Solidere Selbstversorgung ist ein Gebot der Stunde

Vom Haushaltsvorrat bis zu einer vernünftigen Agrarpolitik

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Wenn Not am Mann ist, ist die grenzenlose Welt der globalen Konzerne unfähig, zu menschengerechten Lösungen in den verschiedenen Ländern beizutragen. Das ist ja auch nicht ihr vordringlichstes Ziel. Ihre Priorität bleibt auch in Pandemiezeiten der Wiederanstieg ihrer Profite. Zu diesem Zweck spielen sie die nach wie vor bestehende Ansteckungsgefahr mit Covid-19 herunter und drängen auf raschere Aufhebung der staatlichen Massnahmen.
  
Für uns Menschen, für die Mehrzahl unserer Politiker und der im Land verankerten Unternehmer stehen andere Fragen im Vordergrund, zum Beispiel die Verbesserung der Selbstversorgung für Krisenzeiten. Die notwendige Aufstockung der Vorsorge im Gesundheitsbereich ist nach den Erfahrungen dieses Frühjahrs bereits im Gange. Wie aber steht es mit den anderen lebenswichtigen Bereichen – Ernährung, Energie, Sicherheit?
  
Diese Themen verdienen es, breit diskutiert und angepackt zu werden. In den letzten Monaten hat es sich bestätigt, dass es Sache der Nationalstaaten sein und bleiben muss, für ihre Bevölkerung vorausschauend zu planen und in der Krise zu handeln. Eine erfreuliche Stärkung dieser Sichtweise, verbunden mit dem Blick weit über das eigene Gartenhägli hinaus, bringt das Referendum «Stop Palmöl!», das am 22. Juni eingereicht wurde.

In der Schweiz und in anderen wohlhabenden Ländern sind wir daran gewöhnt, dass wir jederzeit alles kaufen können, was wir brauchen. Was nicht im Inland produziert wird, wird importiert. Die Corona-Pandemie hat uns in dieser Beziehung einen heilsamen Schock erteilt. Befassen wir uns heute zunächst mit dem, was in einer Notlage als erstes verfügbar sein muss: Ernährung und Trinkwasser.

Ungenügende private Vorräte in vielen Haushalten

Gemäss Artikel 102 der Bundesverfassung hat der Bund die Landesversorgung in allen lebenswichtigen Bereichen sicherzustellen:

Art. 102 Landesversorgung

  1. Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Er trifft vorsorgliche Massnahmen.
  2. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.

Dieser Pflicht kommt der Bund zum einen nach, indem er der Bevölkerung empfiehlt, für eine Überbrückungszeit Vorräte zu halten, zum anderen durch die Gewährleistung von Pflichtlagern für lebenswichtige Produkte.
  
Die Vorratshaltung für die Haushalte braucht es gemäss Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung  (BWL) zum Beispiel für den Fall, dass das «gut funktionierende Verteilersystem […] auf Grund blockierter Strassen oder aus anderen Gründen» ausfallen würde. Laut Broschüre «Kluger Rat – Notvorrat» (Auflage Februar 2017) empfiehlt das BWL, pro Person Getränke für drei Tage (9 Liter Wasser + weitere Getränke) sowie einen Lebensmittelvorrat für 7 Tage zu halten, darunter auch ungekocht konsumierbare. Ausserdem pro Haushalt ein batteriebetriebenes Radiogerät, Taschenlampen und Kerzen mit Streichhölzern, benötigte Medikamente und Hygieneartikel sowie Bargeld.
  
Eine eher knappe Notausrüstung, muss man feststellen: Getränke lediglich für drei Tage? Und: In wie vielen Haushalten findet sich wohl ein Radio, das nicht Steckdosen- und Internet-abhängig ist? Trotz dieser geringen Vorgaben hat eine Umfrage von Agroscope1 aus dem Jahr 2018 ergeben, «dass die Nahrungsmittel- und vor allem die Trinkwasservorräte in grösseren Teilen der Bevölkerung unter den Empfehlungen liegen». Rund ein Drittel der Befragten haben nicht für sieben Tage Lebensmittel vorrätig und sogar 70 Prozent nicht genügend Getränke für drei Tage! Weniger als 20 Prozent befürchten eine Krise der Lebensmittelversorgung (diese Zahl dürfte in Zeiten von Corona gewachsen sein). Wie viele batteriebetriebene Radioempfänger vorhanden sind, erfahren wir nicht: Agroscope stellt lediglich fest, dass die meisten Einwohner über öffentliche TV- und Radiosender erreicht werden können, die jüngeren und ein Teil der über 65jährigen auch über Internet oder Social Media.2
  
