Sommersession des Schweizer Parlaments vom 2.–19. Juni 2020

Herausgegriffen: Cannabis-Abgabe an Süchtige – wider alle Vernunft

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

In der ersten Sessionswoche haben National- und Ständerat die in Zeit-Fragen Nr. 12 vom 2. Juni 2020 vorgestellten Vorlagen zur Corona-Pandemie (Nachtragskredit für die Arbeitslosenversicherung, dringliche Änderung des Epidemiengesetzes als Grundlage für die Contact-Tracing-App) zugestimmt. Die ebenfalls hier erwähnte Verlängerung des Swiss-coy-Militäreinsatzes im Kosovo wurde leider vom Nationalrat mehrheitlich angenommen (gegen die Stimmen der SVP und der Grünen). Der Entscheid des Ständerates am 16. Juni wird erwartungsgemäss im selben Sinne ausfallen – kein Ruhmesblatt für die neutrale Schweiz.
  Von den weiteren im Parlament behandelten Geschäften sollen zwei besonders bedeutende herausgegriffen werden. Das eine ist der Endpunkt des jahrelangen Seilziehens beider Räte in bezug auf die «Konzernverantwortungsinitiative» KVI (Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»). Die Volksinitiative wird voraussichtlich am 27. November dieses Jahres zur Abstimmung kommen. National- und Ständerat haben sich am 8. und 9. Juni in letzter Minute auf einen indirekten Gegenvorschlag im Rahmen der Revision des Aktienrechts (Obligationenrecht) geeinigt, in der Hoffnung, damit die Initiative an der Urne zu Fall zu bringen. Das Anliegen der Initianten und die Einwände der Gegner verdienen es, dass wir uns Zeit nehmen für eine sachliche Betrachtung und Diskussion unter uns Bürgern. Damit im Zusammenhang steht auch der rechtlich ziemlich komplizierte Ablauf der Parlamentsverhandlungen, auch dafür benötigen wir etwas Zeit.
  Eine zweite Vorlage, die thematisiert gehört, ist die sogenannt «kontrollierte» Abgabe von Cannabis, mit der sich der Nationalrat als Erstrat befasst hat. Die Mehrheit hat am 2. Juni einem «Experimentier-Artikel» im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt – wider alle Vernunft und entgegen der Verpflichtung von uns Erwachsenen, Sorge zu tragen zur Gesundheit der jungen Menschen im Land und ihnen einen menschenwürdigen und auf die Gemeinschaft bezogenen Weg in die Zukunft aufzuzeigen. Immerhin hat eine starke Minderheit aus mehreren Parteien nein gesagt zu diesem Experiment mit unserer Jugend. Dazu im Folgenden genauer:

Die Schweiz hat bereits in früheren Zeiten mit der Abgabe von Heroin bedauerliche Berühmtheit erlangt («betäubungsmittelgestützte Behandlung» von «betäubungsmittelabhängigen Personen» gemäss Artikel 3e des Betäubungsmittelgesetzes BetmG)1. Wer behandelt denn einen Alkoholiker, indem er ihm täglich eine Flasche Schnaps abgibt? Nun brachte der Bundesrat im Februar 2019 «wissenschaftliche Pilotversuche mit Cannabis» aufs Tapet. Mit Studien soll der Cannabiskonsum zu Genusszwecken «erforscht» werden.2 
 
Tatsächlich ist das Cannabisverbot in der Schweiz schon ziemlich aufgeweicht: CBD-Hanf mit weniger THC steht in den Regalen der Lebensmittelläden und Kioske, der Besitz und Konsum kleinerer Mengen Cannabis mit illegalem THC-Gehalt wird vielerorts nicht oder selten geahndet, in einigen Städten tolerieren Regierung und Verwaltung offen sogenannte «Cannabis-Häuser». Und jetzt mit Salamitaktik zur nächsten Stufe?

«Wissenschaftliche Studien» als Mäntelchen für die
schrittweise Legalisierung von Rauschgiften

Laut seiner Botschaft an das Parlament soll dem Betäubungsmittelgesetz ein Artikel 8a hinzugefügt werden, wonach das Bundesamt für Gesundheit (BAG) «wissenschaftliche Pilotversuche» mit Cannabis bewilligen kann, um «Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich neue Regelungen auf den Umgang mit diesen Betäubungsmitteln zu nicht medizinischen Zwecken auswirken» (Absatz 1b.). Die Bewilligung zu solchen «Studien» sollen Gemeinden erhalten, um «alternative Regulierungsformen» wie den Verkauf durch Apotheken auszuprobieren, so der Bundesrat. In Wirklichkeit sind die «Studien» nur vorgeschoben, um die Akzeptanz von Konsum und Produktion von Cannabis (mit immer stärkerem THC-Gehalt) vor allem in einigen Städten durchzusetzen, wo die Drogenlegalisierungs-Lobby seit längerem in diese Richtung drängt.
 
