Volksantrag «Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg»

zf. Seit dem 18. Oktober werden in Baden-Württemberg Unterschriften für einen Volksantrag gesammelt. Initiatoren der Unterschriftensammlung sind der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e. V., der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V., der Badische Weinbauverband e. V. und der Landesverband Erwerbs­obstbau Baden-Württemberg e. V. Die Initiatoren verstehen ihre Unterschriftensammlung als konstruktiv-kritische Alternative zum «Volksbegehren Artenschutz – ‹Rettet die Bienen›». Auf der Internetseite zum Volksantrag ist zu lesen: «Der Volksantrag formuliert konkrete Vorschläge, wie Artenschutz und Landwirtschaft miteinander verbunden werden können – für die Umwelt und gegen spalterische Begehren.»

Jeder Bürger Baden-Württembergs hat das Recht, sich mit einem Volksantrag an den Landtag zu wenden. Das ist in der Landesverfassung so geregelt. Diesen Antrag müssen 0,5 Prozent der Wahlberechtigten im Land Baden-Württemberg unterzeichnen, das sind etwa 40 000 Personen. Ein Volksantrag ist keine unverbindliche Unterschriftensammlung, sondern ein gesetzlich geregeltes Instrument für mehr Bürgerbeteiligung. Nach erfolgreicher Einbringung des Volksantrages muss sich ein Ausschuss im Landtag mit dem Thema beschäftigen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in Details abzuändern. Auf der Internetseite zum Volksantrag ist zu lesen: «So kann ein breiter gesellschaftlicher Konsens geschaffen werden, dessen Ziel tragbare Alternativen für den Artenschutz sind.»
Der Volksantrag, für den jetzt Unterschriften gesammelt werden, hat folgenden Wortlaut (die Begründung findet sich auf der Internetseite www.volksantrag-gemeinsam.de/volksantrag):
«Der Landtag wolle beschliessen:

  1. Der Landtag bekennt sich zum flächendeckenden Erhalt der heimischen Landwirtschaft. Die Landesregierung wird aufgefordert, bestehende Förderprogramme dahingehend weiterzuentwickeln, dass landwirtschaftliche Betriebe aller Wirtschaftsweisen noch besser ihre Leistungen für Artenvielfalt erbringen können. Dazu ist insbesondere der kooperative Natur- und Artenschutz auszubauen, und es sind Anreize zu schaffen, die dazu geeignet sind, die Artenvielfalt zu fördern und den Familienbetrieben eine nachhaltige Perspektive zu bieten.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Ursachen des Artenrückgangs in ihrer Vielfalt zu begegnen. Neben der Landwirtschaft müssen alle weiteren Verursacher auch ihren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Hierzu muss die Landesregierung geeignete Massnahmen und Anreize für Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickeln und anbieten.
  3. Die Landesregierung wird aufgefordert, anstelle eines erweiterten Verbots des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln eine fachlich fundierte und wirkungsvolle Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie zu forcieren und damit auch in Landschaftsschutz- und Natura-2000-Gebieten zukünftig die Erzeugung regionaler Lebensmittel und den Erhalt der Kulturlandschaft zu ermöglichen.
  4. Die Landesregierung wird aufgefordert, in den Forschungseinrichtungen des Landes die Ursachen des Artenschwundes und geeignete Gegenmass­nahmen umfassend zu untersuchen und die Ergebnisse zentral auswerten zu lassen. Darüber hinaus sind Forschungs- und Förderprogramme zum alternativen und integrierten Pflanzenschutz aufzulegen, um den Einsatz moderner Technologien auch in kleineren Agrarstrukturen zu ermöglichen.
  5. Die Landesregierung wird aufgefordert, nach dem Motto ‹Schützen durch Nützen› hinsichtlich Streuobstwiesen auf die Einführung eines formellen Biotopschutzes zu verzichten und statt dessen die Förderung der Pflege und des Erhalts zu verbessern.
  6. Die Landesregierung wird aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um den durchschnittlichen täglichen Flächenverbrauch im Land schrittweise auf die in der Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehenen Ziele zu reduzieren.
  7. Die Landesregierung wird aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um den Ökosektor im Land nachfrageorientiert weiter zu fördern und auszubauen.
  8. Die Landesregierung wird aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um im Bildungswesen die Bedeutung regionaler Ernährung und Biodiversität zu vermitteln.
  9. Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Kulturlandschaftsrat zum Erhalt von Landwirtschaft und Artenvielfalt einzurichten, der die verschiedenen Interessen aus Umweltschutz, Landnutzung, Wirtschaft und Handel sowie die Erkenntnisse aus der Forschung bündelt und voranbringt.
  10. Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auch der Handel seiner besonderen Verantwortung im Sinne des Artenschutzes und einer nachhaltigen heimischen Landwirtschaft gerecht wird.»

Mehr Informationen unter:
www.volksantrag-gemeinsam.de

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