Einen länger dauernden Stromausfall oder gar einen Internet-Supergau scheint im BWL niemand in Betracht zu ziehen. Und eine Verkehrsblockade als einzig genannte Ursache eines Lebensmittelengpasses wirkt schon eher verharmlosend. Was das Trinkwasser betrifft: Wir Schweizer haben das grosse Privileg, genug davon zu haben. Früher hatte jedermann in der Nähe einen Brunnen, wo man notfalls hätte Wasser holen können. Aber haben Sie schon bemerkt, dass seit einigen Jahren die meisten öffentlichen Brunnen in den Dörfern und Städten faktisch aus dem Verkehr gezogen wurden: angeschrieben mit «kein Trinkwasser» und nicht mehr gewartet, mit verschmutzten Ausgüssen? Über Ursache und Auswirkungen dieses Vorganges wurden wir bisher nicht informiert. Der lebenswichtigsten aller Fragen, der sicheren Versorgung mit Trinkwasser, gilt es besonders nachzugehen.
  
Dies nur einige kritische Anmerkungen eines Laien. Es steht dringend an, dass das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und wir Bürger uns genauer mit dem Notvorrat befassen und auch die hier angesprochenen offenen Fragen einbezogen werden.

Genossenschaftlich organisierte Schweizer Pflichtlager

Die Pflichtlager gemäss Bundesverfassung sind nicht in der Hand des Bundes, sondern werden nach Schweizer Art dezentral von privaten Unternehmen gehalten, die genossenschaftlich organisiert sind: «Die réservesuisse Genossenschaft hat 117 Mitgliederfirmen. Alle Genossenschafter haben mit dem Bund einen Pflichtlagervertrag über Nahrungs- und Futtermittel im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung abgeschlossen.» Mitglieder sind neben grossen Konzernen wie Migros, Coop und Nestlé auch viele Getreidemühlen, regionale landwirtschaftliche Genossenschaften (Landi), die Zuckermühle Rupperswil und weitere Nahrungsmittel-Händler und -Verarbeitungsbetriebe (https://www.reservesuisse.ch). Der Lagerhaltungspflicht unterstehen Zucker, Reis, Speiseöle und Speisefette, Kaffee, Getreide zur menschlichen Ernährung sowie Futtergetreide (Vorräte für jeweils drei bis vier Monate). Daneben halten die meisten Händler eigene Reserven in etwa demselben Umfang.
  
Ausserdem organisiert die Carbura (Pflichtlagerorganisation der schweizerischen Mineralölwirtschaft) die Lagerung von Benzin, Diesel- und Heizölen sowie Flugpetrol. Für die Pflichtlager von Heilmitteln wie Antibiotika ist die Helvecura zuständig. Die Pflichtlager für Stickstoffdüngemittel organisiert Agricura, und Erdgas zum Heizen und Kochen sowie für Industrie und Gewerbe wird von Provisiogas gelagert. (www.reservesuisse.ch)

Lebensmittelimporte können die hochwertige Selbstversorgung
durch die einheimische Landwirtschaft nicht ersetzen

Seit der Corona-Pandemie ist vielen Leuten bewusster geworden, wie wichtig die Schweizer Bauern für uns sind. Mit ihren Produkten leisten sie einen unschätzbaren Beitrag zu einer gesunden und nachhaltigen Ernährung. Während Läden und Grenzen teilweise geschlossen wurden, gingen sie wie gewohnt ihrer Arbeit nach. Mehr Menschen als sonst nutzen heute den landwirtschaftlichen Direktverkauf. Die Hofläden boomen, und die Samstagsmärkte, wo oft die knackigsten Salate und die feinsten Erdbeeren und Spargeln erhältlich sind, werden nach längerer Schliessung um so mehr geschätzt: Geduldig warten die Kunden mit gebührendem Abstand, bis sie an der Reihe sind mit Einkaufen, und stehen nachher noch einmal an zum Bezahlen.
  
