«Die Trommeln des Krieges zum Schweigen bringen»

75 Jahre Nürnberger Prozesse

Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas*

Zeit-Fragen: Vor 75 Jahren, im November 1945, begann der Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher in einem von den alliierten Siegermächten extra dafür eingerichteten internationalen Gerichtshof in Nürnberg. Wie ist die Einrichtung dieses Gerichtshofes durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges aus politischer und aus rechtlicher Sicht zu beurteilen? Was hat der Gerichtshof geleistet? Was hat er nicht geleistet? Welche Folgen hatte und hat es, dass die Siegermächte selbst für ihre Kriegsverbrechen nicht auf eine Anklagebank kamen?
  
Alfred de Zayas: Zweifellos stellten die Nürnberger Prozesse einen wichtigen Schritt in der Entwicklung dessen dar, was wir als internationales Strafrecht kennen, und sie sind die Vorläufer von Ad-hoc-Strafgerichtshöfen und Hybrid-Tribunalen wie dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda, dem Tribunal für Sierra Leone usw.
  Ob es uns gefällt oder nicht, gerichtlich-politische Spektakel nach bewaffneten Konflikten wird es noch viel mehr geben. Die Frage ist, ob solche Wege «objektiver» und mehr im Einklang mit den Grundprinzipien der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit wie nulla poena sine lege und in dubio pro reo gestaltet werden können, oder ob sie nur eine Fortsetzung von Kriegen mit anderen Mitteln sein und dazu beitragen werden, die Errichtung einer «neuen Ordnung» zu ermöglichen, die auf einer verzerrten historischen Erzählweise beruht, in der das besiegte Volk für den Ausbruch des Konflikts und alle nachfolgenden Greueltaten zur Verantwortung gezogen wird. Das Konzept der «Kollektivschuld» hat sich leider durchgesetzt und wird nicht nur von den Siegern, sondern auch von den Besiegten stillschweigend akzeptiert.

Konfliktprävention wichtiger als Ex-post-facto-Tribunale

Mich persönlich beunruhigt die Ausrichtung auf die Nürnberger Prinzipien und auf internationale Strafgerichtshöfe im allgemeinen. Ich finde, dass Tribunale und «Bestrafung» immer ex post facto stattfinden. Viel wichtiger ist die Konfliktprävention, die Verbrechensverhütung, und das kann nur durch die Förderung des Menschenrechts auf Frieden geschehen, durch die Schaffung besserer Mechanismen zur Schlichtung von Streitigkeiten, bevor sie sich zu lokalen, regionalen oder internationalen Konflikten ausweiten. Ich glaube nicht an das Konzept der «Abschreckung», denn die Erfahrung zeigt, dass keiner der Angeklagten daran gedacht hat, dass er sich jemals auf der Anklagebank wiederfinden würde. Wenn es um Krieg geht, geht es darum, zu gewinnen, mit welchen Mitteln auch immer, und wenn man verliert, ist es wirklich von weitaus geringerer Bedeutung, dass eine bestimmte Person vor Gericht gestellt und bestraft wird. Eine solche Bestrafung befriedigt nur die alte Praxis der lex talionis – Auge um Auge –, aber sie trägt nicht dazu bei, die Ungerechtigkeiten wiedergutzumachen oder die Opfer zu rehabilitieren.
  Im Laufe der Geschichte hat das Prinzip Vae victis – Wehe den Besiegten – verschiedene Formen angenommen. Vercingetorix, der Führer der Gallier, wurde von Julius Cäsar besiegt, nach Rom gebracht, eingekerkert, öffentlich gedemütigt und erwürgt. Viele Kriege wurden von enormen Massakern begleitet und mit ihnen beendet, zum Beispiel die Zerstörungsorgien von Dschingis Khan in China, Persien, Russland. Timur (Tamerlane) massakrierte Millionen in Indien, Persien, Syrien, Aserbaidschan. Die Briten massakrierten viele in Indien und China, besonders während und nach den Opium-Kriegen.

