Menschenrechte und friedliche Koexistenz der Staaten: Universalität – Vielfalt – Dialog

von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Köchler, Präsident der International Progress Organization

Frieden ist einer der höchsten Werte der internationalen Gemeinschaft. Er ist unverzichtbar für die Verwirklichung der Menschenrechte sowohl auf kollektiver als auch auf individueller Ebene. In der Hierarchie der Menschenrechtsnormen ist das Recht auf Leben – der Grundgedanke des Friedens – grundlegend für die Verwirklichung aller anderen Rechte, seien es politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle. In der Gemeinschaft der Völker können Staaten nur dann gedeihen, wenn keine Gewalt gegen ihre Souveränität und Unabhängigkeit ausgeübt wird. Das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Gewaltanwendung in den Beziehungen zwischen Staaten ist ein wesentliches Element der internationalen Rechtsstaatlichkeit.
  Die allgemeine Verpflichtung der Staaten, ihre Beziehungen in friedlicher Weise zu gestalten, schliesst gegenseitige Achtung und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten ein. Dies folgt auch aus dem Prinzip der souveränen Gleichheit, welches das Recht jedes Staates beinhaltet, seine Angelegenheiten nach seinen eigenen Traditionen und auf der Grundlage seiner spezifischen Gegebenheiten und Prioritäten zu regeln.
  Angesichts dieser universellen Normen, die von den Vereinten Nationen als ihre leitenden Ziele und Prinzipien proklamiert wurden, kann und darf die Verwirklichung der Menschenrechte nicht den Interessen der Machtpolitik untergeordnet werden. Die Menschenrechte spiegeln die unveräusserliche Würde des Menschen wider – sowohl in bezug auf das Individuum (als Bürger) als auch auf die kollektive Organisation des Willens der Bürger (den souveränen Staat). Dies impliziert, dass kein Staat – ob klein oder gross, schwach oder mächtig – danach strebt, andere Staaten zu beherrschen, oder versucht, sein innerstaatliches System, seine soziokulturelle Tradition und Weltanschauung dem Rest der Welt aufzuzwingen.
  In dem oben beschriebenen Sinn sind die Menschenrechte – als Ausdruck der Menschenwürde (individuell wie kollektiv) – universell. Universalität der Menschenrechte bedeutet jedoch nicht Einheitlichkeit ihrer Anwendung. Auf globaler Ebene gibt es eine reiche Vielfalt von Zivilisationen und soziokulturellen Traditionen. Dies spiegelt sich auch in der Sichtweise und Umsetzung der Menschenrechte unter ganz unterschiedlichen historischen Gegebenheiten wider. Wenn man sich für eine globale Friedensordnung einsetzt, muss man also die Vielfalt nicht nur hinsichtlich Kultur, Volkszugehörigkeit, Religion usw., sondern auch im Hinblick auf die sozialen Aspekte der Menschenrechte anerkennen. Entsprechend der unterschiedlichen Ausformung  von Zivilisationen und Kulturen gibt es in der Tat eine grosse Vielfalt von Sichtweisen und Paradigmen, was Begriffe wie «Bürger», «Staat», «Individuum», «Familie» oder «Kollektiv» und deren strukturellen Zusammenhang in unterschiedlichen Kontexten betrifft. International hat dies zu einer Vielzahl von Interpretationen sozialer Standards, Konventionen des gesellschaftlichen Anstands, des Protokolls usw. geführt, je nach den nationalen und kulturellen Traditionen.
  Dementsprechend hat im Hinblick auf die Menschenrechte kein Staat das Recht, seine spezifische soziokulturelle Tradition oder sein Wertesystem – im allgemeinen, seine Weltanschauung – anderen Völkern und Staaten zu oktroyieren. Während in bestimmten Traditionen der Schwerpunkt eher auf der Behauptung des Individuums gegenüber dem Staat liegt, verfolgen andere Traditionen einen im wesentlichen gemeinschaftsorientierten Ansatz, der die Rolle des Bürgers mehr in einem integralen Sinn definiert, wonach der Staat nicht in Opposition zur Gesellschaft steht. Dementsprechend ist der einzige adäquate Ansatz im Umgang mit der Vielfalt der Menschenrechtskonzeptionen der auf gegenseitigem Respekt basierende Dialog. In einer internationalen Friedensordnung gibt es eben keinen «paradigmatischen Staat», und es kann keine Toleranz für eine Menschenrechtsdoktrin geben, die auf Bevormundung abzielt und nur den Interessen der mächtigsten Staaten dient.
