Das Smartphone – ein Geschenk oder ein gemeinsames Projekt?

von Dr. Eliane Perret, Heilpädagogin und Psychologin

Überblicken wir die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte, so gehört die Digitalisierung sicher zu den markantesten Einflussgrössen. Ursprünglich für den wissenschaftlichen Austausch gedacht, durchdringen die digitalen Geräte heute unser Leben in einem grossen Ausmass. Bei ihrer Entstehung nicht für Kinder und Jugendliche gedacht und konzipiert, sind diese heute in Privatleben und Schule damit konfrontiert. Der folgende Beitrag soll zum Nachdenken anregen, wie wir unsere nachfolgende Generation zu einem emanzipierten Umgang mit digitalen Geräten befähigen können und worin unsere Aufgabe und Verantwortung als Erwachsene besteht.

Vor kurzem kam ich mit einer Kollegin ins Gespräch über unsere Schülerinnen und Schüler. Wie so oft, wenn es um unsere heutigen Kinder und Jugendlichen geht, landeten wir bei ihrem oft exzessiven und problematischen Umgang mit digitalen Geräten. Wie und ab wann sollten sie unseren Kindern zugänglich sein, überlegten wir. Meine Kollegin war gerade damit beschäftigt, ob sie ihrem nun 13jährigen Sohn anstelle seines Handys ohne Internetzugang ein Smartphone zur Verfügung stellen sollte. Was sie mir erzählte, regte mich zum Überlegen an.

«Eigentlich hatten wir uns vorgenommen …»

«Eigentlich hatten wir uns vorgenommen, für unseren Sohn erst ein Smartphone zu kaufen, wenn er 14jährig geworden ist. Aber wie es so ist. Er ist sehr charmant und kann sich überzeugend und argumentativ geschickt für etwas einsetzen, wenn er es haben möchte. So war es auch dieses Mal. Er erzählte mir beharrlich und leicht vorwurfsvoll, dass alle seine Freunde ein Smartphone hätten – nur er nicht. Wie sollte ich mich dazu stellen? Mein Mann und ich wollen unsere digitale Fürsorgepflicht gegenüber unseren Kindern unbedingt wahrnehmen. Hatte unser Sohn Angst, etwas (vermeintlich) Wichtiges nicht mitzubekommen, und fühlte er sich unter den Gleichaltrigen (zu Recht?) ausgeschlossen; FOMO, Fear of missing out, wie es auf Neudeutsch heisst? Schliesslich leben wir im Medienzeitalter, daran kann ich nicht vorbei gehen, das war für mich klar. Die Frage war für mich deshalb schon lange nicht mehr, ob ein Smartphone gut oder schlecht ist, sondern, ob ein Kind schon die nötige seelische Reife hat, um die Möglichkeiten dieses Gerätes sinnvoll zu nutzen.»

Auf WhatsApp, TikTok, SnapChat, Youtube usw. unterwegs

Die Überlegungen meiner Kollegin schienen mir sehr differenziert, und gerade die letzte Frage fand ich bedenkenswert. Fast alle meine Schülerinnen und Schüler haben bereits ein Smartphone, auch die Unterstufenkinder. Sie sind auf WhatsApp, TikTok, Snapchat und Youtube unterwegs, oft viele Stunden in der Woche. Daraus resultieren immer wieder Grenzüberschreitungen und Streitereien, die dann in die Schule hineinreichen und das gemeinsame Lernen stören. Neulich hatten wir einen Mobbingfall zu klären, der im wesentlichen übers Netz gegangen war. Zu Recht hatte Frau Professor Françoise Alsaker, die Pionierin in der Mobbingforschung, vor kurzem im Rahmen einer Radiosendung auf die Bedeutung der Social-Media-Plattformen als Mobbing hervorrufende und aufrechterhaltende Faktoren hingewiesen. Ich war deshalb gespannt, zu welcher Entscheidung meine Kollegin gekommen war.