«Wir dürfen niemals vergessen … »

Die Idee, am Ende eines Krieges ein Gerichtsverfahren durchzuführen, ist eine speziell anglo-französische Erfindung, die in die Verträge von Versailles und Sèvres aufgenommen wurde. Doch am Ende des Zweiten Weltkriegs war Stalin kaum daran interessiert, Prozesse zu führen, und er schlug vor, 50 000 deutsche Politiker und Militärs zu töten und es dabei zu belassen. Churchill überzeugte ihn jedoch von den Vorteilen der Durchführung eines «richtigen» Strafprozesses, der im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 festgeschrieben wurde, zwei Tage nach der atomaren Vernichtung von Hiroshima und einen Tag vor der Zerstörung von Nagasaki. Mein Vortrag über die Nürnberger Prozesse an der Freien Universität Berlin, der daraufhin in dem Bestseller von Professor Alexander Demandt, «Macht und Recht, Grosse Prozesse der Geschichte» (Beck’sche Reihe, München, 1996, S. 311–340), veröffentlicht wurde, beleuchtet diese Anomalien. Ich zitiere aus dem brillanten Eröffnungsstatement des amerikanischen Staatsanwalts Robert Jackson und versuche, eine Realitätsprüfung im Lichte dessen vorzunehmen, was sich abgespielt hat. «Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem geltenden Mass, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.» (IMT, Bd. 2, S. 118; https://www.youtube.com/watch?v=OU-d9esunwc; https://www.roberthjackson.org/speech-and-writing/opening-statement-before-the-international-military-tribunal/) Und noch: «Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schliesst aber ein und verdammt, wenn es von Nutzen sein soll, notwendig den Angriff jeder anderen Nation, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen.» (IMT, Bd. 2, S. 182)

Grösster «erzwungener Bevölkerungstransfer» der Geschichte

Sicherlich hätte das Nürnberger Tribunal eine grössere Glaubwürdigkeit gehabt, wenn es für alle Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit während des Zweiten Weltkriegs zuständig gewesen wäre – aber die Verbrechen der Alliierten wurden nie strafrechtlich verfolgt, und die Tu-quoque- (Du auch)-Verteidigung wurde vom Tribunal abgelehnt. Es ist eine historische Ironie, dass, während die Nazis wegen des Verbrechens der «Deportation» verurteilt wurden, weil sie Polen aus ihren Häusern in Westpreussen nach Mittelpolen verjagten und Franzosen aus Elsass-Lothringen vertrieben hatten, der grösste «erzwungene Bevölkerungstransfer» der Geschichte im Gange war, ein Ergebnis der Beschlüsse der Konferenzen von Teheran, Jalta und Potsdam. Rund 14 Millionen Deutschstämmige wurden brutal aus ihrer Heimat in Ostpreussen, Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg, Böhmen, Mähren, Ungarn, Jugoslawien vertrieben – unter den deutschen Vertriebenen gab es schätzungsweise zwei Millionen Tote.
  Die Vertreibungen waren rein rassistisch, da das einzige Kriterium war, Deutscher zu sein – nicht einmal, ob man ein Nazi war. Auch deutsche Juden wurden ausgewiesen und total enteignet. Diese Vertreibungen sind das Thema meines Buches «Nemesis at Potsdam» (Routledge, mit einem Vorwort von Eisenhowers politischem Berater, Botschafter Robert Murphy; deutsche Fassung «Die Nemesis von Potsdam» erschien 2005 bei Herbig in München). Es wird geschätzt, dass 600 000 deutsche Zivilisten in Hunderten von Städten und Dörfern bei Flächenbombardierungen durch anglo-amerikanische Flugzeuge starben; mindestens vier Millionen deutsche Frauen wurden von sowjetischen, französischen, amerikanischen und britischen Streitkräften vergewaltigt. Zwei Millionen Zivilisten wurden in Russland zur Zwangsarbeit verschleppt, was die Konferenz von Jalta als «Reparationen in Naturalien» deklarierte. Die Sowjets richteten 1940 auf Befehl von Kriegsmarschall Stalin etwa 20 000 polnische Offiziere in Katyn und anderswo hin – all dies in völliger Straflosigkeit.

Persönliche Haftung für Verbrecher statt Kollektivschuld

Die Vereinten Nationen haben 1950 die strafrechtlichen Grundsätze der Nürnberger Prozesse als Nürnberger Prinzipien ins Völkerrecht übernommen. Welche politische und rechtliche Bedeutung hatte dies? Wann und wo haben die Vereinten Nationen im Verlauf der vergangenen 70 Jahre diese Prinzipien auch angewandt?
  
