Gedanken zu Freiheit, Föderalismus und demokratischer Teilhabe

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Es ist erstaunlich, was derzeit so alles zu hören ist. Die bundesrätlichen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seien völlig überrissen und der Lockdown gar nicht nötig gewesen, er habe nur der Wirtschaft geschadet und die Grundrechte der Bürger eingeschränkt. Während die einen die «zentralistische Machtergreifung» in Bern beklagen, ärgern sich andere über den «Flickenteppich», den die wieder zunehmend föderalistischen Entscheide mit sich brächten. Auch das Parlament kriegt seinen Tadel ab, weil es die Frühlingssession wegen der ausgebrochenen Pandemie eine Woche zu früh beendet hat und damit der Exekutive das Feld überlassen habe. Und schliesslich melden sich die Schweizer EU-Turbos allen Ernstes mit der Mitteilung, es habe sich einmal mehr gezeigt, dass es uns mit – oder noch lieber in der EU – viel besser ginge.
In diesem Stimmen- und Stimmungsgewirr empfiehlt es sich, einen klaren Kopf zu bewahren.

Gesundheit an erster Stelle –
 Schweizer Wirtschaft wird sich erholen

Die allermeisten Menschen waren sehr froh darüber, dass der Bundesrat in der äusserst schwierigen Situation seine verfassungsmässige Aufgabe übernahm, «Massnahmen für die innere Sicherheit» der Schweiz zu treffen (BV Art. 185 Absatz 2). Heute hat sich die gesundheitsbedrohliche Lage etwas entspannt, dank dem vorübergehenden Herunterfahren von Teilen der Wirtschaft, dem unermüdlichen Einsatz von Ärzten und Pflegepersonal, dem besonnenen Verhalten der Bevölkerung und dem stetigen Abwägen der nächsten Schritte durch den Bundesrat und seine Expertengremien.
Hinterher ist es leicht zu behaupten, die ganzen Einschränkungen wären gar nicht nötig gewesen. Als medizinischer Laie nehme ich lieber die Hinweise von Fachleuten zur Kenntnis, dass vieles über das Virus heute noch nicht bekannt ist, sowie ihre eindringliche Empfehlung, die offensichtlich wirksamen Abstands- und Hygieneregeln nicht schleifen zu lassen.
Die mit Corona verbundenen wirtschaftlichen Schäden sind gewiss für viele Länder dieser Welt eine zusätzliche schwere Belastung, während die Schweiz damit zu Rande kommen wird. So haben in einer Umfrage des Swissmem (Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie) zwar mehr als 70 % der Unternehmen angegeben, im laufenden Jahr auch nach dem Ende des Lockdown mit grösseren Umsatz- und Auftragsrückgängen zu rechnen. Dennoch hält Wirtschaftsredaktor Lorenzo Bonati in Radio SRF News fest: «Die Schweizer Industrieunternehmen haben sich bis anhin widerstandsfähig gezeigt. Massenentlassungen wie in den USA sind ausgeblieben, auch dank des Instruments der Kurzarbeit. Viele Unternehmen verfügen immer noch über genügend Bargeld. Nur gerade 10 % der Covid-Kredite, welche die Banken vergeben haben, sind bis anhin an Unternehmen aus der Industrie geflossen.»1 Wenn im zweiten Halbjahr die Auftragseingänge erwartungsgemäss weiterhin stagnieren sollten, sind also noch Reserven vorhanden.
Statt zu jammern, sollten wir uns gescheiter überlegen, wie wir anderen Völkern beispringen können. Dies schlägt zum Beispiel die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrates vor, die ihrem Rat in der Juni-Session für das laufende Jahr einen «Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe» von 100 Millionen Franken zuhanden der Uno, des IKRK und anderer Organisationen für die Corona-Bekämpfung beantragt (Motion 20.3131). Darf es auch es bitzeli mehr sein?

Wie war das doch mit den freien Eidgenossen?