Dass die Bedeutung der einheimischen Produktion in Zeiten der Pandemie klar auf dem Tisch liegt, gibt den Bauern und ihren Organisationen neuen Aufschwung. So konnte der Schweizerische Bauernverband in einer Medienmitteilung vom 1. April mitteilen: «Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung hat dem Schweizer Bauernverband (SBV) in einem Schreiben und nach einer entsprechenden Intervention bestätigt, dass die Landwirtschaftsbetriebe für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in der aktuellen Corona-Ausnahmesituation ‹systemrelevant› sind. Die zur Ausübung der Arbeit erforderliche Bewegungsfreiheit ist damit gewährleistet. Dies auch, wenn der Bund die Massnahmen weiter verschärfen würde.»
  
Den Befürwortern des (Agrar-)Freihandels kommt es dagegen sehr ungelegen, dass sich die inländische Nahrungsmittelproduktion dieser Tage als unverzichtbar erwiesen hat. So titelt zum Beispiel die «Neue Zürcher Zeitung» vom 14. Mai 2020: «Gut gefüllte Pflichtlager statt Autarkie […]».3 Damit konstruieren die Autorinnen einen Gegensatz zwischen staatlich organisierten Notreserven und Selbstversorgung, den es gar nicht gibt. Mit dem Begriff «Autarkie» wird zudem unterstellt, irgend- jemand glaube, die Schweiz könne sich völlig allein erhalten, was absurd ist. In Wirklichkeit ärgert sich die «Neue Zürcher Zeitung» darüber, dass seit der Pandemie jeder merken musste, was wir an unseren Bauern haben: «Die landwirtschaftliche Selbstversorgung hat in der gegenwärtigen Corona-Krise neues Gewicht erhalten. In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Länder Exportbeschränkungen oder gar Exportverbote verhängt. Dies hatte auch in der Schweiz Verzögerungen bei der Einfuhr zur Folge, etwa bei Rohstoffen wie Reis, Getreide oder Kaffee. Schnell zur Stelle war denn auch die Landwirtschaftslobby, die seit geraumer Zeit die Erhöhung des Selbstversorgungsgrades fordert und unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit auch gleich die neue Agrarpolitik (AP22+) zurückweist.» Die Debatte über eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades mit Nahrungsmitteln greife aber zu kurz, so die «Neue Zürcher Zeitung», denn die Schweiz sei sowohl für Grundnahrungsmittel als auch für Saatgut, Kraftfutter und Maschinen auf Importe angewiesen.
  
Selbstverständlich ist die Schweiz auf Importe angewiesen, so wie jedes Land, und als Kleinstaat und rohstoffarmes Binnenland ganz besonders. Das ist nichts Neues. Wir lassen uns aber nicht von der Tatsache ablenken, dass das Gebot der Stunde nicht der grenzenlose freie Agrarmarkt ist, sondern die Erhaltung und Stärkung der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe als Voraussetzung für eine möglichst hohe Selbstversorgung mit Lebensmitteln. Dies ist auch sehr gut realisierbar – wenn es denn wirklich angestrebt würde. Dazu gleich genauer.

Agrarpolitik 22+ zielt in Richtung Agrarfreihandel – auch mit der EU

Den meisten Bürgern waren die Systemrelevanz der einheimischen Landwirtschaft und die Wichtigkeit einer möglichst hohen Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln schon lange vor Corona klar. Weil Bundesrat Johann Schneider-Ammann vor der Abstimmung über die Ernährungssicherheit versprochen hatte, dass der Selbstversorgungsgrad bei 60 Prozent bleiben werde, legten am 24. September 2017 viele Stimmberechtigte ein Ja in die Urne.4
  
In Wirklichkeit zielt der Bundesrat jedoch mit seiner (schon damals geplanten) Agrarpolitik 22+ in die entgegengesetzte Richtung: Für die inländische Produktion sollen strengere ökologische Anforderungen gelten, gleichzeitig wird der Agrarmarkt zunehmend für ausländische Produkte «geöffnet».5
  