Die Nürnberger Prinzipien gehören zur völkerrechtlichen «Doktrin» – die jedoch selektiv angewendet wird. Wenn überhaupt, dann sind die Nürnberger Prinzipien «waffenfähig» gemacht worden, um die «Verbrechen» geopolitischer und geoökonomischer Rivalen anzuprangern. Jede juristische Fakultät lehrt die Nürnberger Prinzipien; unzählige Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates beziehen sich auf sie, jeder Politiker gibt Lippenbekenntnisse dazu ab, aber unter dem Strich werden die Prinzipien nur gegen besiegte Feinde oder gegen gestürzte politische Führer angewandt. Leider haben die Prinzipien die Begehung von Verbrechen der Aggression, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit und Völkermord seit 1950 nicht verhindert.
  Wenn Nürnberg etwas Positives bedeutete beziehungsweise als ethische Entwicklung des Völkerrechts gelten sollte, dann wohl die Feststellung, dass es nach dem Nürnberger Prozess eine persönliche Haftung für Verbrechen geben sollte, eben keine Kollektivschuld, sondern eine individuelle Schuld von Menschen wie Goering, Frank und Keitel – in unseren Tagen für Menschen wie George W. Bush, Tony Blair, Donald Rumsfeld, Nicholas Sarkozy (wegen Libyen!).

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich eine Kultur der Gewalt und Straflosigkeit fest etabliert

Immer wieder nach dem Zweiten Weltkrieg haben Staaten gegen die Nürnberger Prinzipien verstossen, ohne dafür von den Vereinten Nationen belangt zu werden. Welche Folgen hat dies gehabt und hat dies bis heute?
  Leider hat es keine Konsequenzen für die Verbrecher gehabt. China hat nicht darunter zu leiden gehabt, dass es 1950 in Tibet einmarschiert ist. Die Sowjetunion hat nicht darunter zu leiden gehabt, dass sie 1956 in Ungarn und 1968 in der Tschechoslowakei einmarschiert ist. Israel hat nicht darunter zu leiden gehabt, dass es seine Nachbarn etliche Male angegriffen hat, u. a. Libanon, Syrien, Jordanien, Ägypten. Israel hat Palästina besetzt und die Resolution 242 des Sicherheitsrates vom 22. November 1967 bis heute ignoriert. Die Türkei hat nicht darunter zu leiden gehabt, dass sie auf der Insel Zypern einmarschierte, 37  % ihres Territoriums besetzte und 200 000 griechische Zyprioten vertrieb, deren Vorfahren dort 5000 Jahre lang gelebt hatten. Die Türkei hat nicht darunter zu leiden gehabt, dass sie die Kurden wiederholt massakriert hat und dass sie weiterhin Aggressionen gegen Syrien verübt. Aserbaidschan hat nicht darunter zu leiden, dass es mit Hilfe der Türkei und syrischer Söldner Nagorny Karabach angegriffen hat und das Selbstbestimmungsrecht der Armenier dort zunichte machte. Nigeria hat nicht darunter zu leiden gehabt, dass es einen Völkermord an den Igbos und Ogonis von Biafra 1967–1970 begangen hat. Sri Lanka hat nicht darunter zu leiden gehabt, dass es bei der Ermordung der Tamilen Verbrechen gegen die Menschheit begangen hat. Indien hat nicht wegen seiner Besetzung Kaschmirs und der fortgesetzten Massaker an den Kaschmiris zu leiden.
  Die Vereinigten Staaten haben eine besonders schlechte Bilanz vorzuweisen. Zwei demokratische Präsidenten, John F. Kennedy und Lyndon B. Johnson, sind für den Vietnam- Krieg verantwortlich. Die Aggressionen gegen Grenada und Nicaragua hat der Republikaner Ronald Reagan auf dem Gewissen. Der Republikaner George H.W. Bush trieb den «Regimewechsel» in Panama voran, tötete dabei 600 Zivilisten und inszenierte den Krieg gegen den Irak 1991 mit mindestens 100 000 Toten unter den überwältigten Irakern. Der Demokrat Bill Clinton führte die Aggressionen auf dem Balkan durch, insbesondere die Nato-Angriffe gegen Jugoslawien, und die Mainstream-Medien halfen tatkräftig mit Desinformationen und gefälschten Nachrichten. Der Republikaner George W. Bush ist für die genozidalen Aggressionen gegen Afghanistan im Jahr 2001 und gegen den Irak im Jahr 2003 verantwortlich. Der Demokrat Barak Obama hat wegen Libyen und Syrien, des «Regimewechsels» in der Ukraine und eines ständigen Drohnenkriegs gegen «Terroristen», dem unzählige Zivilisten zum Opfer gefallen sind, seine Hände mit Blut beschmiert. Es gibt eine fest etablierte Kultur der Gewalt und der Straflosigkeit.