Als ob wir Eltern und Lehrer nicht schon seit Jahrzehnten unsere «Studien» beziehungsweise schlimme Erfahrungen mit Cannabis konsumierenden jungen Menschen gemacht hätten. Aus munteren, aufgeweckten Jugendlichen werden körperlich und seelisch beeinträchtigte Menschenkinder, die sich in der Schule nicht konzentrieren können, sich für wenig anderes als ihre nächste Portion Stoff interessieren und oft stark schwankende Leistungen erbringen. Schlimmstenfalls werden manche gar psychotisch.
 
Im neuen Artikel soll stehen, die Studien würden «so durchgeführt […], dass der Gesundheits- und Jugendschutz, der Schutz der öffentlichen Ordnung sowie die öffentliche Sicherheit gewährleistet sind» (geplanter Artikel 8a Abs.1c.). Will heissen, dass die Teilnehmer volljährig sein müssten, und der Bundesrat beteuert: «Es ist ihnen untersagt, diesen Cannabis an Dritte weiterzugeben, und sie dürfen ihn nicht an öffentlich zugänglichen Orten konsumieren.»3 Halten die Leute in der Bundesverwaltung uns Bürger für Vollidioten?
 
Der Experimentierartikel wäre zehn Jahre lang gültig, dann werde man die Ergebnisse der Studien zusammentragen, «damit die Diskussion über die Cannabispolitik evidenzbasiert weitergeführt werden kann» [Hervorhebung mw.]. Im Klartext: …damit man die geplante Legalisierung auf eine angeblich «wissenschaftliche Basis» stützen kann.

Alle Macht der Exekutive –
hier ist Alarm angesagt

Jeder von uns hat in den letzten Monaten erhobene Zeigefinger gesehen und Warnungen in den Medien gelesen: Der Bundesrat habe die «Macht an sich gerissen», weil er in der drängenden Notlage durch die Corona-Pandemie die nötigen Entscheide gefasst hatte. Dort ging der Vorwurf ins Leere, denn der Bundesrat handelte völlig rechtmässig, gestützt auf die Verfassung.4
  Aber mit dem geplanten Cannabis-Experimentier-Artikel würden wir die Entscheidungsgewalt in diesem Bereich ganz und gar der Exekutive übergeben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wäre zuständig für die Bewilligungen der Cannabis-Versuche (Art. 8a Abs.1), und der Bundesrat würde gemäss Art. 8a Abs. 2 «die Voraussetzungen für die Durchführung von Pilotversuchen» regeln und dürfte dabei von einer ganzen Reihe von Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes abweichen. Dies wohlgemerkt mit einer Verordnung, zu der weder das Parlament noch das Volk etwas zu sagen hätten.

Erfreulicher Widerstand gegen
die schrittweise Cannabis-Legalisierung

Gesundheitskommission des Nationalrates beantragte im November 2019 Nichteintreten auf den Experimentierartikel
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat am 15. November 2019 die vom Bundesrat betriebene Idee der «kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken» abgelehnt, zwar knapp mit Stichentscheid des Präsidenten, aber trotzdem: Hut ab!5

