Service public in der Hand des Souveräns behalten!

Kein Ausverkauf an EU-Grosskonzerne

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Dieses Jahr werden für viele von uns die Festtage über Weihnachten und Neujahr pandemiebedingt ruhiger verlaufen als üblich. Dafür werden wir mehr Zeit haben, um uns darüber Gedanken zu machen, wie wir Menschen die Zukunft unserer Welt, aber auch unseres näheren Umfeldes mitgestalten wollen. Wir Schweizer haben unsere starken direktdemokratischen Rechte, um dafür zu sorgen, dass das Schweizer Modell mit seinen freiheitlichen und genossenschaftlichen Grundlagen erhalten bleibt und wieder vermehrt als Vorbild wirken kann. Vorschläge zur Weiterentwicklung und zur Anpassung an die Bedürfnisse der Zeit haben immer einer strengen Überprüfung standzuhalten: Dient das Geplante dem Wohl des einzelnen und der Gemeinschaft? Behalten wir Bürger das Steuerrad in der Hand?

Einer der Pfeiler unseres Zusammenhaltes, der unserer steten Aufmerksamkeit bedarf, ist ein qualitativ hochstehender Service public, der an erster Stelle der Bevölkerung zu dienen hat. «Ein guter Service public – das Markenzeichen der Schweiz» betitelt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seine Informationsseite. Laut dem Bundesrat umfasst der Service public «die Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und -dienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes zu gleichen Bedingungen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen.»1 Und ausgerechnet diese Grundversorgung ist seit zwei, drei Jahrzehnten in ihrem Kern bedroht.

Service public privatisieren?

Kürzlich hat die Chefredaktion der «Neuen Zürcher Zeitung» in einem Leitartikel einmal mehr die bekannte Forderung des Wirtschaftsfreisinns wiederholt: «Eine neue Runde von Liberalisierungen ist nötig.»2 Als «Begründung» hat sie den Fall PostAuto AG aufgegriffen, der eigentlich seit zwei Jahren erledigt ist. In Kürze: Die Geschäftsergebnisse der Postauto AG waren über Jahre durch Umbuchungen schlechter dargestellt worden, um mehr Bundesgelder zu erhalten. Dass die «Neue Zürcher Zeitung» nichts Aktuelleres gefunden hat, zeigt, dass in Schweizer Staatsbetrieben solche Vorkommnisse äusserst selten sind. Warum? Einer der grossen Vorteile der direkten Demokratie ist, dass die Bürger ein wachsames Auge auf die Betriebe von Bund, Kantonen und Gemeinden haben, ebenso die Parlamente und Gemeinderäte, weil sie sich ihrerseits gegen die starken politischen Rechte der Bürger wappnen müssen. Zum Fall Postauto AG ist festzuhalten, dass dort niemand in die eigene Tasche gearbeitet hat, sondern dass es darum ging, Buslinien am Leben zu erhalten, die nicht genug einbrachten, um ihre Kosten zu decken. Trotzdem: Es ging um Steuergelder, die nicht rechtmässig verwendet wurden, diese muss die Post dem Bund, den Kantonen und Gemeinden zurückzahlen – alles bereits aufgegleist.3
  An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Gewinnorientierung einer AG mit dem Grundgedanken des Service public unvereinbar ist. In den Worten der «Neuen Zürcher Zeitung»: «Immerhin lassen sich die vom Bundesrat gesetzten Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr [gemeint sind die Anforderungen an den Service public, mw] nicht bruchlos mit den Gewinnerwartungen desselben Bundesrates an seine Transportunternehmen vereinbaren.» Und weiter: «Schliesslich gerät der Staat beständig in Widerspruch zu sich selbst, wenn er die Unternehmen kontrollieren und gleichzeitig ihre Dividenden maximieren will.»4
  Daraus müsste eigentlich die logische Konsequenz gezogen werden, dass der Service public an erster Stelle seinen Auftrag im Dienste der Bevölkerung zu erfüllen hat, ohne ständig höheren Erträgen nachjagen zu müssen. Chefredaktor Eric Gujer zieht einen anderen Schluss: «Der Musterfall der postgelben Bilanzfälscher wäre eine ideale Gelegenheit gewesen, die Daseinsberechtigung der Bundesbetriebe zu erörtern.» [Hervorhebung mw]
  Dies ist eine deutliche Sprache! Wie ist es so weit gekommen, dass eine renommierte Schweizer Zeitung die Existenz der Servicepublic-Betriebe des Bundes in Frage stellt? Und warum sind die Schweizer Postautos überhaupt eine Aktiengesellschaft?

