von Professor Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas*
Es mag unnötig erscheinen, die Binsenweisheit zu wiederholen, dass Demokratie von Transparenz und Rechenschaftspflicht abhängt, und dennoch, wie oft ist die demokratische Ordnung in der jüngsten Vergangenheit von unseren Führern verraten worden? Wie oft haben die Medien ihre Wächterfunktion aufgegeben, wie oft haben sie einfach die Rolle einer Echokammer für die Mächtigen, ob Regierung oder transnationale Konzerne, akzeptiert? Unter den vielen Skandalen und dem Verrat an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erkennen wir die Verfolgung unbequemer Journalisten durch Regierungen und ihre Helfer in den Medien. Das vielleicht skandalöseste und unmoralischste Beispiel für die multinationale Korruption des Rechtsstaates ist der «lawfare» [Rechtsfeldzug], der gegen Julian Assange, den Gründer von Wikileaks, geführt wurde, der im Jahr 2010 Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufdeckte, die von den Vereinigten Staaten und ihren Nato-Verbündeten in Afghanistan und im Irak begangen wurden.
In einer Welt, in der Rechtsstaatlichkeit eine Rolle spielt, wären die Kriegsverbrechen umgehend untersucht worden, Anklagen wären in den betroffenen Ländern erhoben worden. Aber nein, der Zorn der Regierungen und der Medien konzentrierte sich auf den Journalisten, der es gewagt hatte, diese Verbrechen aufzudecken. Die Verfolgung dieses Journalisten war ein koordinierter Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit durch die Vereinigten Staaten, Grossbritannien und Schweden, dem sich später auch Ecuador anschloss. Die Instrumentalisierung der Justiz – nicht um Gerechtigkeit zu üben, sondern um einen Menschen zu vernichten – zog immer mehr Menschen in eine gemeinsame kriminelle Verschwörung aus Verleumdung, erfundenen Anklagen, Ermittlungen ohne Anklage, absichtlichen Verzögerungen und Vertuschung.
Im April 2021 hat mein Kollege, Professor Nils Melzer, der UN-Berichterstatter über Folter, eine akribisch recherchierte und methodisch unangreifbare Dokumentation dieser fast unglaublichen Saga veröffentlicht. Sein Buch kann durchaus als das «J’accuse» unserer Zeit bezeichnet werden, das uns daran erinnert, wie unsere Behörden uns verraten haben, wie vier Regierungen bei der Korrumpierung des Rechtsstaates zusammengearbeitet haben. Wie Emile Zola, der 1898 in Frankreich das Lügengeflecht um die skandalöse gerichtliche Verurteilung des französischen Oberst Alfred Dreyfus aufdeckte, schockiert uns Nils Melzer 122 Jahre später mit dem Beweis, wie Länder, die sich angeblich der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten verpflichtet fühlen, mit der Komplizenschaft der Mainstream-Medien das demokratische Ethos verraten können. Melzer schreibt über «konkrete Beweise für politische Verfolgung, grobe Willkür seitens der Justizverwaltung und vorsätzliche Folter und Missbrauch»1. Dies ist ein enorm wichtiges Buch, weil es von uns verlangt, unsere «Komfortzone» zu verlassen und von unseren Regierungen Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fordern. In der Tat ist es ein Skandal, dass keine der vier in das Komplott verwickelten Regierungen mit Professor Melzer kooperierte und nur mit «politischen Plattitüden» antwortete. Auch ich erlebte den gleichen Mangel an Kooperation von mächtigen Ländern, an die ich Verbalnoten über Menschenrechtsverletzungen richtete – keine von ihnen antwortete zufriedenstellend.