Angriffskriege sind das schwerste internationale Verbrechen …

Viele haben sich erhofft, dass mit dem Römer Statut und der Errichtung des ICC so etwas wie eine konkrete Umsetzung der Nürnberger Prinzipien möglich werden würde. Inwieweit haben sich diese Hoffnungen erfüllt?
Ich persönlich habe mir nie Illusionen über den IStGH gemacht und ihn als ein Werkzeug der Mächtigen gegen die Schwachen verstanden, als eine bequeme Struktur, um politische Errungenschaften zu konsolidieren, den Zielländern und Einzelpersonen das Zeichen der Schande aufzudrücken und Kriegspropaganda und «gefälschte Nachrichten» in «Neue Normalität» und letztlich «gefälschte Geschichte» zu verwandeln.
  Es stimmt schon, dass die Hoffnungen vieler enttäuscht worden sind, und doch hegen viele immer noch die Hoffnung, dass in einer utopischen Zukunft Gerechtigkeit herrschen wird und alle Verbrecher ohne Unterschied vor Gericht gestellt und bestraft werden. Doch bisher sind nur Afrikaner vom IStGH angeklagt worden, während die wirklichen Schwerverbrecher, diejenigen, die Angriffskriege begonnen haben und für Folter in Guantánamo, «ausserordentliche Auslieferungen», Geheimgefängnisse, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit verantwortlich sind – wie George W. Bush, Tony Blair, Donald Rumsfeld, Recep Erdoğan, Ilham Alijev, Mohammed bin Salman, Ariel Sharon, Ehud Barak, Benjamin Netanjahu – bislang Straffreiheit geniessen.
  Der Völkermord an den Yazidis, die Bombardierung der Zivilbevölkerung im Jemen durch Saudi-Arabien, die von indischen Soldaten an Kaschmiris begangenen Massaker, die israelischen Verbrechen an den Palästinensern in den besetzten Gebieten und im Gaza-Streifen – sie alle warten auf eine offizielle Untersuchung und Strafverfolgung. Der IStGH wird nur dann Glaubwürdigkeit erlangen, wenn er nicht nur Afrikaner, sondern auch Amerikaner, Briten, Türken, Saudis, Inder, Israeli usw. strafrechtlich verfolgt.

Was wäre notwendig, damit künftig Kriegsverbrechen aller Staaten strafrechtlich verfolgt werden können?
Wir träumen bis heute von einer auf Regeln basierenden internationalen Ordnung, in der internationale Normen einheitlich und nicht selektiv angewandt werden. Kein internationaler Vertrag oder Gerichtshof kann dies garantieren, denn dies hängt ab von der Ehrlichkeit der Politiker, vom politischen Willen der Regierungen, von der bewussten Entscheidung der Machthaber, die Regeln auf sich selbst anzuwenden, von einer gebildeten und gut informierten Zivilgesellschaft, die ihre eigenen Regierungen zur Rechenschaft zieht, von verantwortungsbewussten Medien, die ihre Rolle als «Wächter» ernst nehmen. Als amerikanischer Staatsbürger habe ich die von den USA in Vietnam, Panama, Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien usw. begangenen Verbrechen verurteilt – und schloss mich vielen anderen wie Noam Chomsky, Francis Boyle, John Quigley, Dan Kovalik, Stephen Kinzer, Jeffrey Sachs an, die gesagt haben «nicht in unserem Namen». Aber das System ist so beschaffen, dass die Stimme der Zivilgesellschaft ohne Konsequenzen ignoriert wird.
  Die Welt hat sich seit den Peloponnesischen Kriegen diesbezüglich nicht viel weiterentwickelt. Wie wir aus Kapitel 16 von Thukydides’ Meisterwerk – dem Melianischen Dialog – wissen, herrscht bis in unsere Tage die Grundregel «Macht geht vor Recht», und wie der athenische General den Meliern unverblümt sagte: «Die Starken tun, was sie wollen, und die Schwachen leiden, was sie müssen».
  In den sieben Jahrzehnten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs genoss das Verbrechen der Aggression allgemeine Straffreiheit, ungeachtet des Nürnberger Prozesses und seines Urteils. Tatsächlich wurden 23 der 24 Nazi-Angeklagten wegen Verbrechens gegen den Frieden angeklagt, und acht wurden gemäss Artikel 6(a) des Statuts verurteilt, welcher dieses Verbrechen definiert als: «die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen oder die Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Durchführung eines der vorgenannten». In diesem Sinne heisst es in dem Urteil des Tribunals: «[D]ie Entfesselung eines Angriffskrieges […] ist […] das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, dass es in sich alle Schrecken der anderen Verbrechen einschliesst und anhäuft.»1
  Leider folgten diesen edlen Worten keine internationalen Taten, und es hat auch kein weiteres Gerichtsverfahren gegen andere Aggressoren stattgefunden. Die Anwendung des Nürnberger Präzedenzfalles für das Verbrechen der Aggression hätte in Hunderten von Fällen überprüft werden können. Der vielleicht eklatanteste Fall war der Angriff auf den Irak im März 2003 durch die 43 Länder, die die «Koalition der Willigen» bildeten. Dies war nichts weniger als eine konzertierte Revolte gegen das Völkerrecht, ein Frontalangriff gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Nürnberger Prinzipien. Selbst Generalsekretär Kofi Annan nannte diesen geopolitisch motivierten Krieg einen «illegalen Krieg»2.

