Pressemitteilung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 1. Juli 2020 (SC/14238)
In einer Videokonferenzsitzung* gab der Sicherheitsrat am 1. Juli seine Entscheidung bekannt, eine Resolution zu verabschieden, in der er seine Unterstützung für den Aufruf des Generalsekretärs zu einem globalen Waffenstillstand zum Ausdruck brachte, den er im März veröffentlicht hatte, um die Bemühungen zur Bekämpfung von Covid-19 in den am stärksten betroffenen Ländern zu vereinen.
Mit der einstimmigen Verabschiedung der Resolution 2532 (2020) forderte der Rat eine allgemeine und sofortige Einstellung der Kriegshandlungen in allen auf seiner Tagesordnung stehenden Situationen und unterstützt die diesbezüglichen Bemühungen des Generalsekretärs und seiner Sonderbeauftragten und Sondergesandten.
Das 15köpfige Organ rief alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien dazu auf, unverzüglich eine dauerhafte Pause aus humanitären Gründen von mindestens 90 aufeinanderfolgenden Tagen einzulegen, um die sichere, ungehinderte und dauerhafte Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Erbringung damit zusammenhängender Dienste durch unparteiische humanitäre Akteure im Einklang mit den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu ermöglichen. Die Pause würde auch medizinische Evakuierungen im Rahmen des Völkerrechts, einschliesslich des Humanitären Völkerrechts und gegebenenfalls des Flüchtlingsrechts, ermöglichen.
Der Rat hat allerdings bekräftigt, dass die allgemeine und sofortige Einstellung der Feindseligkeiten und die Pause aus humanitären Gründen nicht für militärische Operationen gegen den Islamischen Staat im Irak und in der Levante (ISIL/Da’esh), gegen al-Kaida und die al-Nusra-Front sowie gegen alle anderen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die mit al-Kaida oder ISIL und anderen vom Rat benannten terroristischen Gruppen in Verbindung stehen, gilt.
Der Rat ersuchte den Generalsekretär, dazu beizutragen, dass alle relevanten Teile des Systems der Vereinten Nationen, einschliesslich der Länderteams, ihre Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beschleunigen, wobei der Schwerpunkt auf den bedürftigen Ländern liegen sollte, einschliesslich der Länder, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden oder von humanitären Krisen betroffen sind.
Das 15köpfige Gremium ersuchte den Generalsekretär auch um aktuelle Informationen über die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Coronavirus in Ländern, die sich in einer bewaffneten Konfliktsituation befinden oder von humanitären Krisen betroffen sind, sowie über die Auswirkungen von Covid-19 auf die Möglichkeiten von friedenserhaltenden Einsätzen und politischen Sondermissionen, die ihnen übertragenen vorrangigen Aufgaben zu erfüllen.
Darüber hinaus ersuchte er den Generalsekretär, die friedenserhaltenden Missionen so anzuweisen, dass sie im Rahmen ihrer Mandate und Kapazitäten die Behörden des Gastlandes bei ihren Bemühungen um die Eindämmung der Pandemie unterstützen.
Der Rat erkannte auch die entscheidende Rolle an, die Frauen bei den Bemühungen zur Bekämpfung von Covid-19 spielen, sowie die unverhältnismässig negativen Auswirkungen der Pandemie, insbesondere die sozioökonomischen Auswirkungen, auf Frauen und Mädchen, Kinder, Flüchtlinge, Binnenvertriebene, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Er forderte konkrete Massnahmen, um diese Auswirkungen zu minimieren und die volle, gleichberechtigte und sinnvolle Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an der Entwicklung und Umsetzung einer angemessenen und nachhaltigen Reaktion auf die Pandemie zu gewährleisten. •
* Die Resolutionen des Sicherheitsrates werden derzeit im schriftlichen Verfahren im Rahmen von befristeten, ausserordentlichen und provisorischen Massnahmen angenommen, die als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie ergriffen wurden, wie in einem Schreiben (Dokument S/2020/253) seines Präsidenten für März (China) dargelegt wurde.
Quelle: www.un.org
(Übersetzung Zeit-Fragen)
km. Am 12. Juli hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Resolutionsentwurf verabschiedet, durch den der Betrieb von künftig nur einem Kontrollpunkt an der syrisch-türkischen Grenze zur Lieferung humanitärer Hilfe an Syrien um ein Jahr verlängert wird. 12 UN-Sicherheitsratsmitglieder stimmten für den Resolutionsentwurf, Russland, China und die Dominikanische Republik enthielten sich der Stimme. Die Resolution ist ein Kompromiss, das Ergebnis eines harten Ringens im Sicherheitsrat. In den Tagen zuvor hatten Russland und China die bis dahin vorgelegten Resolutionsentwürfe Deutschlands und Belgiens mit ihrem Veto abgelehnt.
Russland spricht sich dafür aus, den Mechanismus der grenzüberschreitenden Lieferung humanitärer Hilfe an Syrien auslaufen zu lassen. Um der Bevölkerung in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten zu helfen, sei es bislang zweckmässig gewesen, humanitäre Hilfsgüter über Nachbarländer Syriens zu liefern. Jetzt habe sich die Situation vor Ort aber geändert, die syrische Armee bringe immer mehr Gebiete unter ihre Kontrolle, und der Mechanismus sei nicht mehr notwendig. Die humanitäre Hilfe solle nun über Damaskus geliefert werden.
Die Ständige Vertretung Russlands bei den Vereinten Nationen hatte am 10. Juli darauf verwiesen, dass der Mechanismus der grenzüberschreitenden Lieferung humanitärer Hilfe 2014 als Ausnahmemassnahme geschaffen worden war. Zu jenem Zeitpunkt habe dieser Mechanismus einen Kompromiss dargestellt, um die Probleme innerhalb des konfliktgeplagten Landes zu lösen und die Not der hilfsbedürftigen Menschen zu lindern. Es unterliege jedoch keinem Zweifel, dass sie «den Prinzipien des humanitären Völkerrechts widerspricht und die syrische Souveränität untergräbt».
Auch nach der Verabschiedung der Resolution setzen die meisten westlichen Medien und Politiker Russland und China auf die Anklagebank. Beide Staaten würden humanitäre Hilfe für Millionen Menschen im Norden Syriens verhindern. Russlands Position wird zumeist nicht dargestellt.
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