Partei-Politisierung, Emotionalisierung und Polarisierung in der deutschen Corona-Debatte

Eine Nachlese zum neuen Infektionsschutzgesetz und eine Grundsatzfrage

von Karl-Jürgen Müller

Am 18. November 2020 hat der Deutsche Bundestag mit 413 Ja-Stimmen, 235 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke ein «Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite» beschlossen.

Mit diesem Gesetz werden das Infektionsschutzgesetz, die Medizinprodukte-Abgabenverordnung, das Sozialgesetzbuch und die beiden bisherigen Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert. In einem Artikel 7 des neuen Gesetzes werden die Grundrechte, die auf Grund der Gesetzesänderungen vorübergehend eingeschränkt werden können, genannt: die Freiheit der Person (Artikel 2, Absatz 2 GG), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), die Freizügigkeit (Artikel 11, Absatz 1 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz 1 GG).
  Am selben Tag hat auch der Bundesrat mit 49 von 69 Stimmen der Gesetzesänderung zugestimmt, der Bundespräsident hat das Gesetz ausgefertigt, und es wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.1 Das Gesetz ist am 19. November 2020 in Kraft getreten.
  Während der Debatte und Beschlussfassung im Deutschen Bundestag wurde eine Demonstration von einigen tausend Menschen rund um Parlaments- und Regierungsgebäude gegen die staatlichen Corona-Massnahmen und insbesondere gegen das neue Gesetz von der Polizei unter Anwendung von Zwangsmitteln, wozu auch der Einsatz von Wasserwerfern (ohne direkten Strahl) und Pfefferspray gehörte, aufgelöst. Die Demonstrationsteilnehmer hatten in ihrer grossen Mehrheit Auflagen für die Genehmigung der Demonstration, insbesondere Abstandsregeln und das Tragen von Schutzmasken, nicht befolgt und den Aufrufen der Polizei zur Selbstauflösung der Demonstration nicht Folge geleistet.

«Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite»

Deutsche Gerichte hatten vor der Gesetzesänderung in Urteilen zu den staatlichen Corona-Massnahmen mehrfach darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für das Regierungshandeln fehle. Zwischen der Vorlage des Gesetzesentwurfes am 3. November 2020 und dem Beschluss über das (in einigen Passagen gegenüber dem Entwurf nochmals veränderte) Gesetz am 18. November lag eine für die deutsche Gesetzgebung aussergewöhnlich kurze Zeit.
  Das neue Gesetz konkretisiert die bisher allgemein gehaltene Gesetzesermächtigung für Regierungshandeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit einem neuen § 28a im Infektionsschutzgesetz und gibt dabei dem Bundesgesundheitsminister und den Landesregierungen weitgehende Befugnisse, auch bei Grundrechtsbeschränkungen, listet aber mit den 17 ausdrücklich genannten Punkten praktisch nichts Neues gegenüber der bisherigen Praxis auf.
  Abweichend vom ursprünglichen Entwurf wird im neuen § 28a ausdrücklich festgehalten, dass das «Untersagen von Versammlungen oder Aufzügen» sowie «von religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften» und das «Untersagen des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen […] wie zum Beispiel Alten- oder Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Entbindungseinrichtungen oder Krankenhäusern für enge Angehörige» nur dann möglich ist, wenn ansonsten «eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Corona-Virus-Krankheit 2019 (Covid-19) erheblich gefährdet wäre». «Schutzmassnahmen», so heisst es weiter, «dürfen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen; ein Mindestmass an sozialen Kontakten muss gewährleistet werden.»
  Die Massnahmen der Regierungen müssen künftig innerhalb der Verordnungen begründet werden und sind zeitlich auf vier Wochen befristet, können dann aber auch erneut angeordnet werden. Grundsätzliche Voraussetzung für Regierungsbeschlüsse ist, dass der Deutsche Bundestag eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» festgestellt hat und die Anzahl der Neuinfektionen pro Woche über regional genau festgelegte Grenzwerte (35 bzw. 50 pro 100 000 Einwohner in einem Landkreis) überschritten hat. Diese Feststellung der «epidemischen Lage» kann vom Parlament jederzeit widerrufen werden.

Neues Gesetz nicht unumstritten

Man merkt dem neuen Gesetz an, dass es eher tagesaktuell ist und deshalb sehr wahrscheinlich nicht das letzte zum Thema Corona und Covid-19. Seit März 2020 ist es schon das dritte «Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite». Das Ausmass der Befugnisse des Bundesgesundheitsministers und der Landesregierungen, insbesondere bei Grundrechtsbeschränkungen, erfährt auch bei Sachverständigen nach wie vor Pro und Kontra. Umstritten ist insbesondere, ob das Parlament an kommenden Beschlüssen der Regierungen ausreichend beteiligt sein wird und ob die nun erfolgten Auflistungen für den Rahmen des Regierungshandelns, insbesondere bei Grundrechtsbeschränkungen, ausreichend konkret und bestimmt sind.

Debatte mit Wahlkampftönen

Die Bundestagsdebatte am 18. November hat gezeigt, dass die Politiker-Diskussion über die Corona-Massnahmen des Staates stark von parteipolitischer Konkurrenz und – wohl auch mit Blick auf die Bundestagswahlen im September 2021 – Wahlkampftönen geprägt war. Die Rednerin von Bündnis 90/Die Grünen bemühte sich darum, ihre Partei schon einmal regierungsfähig zu präsentieren. Die AfD wurde von allen anderen Parteien erneut auf die politische Anklagebank gesetzt, durchwegs mit überzogenen Vorwürfen – aber auch die Abgeordneten der AfD zeigten nicht mehr Sachlichkeit als die anderen Redner.

