Wie können wir das Milizprinzip in der Schweiz stärken?

von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie

Das «Jahr der Milizarbeit», lanciert vom Schweizerischen Gemeindeverband (SGV), hat den Gedanken der «Miliz» wieder etwas stärker ins Bewusstsein der Schweizer Bevölkerung gerückt. Doch was macht eigentlich das Milizprinzip aus? Das Prinzip hat in der Schweiz eine lange Geschichte, wurde mit der Zeit in jedem gesellschaftlichen Bereich verankert und entwickelte sich mit seiner Bedeutung für das Gemeinwohl und die direkte Demokratie zu einem zentralen Fundament des Staatswesens. Die Definition von «Miliz» muss möglichst breit gefasst werden. Die Milizidee beinhaltet nämlich weit mehr als das, was man gemeinhin unter «ehrenamtlicher Arbeit» oder «Freiwilligenarbeit» versteht, sondern definiert die republikanische Identität jedes Schweizer Bürgers.

Dem Berner Politologen Markus Freitag und seiner Forschungsgruppe ist es zu verdanken, dass nun eine aktuelle empirische Studie zur Lage der Milizarbeit in der Schweiz vorliegt.1 Die Studie widmet sich den Miliztätigen der Exekutive, Legislative und der Kommissionen in ausgewählten Schweizer Gemeinden; ausgespart bleiben dabei die Feuerwehr sowie die Arbeit in den Vereinen und der Nachbarschaft, was zweifellos auch zur Milizarbeit gehören würde. Freitag wollte sich jedoch in seiner Studie auf den politischen Bereich beschränken und legt dazu eindrückliche Zahlen vor: «In nahezu unvergleichlicher Weise bieten sich den Bürgerinnen und Bürgern hierzulande zahlreiche Gelegenheiten, sich in politischen Entscheidungsgremien und Kommissionen bei der Ausführung der Politik einzubringen. Geht man beispielsweise von 100 000 Personen in den kommunalen Exekutiv-, Legislativ- und Kommissionsämtern aus, dürfte jeder 50. Schweizer Stimmberechtigte lokalpolitisch engagiert sein.»2
Festzuhalten ist, dass sich immer noch sehr viele Menschen im Rahmen einer Milizbehörde engagieren, es mangelt aber nicht selten an Nachwuchs, und zwar in allen Bereichen der Milizarbeit. Damit wird das Milizprinzip immer brüchiger. Was tun?

Die Bürger in die Pflicht nehmen

Wichtig ist, das Milizprinzip in einem umfassenden Sinn wieder stärker in Erziehung und Bildung einfliessen zu lassen. Die Globalisierung und der damit einhergehende Individualismus haben der schweizerischen ­politischen Kultur bereits arg zugesetzt. Neben den Rechten des einzelnen Menschen sollten wieder vermehrt die Pflichten betont werden, so wie es durchaus auch die Bundesverfassung in Artikel 6 formuliert: «Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.»3 Gottfried Keller (1819–1890), der Schweizer Dichter und Politiker, drückt es in seinen Tagebuchaufzeichnungen von 1848 etwas drastischer aus. Er war sich dabei aber der Bedeutung des Milizprinzips für das Überleben des im selben Jahr gegründeten Bundesstaates voll bewusst: «Aber wehe einem Jeden, der nicht sein Schicksal an dasjenige der öffentlichen Gemeinschaft bindet, denn er wird nicht nur keine Ruhe finden, sondern dazu noch allen innern Halt verlieren und der Miss­achtung des Volkes preisgegeben sein.»4

Immerhin bekunden rund drei Viertel der Bevölkerung nach einer Studie 2017 ihren Stolz auf das Milizsystem der Schweiz.5 Damit das Milizsystem aber erhalten bleiben kann, sind konkrete Massnahmen erforderlich. Oft werden Reformideen eingebracht, die nicht sehr tauglich sind, so zum Beispiel die bessere Entlöhnung eines Miliz­amtes.Wichtig wäre aber, das Bewusstsein für die Bedeutung der Milizarbeit – für das Gemeinwohl wie für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit – wieder vermehrt ins Bewusstsein zu rufen und in Erziehung und Schule zu legen. (Einen wertvollen Beitrag dazu leistet die Broschüre «Meine Gemeinde, mein Zuhause» des Schweizerischen Gemeindeverbandes.)

