Entsprechend der baden-württembergischen Landesverfassung enthält das Volksbegehren einen Gesetzentwurf, der vom Landtag angenommen werden kann oder dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden muss, wenn zehn Prozent der Wahlberechtigten, das sind 770 000 Baden-Württemberger, mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren unterstützen. Um diese Unterschriften zu sammeln, haben die Initiatoren sechs Monate Zeit.
Nachdem die Landesregierung am 15. Oktober ein «Eckpunkte-Papier» als Alternative zum vorgesehenen Gesetzentwurf vorgelegt hatte (https://volksbegehren-artenschutz.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinsames-Eckpunktepapier-des-MLR-und-des-UM-f%C3%BCr-Insektenschutz-und-mehr-Artenvielfalt.pdf), teilte der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenschutz mit, dass man bis Mitte Dezember keine Unterschriften mehr sammeln wolle. Offenbar war die Aufklärung der Bevölkerung über die Folgen der geplanten Gesetzesänderung so erfolgreich, dass sich die Initiatoren nun lieber dem «Alternativvorschlag» der Regierung anschliessen wollen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sieht tiefgreifende staatliche Eingriffe in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Landwirte vor. Das Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern, soll im wesentlichen durch die Ausweitung des Ökolandbaus und die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erreicht werden.
Auch wenn diese Forderung auf den ersten Blick einleuchtend erscheint, so muss doch in Frage gestellt werden, ob die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wirklich das Kernproblem für den Artenschutz darstellt (https://www.uni-hohenheim.de/pressemitteilung?tx_ttnews%5Btt_news%5D=44682&cHash=bb8c4baafce57b4ecb3c57c82f1580a0). Schon heute gibt es nämlich eine Vielzahl von Regelungen und Schutzvorschriften, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mass begrenzen und schädliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt verhindern sollen. Pflanzenschutzmittel werden nur ausgebracht, wenn es wirklich unumgänglich ist – so schreibt es beispielsweise das deutsche Pflanzenschutzgesetz zwingend vor. So wie es wenig sinnvoll ist, dass Arztpraxen nur noch halb so viele Medikamente verschreiben, ist diese Forderung auch in der Landwirtschaft nicht angemessen.
Insbesondere ist der Bienenschutz so weitgehend sichergestellt, dass es bei nüchterner Betrachtung keinerlei Gründe gibt, hier noch weitere Verschärfungen in Betracht zu ziehen oder gar die Notwendigkeit besteht, die «Bienen zu retten», wie es der Gesetzesvorschlag vorsieht. In der Bodenseeregion z. B. setzen sich die Obstbauern für die Artenvielfalt und seit vielen Jahren für die Förderung der Wildbienen ein. Ein Monitoring der Wildbienen-Population ergab, dass auch in intensiv genutzten traditionell bewirtschafteten Obstanlagen eine Zunahme der Artenvielfalt zu beobachten war. Unter anderem wurden 25 Arten gefunden, die landesweit als bedroht oder nach der Vorwarnliste als nicht ungefährdet eingestuft sind, wie die Bärtige Sandbiene, die Grosse Harzbiene, die Waldpelzbiene oder die Rötliche Kegelbiene. Der Nachweis der landesweit stark gefährdeten Schwarzblauen Sandbiene ist als regionale Besonderheit einzustufen (https://www.badische-bauern-zeitung.de/wildbienen-obstbauern-schaffen-trendwende). Nicht nur die Wildbienenpopulationen erholen sich, sondern auch die Anzahl der Honigbienen hat in den letzten Jahren zugenommen – ein Bienensterben gibt es nicht (https://deutscherimkerbund.de/161-Imkerei_in_Deutschland_Zahlen_Daten_Fakten).
In einer Stellungnahme hat der Landesverband Badischer Imker festgestellt, dass die Imker das Volksbegehren in der vorliegenden Form nicht unterstützen. Die Popularität der Biene werde für andere Zwecke missbraucht. Das Problem des Rückgangs der Artenvielfalt könne mit der Umsetzung der Inhalte des Volksbegehrens nicht gelöst werden (https://www.bodenseebiene.de/wp-content/uploads/2019/10/stellungnahme-lv-rettet-die-bienen.pdf).
Mit Recht bemängeln die Landwirte, Gärtner und Winzer, dass in dem Gesetzentwurf ihr Engagement nicht einmal zur Kenntnis genommen wird. So, als wenn es bisher noch gar keine Regelungen zum Naturschutz in der landwirtschaftlichen Produktion gäbe, will der vorliegende Gesetzentwurf pauschal den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 50 % bis zum Jahre 2025 reduzieren. Dabei bestehen schon heute zahlreiche Regelungen zum Biotopschutz, z. B. das Landesnaturschutzgesetz, das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, und es gibt Biosphärengebiete, Natura-2000-Gebiete sowie Landschaftsschutzgebiete in verschiedenen Kategorien.