  Die Unterschiede in den Wahrnehmungen und Prioritäten, die mit den sozialen und historischen Besonderheiten der Staaten zusammenhängen, zeigen sich auch im Ratifizierungsstatus der internationalen Menschenrechtsinstrumente. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Weltpakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, einer der Kernverträge des globalen Menschenrechtssystems, ist von den Vereinigten Staaten nicht ratifiziert worden. China hat den Vertrag 1997 unterzeichnet und 2001 ratifiziert. Es versteht sich von selbst, dass ein Land, das einem Vertrag nicht beigetreten ist, nicht als massgeblicher Interpret oder Richter – ganz zu schweigen von der Rolle eines selbsternannten Vollstreckers – der in diesem Vertrag verankerten Rechte auftreten kann. Selbst innerhalb der Gruppe der Vertragsstaaten hat kein Staat das Recht, seine besonderen soziokulturellen Traditionen und die damit zusammenhängenden Sitten und Gebräuche, soweit es die innerstaatliche Umsetzung der Vertragsbestimmungen betrifft, den anderen Mitgliedsstaaten aufzudrängen.
  Die Unterschiede bei den Ratifizierungen der Menschenrechtspakte spiegeln die Tatsache wider, dass es auch in der heutigen globalisierten Welt keine Einheitlichkeit der Kulturen und Zivilisationen gibt. Die Leugnung der Vielfalt käme einem im Grunde totalitären Ansatz gleich, der nicht nur den Menschenrechten unmittelbar widerspricht, sondern auch mit der oben erwähnten souveränen Gleichheit der Staaten unvereinbar ist. Ein falscher Menschenrechtsuniversalismus – eine Position, welche die Besonderheiten einer nationalen Tradition als «universell» (und rechtlich verbindlich) erklärt – verkörpert in Wirklichkeit das Erbe des Kolonialismus und insbesondere des Euro- (oder: West-)Zentrismus. Universell ist das Prinzip der Menschenwürde, nicht aber die Umsetzung des Prinzips in einem spezifischen (soziokulturellen) Kontext. Der Begriff der Würde findet sich in vielen unterschiedlichen Traditionen. Dies gilt insbesondere für die konfuzianische, christliche und andere religiöse Lehren, aber auch für die säkularen Ideologien des Marxismus oder der europäischen Aufklärung (Immanuel Kant).
  Ein falscher Universalismus dient vielfach versteckten geopolitischen Interessen. Er liefert den ideologischen Rahmen, mit dem die Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten gerechtfertigt werden soll. Die Geschichte der sogenannten «humanitären» Interventionen, insbesondere seit dem 19. Jahrhundert, zeugt von dieser Instrumentalisierung der Menschenrechte.1 In jüngerer Zeit sind politische und wirtschaftliche Sanktionen mehr und mehr zu einem Instrument der «Durchsetzung» von Menschenrechten in einem vorwiegend utilitaristischen Rahmen geworden. Diese Praktiken widersprechen sich letztlich selbst, wie die umfassenden Wirtschaftssanktionen gegen den Irak (1990–2003) eindringlich vor Augen geführt haben. Anstatt die Menschenrechte zu schützen, verletzten die Staaten, die (über mehr als ein Jahrzehnt) auf der fortgesetzten Durchsetzung dieser Strafmassnahmen bestanden, systematisch die grundlegenden Menschenrechte der gesamten Bevölkerung des den Sanktionen unterworfenen Landes.
  Eine Politik des Messens mit zweierlei Mass ist die unvermeidbare Begleiterscheinung dieser Form des ideologischen Imperialismus im Rahmen des weltweiten Ringens um die Macht. Staaten, die im Namen humanitärer Prinzipien ihre Standards anderen Staaten aufzuzwingen suchen, gehen dabei in der Regel selektiv vor. Dies gilt

