Leserbrief

Zum institutionellen Rahmenvertrag
Allein schon der Umstand, dass ein derart einseitiges Abkommen zwecks interner Konsultationen auf den Tisch gelangen konnte, ist ein Armutszeugnis für die Politik des Bundesrats. Wohl wissend um die Arroganz der EU-Spitzen und Unterhändler (Brexit lässt grüssen) muss sich die Schweiz doch auch selbst an der Nase nehmen, denn:

  • immer deutlicher wird, dass die Schweizer Unterhändler überfordert zu sein scheinen, sich bücklings in naiver Weise über den Tisch ziehen lassen;
  • bei solcherart für die Existenz der Schweiz wichtigen Verhandlungen fehlt es an nötigem Selbstbewusstsein und Courage;
  • die Schweizer EU-Verhandlungsdelegationen scheinen, weil überfordert und inkompetent, personell falsch und einseitig bestückt;
  • man sucht vergeblich nach Präambeln mit Prämissen, welche als Grundbedingung unzweideutig und uneingeschränkt beispielsweise staatliche Souveränität, unabhängige Justiz, Sozialpartnerschaft, Initiativrecht, uneingeschränktes Referendumsrecht u.a.m. garantieren;
  • man vermisst Hinweise dazu, was verbindlich ausgeschlossen wird wie beispielsweise die brandgefährliche Unionsbürgerrichtlinie.

Das, was auf dem Tisch liegt, gehört lieber heute denn erst morgen in den Schredder der Geschichte. Der Unmut in der Bevölkerung steigt, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Übungsabbruch und ein gut durchdachter, frühzeitig breit abgestützter Neubeginn tun Not. Die bevorstehenden Wahlen dürfen nicht etwa Leitmotiv sein.
Dem Bundesrat müsste längst klar sein, dass er sich auf dem Holzweg befindet; wer das öffentliche Hearing der Aussenpolitischen Kommission im Fernsehen mitverfolgt und den Vertrag gelesen hat, dem wurden die Augen geöffnet. Zaudert der Bundes­rat weiterhin, wird er seine Glaubwürdigkeit immer mehr einbüssen. Daher rufe ich ihm zu: Führe und handle rasch!
Ohne Zweifel brauchen wir eine berechenbare Vereinbarung mit der EU, welche aber nicht der Logik eines «Ehevertrags», um nicht «Kolonialvertrag» zu sagen, vielmehr der Logik einer lockeren Partnerschaft in gegenseitigem Respekt entsprechen sollte.

Hans-Jacob Heitz, MLaw UZH, Advokat & Mediator SAV, alt Bundesverwaltungs­richter, alt Kantonsrat

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