Schluss mit «schbas»!

Schluss mit «schbas»!

Einspruch gegen Lernverhinderung in unseren Schulen

ds. Unter dem Titel «In Nidwalden ist der ‹schbas› vorbei» berichtet die «Neue Zürcher Zeitung» am 29. Oktober 2018 darüber, dass die Schulbehörde im Kanton Nidwalden dem Verlangen «genervter» Eltern nachgegeben hat und die Schüler neu schon ab der 2. Klasse korrekt schreiben lernen dürfen. Bis dahin war es den Lehrern erst ab der 3. Klasse erlaubt, den Kindern zu zeigen, wie man richtig schreibt.
Erfunden hat diese absurde Methode, nach der Kinder in den ersten Schuljahren nur nach Gehör und nicht korrekt schreiben lernen, ein Basler Grundschullehrer namens Reichen. Sie hat unter Namen wie «Lesen durch Schreiben» oder «Schreiben nach Gehör» im ganzen deutschsprachigen Raum Verbreitung gefunden. Weder Lehrerinnen oder Lehrer noch Eltern dürfen nach Reichen Kinder zur richtigen Schreibweise anleiten. Das störe die Kreativität und Freude am Schreiben; «fil» statt «viel», «schbas» statt «Spass» oder «anxt» statt «Angst» sind in den ersten Schuljahren also nicht falsch, sondern kreativ und originell. Wirklich eine verrückte Idee, dass Kinder kreativer werden und mehr Freude am Schreiben haben sollen, wenn sie alles falsch schreiben können.
«Eine in diesem Herbst veröffentlichte Studie von Wissenschaftern der Universität Bonn stellt Reichens Vermächtnis aber ein schlechtes Zeugnis aus. Die Forscher kamen zum Schluss, dass Schüler Ende der 3. Klasse deutlich besser in Rechtschreibung waren, wenn sie nach der klassischen Fibelmethode unterrichtet worden waren. Bei dieser bekommen die Kinder ein Bild eines Vogels, neben dem das Wort Vogel steht. So prägen sie sich von Beginn weg die richtige Schreibweise ein», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» in dem genannten Artikel.
Der Spiegel hatte bereits vor 5 Jahren im Leitartikel der Ausgabe 25/2013 unter dem Titel «Die neue Schlechtschreibung» auf die durch Reichen verursachte «Rechtschreib­katastrophe» in Deutschland aufmerksam gemacht. Schon damals verlangten namhafte Fachleute ein Verbot dieser Methode. Inzwischen wurde in mehreren Bundesländern untersagt, nach Reichens Methode zu unterrichten.
Wie wäre es, wenn nun der Kanton Nidwalden und selbstverständlich auch alle anderen Schweizer Kantone ganz auf «schbas» verzichten würden? Denn schliesslich lässt man die Kinder in der 1. Klasse ja auch nicht im Glauben, 2+2 sei 5, um es dann in der 2. Klasse zu korrigieren.
Aber vielleicht braucht es dazu noch mehr «genervte» Eltern, die gegen Lernverhinderung in unseren Schulen Einspruch erheben.    •

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