a) für die Auswahl der zu sanktionierenden Länder (diese hängt nicht von der tatsächlichen Lage der Menschenrechte, sondern von geopolitischen Erwägungen ab), und
b) für die Gewichtung der Dimensionen in der Interpretation der Menschenrechte.

Letzteres ist der Fall, wenn Staaten die Einhaltung bestimmter Rechte in einem Staate monieren, in einem anderen Staat aber geflissentlich ignorieren, je nach politischer Opportunität. Oft verletzen die intervenierenden Staaten auch grundlegende Menschenrechte auf ihrem eigenen Territorium oder haben nicht einmal die Verträge ratifiziert, deren Umsetzung sie von anderen Staaten fordern.
  Machtpolitisch korrumpierter Menschenrechtsaktivismus läuft Gefahr, die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Förderung der Menschenrechte auf der Grundlage von Unparteilichkeit und Inklusivität zu untergraben und letztlich zu diskreditieren. Dies sind zwei Kriterien, die die Präsidentin des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, Botschafterin Nazhat Shameem Khan, in ihrer Antrittsrede als wesentlich für ein glaubwürdiges Menschenrechtsmonitoring auf globaler Ebene bezeichnet hat.2 Nur wenn Unparteilichkeit und Inklusivität beachtet werden, kann die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte – unter Achtung der nationalen Souveränität – zur Stärkung der internationalen Rechtsstaatlichkeit und damit zu einer stabilen Friedensordnung beitragen. Dies umfasst das Recht eines jeden Staates – als rechtlich konstituiertes Kollektiv seiner Bürger – auf Selbsterhaltung, wie es zugleich die Pflicht eines jeden Staates zur Einhaltung der von ihm ratifizierten internationalen Verträge begründet. Darin besteht die Herausforderung, der sich die Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen stellen müssen.
  Unter diesen Umständen und angesichts des Imperativs des friedlichen Zusammenlebens gibt es bei der Umsetzung der Menschenrechte keinen Raum für ideologische Überheblichkeit. Kein Staat hat das Recht, andere über ihre Weltanschauung, ihr Wertesystem oder ihre soziokulturelle Tradition zu belehren. Menschenrechte dürfen nicht zu einem Instrument der Geopolitik werden. Auf der Grundlage der Verpflichtung der Staaten zur Zusammenarbeit für das Gemeinwohl der Menschheit sollte der Menschenrechtsdiskurs statt dessen Teil eines globalen, von gegenseitigem Respekt getragenen Dialoges zwischen Zivilisationen und Kulturen werden. Die Vereinten Nationen sollten den Austausch von Erfahrungen, sine ira et studio, bei der Umsetzung der grundlegenden Rechte ermöglichen. Debatten hierüber dürfen nicht als Werkzeug der Indoktrination oder als Instrument der globalen Konfrontation benutzt werden. In dem heutigen multikulturellen – und zunehmend multipolaren – Umfeld ist kein Platz mehr für eine Unterdrückung der Vielfalt der Menschenrechtsauffassungen im Namen der Menschenrechte. Dementsprechend müssen internationale Strategien und Initiativen einem multilateralen Ansatz folgen, der von der Denkweise der Zusammenarbeit unter Gleichen geprägt ist. Nur dann stehen sie im Einklang mit der feierlichen Verpflichtung, die die Gründer der Vereinten Nationen eingegangen sind, «Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben».3  •



Hauptvortrag bei der Internationalen Menschenrechtskonferenz, veranstaltet von der China Society for Human Rights Studies in Zusammenarbeit mit der Rechtsfakultät, dem Menschenrechtszentrum und dem Zentrum für rechtswissenschaftliche Forschung der Universität Jilin in Changchun, China, 8. April 2021


1 Köchler, Hans. «Humanitarian Intervention against the Backdrop of Modern Power Politics / Chinese», in: Xiandai Guoji Guanxi / Contemporary International Relations, Monthly Chinese Edition, Beijing, Nr. 9, fortlaufende Nr. 143 (2001), Seite 28–33.
2 United Nations, Human Rights Council, Geneva, 8 February 2021, www.ohchr.org
3 Präambel der Charta der Vereinten Nationen, fünfter Absatz

(Übersetzung aus dem Englischen Zeit-Fragen)

Internationale Menschenrechtskonferenz in China

Mehr als 100 Teilnehmer aus China und dem Ausland nahmen am 8. April 2021 an einer eintägigen Hybridkonferenz* teil, die von der China Society for Human Rights Studies gesponsert und von der Jilin University School of Law und dem Jilin University Human Rights Center organisiert wurde. Der Präsident der China Society for Human Rights Studies, Qamba Püncog, hielt die Eröffnungsrede. Frau Li Xiaomei, Sonderbeauftragte für Menschenrechtsangelegenheiten im chinesischen Aussenministerium, informierte die Experten über Chinas Teilnahme an der Arbeit des UN-Menschenrechtsrates. Wissenschaftler und Journalisten aus Ägypten, Burundi, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Kolumbien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und den USA tauschten ihre Beobachtungen über die Vielfalt der Menschenrechtstraditionen in China und ihren jeweiligen Ländern aus. Zu den Vortragenden gehörten Tom Zwart, Direktor des Cross-cultural Human Rights Centre an der Vrije Universiteit Amsterdam (Niederlande); Anthony Carty, Professor für öffentliches Recht an der University of Aberdeen (Grossbritannien); Rune Halvorsen, Professor für Sozialpolitik und Co-Direktor am Centre for the Study of Digitalization of Public Services and Citizenship, Oslo (Norwegen); und Harvey Dezodin, Senior Research Fellow am Center for China and Globalization und ehemaliger Rechtsberater in der Carter-Administration (USA). Ausländische Medienvertreter und Sozialwissenschaftler, die in China ansässig sind, sprachen über ihre Erfahrungen bezüglich der Menschenrechtssituation im Land.
  Die Teilnehmer der Konferenz waren sich darin einig, dass eine selbstkritische Haltung – auf allen Seiten – für eine fruchtbare weltweite Auseinandersetzung über Menschenrechte unerlässlich ist. In der Abschlusssitzung sprachen chinesische Delegierte die Spannungen zwischen Ost und West an und betonten die Notwendigkeit, Missverständnisse durch faktenbasierte Analyse zu überwinden. Der geschäftsführende Direktor des Menschenrechtszentrums an der Universität Jilin (China), Prof. He Zhipeng, Organisator der Konferenz, fasste die Diskussionen zusammen, betonte die kulturübergreifenden Perspektiven der Menschenrechte und brachte die Hoffnung auf einen weiteren Dialog zwischen chinesischen und ausländischen Experten zum Ausdruck.