Liberalisierungswind mit Hilfe des Verbots staatlicher Beihilfen aus Brüssel

Es ist kein Geheimnis, dass die EU keine Vorliebe für staatliche Unterstützung aller Art, zum Beispiel gegenüber Service-public-Betrieben, hat. Hauptzweck des EU-Binnenraums ist bekanntlich der «freie» Markt, der vor allem Grosskonzernen dazu dient, in gut funktionierende nationale oder regionale Märkte hineinzudrängen. Obwohl die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, haben ausländische Konzerne seit zwei, drei Jahrzehnten den Schweizer Service public, zum Beispiel die Post, in einige Bedrängnis gebracht.
  Schützenhilfe leistet die EU derlei Aktivitäten mittels des «Verbots staatlicher Beihilfen», eines eigentlichen Zerstörungsinstruments nationaler und lokaler Strukturen. Gemäss Artikel 108 des «Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union» vom 13. Dezember 2007 und der entsprechenden Ausdeutschung durch die Europäische Kommission sind staatliche Beihilfen «zum Beispiel in Form von Zuschüssen, Zinsvergünstigungen oder Steuerbefreiungen, Bürgschaften, staatlichen Beteiligungen an Unternehmen, der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen» grundsätzlich nicht zulässig. Falls die Kommission zum Schluss kommt, eine Beihilfe könnte «den zwischenstaatlichen Handel in der EU beeinträchtigen» und zu «Wettbewerbsverzerrungen» führen, «muss die Kommission die Beihilfe untersagen – es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass sie mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist.»5 [Hervorhebung mw]
  Für die Schweiz hat dieses Beihilfeverbot heute schon Auswirkungen. Eine davon ist die Umwandlung von Service-public-Betrieben in privatrechtliche Aktiengesellschaften, eine andere der Ausschluss kleiner Wasserkraftwerke von staatlichen Subventionen.6 Für die Zukunft sind noch weit gravierendere Folgen zu befürchten, falls die Schweiz das Rahmenabkommen mit der EU abschlösse und damit zur Übernahme von EU-Recht in zahlreichen Rechtsbereichen gezwungen würde.

Als AG bereit für den «freien» Markt:
Beispiel Zersplitterung der PTT

Es war hier schon mehrmals Thema, dass gewisse Kreise im Inland diese fragwürdige Entwicklung leider nicht zu bremsen versuchen, sondern sie umgekehrt fördern. Kräfte in der Bundesverwaltung und den kantonalen Verwaltungen, aber auch in der Politik und in Wirtschaftsverbänden, die vor allem die Interessen der Grosskonzerne vertreten, treiben die prinzipielle Umpolung der Service-public-Betriebe voran. Die Post, die SBB, die Spitäler, die Wasserkraft sollen zunehmend wirtschaftlichen Zielen unterstellt werden, statt dem Gemeinwohl wird die Rendite ins Zentrum gestellt. Landspitäler werden trotz klarem Bedürfnis der Bevölkerung geschlossen, weil sie «nicht gewinnbringend wirtschaften»; Postämter werden seit Jahren gegen den Widerstand der Bevölkerung geschlossen mit der «Begründung», die Postschalter würden sowieso kaum mehr genutzt (was nicht stimmt) usw.
  Die Schweizer Post zum Beispiel hiess bis 1998 «PTT» (Post, Telegrafie und Telefonie) und war seit jeher in der Bevölkerung stark verankert. Das bündige Zusammenspiel funktionierte bestens: Die hohen Überschüsse der Telefonate (die Post hatte das Telefonmonopol) finanzierten die Defizite der Brief- und Paketpost, die jedem Haushalt auch in den vielen abgelegenen Bergtälern pünktlich und zuverlässig zugestellt wurde – ein richtiger Service public eben. Die Postautolinien erreichten jedes Dorf, das nicht an einer Bahnlinie lag, allerdings damals noch nicht im Halbstunden- oder Stundentakt. Für Investitionen in neue Postämter oder Postautos waren dank dem Postzahlungsverkehr (PC-Konten) mehr als genug Spargelder verfügbar.
  Unter den oben geschilderten Einflüssen von aussen begannen die Bundesbehörden 1998 mit der Aufsplitterung der PTT: Der rentable Telefonbereich wurde abgespalten und ging als Swisscom AG an die Börse, wobei der Bund mehr als 62 % der Aktien behielt – um Privaten Dividenden zu generieren, anstatt mit dem Erwirtschafteten der Allgemeinheit zu dienen. Auf dem «freien» Markt gab es natürlich kein Telefonmonopol mehr, sondern die globale Konkurrenz drängte innert kurzer Zeit auf den lukrativen Schweizer Markt. Die zweite gewinnträchtige Sparte der Post, der Postzahlungsverkehr, wurde 2013 als PostFinance zur privatrechtlichen Aktiengesellschaft, die zwar immer noch Teil der Post ist, also zu 100 Prozent der Eidgenossenschaft gehört, aber buchhalterisch eine eigene Rechnung führt. Zurück blieben die Brief- und Paketpost und der Postauto-Verkehr, von denen jedermann wusste, dass sie ohne Querfinanzierung durch die Telekommunikation und den Postzahlungsverkehr Defizite schreiben würden. Auch die PostAuto AG ist heute eine Tochtergesellschaft der Post AG, ihre Aktien sind im Eigentum des Bundes. Als sie nach der Aufteilung von 1998 plötzlich auf sich selbst gestellt war und Gewinne einfahren sollte, um schwach besetzte Linien am Leben erhalten zu können, kam es zu den anfangs geschilderten Umbuchungen.