Wichtige Überlegungen

«Unser Sohn wollte also unbedingt ein Smartphone. Nun weiss er, dass er bei mir oft leichteres Spiel hat als bei seinem Vater, wenn er einen Wunsch durchsetzen will. Sein Charme kann unwiderstehlich sein. Es war jedoch klar, dass mein Mann und ich das gemeinsam entscheiden würden. Wir überlegten uns sorgfältig, ob unser Sohn reif genug war. Und hatten wir ihm das erforderliche Wissen und die gesellschaftlichen Werte vermittelt, die er brauchen würde, um ein Smartphone richtig zu verwenden? Hatte er ein ehrliches Interesse an den Mitmenschen und der Welt und das nötige Mitgefühl, das ihn befähigte, sich rücksichtsvoll und kritisch im Netz zu bewegen? Denn – das war uns klar – Medienkompetenz erwerben Kinder nicht an den elektronischen Geräten, sondern sie muss in der Familie gelegt werden. Waren wir ihm im Umgang mit unseren eigenen digitalen Geräten ein Vorbild? Beim Essen und in der Nacht waren wir nicht erreichbar, und die Handys lagen ausgeschaltet in einer für sie vorgesehenen Schachtel in der Garderobe. Von Zeit zu Zeit legten wir ein medienfreies Wochenende ein. Wir waren uns darum einig: Sollten wir unserem Sohn tatsächlich ein Smartphone zur Verfügung stellen, dann nur mit klaren Regeln.»
  Hatten sich alle Eltern unserer Schülerinnen und Schüler diese Überlegungen auch gemacht, fragte ich mich. Laut JAMES-Studie 2018 haben 94 % der Jugendlichen in der Schweiz bei mindestens einem sozialen Netzwerk ein Profil. Im Januar 2020 gab es in der Schweiz 10,44 Millionen Mobilfunkanschlüsse und 4,5 Millionen Social-Media-Nutzer. Wie viele davon waren von Kindern und Jugendlichen? Die meisten wissen sehr gut, wie man Social-Media-Plattformen nutzt, aber Medienkompetenz bedeutet mehr als tippen und wischen. Meine Kollegin fuhr fort.

Ein Smartphone – ein Geschenk?

«Wir erinnerten uns an einen Themenabend zu digitalen Medien, den wir in der Schule unseres Sohnes besucht hatten. Zwar war es schon einige Zeit her, aber trotz technischen Fortschritts leuchteten uns die grundlegenden Aussagen nach wie vor ein. ‹Können Sie Ihrem Kind überhaupt ein Handy schenken?› fragte uns damals der Referent. Wie waren wir und die meisten anderen Eltern doch erstaunt, dass das gar nicht möglich ist. Ja, das Gerät schon. Aber um es funktionstüchtig zu machen, muss ein Vertrag abgeschlossen werden, und dazu war unser Sohn zu jung. Sein Smartphone würde also auf mich oder meinen Mann registriert sein, je nachdem, wer seine Personaldaten hinterlegen und die SIM-Karte aktivieren würde. Auch für den Vertrag mit der Telefongesellschaft war unser Sohn nicht Ansprechperson, weil er ihn erst ab 18 Jahren unterzeichnen könnte. Natürlich gibt es mittlerweile verschiedene Möglichkeiten, diese Bestimmungen mit Prepaid-Karten und Combipaketen zu umgehen. Aber wir wollten mit unserem Sohn eine offene und ehrliche Lösung entwickeln. Das heisst, wir würden unserem Sohn das Smartphone leihen. Juristisch und gegebenenfalls auch finanziell würden aber wir die volle Verantwortung tragen.

Leihgabe mit Vertrag

An jenem Elternabend hatte uns der Medienpädagoge geraten, einen Vertrag mit dem jugendlichen Smartphonenutzer abzuschliessen, in welchem die Bedingungen für die Leihe des Geräts im voraus festgehalten sind. Wie viele Eltern werden wohl diese Möglichkeit genutzt haben? Er hatte uns auch einen Modellvertrag zur Verfügung gestellt, den wir nun weit unten aus der Schublade holten. Dann fanden wir aber im Internet eine sehr ansprechende Seite, mit der man einen solchen Vertrag verfassen konnte. In die weiteren Überlegungen bezogen wir unseren Sohn ein und entwarfen einen Vertrag zusammen mit ihm. Das war ein erstes gemeinsames Projekt und gab viel zu diskutieren. Es ging um den sorgsamen Umgang mit dem Smartphone, zeitliche Regelungen, finanzielle Aspekte, das Verhalten und die Sprache im Netz, das Herunterladen von Apps und Webseiten, die für ihn tabu sind. Auch würde während des Lernens und in der Nacht das Smartphone ausgeschaltet in unserer gemeinsamen Handybox sein. Damit war klar: Wenn Smartphone, dann nur unter diesen Bedingungen! Er musste wissen: Alles, was er mit seinem Smartphone tun wird, würde er im Namen von uns Eltern machen beziehungsweise demjenigen von uns, auf den die Rufnummer registriert ist. Wir würden juristisch die volle Verantwortung tragen, zum Beispiel bei einer Anzeige wegen Beleidigung, Mobbing, Sexting usw. Wir hatten deshalb auch jederzeit das Recht zu sehen, was er auf seinem Smartphone machte. Das musste unser Sohn akzeptieren und wissen, dass das Gerät keine Privatsphäre und Vertraulichkeiten zuliess. Es war kein elektronisches Tagebuch. Zu wichtigen Gesprächen und vertraulichem Austausch sollte er sich verabreden. Auch wollten wir, dass er sich weiterhin von uns orten liess und unsere Anrufe nicht ignorieren durfte. Ausserdem würde er sich auch mit seinem Sackgeld an den Auslagen beteiligen müssen. Keine einfache Kost für unseren oft etwas rebellischen Sohn! Er war begreiflicherweise etwas konsterniert und nahm sich viel Zeit, den Vertrag nochmals sorgfältig zu lesen, denn ihm war klar, dass wir konsequent sein würden. Dann unterzeichnete er ihn.»