Als langjährige Schweizer Staatskundelehrerin hatte ich immer mal wieder Diskussionen mit meinen Berufsschülern: Bewilligungspflicht für Demonstrationen? Gar ein polizeiliches Verbot einer Demo aus Gründen der öffentlichen Sicherheit? Wo bleibt da die Versammlungsfreiheit, die in der Verfassung steht? Einer meiner Schüler ist mir besonders in Erinnerung geblieben. Er verkündete an seinem 18. Geburtstag: «Ab heute mache ich nur noch, was ich will!» Schon nach zehn Minuten beschwerte er sich aber, weil ich ihm kein Arbeitsblatt verteilt hatte – länger hat er das Nicht-Mittun nicht ausgehalten.
Zur Freiheit des Bürgers im direktdemokratischen Staat gehört nämlich das Wissen und das Gefühl dafür, dass die Rechte der Bürger häufig mit Pflichten verbunden sind. Das trifft natürlich für grundlegende Menschenrechte nicht zu: Zum Beispiel gilt das Recht auf Leben bedingungslos und zwingend. Um dieses Recht für jeden einzelnen Menschen zu schützen, sind manchmal auch finanzielle Opfer nötig, wie viele Unternehmer und Arbeitnehmer in den letzten Monaten erfahren mussten.
Die demokratische Teilhabe der Bürger hingegen ist ein Geben und Nehmen. Das Recht mitzubestimmen kann und darf in der direkten Demokratie kein Selbstläufer sein. Wenn wir in der Gemeinde ein neues Schulhaus wollen, müssen wir unter Umständen bereit sein, den Steuerfuss zu erhöhen. Unsere Gemeinderäte, unsere Regierungen in den Kantonen und im Bund wissen, dass sie uns Mitbürgern nicht einfach befehlen können und wir zu gehorchen haben. Haben Sie einige Medienkonferenzen des Bundesrates seit anfangs März (auf dem Bildschirm) miterlebt? Da sind uns die Bundesräte – manchmal täglich – von gleich zu gleich gegenübergetreten, haben uns kurz informiert und um weitere gute Zusammenarbeit gebeten und dann den Medienleuten und der Bevölkerung (per Telefon) viel Zeit für Fragen und kritische Anmerkungen eingeräumt. Gerne habe ich als Bürgerin mitgedacht und die Verantwortung mitübernommen. Nicht als Einschränkung meiner Freiheit, sondern als Ausdruck meiner Freiheit, eigenverantwortlich mittragen zu dürfen. Es ging um das gemeinsame Ganze – da trat die individuelle Freiheit, einkaufen zu gehen oder sich auf dem Dorfplatz zu treffen, für eine Weile in den Hintergrund.
Übrigens ging es auch bei der Freiheit, die sich die alten Eidgenossen erkämpft haben, nicht um die persönlichen Freiheitsrechte der einzelnen Menschen – diese kannte man damals noch gar nicht. Vielmehr wollten die Bauern in der Innerschweiz ihre Freiheit als Gemeinschaft behalten, sich keinen fremden Herrschern unterwerfen und keine fremden Richter anerkennen.
Freiheit in diesem Sinne steht für die Mehrheit der Schweizer noch heute im Zentrum – wir wollen weder Mitglied der EU noch der Nato werden noch uns einem von der EU diktierten Rahmenvertrag unterwerfen. Da können die Mainstream-Medien lange die Corona-Pandemie benutzen, um sich überschwenglich dafür zu bedanken, dass sich Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in den vergangenen Wochen mit den Ministern der EU-Mitgliedsstaaten austauschen durfte. Es folgt der obligate Spruch: Jetzt sehen wir, dass die Schweiz auf die EU angewiesen ist – also legen wir den roten Teppich für den Rahmenvertrag aus…2 Als ob die Schweiz nicht schon immer für gegenseitigen Austausch, gegenseitige Hilfe und wirtschaftlichen Handel offen gewesen wäre – aber auf gleicher Augenhöhe, wie unsere Vorfahren in der älteren und jüngeren Geschichte es uns vorgemacht haben. Dazu brauchen weder die Schweiz noch die EU-Mitgliedsstaaten ein zentralistisches Bürokratie-Konzept – ganz im Gegenteil, wie es sich in der derzeitigen Krisensituation zeigt.

Der Föderalismus ein «Flickenteppich»?