Starke Minderheit im Nationalrat lehnt schleichende Cannabis-Legalisierung ab
Leider ist der Nationalrat am 10. Dezember 2019 nicht dem Antrag seiner Kommission gefolgt, sondern mit 100 gegen 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die bundesrätliche Schnapsidee – pardon, Cannabis-Idee – eingetreten und hat den Ball zur detaillierten Ausarbeitung einer Vorlage der Kommission zurückgegeben.6 
  Am 2. Juni 2020 hat nun der Nationalrat der bundesrätlichen Vorlage mehr oder weniger zugestimmt, allerdings wieder gegen starken Widerstand aus mehreren Parteien. Die Gegner der schleichenden Legalisierung des Cannabis gaben sich alle Mühe, die Bedingungen für den Bezug des Rauschgiftes wenigstens zu erschweren. So verlangten sie, dass Arbeitgeber und Schulen über die Teilnahme informiert werden müssten oder dass der Gesamt-THC-Gehalt nicht über 15 Prozent liegen dürfe. Alle Versuche, die Hürden zu erhöhen, wurden von den Legalisierungs-Turbos abgelehnt – darunter dieselben Parlamentarier, die sich für die KVI, also für strenge Standards in bezug auf Menschenrechte und Umwelt, die von unseren Unternehmen einzuhalten sein sollen, stark machen. Nicht einmal die Forderung, dass Versuchsteilnehmer vorübergehend den Führerschein abgeben müssten, kam durch – dass damit auch die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet würden, nimmt man offenbar in Kauf. Krönender Abschluss der Debatte war die Beifügung von Absatz 1 lit d., wonach der abgegebene Stoff einheimischer Bio-Hanf sein müsse – damit solle die Schweizer Landwirtschaft gestärkt werden!7 Absurder geht es kaum.
  Erfreulich war aber auch in dieser Debatte die starke Minderheit von Gegnern des Experimentier-Artikels aus mehreren Parteien: 81 Nein-Stimmen (10 Mitglieder der FDP, 18 aus der Mitte-Fraktion (CVP-BDP-EVP), 53 von 54 Stimmen der SVP). Ja stimmten die Sozialdemokraten, die Grünen und die Grünliberalen geschlossen sowie Teile der FDP und der Mitte-Fraktion (113 Ja).

Engagierte Voten im Nationalrat
Eine Nationalrätin schlug den Bogen zur erhöhten Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung in bezug auf die Corona-Pandemie:
  «In einer Zeit wie heute sollte uns wieder vermehrt bewusst geworden sein, dass die Gesundheit unser höchstes Gut ist. Dazu müssen wir Sorge tragen und deshalb diese Gesetzesänderung als Ganze ablehnen.» (Nationalrätin Therese Schläpfer, SVP ZH)8
  Nationalrat Benjamin Roduit (CVP VS) brachte in zwei kurzen Voten die Sache auf den Punkt: «Lorsqu’un médicament entraîne plus de maux que la maladie qu’il est censé combattre, je crois qu’il faut savoir y renoncer. Dans ce cas, on voit très bien que la libéralisation sera un signal d’appel, notamment pour les jeunes, à consommer plus, ce qui constitue un problème encore plus grand.» («Wenn ein Medikament mehr Leiden mit sich bringt als die Krankheit selbst, welche es bekämpfen soll, sollten wir meiner Meinung nach darauf verzichten. Im vorliegenden Fall können wir sehr gut erkennen, dass die Liberalisierung, besonders für die Jugend, ein Zeichen setzen würde, mehr zu konsumieren, was das Problem noch vergrössern würde.»)
  Und an Bundesrat Berset gerichtet, der sich als Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Inneren dieses Frühjahr hervorragend für die Gesundheit der Bevölkerung eingesetzt hatte, hier aber die Cannabis-Abgabe an Süchtige mit Feuereifer vertrat: «Monsieur le conseiller fédéral, pendant deux mois toute la Suisse a vu en vous quelqu’un de très soucieux de la santé des citoyennes et des citoyens de notre pays, comme un vrai père. Ma question est la suivante: cela ne vous gêne-t--il pas de cautionner des projets pilotes qui vont rendre encore plus vulnérable une partie de la population?» («Herr Bundesrat, während drei Monaten hat die ganze Schweiz in Ihnen einen Menschen erlebt, der sehr besorgt ist um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, wie ein echter Vater. Meine Frage ist nun: Macht es Ihnen nichts aus, Pilotprojekte zu befürworten, die einen Teil der Bevölkerung noch verletzlicher machen werden?» – Übersetzung Zeit-Fragen) Wir ersparen uns die Antwort von Bundesrat Alain Berset.
  Eindringlich und fadengerade wandte sich Verena Herzog, Nationalrätin SVP TG und Präsidentin des Vereins «Jugend ohne Drogen», an ihre Kollegen im Rat. Hier ein Auszug aus ihrer Stellungnahme: «Schweizermeister-, Europameister- oder gar Weltmeistertitel im Sport oder einer anderen Disziplin erfüllen uns mit Stolz. Wenn jedoch Schweizer Jugendliche Weltmeister im Kiffen sein sollen, wie von verschiedenen Medien immer wieder zitiert wird, stimmt das nachdenklich. Was ist in unserer Wohlstandsgesellschaft, was mit unserem Vier-Säulen-Prinzip falsch gelaufen? Uns wurde in den letzten Monaten deutlich vor Augen geführt, wie wichtig unser Gesundheitszustand ist. Während der Corona-Pandemie zählen auch Drogensüchtige zu den vulnerablen Personen. Besonders Menschen mit Lungenschäden sind von Covid-19 tödlich bedroht. Dieses Virus oder Mutationen davon werden uns leider voraussichtlich künftig immer wieder herausfordern. Die Droge Cannabis ist nicht einfach zum Spass illegal. Trotz dieses Wissens soll sie nun in Pilotprojekten an Süchtige abgegeben werden, statt die zeitlichen und finanziellen Ressourcen endlich in eine glaubwürdige, schweizweite Aufklärungskampagne – wie es vom BAG bei anderen Themen auch gemacht wird – über die schädlichen Auswirkungen von Cannabis zu investieren. Ziel muss doch sein, die Jugend auf sinnvollere Freizeitbeschäftigungen zu fokussieren. […] Mit einem konsequenten Gesundheits- und Präventionsprojekt hat es zum Beispiel Island geschafft, den Anteil von Cannabis rauchenden Jugendlichen zwischen 15 und 16 Jahren innert 20 Jahren von 17 auf 7 Prozent zu senken. Statt dessen ist unser Parlament gewillt, Cannabis mit einem THC-Gehalt von bis zu 20 Prozent an bis zu 5000 Erwachsene pro Pilotversuch zu verkaufen – in den frühen siebziger Jahren war es nur dreiprozentiges Cannabis; dies, obwohl der Souverän vor einigen Jahren eine Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes mit 63 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt hat. […]»