Der Souverän will keine Privatisierung des Service public

Den meisten Service-public-Betrieben sieht man an ihrer Rechtsform nicht mehr an, ob sie in staatlicher oder privater Hand sind, denn fast alle sind in den letzten 20 Jahren in privatrechtliche Aktiengesellschaften umgewandelt worden. Als AG stehen die Service-public-Betriebe mit einem Bein vor der Privatisierung, auch wenn es beträchtlichen Widerstand gegen den Ausverkauf der Selbstversorgung gibt. Zum Glück findet der ohne die Zustimmung der Stimmbürger nicht statt.
  Auch beim Telekommunikationskonzern Swisscom hat die direkte Demokratie einen wichtigen Bremseffekt: Im Jahre 2006 wollte der Bundesrat die Aktienmehrheit des Bundes verkaufen und die Swisscom damit ganz privatisieren. Das hätte etwa 17 Milliarden Franken in die Bundeskasse gespült (was die Schweiz mit ihrem relativ soliden Haushalt gar nicht nötig hat). Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat traten auf diese Vorlage nicht ein – zwar beide Räte knapp (mit 99 zu 90 beziehungsweise 23 zu 21 Stimmen). Damit bewirkten sie, dass der Bund bis heute die Aktienmehrheit an der Swisscom behalten hat. Mehrere ablehnende Ständeräte unterstützten die Einstellung vieler Schweizer zur souveränen Handhabung des Service public. So bestand Filippo Lombardi (CVP, Tessin) darauf, «dass die Telekom-Infrastruktur in schweizerischen Händen bleiben muss», und Simon Epiney (CVP, Wallis) forderte den Bundesrat auf, sich der Frage zu stellen, «ob auf ein staatliches Monopol nicht ein privates zu folgen droht». Mit dabei hatten die Parlamentarier auch Meinungsumfragen, wonach «eine Vollprivatisierung im Sinne des Bundesrates [in der Volksabstimmung] schlicht chancenlos ist» (Peter Bieri, ebenfalls CVP, Zug).7
  Einen weiteren Versuch zur totalen Privatisierung der Swisscom machte Ständerat Ruedi Noser (FDP, Zürich) zehn Jahre später, im Sommer 2016, zog seine Motion aber im Herbst wieder zurück, weil sie sich in der Ratsdebatte – und gemäss einer erneuten Umfrage auch in einer Volksabstimmung – als chancenlos erwiesen hätte.8 Da half weder das Puschen von seiten von economiesuisse und anderer inländischer Verfechter des grenzenlosen «freien» Marktes, noch eine OECD-Studie, wonach «kein anderes Land Europas so privatisierungsfeindlich ist wie die Schweiz». Die Chefökonomin der OECD prophezeite der Schweiz sogar, dass ihr angeblich zu geringes Wachstum «nicht ausreiche, um künftige Staatsausgaben zu finanzieren»(!), und empfahl als Schocktherapie unter anderem, die Swisscom zu privatisieren.9 Warum das trotz aller Unkenrufe nicht klappt? «Der grosse Unterschied: In anderen Ländern hat nicht das Volk das letzte Wort», stellt die «Bilanz» ernüchtert fest.

