Geschichtsforschung und direkte Demokratie

von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie

In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger die Demokratie in den letzten 200 Jahren zu einem weltweit einmaligen Modell entwickelt. Die direkte Demokratie ist fester Bestandteil der politischen Kultur und das entscheidende Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Es erstaunt daher, dass die Entstehung und Entwicklung der direkten Demokratie lange kein zentrales Forschungsthema der Geschichtswissenschaft darstellte. Um die Forschungslücken zu schliessen, hat der Autor 2013 das wissenschaftliche «Forschungsinstitut direkte Demokratie» gegründet.1
   
Nachstehend folgt ein Überblicksartikel als kurze Zusammenfassung der bisherigen Forschungen. Danach sollen in einer losen Folge die Forschungsresultate anhand einzelner Themen vertieft werden.

Genossenschaftsprinzip und Naturrecht als Grundlage

Mit der direkten Demokratie entwickelte die Schweiz schon vor der Bundesstaatsgründung von 1848 ein Modell, das sich im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts sehr unterschiedlich ausgestaltete. Dies geschah immer «von unten nach oben», also aufbauend auf den Gemeinden über die jeweilige Kantons- bis hin zur Bundesebene. Tragend in diesem Prozess waren das Genossenschaftsprinzip sowie das Naturrecht.
   
«Naturrecht» bedeutet, dass sich die Menschen Gedanken machen zu den überzeitlichen Normen für das Zusammenleben, zum sittlichen Verhalten (Wertefrage) und zur Gestaltung der politisch-rechtlichen Ordnung. Unter anderem mit dem Genossenschaftsprinzip und seinen drei «Selbst», nämlich der Selbsthilfe, der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung, wurde das Naturrecht in der Schweiz in die Praxis umgesetzt. Dieses Prinzip beinhaltete eine integrierende Kraft, ohne die eine Willensnation Schweiz, die auf Freiheit und Gleichheit basiert, nicht hätte entstehen können. Von «Rückständigkeit», wie das immer wieder von Historikern behauptet wird, also keine Spur. Die wirtschaftliche Dynamik setzte in der Eidgenossenschaft zwar spät ein, aber auf einem soliden menschlichen Fundament. Die Schweiz war vor 1848 vor allem ländlich-agrarisch geprägt, verzeichnete aber vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1848 einen ersten industriellen Aufschwung. Dieser erfasste allerdings nur bestimmte Landesregionen und beruhte auf den exportorientierten Leichtindustrien, also der Baumwollspinnerei und -weberei, der Seidenweberei sowie der Uhrmacherei. In Sachen Bildungssystem war die Schweiz den meisten europäischen Staaten weit voraus, wie das aktuelle Auswertungen der sogenannten Stapfer-Enquête2 zeigen. Die Schweiz war um 1800 eine eigentliche «Schulhochburg», in der fast alle Kinder die Schule besuchten. Leider werden heute solche wichtigen Forschungsergebnisse kaum zur Kenntnis genommen.
   
Auf dieser Grundlage erkämpften in der Schweiz in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ländliche Volksbewegungen die ersten direktdemokratischen Volksrechte. Sie setzten diese gegen teilweise sehr heftigen, vornehmlich liberalen Widerstand durch. Dies zeigen diverse kantonale Beispiele.

Baselland und seine «Bewegungsleute»

In Baselland forcierten liberale Kreise ab 1830 die demokratische Entwicklung. Sie vertraten als kleine liberale Führungsschicht das Prinzip der Repräsentation. Die Volkssouveränität sollte sich in der durch einen Zensus eingeschränkten Wahl der Legislative erschöpfen und nicht durch weitere Volksrechte konkretisiert werden. Schnell formierte sich dagegen eine Opposition aus der ländlichen Bevölkerung, die sogenannten «Bewegungsleute». Diese waren radikal denkende Freisinnige, die sich teilweise in eine jakobinisch-frühsozialistische Richtung entwickelten und für weitergehende Volksrechte eintraten. Im Zuge der Trennung von Basel-Stadt verbuchten die «Bewegungsleute» bald einen ersten Erfolg. 1832 gab sich Baselland die erste eigenständige Verfassung und verankerte darin das Gesetzesveto, eine Vorform des heutigen fakultativen Referendums. Baselland war damit der zweite Kanton, der nach St. Gallen dieses Volksrecht einführte. Die ersten politischen Erfahrungen waren gut, und man verbesserte in der Folge die direkte Demokratie Schritt für Schritt.

Luzern und seine «ländlichen Demokraten»

Der Kanton Luzern hatte 1831 erstmals eine Verfassung per Volksabstimmung angenommen. Die 31er Verfassung war primär ein Produkt liberaler Kreise und war dank ihres demokratischen Charakters ein grosser Fortschritt. Die Demokratie war aber eine repräsentative, das heisst, abgesehen von eingeschränkten Wahlen (Zensus) gab es für die Bevölkerung keine Möglichkeit, die -Politik aktiv mitzugestalten. Für die Liberalen war dies das «vollendetste Staatssystem». Die Katholisch-Konservativen, auch «ländliche Demokraten» genannt, hatten eine andere Vorstellung von Volkssouveränität. Sie wollten der Bevölkerung mehr Mitsprache sichern. Um das zu erreichen, formierte sich eine ländliche Volksbewegung. Nach einer intensiven politischen Debatte drängten die «ländlichen Demokraten» 1841 auf eine Totalrevision der Verfassung, die schliesslich in der Abstimmung eine grosse Mehrheit erhielt. Entscheidend war die Einführung von Volksrechten, unter anderem das Gesetzesveto, für viele «die wichtigste neue Institution», die in den folgenden Jahren weiter entwickelt wurde.

Liberales Geschichtsbild ergänzen

Die Liberalen stellten nach der Gründung des Bundesstaates 1848 wichtige Weichen für die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und ermöglichten so die zweite Industrialisierung (u. a. mit dem Eisenbahnbau). Sie pflegten aber auch einen Hang zur Aristokratisierung und favorisierten ein utilitaristisches Prinzip, das gesellschaftliche Ungleichheit und Ungerechtigkeit produzierte. Die «Bewegungsleute» und die «ländlichen Demokraten» gehörten 1848 zu den politischen Verlierern. Sie prägten aber die Schweizer Geschichte vor und nach 1848 ebenso wie die Liberalen. Die liberalen Sieger des Sonderbundkrieges von 1847 mussten einen langen Lernprozess durchstehen, bis sie die direkte Demokratie akzeptierten und ihren Dünkel gegenüber dem «Volk» ablegten. Die Schweiz wäre kein föderalistisches und direktdemokratisches Staatswesen und besässe auch nicht das heutige wirtschaftliche Erfolgsmodell, wenn sich die liberalen, antiklerikalen und zum Teil auch zentralistischen Elemente widerstandslos durchgesetzt hätten.     •


1  www.fidd.ch
2  www.stapferenquete.ch

 

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