Nachdem manche Mitbürger wochenlang gegen die «zentralistische Machtergreifung» des Bundesrates gewettert haben, entrüsten sich in letzter Zeit andere (oder dieselben?) über die Entstehung eines «Flickenteppichs». Gemeint sind die verschiedenen Herangehensweisen der Kantone auf die allmähliche Wiederöffnung, zum Beispiel der Schulen. Die einen starteten am 11. Mai mit Halbklassen, andere in kleinen Gruppen mit je 1–2 Stunden Unterrichtszeit pro Tag, wieder andere mit Ganzklassen (unter Einhaltung strenger Hygieneregeln) und in zahlreichen weiteren Varianten. Und schon riefen manche Leute wieder nach zentralen Einheitsvorschriften, obwohl inzwischen grössere regionale Unterschiede bei der Verbreitung des Corona-Virus festgestellt worden waren.
So schätzt Epidemiologe Marcel Tanner, Mitglied der wissenschaftlichen Task-Force des Bundesrates, die aktuelle Lage ein: «Es brauche jetzt keine national einheitlichen Massnahmen mehr, zumal die Unterschiede zwischen den Kantonen teilweise gross sind.» Jetzt müssten die Kantone «[…] die Lage vor Ort genau im Auge behalten und rasch lokal eingreifen, wenn es notwendig sei». Tanner fügt hinzu: «Wir können uns keinen zweiten, flächendeckenden Lockdown leisten, sowohl sozial als auch wirtschaftlich wären die Schäden fatal.» Mit dem Einsatz des neu vorliegenden Contact-Tracings und gezielten Eindämmungsmassnahmen lokaler Ansteckungsherde sei es möglich, bis zum Vorliegen eines Impfstoffes die Ansteckungszahlen tief zu halten, so Tanner.3
Also bleiben wir bei der Vielfalt der föderalistischen Schweiz und unterstützen wir die stärker betroffenen Kantone nach Kräften beim Kampf gegen das nach wie vor gefährliche Virus. Was weiterhin für alle gilt: Abstands- und Hygieneregeln einhalten!

Schweizer Milizparlament konkret

Noch einige Worte zur Kritik am National- und Ständerat, die sich am 12. März, als die Corona-Pandemie unser Land mit Wucht überfiel, entschlossen haben, ihre Frühlingssession nach zwei Wochen abzubrechen. Damit habe das Parlament ohne förmlichen Beschluss den Bundesrat in eine Rolle gedrängt, die es eigentlich selbst hätte wahrnehmen müssen, so die Kritiker.

Überlegen wir diesen Vorwurf auf dem Boden der Bundesverfassung zu Ende. Zunächst ist das Schweizer Parlament, im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Parlamenten, ein Milizparlament. Es führt jährlich vier dreiwöchige Sessionen durch und trifft sich in der Zwischenzeit in den verschiedenen Kommissionen, um die Sessionen vorzubereiten und sich zu aktuellen Themen zu äussern. Ganz konkret, liebe Kritiker: Was hätten die beiden eidgenössischen Räte in der dritten Woche der Frühlingssession denn tun sollen? Hätten sie Mitte März, als vieles noch unklar war, innert fünf Tagen die notwendigen Schritte für die kommenden Monate debattieren und beschliessen können? Eine schlicht unmögliche Aufgabe. Hätten sie dem Bundesrat eine Vollmacht erteilen sollen wie vor dem Zweiten Weltkrieg? Um Himmelswillen, nein!
Gemäss der schweizerischen Bundesverfassung ist dies auch gar nicht nötig. Es ist Aufgabe des Bundesrates, die notwendigen Massnahmen zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung zu beraten und zu beschliessen, wie er es zeitweise täglich tun musste (BV Artikel 185 Absatz 2). Überdies sieht Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) vor: «Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen.»
In diesem Sinne halten drei Professoren für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Freiburg/Fribourg fest: «Der Bundesrat hat sich unseres Erachtens bisher grundsätzlich auf dem Boden gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Zuständigkeiten bewegt.»4 Sie weisen darauf hin, dass es dem Gesetzgeber überdies unbenommen bleibt, seine eigenen Möglichkeiten zu Einflussnahme und Kontrolle in ähnlichen Situationen zu stärken.
Nicht zu vergessen ist: Auch die Gesundheit unserer National- und Ständeräte muss uns ein Anliegen sein. Wenn es in ihren engen Sitzungszimmern Corona-Kranke oder gar Tote gegeben hätte – nicht auszudenken!
Tatsache ist auch, dass das Parlament im Hintergrund immer dabei war. So haben sich zum einen alle Fraktionen hinter den Bundesrat und seine Befugnisse zur Regelung der ausserordentlichen Lage gestellt. Zum anderen haben Nationalratspräsidentin Isabelle Moret und Ständeratspräsident Hans Stöckli bereits am 19. März 2020 mitgeteilt, dass dringende Kommissionssitzungen (zum Beispiel der Finanzdelegation FinDel, deren Zustimmung zu den dringlichen Krediten des Bundesrates vorgeschrieben ist) unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden und die Ausserordentliche Session für anfangs Mai vorbereitet werden sollte. («Schweizer Parlament bleibt in der Krise handlungsfähig». Medienmitteilung vom 19.3.2020)
Sobald es aus epidemiologischer Sicht ratsam war, haben die Kommissionen beider Räte ihre Arbeit wieder aufgenommen. Ab dem 6. April arbeiteten sie die bundesrätlichen Beschlüsse der letzten Wochen auf und bereiteten ihre Sondersession zur Corona-Pandemie (4.–8. Mai 2020) vor.
Übrigens war der Bundesrat der erste, der das Parlament gebeten hat, eine solche Session durchzuführen und zu den Anträgen und Beschlüssen der Exekutive das Machtwort des Gesetzgebers zu sprechen. Der Einwand, dass das Parlament ja gar nicht mehr viel ändern konnte, ist zwar berechtigt. Aber es spricht für die gute freundeidgenössische Zusammenarbeit, dass die National- und Ständeräte mit überdeutlichen Mehrheiten die Entscheide des Bundesrates unterstützt und sich für seinen grossen Einsatz bedankt haben.  •