Die leidigen AGB

Meine Kollegin und ihr Mann hatten sich entschieden. Der Sohn sollte ein Smartphone erhalten. «Wir kauften im Secondhandy-Shop ein gebrauchtes Gerät. Unser Sohn rümpfte ein bisschen die Nase, ein iPhone 11 wäre sein Wunschtraum gewesen (auf das iPhone 12 hätte er sogar noch ein bisschen gewartet). Damit hoffte er, bei seinen Kollegen Eindruck zu machen, vermuteten wir. Technisch versierter übernahm fortan mein Mann den Lead. Als erstes ging es um die AGB, die Nutzungsbedingungen. Sie waren in schwer lesbarem Juristendeutsch verfasst, aber es war ein Vertrag. Als ich ‹meine Männer› an zwei Abenden gemeinsam auf dem Sofa sitzen und den Vertragstext durchackern sah, ging mir bei leicht schlechtem Gewissen durch den Kopf, wie oft ich beim Herunterladen einer App bei den AGB auf ‹akzeptieren› geklickt hatte, ohne ein Wort zu lesen und zu wissen, zu was ich ja gesagt hatte. Ich fragte meinen Mann später, ob das denn Sinne mache; ohne die AGB zu akzeptieren, wäre ja der Gebrauch des Handys sowieso nicht möglich. Bei seiner Antwort stutzte ich. ‹Sollen wir unseren Sohn dazu anleiten, dass man Verträge einfach unterschreibt, ohne sie zu lesen? Einen Miet-, Arbeits- oder Kaufvertrag? Wir haben da doch eine Verantwortung›, meinte er.»

Datenschutz – aber wie?

«Als es dann soweit war, wollte unser Sohn natürlich als erstes WhatsApp installieren, um in seiner Klasse einen Gruppenchat zu initiieren. Aber halt, ab wann war das möglich? Er war noch zu jung. Und auch wenn die Anbieter in den meisten Fällen die Angaben zur Person des Nutzers nicht überprüfen, wollten wir ihn nicht zum Lügen und Betrügen animieren. Dann beschäftigten sich ‹meine beiden Männer› mit den Datenschutzregeln der Plattform. Was geschah mit den eingegebenen Daten? Sie durften an Dritte weitergegeben und für personalisierte Werbung genutzt werden. Nun kam eine weitere Lektion in Medienkompetenz. Gab es Alternativen? Sie stiessen auf den Schweizer Anbieter Threema, der alles konnte, was WhatsApp zu bieten hatte; es entstand keine Datenspur, und die gesamte Kommunikation wurde Ende zu Ende verschlüsselt. Es war kein leichtes Unterfangen, die Freunde meines Sohnes dazu zu gewinnen, von WhatsApp zu Threema zu wechseln, weil ‹alle sind doch auf WhatsApp …›. Aber schliesslich leuchtete es ihnen doch ein, dass sie sich keine Probleme für die Zukunft einhandeln wollten mit Beiträgen, die sie allenfalls in jugendlichem Übermut posteten. Denn die Spuren im Internet sind unauslöschlich, und es gibt keine Kontrolle darüber, was mit den veröffentlichten Daten im Netz geschieht. Den kleinen einmaligen Betrag für die neue Social-Media-Plattform konnten sie locker erübrigen und sie verzichteten auf das Gratisangebot von WhatsApp. Du siehst also, es gab und gibt noch etliche Hürden zu nehmen.»

Die nötige seelische Reife haben

Das Gespräch mit meiner Kollegin ging mir noch lange nach. Wie hätte ich entschieden? Und was heisst eigentlich «Medienkompetenz», ein Modewort, das heute inflationär gebraucht und in den Lehrplänen gefordert wird? Mittlerweile ist «Medien und Informatik» als Schulfach integriert. Oft reduziert es sich jedoch darauf, die Geräte bedienen zu lernen. Die übrigen Fragen, welche mit deren Gebrauch verbunden sind, fristen meist ein Stiefmütterchen-Dasein. Haben die Kinder die nötige seelische Reife, um einzuschätzen, was sie an den Geräten tun sollen und was besser nicht? Sind sie fähig dazu, selbstkritisch zu beurteilen, wie sie sich im digitalen Raum bewegen und welche Risiken sie nicht eingehen sollten? Bedachten sie, welche psychischen, sozialen, ethischen und auch juristischen Folgen ihr Handeln haben könnte? Und hatten sie ein Empfinden dafür, was der Schutz der Privat- und Intimsphäre bedeutete? Oft sind diese Zusammenhänge nicht einmal uns Erwachsenen bewusst. Diese Kompetenzen können jedoch nur im realen und nicht im virtuellen Leben erworben werden.