Der Schweizer Historiker und Literaturwissenschaftler Georg Thürer (1908–2000) fasst im Rahmen einer Rede an die Glarner Jungbürger im Jahre 1968 den zeitlosen Kern der Milizidee treffend zusammen:
«Eine der wichtigsten Stunden im Leben eines jungen Menschen ist darum jene, in der einem die Einsicht kommt, dass man als freier junger Mensch nicht nur frei ist von etwas, nämlich vom bisherigen Gehorsam, sondern auch frei für etwas, nämlich für den Dienst an unsern Mitmenschen. Erkennt man das und setzt man sich dafür ein, so hat man freilich ‹etwas vom Leben›, und gewiss etwas Rechtes. […] Jungbürgerinnen und Jungbürger, freut Euch allesamt auf die Mitwirkung im Bürgerleben. Ihr gehört zum Geschlecht, das zum grössten Teil die Schwelle vom zweiten ins dritte Jahrtausend überschreiten wird. Die Erfindungen aller Art werden sich weiterhin überstürzen. Da müsst Ihr ruhig Blut bewahren und nicht durchs Leben taumeln, sondern es gestalten. Keine Neuerung darf uns verblenden für die alte und doch immer wieder neue Tatsache, dass wir als Eidgenossen und Zeitgenossen füreinander leben sollen, damit die Würde des Menschentums gewahrt bleibe. Mag auch alles Menschenwerk Stückwerk bleiben, so verleiht doch unsere Eidgenossenschaft ihren Bürgern vertrauensvoll das Recht, ihre Ansicht frei zu sagen. Sie auferlegt uns nicht nur die Pflicht, Steuern zu zahlen und Militärdienst zu leisten. Das Staatswesen zählt auch auf Euer Mitdenken, Mitwachen und Mitwirken, damit wir eine Gemeinschaft bilden, in welcher wir gerne füreinander einstehen. Wir besprechen und beschliessen als Bauleute offen miteinander, wie wir das Schweizerhaus in Gemeinde, Land und Bund nach bestem Wissen und Gewissen ausbauen wollen. Willkommen auf der gemeinsamen Baustätte!»    •

1    Freitag, Markus; Bundi, Pirmin; Flick Witzig, Martina. Milizarbeit in der Schweiz. Basel 2019
2    Freitag. Milizarbeit. S. 23
3    Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
4    Keller zit. nach Freitag. Milizarbeit, S. 25.
5    Milizarbeit in Zahlen. In: Freitag. Milizarbeit. S. 32f.

Milizarmee und Freiwilligkeit

rr. Historisch leitet sich der Begriff aus dem militärischen Bereich ab (siehe auch Zeit-Fragen, Nr. 13 vom 4. Juni 2019). Der Militärdienst beruht in der Schweizer Milizarmee nach wie vor nicht auf Freiwilligkeit, sondern auf der Pflicht jedes Bürgers, sein Land zu verteidigen. Das steht noch immer so in der Bundesverfassung, welche die Schweizer Armee und die Dienstpflicht wie folgt definiert:

«Art. 58, Abs. 1: Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
Abs. 2: Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. […]
Art. 59, Abs. 1: Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.»1

Heute wird diese Pflicht oft mit dem Zwang verwechselt, Dienst tun zu müssen. Frühere Generationen sahen die Milizarbeit der Schweizer Armee als eine Selbstverständlichkeit und taten ebenso selbstverständlich Dienst in der Milizarmee. Sie wussten um die Bedeutung ihrer Arbeit für das eigene Land und die Freiheit und wollten die Verteidigung des Landes nicht an eine Berufsarmee, sprich eine militärische Kaste, delegieren. Hier geht es im Kern um die Einheit von Bürger und Soldat, um den Gedanken einer Bürgerarmee, die schon der berühmte Aufklärer, der Genfer Jean-Jacques Rousseau (1712–1778), bewunderte. Die Milizarmee entspricht durchaus einem aufklärerischen Prinzip und ist für den freiheitlichen republikanischen Staat unabdingbar. So hielt auch die erste demokratische Verfassung der Schweiz, die Helvetische Verfassung von 1798, im Artikel 25 fest: «Jeder Bürger ist ein geborner Soldat des Vaterlands.»2
Diese staatsbürgerlichen Grundlagen müssen wieder vermehrt diskutiert werden, besonders angesichts immer drastischerer Abbauschritte der Schweizer Milizarmee.

Miliz im politischen Bereich

Im Spätmittelalter waren Politik und Militär im geographischen Raum der heutigen Schweiz so eng verflochten, dass das Milizprinzip auch im politischen Bereich zur Anwendung kam. Als Urzellen dieses politischen Milizsystems gelten nach dem Politikwissenschaftler Alois Riklin neben dem Militärdienst die Landsgemeinde und die landwirtschaftliche Allmende.3 In zahlreichen Schweizer Kantonen existierten seit dem Hochmittelalter Genossenschaften als Arbeits- oder Besitzkollektive. In den Pflichtenheften solcher Korporationen war die Übernahme von Ämtern, zum Beispiel zur Nutzungsregelung gemeinsamer Güter, eine Selbstverständlichkeit, ja, eine Notwendigkeit. Also keine Rede von «Freiwilligkeit», die Errichtung und der Unterhalt von «Gemeinwerken» gehörten schlicht und einfach dazu und erforderten von allen einen Einsatz zugunsten des Gemeinwohls. Diese «Amtspflicht» ist zwar für viele Milizämter nicht mehr vorhanden, aber zum Glück mangelt es in vielen Bereichen noch nicht so stark am nötigen Engagement. Nach wie vor üben sehr viele Schweizerinnen und Schweizer ein Milizamt aus, was auch die neueste Studie belegt (siehe Artikel oben).

1    Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
2    Verfassung der helvetischen Republik vom 12. April 1798 in: Kölz, Alfred (Hg.). Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte. 1992, S. 133
3    Riklin, Alois. Die Schweizerische Staatsidee. In: Zeitschrift für Schweizerisches Recht. Nr. 191, Basel 1982, S. 217–246

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