1  Bonati, Lorenz. «Krise trifft Schweizer Metallindustrie schwer.» Rendez-vous vom 26.5.2020
2  siehe zum Beispiel der Brüsseler Korrespondent des St. Galler Tagblatt, Remo Hess, am 25.5.2020, unter dem bezeichnenden Titel: «Fast eine Familie» und dem Lead «Während Corona arbeiteten Bern und Brüssel Hand in Hand. Nun hofft man, dass dieser pragmatische Geist noch etwas weiterlebt.»
3  Fabian Schäfer. «Mini-Lockdowns» gegen das Virus. Neue Zürcher Zeitung vom 23.5.2020
4  Stöckli, Andreas; Belser, Eva Maria; Waldmann, Bernhard. «Gewaltenteilung in Pandemiezeiten». Gastkommentar in der Neuen Zürcher Zeitung vom 26.5.2020

Sommersession vom 2.–19. Juni 2020: einige wichtige Themen

mw. Gesetzliche Grundlage für ein Proximity-Tracing-System (dringliche Änderung des Epidemiengesetzes)

National- und Ständerat haben in der ausserordentlichen Mai-Session den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die von ihm geplante Einführung einer Contact-Tracing-App vorzulegen. Mit diesem Instrument soll das Corona-Virus weiter eingedämmt werden.
Die App kommt seit kurzem versuchsweise zum Einsatz. Sie verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Corona-Virus getesteten Person gewesen ist und informiert die Betroffenen unter Wahrung ihrer Anonymität, dass sie sich eventuell infiziert haben. Die Daten sollen dezentral – und nur solange als nötig – gespeichert werden, die Verwendung der App ist freiwillig.
Der Bundesrat hat den Entwurf für die Änderung des Epidemiengesetzes und die Botschaft an das Parlament bereits verfasst. Beide Räte werden in der Juni-Session darüber debattieren, über die Gesetzesänderung entscheiden und das Gesetz – im Falle der Zustimmung – für dringlich erklären. Nach Artikel 165 Absatz 2 der Bundesverfassung tritt ein dringlich erklärtes Bundesgesetz sofort in Kraft, das Referendum kann im nachhinein ergriffen werden.1
In den Einsatz der Contact-Tracing-App werden hohe Erwartungen gesetzt, die sich um so besser erfüllen werden, wenn ein möglichst hoher Bevölkerungsanteil dazu bereit ist, die App zu verwenden.