Dies würde zur Überschwemmung mit ausländischen Produkten führen, welche heute schon infolge günstigerer Produktionskosten billiger angeboten werden können. Die Agrarpolitik 22+ sowie die abgeschlossenen und laufenden Freihandelsabkommen hätten gemäss der Zeitung «Der Schweizer Bauer» zur Folge, dass bis 2025 der Anteil der Inlandproduktion am Konsum auf 52 Prozent fallen würde. Die Zeitung fasst die schwierige Situation der Schweizer Landwirtschaft in wenigen Worten zusammen: «AP 22+: Hierzulande weniger Lebensmittel produzieren, dafür ohne Auflagen aus aller Welt importieren.»6 Oder in der entlarvenden Formulierung des Bundesrates: «Durch den Import von Lebensmitteln könnten die einheimischen Ökosysteme entlastet werden.»7
  
Zum Agrarabkommen mit der EU herrscht momentan Stillschweigen. Falls die (meist nicht in der Schweiz verwurzelten) Spitzen von Grosskonzernen und die EU-Turbos in Politik und Bundesverwaltung das institutionelle Rahmenabkommen Schweiz-EU durch die Volksabstimmung durchbringen, wird das Agrarabkommen bald einmal auf dem Tisch liegen, ebenso wie das längst geplante Stromabkommen.
  
Mit Betonung auf «falls» – wir Schweizer sägen doch nicht den Ast ab, auf dem wir sitzen! Sicher servieren wir das für Land und Bevölkerung segensreiche Schweizer Modell zuallerletzt dem zentralistischen und undemokratischen EU-Koloss.     •
 


1  Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung und ist dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) angegliedert.
2 Zimmermann, Albert; Pescia, Gabriel. «Notvorrat: aktuelle Situation und Einflusskriterien.» Herausgeber: Agroscope (Auftraggeber: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL). 2018, S.4
3 Gratwohl, Natalie; Rütti, Nicole. «Gut gefüllte Pflichtlager statt Autarkie: wie die Lebensmittelversorgung in der Krise effizient geregelt wird.», in: Neue Zürcher Zeitung vom 14.5.2020
4 Chefredaktor Daniel Salzmann. «Das gebrochene Versprechen», in: Der Schweizer Bauer vom 16.5.2020
5 Siehe Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vom 12. Februar 2020 (https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/ap22plus.html)
6  Chefredaktor Daniel Salzmann. «Das gebrochene Versprechen», in: Der Schweizer Bauer vom 16.5.2020
7  Vonplon, David. «In der Corona-Krise: Bauern wollen Agrarreform des Bundesrats stoppen», in: Neue Zürcher Zeitung vom 31.3.2020

Referendum «Stop Palmöl» am 22. Juni mit fast 60 000 Unterschriften eingereicht

mw. Seit einigen Jahren kämpfen breite Kreise gegen zwei Freihandelsabkommen mit Malaysia und Indonesien. In der Wintersession 2019 haben National- und Ständerat den Abkommen zugestimmt. Damit die Schweizer Exportwirtschaft günstigere Bedingungen hat, soll die Landwirtschaft den Kopf hinhalten: Der Schweizer Rapsanbau und die Rapsölproduktion müssten noch mehr als heute mit billigem Palmöl konkurrieren, das weder nachhaltig noch unter akzeptablen Arbeitsbedingungen produziert wird. Dagegen wurden Standesinitiativen aus vier Kantonen (Thurgau, Jura, Bern, Genf) eingereicht, die aber im National- und im Ständerat mehrheitlich abgelehnt wurden. Aus dem Parlament selbst kamen mehrere Vorstösse von seiten der SP und der Grünen, die von beiden Räten zurückgewiesen wurden.
  
Nach der Zustimmung des Parlaments zu den beiden Abkommen begannen ab Januar 2020 rund 50 bäuerliche Organisationen, Parteien und Gewerkschaften sowie Umwelt- und Drittweltorganisationen, Unterschriften für das Referendum zu sammeln. Weil infolge Corona das Unterschriftensammeln im öffentlichen Raum ab dem 21. März verboten war, hat der Bundesrat den Stillstand der Fristen für Volksinitiativen und fakultative Referenden vom 21. März bis 31. Mai beschlossen. Am 22. Juni 2020 konnten nun erfreulicherweise 59 200 Unterschriften gegen das Abkommen mit Indonesien eingereicht werden, das Volk wird an der Urne darüber entscheiden.
  
