischen Kernkraftwerken im liberalisierten Markt nicht mehr möglich sein werden und damit eine signifikante Stütze der heutigen Schweizer Stromversorgung wegfällt, findet nirgendwo Erwähnung. Der Gedanke einer Selbstversorgung und des Service public hat in den zahlreichen Studien und Gutachten keinen Platz. Er scheint vom Bundesrat aufgegeben worden zu sein.

Was ist das Stromabkommen?

Es gibt heute einen gut funktionierenden Stromhandel, sogar mit einer Schweizer Niederlassung der europäischen Strombörse EPEX in Bern. Die Schweiz ist schon seit langem ein Transitland für grosse Mengen von Strom, der nach Italien geliefert wird. Die Verknüpfungen mit den EU-Nachbarländern Deutschland, Österreich und Frankreich funktionieren bestens. Letztlich ist das Stromabkommen neben der angestrebten Marktöffnung ein Hebel, die Schweiz über die Kopplung mit dem institutionellen Rahmenabkommen näher an die EU zu zwingen und den Druck auf die Schweiz zu erhöhen. Für die Stromversorgung der Schweiz und den Stromhandel braucht es dieses Abkommen nicht.    •

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