Wie geht es weiter?

Nachdem der Nationalrat der (vorläufig befristeten) Abgabe von Cannabis durch den Staat zugestimmt hat, wird in der Herbstsession der Ständerat am Zug sein. Es ist sehr zu hoffen, dass er seine Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung wahrnimmt und nein dazu sagt. Andernfalls werden breite Kreise das Referendum dagegen ergreifen und unterstützen, so dass das Volk darüber entscheiden kann. Beim Unterschriftensammeln wird Gelegenheit sein für viele Gespräche mit den Mitbürgern über die Frage, ob wir die Verharmlosung und allmähliche Legalisierung des Cannabis akzeptieren wollen oder ob wir nein dazu sagen, zum Wohle unserer Jugend.      •
 


1  Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) vom 3.10.1951, mehrmals revidiert
2  «Pilotversuche mit Cannabis: Botschaft an das Parlament überwiesen», Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.2.2019
3  «Pilotversuche mit Cannabis: Botschaft an das Parlament überwiesen», Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.2.2019
4  siehe «Gedanken zu Freiheit, Föderalismus und demokratischer Teilhabe», in: Zeit-Fragen vom 2.6.2020
5  «Keine Cannabisstudien». Medienmitteilung der SGK-NR vom 15.11.2019
6  «Nationalrat im Grundsatz für Cannabis-Artikel» (SDA-Meldung vom 10.12.2019)
7  «Nationalrat definiert Details für Cannabis-Pilotprojekte» (SDA-Meldung vom 2.6.2020)
8  19.021 Betäubungsmittelgesetz. Änderung. Nationalratsdebatte vom 2.6.2020

Entwurf der Revision des Betäubungsmittelgesetzes

(Fassung des Nationalrates vom 2.6.2020)

Das Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 (BetmG) wird wie folgt geändert:

I Art. 8a Pilotversuche

  1. Das Bundesamt für Gesundheit kann nach Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden wissenschaftliche Pilotversuche mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis bewilligen, die:
    a.
    örtlich, zeitlich und sachlich begrenzt sind;
    b.
    es erlauben, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich neue Regelungen auf den Umgang mit diesen Betäubungsmitteln zu nicht medizinischen Zwecken auswirken; und
    c.
    so durchgeführt werden, dass der Gesundheits- und Jugendschutz, der Schutz der öffentlichen Ordnung sowie die öffentliche Sicherheit gewährleistet sind;
    d. ausschliesslich Cannabisprodukte verwenden, die Schweizer Herkunft sind und den Regeln der Schweizer Biolandwirtschaft entsprechen.
  2. Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen für die Durchführung von Pilotversuchen. Dabei kann er von den Artikeln 8 Absätze 1 Buchstabe d und 5, 11, 13, 19 Absatz 1 Buchstabe f und 20 Absatz 1 Buchstaben d und e abweichen.
  3. Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis, die im Rahmen der Pilotversuche abgegeben werden, sind von der Tabaksteuer nach Artikel 4 des Tabaksteuergesetzes vom 21. März 1969 befreit.

II     1  Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
       2  Es gilt während der Dauer von zehn Jahren.
       3   Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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