Das Referendum gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien wird durch folgende Organisationen unterstützt:
  
«Wir sind ein zivilgesellschaftliches und bäuerliches Bündnis, angestossen durch den Bio-Winzer Willy Cretegny aus Genf. Das Referendum wird bisher getragen von: Uniterre, Multiwatch, Incomindios, Agrisodu, Grassrooted, Agrarinfo, Partei der Arbeit, SolidaritéS, Nouveau Radical, Bioforum, Longo Maï, Solidarité sans frontières, JUSO, Tier im Fokus, Kleinbauern-Vereinigung, Bäuerliches Zentrum Schweiz, Grüne Partei Genf, Klimastreik Waadt, FIAN Schweiz, Collectif BreakFree Schweiz, Fédération Romande d’Agriculture Contractuelle de Proximité (FRACP), SP Genf, Junge Grüne Schweiz, Grüne Partei Waadt, Grüne Partei Freiburg, Centre Europe – Tiers Monde (CETIM), Fédération Syndicale SUD, Slow Food Schweiz, Chrétiens au travail, BastA! Basels starke Alternative, Alternative Linke Bern, Die Gewerkschaft im Service public VPOD, Sozialdemokratische Partei Neuenburg, Grüne Partei Jura, Vision 2035, FIAN Schweiz, ATTAC Schweiz, Árbol Conrazón, Magasins du Monde, Action Chrétienne Agricole et Romande (ACAR), Theologische Bewegung für Solidarität und Befreiung (TheBe), Décroissance Bern und Grüne Partei Neuchâtel

Gewichtige Gründe gegen den grossflächigen Palmöl-Anbau

  • Abholzung riesiger Regenwälder zugunsten enormer Ölpalm-Monokulturen: «Indonesien, das bevölkerungsmässig viertgrösste Land der Welt, ist seit 1990 zum weltweit grössten Palmöl-Produzenten aufgestiegen (30,5 Mio. Tonnen pro Jahr). Die Ölpalm-Flächen wuchsen bis 2016 auf 13,5 Millionen Hektar. Eine Fläche dreimal so gross wie die Schweiz. Indonesien besitzt eines der artenreichsten Regenwaldgebiete der Erde, aber ein Viertel davon musste für Plantagen weichen. 2020 dürften es Schätzungen zufolge knapp 22 Millionen Hektar Ölpalmen sein. […] Immer grössere Flächen des Regenwaldes werden abgeholzt, uralte CO2-Speicher entleeren sich in die Atmosphäre, und vom Aussterben bedrohte Tiere verlieren ihren Lebensraum.»
  • Unmenschliche Arbeitsbedingungen: «Rund 20 Millionen Menschen arbeiten in der Palmölproduktion. […] Kinder- und Zwangsarbeit sind verbreitet, die Löhne liegen unter dem gesetzlichen Minimum, und der Arbeitsschutz ist unzureichend. Ebenso ist die Verwendung von hochgiftigen Pestiziden und Düngemitteln ohne angemessenen Schutz gängige Praxis.»
  • Die Schweizer Landwirtschaft darf nicht für Freihandelsabkommen geopfert werden: Mit diesen klaren Worten führt der renommierte Ökonom Professor Mathias Binswanger* in einem Interview mit dem Referendumskomitee zum Hauptargument für das Referendum: «Bei Freihandel ist die Schweizerische Landwirtschaft auf Grund der hohen Kosten in der Schweiz und der topographischen Lage nicht konkurrenzfähig.» Palmöl konkurriere die einheimische Ölsaatenproduktion, weil es extrem billig ist und vier- bis siebenmal ertragreicher als Raps oder Sonnenblumen. Die Schweizer Landwirtschaft dürfe nicht für Freihandelsabkommen geopfert werden, sondern «Abkommen [seien] so zu verhandeln, dass auch weiterhin ein funktionierender Grenzschutz für Agrarprodukte möglich ist. Doch leider fehlt dem Bundesrat der politische Wille dazu».
     


* Mathias Binswanger ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten und Privatdozent an der Universität St. Gallen.

Quelle: https://uniterre.ch/de/themen/stop-palmol-das-referendum-gegen-das-freihandelsabkommen-mit

 

 

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