* Eine Hybridkonferenz besteht aus der Kombination einer «Live»-Personenveranstaltung mit einer «virtuellen» Online-Komponente. (Anm. der Redaktion)

Quelle: Pressemitteilung der International Progress Organization vom 8. April 2021 (Auszug)

(Übersetzung Zeit-Fragen)

«Schweizer Vorträge – Texte zu Völkerrecht und Weltordnung»

zf. Das im Juli 2019 erschienene Buch Schweizer Vorträge – Texte zu Völkerrecht und Weltordnung umfasst eine Sammlung der von Hans Köchler in den Jahren 2011 bis 2018 veröffentlichten Beiträge in der Schweizer Zeitung Zeit-Fragen. Die Beiträge beinhalten in erster Linie Vorträge, die er in der Schweiz vor dem Leserkreis der Zeitung gehalten hat. Hinzu kommen Analysen und Interviews, die grundlegende Positionen zum Zeitgeschehen abbilden.
  Hans Köchlers Texte verbinden grundsätzliche rechtsphilosophische Analysen und Überlegungen mit aktuellen Fragestellungen aus Völkerrecht und Weltordnung. So heisst es in einem seiner Texte:

«Mein philosophisch-hermeneutischer Standpunkt ist: Ich kann mich selbst nur voll verstehen, wenn ich imstande bin, einen Bezug zu anderen Identitäten herzustellen. Das gilt für das Individuum genauso wie für das Kollektiv. […] Wenn man einsieht, dass die Kenntnis anderer Kulturen Bedingung der Möglichkeit dafür ist, dass man weiss, wer man selbst ist, dann hat man eine ganz andere Basis für das, was man als friedliche Koexistenz bezeichnet, also ein friedliches Zusammenleben zwischen den Kulturen und den Ländern.» (S. 27)

«Möge die Lektüre dazu anregen, den Gedanken der Achtung der Kulturen und Menschen voreinander, das Bewusstsein für die Produktivität von Austausch und Vielfalt anstelle gewalttätiger Machtpolitik und die ‹Notwendigkeit der Verständigung über weltanschauliche Grenzen hinweg› (S. 75) zu vertiefen und weiter fruchtbar zu machen.»

(Vorwort der Herausgeber, S. 10)

In Kürze erscheint eine erweiterte Auflage in englischer Sprache.

Das Buch kann bestellt werden bei: Zeit-Fragen. Redaktion und Verlag, Postfach, CH-8044 Zürich.
E-Mail: redaktionzeit-fragen.ch; abozeit-fragen.ch; www.zeit-fragen.ch
CHF 30.– / EUR 25.– (zuzüglich Versandkosten)
CH: PC (CHF): 87-644 472-4, IBAN: CH91 0900 0000 8764 4472 4 / BIC: POFICHBEXXX
D: Volksbank Tübingen, IBAN: DE12 6419 0110 0067 5170 05 / BIC: GENODES1TUE
A: Raiffeisenlandesbank, IBAN: AT55 3700 0001 0571 3599 / BIC: RVVGAT2B

Zum Autor

Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dr. h.c. Hans Köchler (*1948) war von 1990 bis 2008 Vorstand des Institutes für Philosophie an der Universität Innsbruck.
  Er ist Gründer und Präsident (seit 1972) der International Progress Organization (Wien). Seither setzt er sich mit zahlreichen Publikationen, Reisen, Vorträgen und durch sein Mitwirken in verschiedenen internationalen Organisationen für einen Dialog der Kulturen ein und arbeitet in verschiedenen Komitees und Expertengremien mit, die sich mit Fragen zur internationalen Demokratie, zu Menschenrechten und Entwicklung befassen. Hans Köchler ist Mitglied des Universitätsrates der University of Digital Science (Berlin). Seit 2018 lehrt er an der Academy for Cultural Diplomacy in Berlin. Hans Köchler lebt in Wien.

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK