UN-Experte Nils Melzer fordert sofortige Freilassung von Assange nach 10 Jahren willkürlicher Inhaftierung

ef. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, Juristen, Ärzte, Politiker, Einzelpersonen, Familienmitglieder – Menschen aus aller Welt – setzen sich seit langem dafür ein, dass Julian Assange, der seit Jahren keinen Fuss mehr auf freien Boden gesetzt hat, nicht an die USA ausgeliefert wird und aus der Haft im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh (seit April 2019), nicht zuletzt wegen seines schlechten Gesundheitszustandes und der Covid-19-Ansteckungsgefahr, endlich entlassen wird (Zeit-Fragen hat mehrfach berichtet). Seit Monaten verhandelt das Gericht Old Bailey darüber, ob Julian Assange in die USA ausgeliefert werden darf. Am 4. Januar 2021 will die zuständige Richterin Vanessa Baraitser das Urteil verkünden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben die Möglichkeit, beim High Court und anschliessend beim UK Supreme Court Berufung einzulegen. Pro memoria: Im Falle seiner Auslieferung drohen Julian Assange bis zu 175 Jahre Gefängnis. Die Anklage unter dem Spionagegesetz von 1917 konzentriert sich in erster Linie auf Assanges und die Rolle von WikiLeaks bei der Veröffentlichung von geheimen US-Dokumenten, die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit und Formen von Korruption und Amtsmissbrauch enthüllten.
  Der Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, setzt sich unermüdlich mit seiner ganzen Erfahrung und Kompetenz als Völkerrechtler für Julian Assange ein. Den Wortlaut der Uno-Verlautbarung zu seiner aktuellen Stellungnahme drucken wir im folgenden ab.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer*, appellierte heute an die britischen Behörden, Julian Assange sofort aus der Haft zu entlassen oder ihn während des US-Auslieferungsverfahrens unter bewachten Hausarrest zu stellen.
  Diesen dringenden Aufruf hat Nils Melzer zehn Jahre nach der ersten Verhaftung von Herrn Assange am 7. Dezember 2010, angesichts eines Ausbruchs von Covid-19 im Belmarsh-Gefängnis, veröffentlicht. Es wird berichtet, dass 65 von etwa 160 Insassen, darunter auch eine Anzahl in dem Flügel, in dem Herr Assange festgehalten wird, positiv getestet wurden.
  In ihrer Beurteilung vom Dezember 2015 stellte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung fest, dass Herr Assange seit seiner Verhaftung am 7. Dezember 2010 verschiedenen Formen des willkürlichen Freiheitsentzugs ausgesetzt war, darunter zehn Tage Haft im Londoner Wandsworth-Gefängnis, 550 Tage Hausarrest und die Fortsetzung des Freiheitsentzugs in der ecuadorianischen Botschaft in London, die fast sieben Jahre dauerte. Seit dem 11. April 2019 wird Herr Assange in nahezu vollständiger Isolation in Belmarsh festgehalten.
  «Die britischen Behörden haben Herrn Assange zunächst auf Grund eines von Schweden ausgestellten Haftbefehls im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen sexuellen Fehlverhaltens festgenommen, die inzwischen aus Gründen des mangelnden Beweismaterials formell fallengelassen wurden. Heute wird er aus ausschliesslich präventiven Gründen festgehalten, um seine Anwesenheit während des laufenden US-Auslieferungsverfahrens sicherzustellen, ein Verfahren, das durchaus mehrere Jahre dauern kann», sagte Melzer.
  «Herr Assange ist kein verurteilter Straftäter und stellt für niemanden eine Bedrohung dar, daher ist seine verlängerte Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis weder notwendig noch verhältnismässig und entbehrt eindeutig jeder rechtlichen Grundlage.»
  Das fortschreitende schwere Leiden, das Herrn Assange infolge seiner langen Einzelhaft zugefügt wurde, hat seinen Ursprung nicht nur in einer willkürlichen Inhaftierung, sondern auch Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, sagte Melzer.
  Er äusserte sich besonders besorgt darüber, dass Herr Assange angesichts seines bereits bestehenden Gesundheitszustandes Covid-19 ausgesetzt ist. «Die Massnahmen zur Entlastung der Gefängnisse, die auf der ganzen Welt als Reaktion auf Covid-19 angewendet werden, sollten auf alle Häftlinge ausgeweitet werden, deren Inhaftierung nicht unbedingt notwendig ist», sagte der Experte. «In erster Linie sollten alternative Massnahmen ohne Freiheitsentzug auf diejenigen ausgeweitet werden, die besonders gefährdet sind, wie Herr Assange, der an einer bereits bestehenden Atemwegserkrankung leidet.»
  Auf Grund der erheblichen Risiken, die mit der fortgesetzten Inhaftierung von Herrn Assange verbunden sind, in Verbindung mit den weiteren Bedenken, die wiederholt hinsichtlich seiner Behandlung und Haftbedingungen geäussert wurden, wiederholte der Experte frühere Appelle, Herrn Assange sofort freizulassen oder unter bewachten Hausarrest zu stellen.
  «Die Rechte von Herrn Assange sind seit mehr als einem Jahrzehnt schwer verletzt worden. Ihm muss jetzt erlaubt werden, ein normales familiäres, soziales und berufliches Leben zu führen, seine Gesundheit wiederherzustellen und seine Verteidigung gegen den gegen ihn anhängigen US-Auslieferungsantrag angemessen vorzubereiten», sagte er.
  Angesichts der erwarteten erstinstanzlichen Entscheidung über seine Auslieferung am 4. Januar 2021 bekräftigte der Experte zudem seinen Aufruf an die britischen Behörden, Herrn Assange auf Grund schwerwiegender menschenrechtlicher Bedenken nicht an die USA auszuliefern.  •

Quelle: https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26574&LangID=E vom 8.12.2020

(Übersetzung Zeit-Fragen)

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK