Leserbrief

Pragmatischer Weg im Umgang mit der EU wäre angezeigt

Nebst den berechtigten Einwänden und Vorbehalten gegenüber der Aufweichung der flankierenden Massnahmen beim Lohnschutz, der Einengung staatlicher Beihilfen sowie der Unionsbürgerrichtlinie gilt es insbesondere, der von der EU angestrebten dynamischen Rechtsübernahme bis hin zur Gerichtsbarkeit durch den EU-Gerichtshof mit der Funktion eines «Scheinschiedsgerichts» entschieden entgegenzutreten. Der dadurch zwingend bewirkte Souveränitätsverlust wäre für unser Land, die Demokratie und unsere Zivilgesellschaft verheerend. Wenn auch nicht zu bestreiten ist, dass die vorhandenen Abkommen mit der EU gelegentlich auf den Prüfstand zu nehmen und anzupassen bzw. zu ergänzen sind, stellt sich objektiv schon die Frage, ob es dazu wirklich eines Rahmenabkommens bedarf? Rahmen steht für Einfassung oder Umfassung, was a priori jede Art von Freiheit einschränkt, wenn nicht gar erstickt. Es wäre lohnenswert, als Alternative zu bedenken, wonach statt dessen mit für beide Parteien rechtsverbindlichen Briefwechseln oder einem Notenaustausch die offenen bilateralen Fragen bereinigt werden könnten, was den Vorteil eines viel flexibleren Instruments ohne folgenschweren Souveränitätsverlust hätte. Wenn es für Differenzen einer gerichtlichen Lösung bedürfen sollte, könnte nach vorgängig zwingender Mediation mit einer autonomen Schiedsgerichtslösung wie auch schon vorgeschlagen dergestalt operiert werden, dass dem paritätisch zu besetzenden Schiedsgericht die Kompetenz zu abschliessendem Urteil für die Auslegung von Anwendungs- und Geltungsbereich der Abkommen mit dem von diesen erfassten bilateralen Recht umfasst, ohne Pflicht zur vorgängigen Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), selbst wenn es sich um EU-Recht- basierte Vertragsfragen handelt. Die hier skizzierte Lösung wäre eine Art Nagelprobe für die EU, wie ernsthaft es dieser um eine echte Partnerschaft mit der souveränen Schweiz in Tat und Wahrheit denn wirklich geht.

Hans-Jacob Heitz, Advokat/aKantonsrat/aBundesverwaltungsrichter, Männedorf

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