Service public als rote Linie für ein Rahmenabkommen mit der EU

Dank der direkten Demokratie besteht also noch Hoffnung, dass unsere guten Service-public-Betriebe nicht einfach an den Meistbietenden verkauft werden können. Aber wachsam müssen wir Bürger bleiben: Die nächste rote Linie für unser Staatswesen wird auch in der Frage des Service public der Rahmenvertrag mit Brüssel sein.
  In diesem Sinne hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im März 2018 äusserst kritisch zu den zahlreichen Fussangeln des EU-Beihilfenrechts Stellung bezogen, die ein Rahmenabkommen und die damit verbundene Rechtsübernahme für die souveräne Gestaltung des Service public durch den Bund und die Kantone hätte. Hier nur einige markante Punkte aus dem Positionsbezug der KdK von 2018: «Sofern sich dies als notwendig erweist, können in zukünftigen bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU allenfalls autonome Regeln über staatliche Beihilfen verankert werden, welche der föderalistischen Struktur der Schweiz und den Eigenarten der einzelnen Wirtschaftssektoren Rechnung tragen. Dabei ist im Auge zu behalten, dass das System der EU staatspolitisch und verfassungsrechtlich […] nicht mit dem Schweizer System kompatibel ist. Eine Übernahme und dynamische Weiterentwicklung der Regelungen der EU ist daher auf jeden Fall ausgeschlossen.» (3.1. Punkt 11) Und weiter: «Eine allfällige Überwachung und Kontrolle von in der Schweiz gewährten staatlichen Beihilfen kann im Rahmen von bilateralen sektoriellen Abkommen nur durch eine Schweizer Behörde sichergestellt werden.» (3.2. Punkt 16)10 [Hervorhebungen mw]
  Es ist zu hoffen, dass die Kantonsregierungen in der kommenden Stunde der Entscheidung nicht hinter diese eindeutige Stellungnahme zurückgehen. Auch wenn dank ihrer Intervention die Übernahme des EU-Beihilfenrechts nicht ausdrücklich im Text des Rahmenabkommens steht: Brüssel würde sich nie und nimmer darauf einlassen, dass Bund und Kantone in den darauf beruhenden bilateralen Verträgen die Subventionen gemäss dem Recht und der föderalistischen Struktur der Schweiz selbst regeln und überwachen. Das würde dem Zweck des Rahmenabkommens diametral widersprechen: Es soll der Schweiz ja gerade die EU-Rechtsübernahme ohne Wenn und Aber aufzwingen.
  Wenn es uns Bürgerinnen und Bürgern klar ist, dass das System der EU staatspolitisch und verfassungsrechtlich nicht mit dem Schweizer System kompatibel ist, dann hat das Rahmenabkommen in der Volksabstimmung keine Chance. Wer weiss, vielleicht schon im Parlament nicht.  •



1 https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/bundesnahe-betriebe/guter-service-public.html
2 Gujer, Eric. «Die Schweiz ist ein Land der Selbstgerechten. Dabei ist die Liste der Affären und Skandale lang». In: Neue Zürcher Zeitung vom 4.12.2020
3 UVEK. «Subventionsbezüge bei PostAuto Schweiz AG».
4 Gujer, Eric. «Die Schweiz ist ein Land der Selbstgerechten. Dabei ist die Liste der Affären und Skandale lang». In: Neue Zürcher Zeitung vom 4.12.2020
5 Europäische Kommission. Wettbewerb. Informationen für Verbraucher. Staatliche Beihilfen für die Wirtschaft (https://ec.europa.eu/competition/consumers/government_aid_de.html)
6 siehe «Kleinwasserkraft fördern statt abwürgen»; in: Zeit-Fragen vom 17.11.2020
7 «Swisscom-Privatisierung ist gescheitert». Bericht aus der Debatte des Ständerates. In: Neue Zürcher Zeitung vom 8.6.2006
8 «Ruedi Noser zieht Swisscom-Motion zurück». In: Handelszeitung online vom 26.9.2016 (sda/me)
9 Kowlasky, Marc. «Die Swisscom ist reif für die Privatisierung». In: Bilanz vom 31.5.2016
10 Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Positionsbezug. Staatliche Beihilfen im Verhältnis Schweiz-EU. Plenarversammlung vom 23. März 2018

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