Sind die Demonstranten Opfer staatlicher Gewalt?

Die in der Mehrzahl eher bürgerlichen Demonstranten im Parlaments- und Regierungsviertel haben ihren – zum Teil auch verständlichen – Anliegen wohl keinen guten Dienst erwiesen. Wenn sie von einem «Ermächtigungsgesetz» oder von einer «Corona-Diktatur» sprechen, «Frieden», «Freiheit» «Widerstand» und «Wir sind das Volk!» rufen, die Aufrufe der Polizei, die Demonstration aufzulösen, mit «Wir bleiben hier!» beantworten, dann folgen sie zwar wortgleich den bundesweiten Parolen der anderen Demonstrationen seit dem Sommer, tragen so aber nicht zur Problemlösung, nicht zur Eindämmung der Pandemie bei.

«Respekt geht anders»

Gabriele Krone-Schmalz, einem breiten Publikum in Deutschland als ehemalige Moskau-Korrespondentin der ARD, als Autorin von Büchern wie «Russland verstehen» (2017 in der 18. Auflage) und «Eiszeit» (2018 in 4. Auflage) und als Gast in Talk-Runden bekannt, hat ein wichtiges neues Buch veröffentlicht: «Respekt geht anders. Betrachtungen über unser zerstrittenes Land». Auch beim Blick auf den 18. November muss ich an dieses Buch denken. In ihrem Vorwort schreibt sie:

«Kurz und gut: Es waren der Ärger und eine gewisse Sorge um Fehlentwicklungen in einem Land, in dem ich gerne lebe, die mich zum Schreiben trieben. […] Wobei es diesmal weit mehr Sorge als Ärger ist, die mich dieses Buch schreiben lässt. Klar, es ärgert mich natürlich auch, wenn Alarmismus und Hysterie die Diskussion wichtiger Themen bestimmen statt zivilisierter Streit um belastbare Standpunkte; wenn im öffentlichen Diskurs allzu schnell Einigkeit herrscht und abweichende Positionen medial kaum noch vorkommen; und Meinungen zwar geäussert werden können, ihre Urheber aber vom jeweils anderen Lager ausgegrenzt und diffamiert werden […]. Respekt geht anders! All das ist weit mehr als nur ärgerlich. Es ist besorgniserregend, denn es trägt dazu bei, unsere Gesellschaft zu spalten, und nagt an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates. Demokratie kann nur mit interessierten, gut informierten und kompromissfähigen Bürgern funktionieren. Null-Bock-Zeitgenossen, Hysteriker und Wutbürger fahren das System an die Wand, und die Missionarischen, die sich stets auf der moralisch richtigen Seite wähnen, legen allzuoft ein zutiefst intolerantes Verhalten an den Tag, ohne es selbst zu merken. In diesem Buch will ich mich mit den Mechanismen der -Polarisierung beschäftigen. Ich will zeigen, wo die Fallen lauern, die aus pluralistischen Debatten polarisierende Spaltpilze werden lassen. Und ich will zum Nachdenken anregen, ob es nicht auch anders geht: ruhiger, entspannter, sachorientierter, kurz: respektvoller. Haben wir in unserer Gesellschaft nicht ausserdem viel mehr gemeinsam, als es die aufgeheizten Debatten vermuten lassen?»

Wie umgehen mit der eigenen Betroffenheit?

Corona und Covid-19 hat viele Menschen zu unmittelbar oder mittelbar Betroffenen gemacht: nicht nur die durch das Virus zum Teil schwer Erkrankten und mit dem Tode Ringenden, sondern auch die von den staatlichen Massnahmen in ihrer bisherigen Lebensweise zum Teil stark Eingeschränkten. Auch bei Corona und Covid-19 gibt es Gewinner und Verlierer. Dass dabei nicht nur der Verstand, sondern auch starke Gefühle in Bewegung kommen, ist nicht verwunderlich. Um so wichtiger wird es, immer wieder innezuhalten. Ein Buch wie das von Gabriele Krone-Schmalz kann dabei behilflich sein.
  Die Aufgabe, die Welt gerechter und friedlicher zu machen, bleibt – ganz unabhängig von Corona und Covid-19. Partei-Politisierung, Emotionalisierung und Polarisierung werden dabei sehr wahrscheinlich nicht helfen.
  In diesem Zusammenhang bleibt allerdings eine wichtige Frage: Wie ist es zu erklären, dass deutsche Politiker, die mit Blick auf Corona und Covid-19 von der herausragenden Bedeutung des Schutzes von Leben und Gesundheit sprechen, andererseits einen kalten Krieg und eine Militarisierung der Politik forcieren, jetzt noch mehr nach den Präsidentenwahlen in den USA? Wozu zum Beispiel hält die deutsche Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer am 17. November 2020 an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg eine «Grundsatzrede», mit der sie die Abgrenzung gegenüber Russland und China vertieft und das Militärbündnis mit den USA zur Conditio sine qua non deutscher und europäischer Sicherheitspolitik macht? Macht Deutschland nun wieder den Kotau vor einem US-Präsidenten Biden, der – bislang zumindest – alles andere als ein Friedensbringer und Schützer von Leben und Gesundheit ist? Ist es nicht höchste Zeit, dieses Paradoxon zugunsten des Lebens aufzulösen?  •


1 Bundesgesetzblatt (bgbl.de)

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