Die fantastische Undurchdringlichkeit des Brüsseler Gesetzesdschungels

Die fantastische Undurchdringlichkeit des Brüsseler Gesetzesdschungels

mw. Die EU-Kommission wird – falls wir der Übernahme der EU-Waffenrichtlinie zustimmen sollten – deren Umsetzung überwachen, so erfahren wir im Artikel von Félicien Monnier (siehe Kasten). Auf der Suche nach der von ihm zitierten EU-Richtlinie stösst man auf einen für Nicht-EU-Bürokraten unergründlichen Gesetzesdschungel. Die Richtlinie (EU) 2017/853 vom 17. Mai 2017, zu deren Übernahme in unser Rechtssystem wir Schweizer gedrängt werden, am nächsten Abstimmungssonntag ja zu sagen, ist nämlich eine neue Richtlinie «zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen». Die neue Richtlinie besteht zunächst aus einer Aufzählung und Erörterung von 33 Gründen (!), warum die ältere Richtlinie (von 1991) geändert werden soll. Dann wird festgestellt, dass die Änderungen zum Schengen-Besitzstand gehören, welche von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz übernommen werden müssen.
Originalton Artikel 36 als Müsterchen: «Für die Schweiz stellen die vorliegende Richtlinie und die Richtlinie 91/477/EWG eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (6) dar, die zu dem in Artikel 1 des Beschlusses 1999/437/EG in Verbindung mit Artikel 3 des Beschlusses 2008/146/EG des Rates (7) genannten Bereich gehören.» – Falls Sie diese bewusst undurchsichtige Gesetzesverschachtelung als unverständlichen Bürokratenwurm empfinden, ein kleiner Trost: Hier stellt es jedem Leser ab, auch dem geübten Juristen. Das Wesentliche an diesem Satz: Es gibt also noch 2 weitere EU-Richtlinien, die für die Schweiz gelten – wer hat sie gelesen?
Nach den 37 Einleitungsartikeln kommen wir erst zum Inhalt der neuen Richtlinie, beziehungsweise zur Änderung der einzelnen Artikel der Richtlinie 91/477/EWG. Denn die bisherige Regelung wird nicht, wie bei der Totalrevision eines Gesetzes üblich, durch eine sauber durchnumerierte neue Regelung ersetzt, sondern da steht zum Beispiel: «14. Dem Artikel 13 werden die folgenden Absätze angefügt: (4) […] (5) […]» Da schwirrt einem der Kopf, und kein Mensch – auch kein Fachmann – kann erfassen, was nun alles zum Inhalt der geänderten Richtlinie gehört. Immerhin stösst die Juristin dank antrainierter Beharrlichkeit schliesslich auf den oben zitierten Artikel 17 …
Was für ein irrsinniger Bürokratieapparat! Es ist zu vermuten, dass die Richtlinien und Verordnungen absichtlich so kompliziert formuliert, numeriert und miteinander verwurstelt sind, dass auch geübte Leser sie nie ganz durchdringen können. Dann merkt man nämlich erst hinterher, auf was man sich da eingelassen hat.
Grundregel für Schweizer Stimmbürger
Stimmen Sie nie einer Abstimmungsvorlage zu, deren Inhalt Sie nicht zu lesen bekommen, geschweige denn verstanden haben! Auf Seite 46 des Abstimmungsbüchleins steht: «Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft […] beschliesst: Art. 1 1 Der Notenaustausch vom 16. Juni 20173 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen wird genehmigt. […]»
Wie viele National- und Ständeräte haben das Monumentalkonstrukt wohl gelesen? Der von Rechtsanwalt Félicien Monnier zitierte Artikel 17 stand übrigens vor einigen Tagen in der Tagespresse. Dass die Gegner darauf gestossen sind, ärgert die EU-Turbos natürlich: Denn jetzt liegt es auf dem Tisch, dass die Brüsseler Überwachungszentrale unser Waffenrecht regelmässig kontrollieren und nach ihrem Gusto weitere Verschärfungen befehlen wird – falls wir nicht am 19. Mai nein sagen. Dazu die Mediensprecherin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol): «Niemand kann heute sagen, ob tatsächlich Anpassungen kommen und in welcher Form» («St. Galler Tagblatt» vom 17. April). Eben!    •

Waffengesetz – evolutives Recht, sagen Sie?

von Félicien Monnier, Doktorand der Rechte und Hauptmann in der Schweizer Armee

Die Befürworter der Reform des Waffengesetzes argumentieren, dass der Status des Schweizer Soldaten unberührt bleibt, dass die Sportschützen kaum Einschränkungen erfahren und dass die Übernahme der EU-Richtlinie in Wirklichkeit nichts an unserem Recht ändern wird.
Erstens muss diese immer häufiger vorkommende Argumentation angeprangert werden, die behauptet, dass eine von internationalem Recht vorgeschriebene Reform an unserem eigenen Recht «nichts ändert». Diejenigen, die diese Argumentation verwenden, zielen auf den Teil des Volkes, der der Politik gegenüber hinreichend gleichgültig ist, um die Texte nicht zu lesen. In Wirklichkeit verändert eine Gesetzesreform, bestehend aus neuen Texten und neuen Begriffen, immer etwas.
Die Argumentation ist irreführend, da die EU-Waffenrichtlinie selbst ihre eigene Entwicklung vorsieht: «Bis zum 14. September 2020, und anschliessend alle fünf Jahre, übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, der auch eine Eignungsprüfung der einzelnen Bestimmungen der Richtlinie enthält, und macht gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge …» (Art. 17 neu der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen).
Mit anderen Worten, in anderthalb Jahren werden wir bereits wissen, welche Änderungen die Schweiz an ihrer Gesetzgebung vornehmen muss. Hören wir doch auf, mit den angeblich erreichten Zugeständnissen unserer Verhandlungsführer zu prahlen. Sie sind nur vorübergehend, nicht nur wegen des Mechanismus’ zur Übernahme des Schengen-Besitzstands, sondern vor allem wegen der mentalen Kluft zwischen den Zielen der EU und der Realität der Schiessgewohnheiten in der Schweiz.

Quelle: La Nation n° 2120 vom 12.4.2019

(Übersetzung Zeit-Fragen)

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