Autofahren im Kindergarten?

Selbstverständlich gehören die digitalen Geräte heute in den beruflichen Alltag. Aber müssen deshalb schon kleine Kinder selbständig damit hantieren können? Da erinnerte ich mich an eine Bemerkung meiner Kollegin, die sie vom erwähnten Themenabend in Erinnerung hatte. «An jenem Elternabend hatte mir ein Argument des Referenten eingeleuchtet. Er führte das Beispiel vom Autofahren an: Selbstverständlich gehören Autos zu unserem Alltag, und wir verleugnen das nicht, weil unsere Kinder erst mit 18 Jahren den Führerschein machen können. Aber wir lassen sie nicht fahren, sondern nehmen sie mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Auto mit. Sie lernen bei uns ein erstes Mal, wie man sich im Strassenverkehr verhalten sollte, welche gesetzlichen Regeln es gibt und welche Gefahren damit verbunden sein können.»

Sorgsames Anleiten

Stimmt, dachte ich. Ähnlich verhält es sich mit den internetfähigen Geräten. Warum nicht mit dem Kind gemeinsam erkunden, welche Möglichkeiten uns dienlich sein können? Diesen Ratschlag des Medienpädagogen hatte meine Kollegin damals beherzigt und ihrem Sohn zum Beispiel gezeigt, wie man sich mittels Tutorial bei einer Bastelanleitung oder auch bei einer Reparatur anleiten lässt; wie man ein Wörterbuch nutzt oder sich zu einem Thema kundig machen kann und wie man unerwünschter Werbung begegnet. Er wusste also bereits einiges und hatte einige Vorkenntnisse und Erfahrungen für den Gebrauch eines Smartphones. Aber es wird weiterhin eine gemeinsame Herausforderung sein, wie damit umzugehen ist.

Die (digitale) Fürsorgepflicht wahrnehmen

In diesen Bereichen sind wir Erwachsenen den Kindern voraus. Wir haben mehr Lebenserfahrung und können besser überblicken, welche Konsequenzen unsere Handlungen haben. Wir können ihnen vormachen, dass man das Internet nicht bedenkenlos nutzt und der Schutz unserer Privat- und Intimsphäre ein wichtiges Gut im menschlichen Zusammenleben ist. Auch sollten wir damit umgehen können, den Geräten in unserem Leben den angemessenen Platz zuzuweisen. Leider wird aber die zeitliche Nutzung der Geräte gerade für Jugendliche immer mehr zum Problem. Nicht umsonst wurde Mediensucht im DSM 5, dem Handbuch psychiatrischer Krankheiten, als Internet Gaming Disorder aufgenommen, und entsprechende Therapieangebote sind im Aufwind. Wer seinem Kind also ein Internetgerät zur Verfügung stellt und sich nachher nicht mehr darum kümmert, verletzt offensichtlich seine (digitale) Fürsorgepflicht. Ein Smartphone und andere elektronische Geräte zur Verfügung zu stellen bedeutet, ein gemeinsames Projekt in Angriff zu nehmen.

Von den «digital naives» und «digital natives»

Oft werden unsere Kinder und Jugendlichen leicht bewundernd als «digital natives» bezeichnet. Aber sind sie oft nicht unverschuldeterweise eher «digital naives»? Es stimmt, sie haben eine gewisse Leichtigkeit und probieren alles Mögliche auf den digitalen Geräten aus – ohne ein Bewusstsein für mögliche persönliche Risiken zu haben. Oft versuchen sie, eine Beziehungsleere in der digitalen Anonymität zu füllen (womit eine gesellschaftliche Frage angesprochen wäre!). Viele greifen bei einem leichten Anflug von Langeweile gleich zu einem elektronischen Gerät. Ein Kreativititäts-Killer par excellence! Auch da gab mir die Kollegin einen Tip. Um ihrem Sohn den Einstieg ins Programmieren und die heutigen technischen Möglichkeiten zugänglich zu machen – was für die berufliche Zukunft tatsächlich nützlich sein könnte –, erhielt er zum Geburtstag in Ergänzung zu seinem Metallbaukasten von Stokys einen programmierbaren Legostein von Lego Mindstorms. Damit konnte er sich nicht nur weitere technische Fertigkeiten aneignen, sondern er sammelte auch erste Erfahrungen in Robotik. Auch das war übrigens ein gemeinsames Projekt von Vater und Sohn.  •


Folgende Quellen und Persönlichkeiten begleiteten mich beim Schreiben:

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