Zusatzfinanzierung von 14,2 Milliarden Franken
für die Arbeitslosenversicherung (AlV)

Diesen weiteren Nachtragskredit zum Voranschlag 20201 beantragt der Bundesrat dem Parlament, um einer massiven Verschuldung der AlV infolge der starken Zunahme der Kurzarbeit seit Mitte März entgegenzuwirken. Der Bund soll für das laufende Jahr die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen für rund 1,94 Millionen Arbeitnehmer (37 % aller Arbeitnehmer) in 190 000 Betrieben übernehmen. Damit soll verhindert werden, dass in der schwierigen wirtschaftlichen Lage die AlV-Prämien für 2021 gemäss Schuldenbremse um 0,3 % erhöht werden müssten.2
Die hohe Zahl der Kurzarbeiter zeigt, dass die meisten Unternehmer ihr möglichstes getan haben, um ihre Angestellten nicht entlassen zu müssen. Dank den Kurzarbeitsentschädigungen konnten zahlreiche Arbeitsplätze in die Zeit nach der Wiedereröffnung der Betriebe hinübergerettet werden. Eine segensreiche Institution, die den Erwerbstätigen in jedem Land zu gönnen wäre.

Wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise
(Postulat des Ständerates)

Der Ständerat hat in der Mai-Session einen Bericht des Bundesrates «über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und die Lehren für die Zukunft» verlangt. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen und «auf einer möglichst breiten Datengrundlage […] die wirtschaftlichen Folgen dieser Krise detailliert aufzuarbeiten.»3
Wichtig für die Zukunft wird vor allem die Beantwortung der Frage nach den «mittel- und langfristigen Lehren» sein, welche die Schweiz und unsere Behörden aus der Krise ziehen sollten. Dazu wird sicher eine bessere Versorgungssicherheit gehören, nicht nur mit medizinischem Material. Wir tun gut daran, unser Augenmerk besonders darauf zu richten.

Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der Kfor (Kosovo)

Die Schweizer Armee leistet seit 20 Jahren Militäreinsätze in Kosovo (Swisscoy). Die Swisscoy wird benutzt, um die angebliche Notwendigkeit von Auslandeinsätzen der Schweizer Armee zu demonstrieren. Obwohl diese eindeutig gegen die Schweizer Neutralität verstossen und problemlos durch zivile Hilfeleistungen im Ausland ersetzt werden könnten, halten Bundesrat und Parlamentsmehrheit an der regelmässigen Verlängerung der Swisscoy fest. So beantragt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) auch dieses Mal «[…] mit 16 zu 8 Stimmen, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes in Kosovo bis Ende 2023 sowie einer Bestandeserhöhung zuzustimmen». Erfreulich sind lediglich die Begründungen der Minderheitsanträge: «Eine Minderheit erachtet einen Militäreinsatz der neutralen Schweiz im Ausland grundsätzlich als falsch. Zudem dürfe der Swisscoy-Einsatz nicht zu einem Dauerauftrag werden und müsse nach 20 Jahren vor Ort beendet werden. Eine andere Minderheit erachtet den Einsatz von militärischen Mitteln als nicht zielführend und fordert eine Verstärkung der zivilen Entwicklungszusammenarbeit.»4
Den etlichen neuen grünen und grünliberalen Parlamentariern sollte es eigentlich gelingen, zusammen mit der SVP und weiteren Ratsmitgliedern, welche die Schweizer Neutralität hochhalten, eine Mehrheit für die Beendigung der neutralitätswidrigen Militäreinsätze im Kosovo zu erreichen.


1  am 3. Juni im Ständerat, am 8. Juni im Nationalrat
2  Voranschlag 2020. Nachtrag IIa (20.042), am 3. Juni im Nationalrat, am 4. Juni im Ständerat
3 Postulat 20.3132, am 8. Juni  im Ständerat. Genaueres dazu siehe: Wüthrich, Marianne. «Alles hat seine verfassungsmässige Ordnung», in: Zeit-Fragen Nr. 9 vom 5.5.2020
4 Schweizer Beteiligung an der Kfor. Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes (19.082). Medienmitteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 11.2.2020, am 4. Juni im Nationalrat, am 16. Juni im Ständerat

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