Internationale Konflikte können nur durch Zusammenarbeit der Staaten gelöst werden

Wie ich bereits gesagt habe, «Bestrafung ist ex post facto». Was die Welt wirklich braucht, ist wirksame Prävention, und dazu bedarf es internationaler Solidarität und Multilateralismus. Wir müssen die Trommeln des Krieges zum Schweigen bringen, der Kriegspropaganda und dem Säbelrasseln Einhalt gebieten. Unser Anliegen muss es sein, den Rüstungswettlauf zu stoppen, den Verkauf von Waffen an Konfliktländer zu verbieten, eine konzertierte Abrüstungspolitik, insbesondere die nukleare Abrüstung, zu verfolgen, um das Recht auf Entwicklung und die Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung voranzubringen.
  Was heute am notwendigsten ist, ist die Zusammenarbeit der Staaten bei der Lösung der grundlegenden Ursachen lokaler, regionaler und internationaler Konflikte, die sich oft aus der mangelnden Repräsentierungsfähigkeit der Regierungen, den grossen Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten in der Welt, dem Wettlauf um natürliche Ressourcen und den Asymmetrien der Handelsbeziehungen ergeben. In den letzten siebzig Jahren hatten viele bewaffnete Konflikte und mehrere genozidale Kriege ihren Ursprung in der Verweigerung des Rechts auf innere oder äussere Selbstbestimmung. Es gibt immer noch viele indigene Völker, nicht selbstverwaltete Völker und unter Besatzung lebende Völker, die einen legitimen Anspruch auf Selbstbestimmung haben. Es ist an der Zeit, dass die Vereinten Nationen die Verwirklichung der Selbstbestimmung als Konfliktverhütungsstrategie proaktiv unterstützen, was eine Vermittlung und gegebenenfalls von den Vereinten Nationen organisierte und überwachte Referenden erforderlich machen würde.
  Es ist verlockend, die Potsdamer Konferenz und die Nürnberger Prozesse mit dem Westfälischen Frieden vom 24. Oktober 1648 zu vergleichen, der den 30jährigen Krieg beendete, in dessen Verlauf Millionen von Zivilisten niedergemetzelt wurden und Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit in sehr grossem Ausmass begangen wurden. Artikel 2 der Verträge von Münster und Osnabrück sah eine Generalamnestie vor, weil man der Ansicht war, dass Europa bereits zu viel gelitten habe und der Krieg nicht durch politische Schauprozesse, die nur den Hass am Leben erhalten würden, fortgesetzt werden dürfe. Der Text von Artikel 2 lautet in Auszügen: «Es soll auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine immerwährende Vergessenheit, Amnestie oder Begnadigung all dessen geben, was seit Beginn dieser Unruhen begangen worden ist […] in einer solchen Weise, dass keine Instanz, unter welchem Vorwand auch immer, feindselige Handlungen begeht, Feindschaften unterhält oder sich gegenseitig Unannehmlichkeiten bereitet […].»3

Herr Professor de Zayas, vielen Dank für das Interview.   •


* Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Unabhängiger Experte der Uno für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung (2012–2018).

1 Der Nürnberger Prozess, Bd. 1–2, 1947, S. 207
2 «Iraq was illegal, says Annan», in: BBC News 16.9.2004
3 https://pages.uoregon.edu/dluebke/301ModernEurope/Treaty%20of%20Westphalia%20%5BExcerpts%5D.pdf; Alfred de Zayas, «Westphalia, Peace of»; in: Bernhardt, Rudolf. Encyclopedia of Public International Law, Elsevier, Amsterdam, Vol. IV, 2000, pp. 1465–1469

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK