Der Kanton Glarus als Förderer der direkten Demokratie

Die Landsgemeinde Glarus als Ursprung und Impuls für demokratische und soziale Errungenschaften

von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie

Im Mittelpunkt der 6. wissenschaftlichen Konferenz des Forschungsinstituts direkte Demokratie standen Forschungsresultate, welche die Landsgemeinde allgemein und den Kanton Glarus im speziellen als Förderer der direkten Demokratie beleuchteten. Die Landsgemeinden in der Schweiz sind wissenschaftlich wenig erforscht. Die Landsgemeinde Glarus hingegen war in den letzten Jahrzehnten immer wieder Thema im Rahmen von wissenschaftlichen Fragestellungen. Die Konferenz zeigte diesbezüglich den Forschungsstand auf und regte zu weiteren Forschungsprojekten an.
  Nach einem Grusswort des in Elm beheimateten alt Ständerats Kaspar Rhyner leitete die amtierende Frau Landammann Marianne Lienhard die Konferenz mit eindrücklichen Worten ein. Sie beleuchtete die Geschichte der Landsgemeinde in Glarus und zeigte die Bedeutung dieser politischen Institution für die Gegenwart auf. Danach gab der Institutsleiter eine umfassende Einführung ins Thema «Die Landsgemeinde als Fundament für die direkte Demokratie. Das Beispiel des Kantons Glarus» (siehe auch Kasten mit den Thesen). Danach ergänzte Hans-Peter Schaub mit der Fragestellung «Wie gut funktioniert die Glarner Landsgemeinde wirklich?» durch wichtige politologische Überlegungen die einführenden Worte. Auch Lukas Leuzinger forderte mit seinem Referat «Ist die Landsgemeinde ein Vorbild der Demokratie oder ein demokratisches Fossil?» dazu auf, die Landsgemeinde aktuell und historisch aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Der Nachmittag stand mit Werner Wüthrichs Referat im interessanten Fokus der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons Glarus. Er betonte die «Landsgemeinde als direktdemokratische Basis par excellence für den Ordnungsrahmen im Wirtschaftskanton Glarus» (vgl. den Artikel "Die Landsgemeinde als direktdemokratische Basis für den Ordnungsrahmen im Wirtschaftskanton Glarus"). Abschliessend warf Pirmin Meier anhand der bewegenden Geschichte von Heinrich Hössli und der zentralen Glarner Landsgemeinde von 1836 ein Schlaglicht auf die «demokratische Revolution in einem Bergkanton». Alle diese Referate wurden aufgenommen und können nun über die Webseite www.fidd.ch als Audiodatei einzeln nachgehört werden. Die Redetexte werden nun von den Referenten ergänzt und in den nächsten Tagungsband einfliessen.
  Insgesamt lässt sich sagen, dass die genossenschaftlich verfassten Landsgemeinden in der Schweiz und insbesondere auch diejenige von Glarus die autonomen Mitbestimmungsrechte der Gemeinden auf die kantonale Ebene hoben. Sie waren ein wichtiges demokratisches Modell für die zahlreichen ländlichen Volksbewegungen im 18. und 19. Jahrhundert und zentral auf deren Weg zu mehr direktdemokratischen Volksrechten. Im jeweiligen historischen Kontext stellte die Landsgemeinde – besonders im Vergleich zum übrigen Europa – eine einmalige Form der umfassenden Partizipation dar, die das demokratische Prinzip auch immer wieder im Sinne des modernen Naturrechts verbesserte.
  Im Anschluss an die letztjährigen Konferenzen des Forschungsinstituts direkte Demokratie zur Bedeutung des katholischen Konservatismus, des Liberalismus und des Frühsozialismus sowie der theoretischen Grundlagen des Naturrechts und des Genossenschaftsprinzips wird sich das Institut im Rahmen der nächsten Konferenzen weiter vertieft mit einzelnen Kantonen und ihrem Beitrag für die Entstehung und Entwicklung der direkten Demokratie befassen. So wird die 7. Konferenz am 2. Oktober 2021 in Ilanz stattfinden und sich dem Kanton Graubünden widmen.  •

rr. Folgende Thesen wurden nach dem Einführungsreferat zur Diskussion gestellt. Sie sind erste Forschungsresultate, die dazu dienen sollen, die Landsgemeinden weiter zu studieren und die Entstehung und Entwicklung der direkten Demokratie auch in den anderen Kantonen vergleichend und ergänzend zu verstehen:

  1. Ohne die Tradition und Kultur der Landsgemeinde hätte sich die direkte Demokratie in der Schweiz auf kantonaler und später auf Bundesebene nicht entwickeln können. Die Alte Eidgenossenschaft (1291–1798) stellt in dieser Hinsicht bezüglich der Geschichte der Demokratie ein «Laboratorium für die Moderne» dar.
  2. Die Institution der Landsgemeinde, auch die glarnerische, bildet den Bezugspunkt für die ländlichen Volksbewegungen des 18. und 19. Jahrhunderts, welche die direkte Demokratie in diversen Kantonen durchsetzen (Veto, Referendum).
  3. Die Landsgemeinde Glarus im speziellen spielt ab 1798 und besonders für die schweizerische Regeneration ab 1830 eine zentrale Rolle. So führt der Kanton St. Gallen in der Kantonsverfassung von 1831 erstmals in der Schweiz das Veto ein (Vorläufer des fakultativen Referendums). Dabei wirkt der Nachbarkanton Glarus mit seiner Landsgemeinde (nebst den beiden Appenzell) als Vorbild. In den St. Galler «Verhandlungen des Verfassungsrates» von 1830/31 ist immer wieder von den «Landsgemeindlern» die Rede. Die «Landsgemeindler» sind es, die mehr direkte Demokratie einfordern. Nach dem Kanton St. Gallen folgen weitere Kantone, die direktdemokratische Volksrechte einführen.

René Roca (Hg.) - Naturrecht und Genossenschaftsprinzip als Grundlagen für die direkte Demokratie

Naturrecht und Genossenschaftsprinzip stellen wichtige Grundlagen für die direkte Demokratie dar. Band 4 der geschichtswissenschaftlichen Reihe «Beiträge zur Erforschung der Demokratie» publiziert Referate der vierten und fünften wissenschaftlichen Konferenz des Forschungsinstituts direkte Demokratie, die in Neuchâtel respektive in Escholzmatt (LU) stattfanden. Der Tagungsband kann unter www.fidd.ch für CHF 20 zzgl. Portokosten bestellt werden.

Der Herausgeber
René Roca ist promovierter Historiker und Gymnasiallehrer in Basel. Er gründete und leitet das Forschungsinstitut direkte Demokratie (www.fidd.ch). Er publiziert regelmässig zu den Themen direkte Demokratie, Genossenschaftsprinzip und Naturrecht.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort des Herausgebers
  • Alfred Dufour: Rousseau, Naturrecht und direkte Demokratie – ein Vorwort
  • René Roca: Naturrecht und direkte Demokratie
  • Moritz Nestor: Emer de Vattel und die Westschweizer Naturrechtsschule
  • Christian Machek: Naturrechtliches Gemeinwohldenken (nach Johannes Messner) als Grundlage der Demokratie
  • René Roca: Genossenschaftsprinzip und direkte Demokratie
  • Wolf Linder: Direkte Demokratie und Genossenschaften – braucht es beide?
  • Pirmin Meier: Demokratisches Kollektiv und Genossenschaftswesen in der Schweizer Literatur. Erhellungen zum Thema nach Heinrich Zschokke, Jeremias Gotthelf, Gottfried Keller, Heinrich Federer und anderen

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