In dem Gesetzesvorschlag wird nun festgelegt, dass in all diesen Gebieten keinerlei Pflanzenschutz mehr betrieben werden darf, auch wenn in diesen Gebieten heute noch ein intensiver Obstbau, Weinbau, Landwirtschaft oder Gartenbau betrieben werden. Zu mehr Artenvielfalt würde dieses Verbot nicht führen, aber sollten die vorgesehenen Regelungen zum Tragen kommen, müssten viele Betriebe aufgeben, die in den Schutzgebieten liegen.
Wenn wir Landwirtschaft betreiben, greifen wir immer in die Natur ein. Die Bauern kultivieren Feldfrüchte oder halten Vieh. Sie und unsere Vorfahren – denn auch unsere Vorfahren waren mit Sicherheit irgendwann einmal Bauern – haben den Boden urbar gemacht, ihn also so weit bearbeitet, dass er für die Nutzpflanzen als Standort dienen kann. Egal, ob man Getreide, Kartoffeln, Tomaten oder Weintrauben anbaut: All diese Pflanzen sind nicht von selbst hier gewachsen, sondern gesät oder gepflanzt worden, und sie müssen gepflegt werden. In jedem Fall müssen schädliche Insekten bekämpft werden, Unkräuter beseitigt und Pilzkrankheiten müssen verhindert werden, wenn man etwas ernten möchte. Ohne Pflanzenschutzmittel geht das nun einmal nicht. Auch der Ökoanbau ist demzufolge auf Pflanzenschutzmittel angewiesen.
Diese Mittel sind in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 sowie (EG) Nr. 889/2008, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2018/1584 festgelegt. Die Mittel enthalten ausschliesslich Wirkstoffe, die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/673, aufgeführt sind. Solche Wirkstoffe sind beispielsweise Schwefel, Azadirachtin, Rapsöl, Eisen-3-Phosphat, Spinosad, Pyrethrine, Fettsäure-Kaliumsalze, verschiedene Mikroorganismen, Kupferhydroxid usw., eine Liste mit insgesamt 153 A4-Seiten. Die Mittel sind weder alle nützlingsschonend, noch sind sie alle natürlichen Ursprungs. Es sind biochemische oder anorganische Wirkstoffe, welche die Aufgabe haben, die Kulturpflanzen zu schützen und Krankheiten und Schädlinge zu vernichten. Um eine ausreichende Wirkung zu entfalten, müssen diese Mittel in der Regel allerdings häufiger und in grösseren Mengen ausgebracht werden. Eine Ausweitung des Ökoanbaus ergibt demzufolge eine Erhöhung der Menge der ausgebrachten Pflanzenschutzmittel.
Ansonsten unterliegen die Mittel denselben Vorschriften wie alle anderen Mittel auch: Es sind Pflanzenschutzmittel, die einen unentbehrlichen Beitrag zur Produktion gesunder Nahrungsmittel leisten, wenn man sie ordnungsgemäss anwendet. Allerdings lassen sich die im Ökoanbau zugelassenen Mittel oft nicht zielgerichtet gegen bestimmte Schadorganismen einsetzen oder können sich sogar im Ökosystem anreichern. Aus diesem Grund haben sich viele Anbauer dafür entschieden, nicht einem biologischen Anbauverband beizutreten, weil sie dann nicht die für ihren Betrieb besten Mittel mit den geringsten Nebenwirkungen auf den Naturhaushalt verwenden dürften. Biobetriebe sind von den geplanten Einschränkungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln also genauso betroffen wie die anderen Betriebe auch.
Eine weitere Forderung im Gesetzentwurf ist die Ausweitung des Ökoanbaus auf 50 % bis zum Jahre 2035. In Baden-Württemberg wird aktuell auf 14 % der Fläche biologisch gewirtschaftet. Es ist leicht vorstellbar, dass eine Ausweitung des Anbaus ohne entsprechende Vergrösserung der Nachfrage einen enormen Druck auf die Preise für Biolebensmittel ausübt. Es ist anzunehmen, dass sich dann nur noch wenige, vor allem grössere Betriebe halten können, mehr Nahrungsmittel importiert werden müssen und in Deutschland viele kleinere Betriebe aufgeben müssen.
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