zf. Der folgende Beitrag wirft einen sehr pointierten kritischen Blick auf die finanzpolitischen Massnahmen, die in Deutschland als Reaktion auf die Corona-Pandemie bislang beschlossen und umgesetzt wurden. Es gehört zu einer Demokratie, dass die Wirksamkeit und Angemessenheit dieser Massnahmen auch öffentlich diskutiert werden müssen, sicher auch kontrovers. Dies kann dabei behilflich sein, dass sich alle Verantwortlichen – und dazu zählen auch wir Bürger – ein genaueres Bild machen und Schritt für Schritt angemessene Entscheidungen treffen können.
Deutschland steht vor einem Absturz der Wirtschaft und vieler Unternehmen – je nachdem, wie lange und in welchem Umfang die Regierung die Zwangsstillegung aufrechterhält. Die Regierung hat sich im Bundestag ein «Hilfspaket» von 156 Milliarden Euro bewilligen lassen und glaubt, damit das Schlimmste verhindern zu können.
Sie hat aber leider ein untaugliches Mittel zur falschen Zeit und auch noch in untauglicher Weise eingesetzt.
Die Rezession war seit mehr als einem Jahrzehnt überfällig. Volkswirtschaftlich dient eine Rezession zur Bereinigung von Fehlallokationen und Überkapazitäten (Blasen), ist also wie der Winter für die Natur ein Gesundungsprozess für die Wirtschaft, um die Finanzblase, die Schuldenblase, die Börsenblase oder die Immobilienblase wieder zu reduzieren.
Einen solchen Gesundungsprozess hat die Politik 20 Jahre lang künstlich verhindert. Wenn sie nun auch wieder den Beginn einer Korrektur aufhält, will sie die schädlichen Blasen und damit auch unrentable Unternehmen und Überkapazitäten erhalten.
Die Bundesregierung hat ihre Geldspritze zu früh und dadurch schädlich angesetzt. Die Mittel werden in einer blossen Verzögerung des Abschwungs nutzlos verpuffen. Würde das Geld später eingesetzt, wenn die volkswirtschaftlichen Fehlentwicklungen ausgeschwitzt sind, würde es dagegen zum Wiederaufschwung beitragen können, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht. Das Hilfspaket von 156 Milliarden Euro wird also zu früh und deshalb wirkungslos ausgegeben.
Dazu hat die Regierung auch noch vor, das Geld falsch einzusetzen:
Kein Land hat so gute Erfahrungen mit Eigenkapitalhilfe gemacht wie wir. Ludwig Erhard hat das Wirtschaftswunder damit zustandegebracht, dass er als «Gewinn» nur die Ausschüttungen wertete, also nur das besteuerte, was aus dem Betrieb herausgenommen wurde. Wenn dagegen interne Überschüsse reinvestiert und für Arbeitsplätze wiederverwandt wurden, wurde diese interne Kapitalverwendung nicht besteuert. Solche «Steuerfreiheit des im Unternehmen verbleibenden Gewinns» hat damals den Unternehmen erlaubt, aus eigener Kraft zu wachsen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswunder zustande zu bringen.
Die Grossbanken haben nach dem Tode von Ludwig Erhard dafür gesorgt, dass nicht nur der ausgeschüttete Gewinn, sondern auch jeder rechnerische interne Überschuss und sogar der Unternehmerlohn als Gewinn versteuert werden musste. Seitdem haben wir die Fremdfinanzierung und die Eigenkapitalproblematik im Mittelstand.
Die Umstellung des Gewinnbegriffs würde nach Schätzungen der Mittelstandsforschung in den ersten drei bis vier Jahren – also während der Krise – Steuermindereinnahmen von 45 bis 55 Milliarden Euro bringen, also weniger als ein Drittel des Rettungspaketes der Bundesregierung. Das wäre also nicht nur möglich, auch steuerlich nützlicher (den Betrieben ihre Gewinne zu lassen, statt sie erst abzusteuern und ihnen dann als Darlehen Teile zurückzugeben) und – wie das Wirtschaftswunder gezeigt hat – auch am erfolgreichsten.
Würde die Gewinndefinition auf ausgeschüttete Gewinne wieder eingeführt, würde dies dazu führen,
Wenn überhaupt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die bevorstehende Korrektur des Gewinnbegriffes.
Der politische Widerstand gegen diese Änderung kam bisher immer von den Grossbanken – die aber inzwischen selbst in Atemnot und mit sich beschäftigt sind – und aus den Reihen der SPD und der Linken, die aber ohnehin jede Höhe des Unternehmergewinns verteufeln, selbst das Existenzminimum. Deren Widerstand müsste aber besänftigt sein durch das flächendeckende Kurzarbeitergeld und das «Hartz-IV für Selbständige» – beides Übergang zu dem von ihnen gewünschten «bedingungslosen Grundeinkommen».
Statt also die grösste Zusatzverschuldung unserer Nachkriegsgeschichte für Konzern- und Sozialgeschenke sinnlos auszugeben, sollte die Regierung damit das Eigenkapital der gesunden Betriebe stärken, die einzige Massnahme, welche den Sanierungsprozess der Rezession nicht behindert, sondern fördert und gleichzeitig die gesunden Betriebe für die Zeit nach der Krise stärken würde.
Die Mittelstandsforschung und einige Mittelstandsverbände (BVMW, BDS u. a.) fordern diese Wirtschaftswundermassnahme schon seit über 50 Jahren! •
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