Melzer erinnert uns an Hans-Christian Andersens Fabel «Des Kaisers neue Kleider». In der Tat halten alle am Assange-Komplott Beteiligten konsequent die Illusion der Legalität aufrecht und wiederholen die gleichen Unwahrheiten, bis ein Beobachter sagt: Aber der Kaiser hat gar keine Kleider an! Das ist der Punkt. Unsere Justizverwaltung hat keine Kleider an, und statt Gerechtigkeit voranzutreiben, beteiligt sie sich an der Verfolgung eines Journalisten, mit allen Konsequenzen, die dieses Verhalten für das Überleben der demokratischen Ordnung hat. Melzer überzeugt uns mit Fakten – dass wir in einer Zeit der «Post-Wahrheit» leben, und dass es unsere Verantwortung ist, diese Situation jetzt zu korrigieren, damit wir nicht in der Tyrannei aufwachen.2 •
1 Melzer, Nils. Der Fall Julian Assange, Piper Verlag, München 2021, Seite 14, vgl. auch
https://www.dw.com/en/the-case-of-julian-assange-rule-of-law-undermined/a-57260909;
https://www.republik.ch/2020/01/31/nils-melzer-about-wikileaks-founder-julian-assange* Professor Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Genfer Schule für Diplomatie, Unabhängiger UN-Experte für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung 2012–2018
von Urs Graf
Der Uno-Sonderberichterstatter für Folter hatte sich nicht um den «Fall Assange» gerissen.
Als prominenter Völkerrechtler und IKRK-Delegierter mit jahrzehntelanger Erfahrung auf den Schattenseiten dieser Welt berichtet er zu Beginn des Buches1 von seiner eigenen inneren Reise hin zum professionellen Engagement für diesen Gefangenen. Er bekennt sich persönlich dazu, wie er in der Sache des australischen Whistleblowers zuerst von übernommenen Vorurteilen2 ausgegangen war, bevor er auf Grund der dringlichen Gesuche verschiedener Organisationen schliesslich seine Ermittlungsarbeit aufnahm, in deren Verlauf er zu einer dokumentierten Sicht der Dinge vordringen konnte. Dieses Eingeständnis des Autors und die Darlegung seines beruflichen Standpunktes macht die beschriebenen Abläufe menschlich fassbarer und das Buch um so wertvoller. Der Mut und die Redlichkeit3 von Professor Melzer kontrastieren wohltuend mit den Tatbeständen im «Fall Julian Assange».
Denn es handelt sich um die Geschichte von Staatsverbrechen und von staatlich vertuschten Verbrechen – begangen nicht in «failed states», sondern in Demokratien, die offiziell das Völkerrecht achten. Der Unterschied zwischen diesen Staaten scheint leider nur darin zu liegen, dass Melzer in den letzteren nicht mit vorgehaltener Waffe an seiner humanitären Tätigkeit gehindert wurde, sondern, wie er sich ausdrückt, durch «soft harrassment»: offenkundig auf Regierungsebene angeordnete schikanöse Missachtung seiner Stellung als Uno-Sonderberichterstatter. Nachdem all die Jahre keiner der am Fall Assange direkt beteiligten Staaten mit dem Uno-Berichterstatter kooperiert hatte, entschied er sich schliess-lich selber zum Whistleblowing (S. 17), indem er seine Untersuchungsergebnisse in Buchform öffentlich machte.
Jetzt ist es an uns – den Bürgern dieser Welt.
Das Buch ist in drei Teile gegliedert: «Blick hinter den Vorhang», «Anatomie einer Verfolgung» und «Kampf um die Wahrheit».
In der Einleitung erklärt Melzer, wie und in welcher Funktion er mit dem Fall Julian Assange in Berührung gekommen ist, und warum er mit diesem Buch an die Öffentlichkeit gelangt.
Blick hinter den Vorhang
Es folgt eine präzise recherchierte Schilderung der Vorgänge in Schweden und England, in deren Verlauf aus dem ebenso bewunderten wie gefürchteten Investigativjournalisten Julian Assange ein Verfolgter wurde, den man durch staatlichen Machtmissbrauch aller Rechte als Mensch beraubte. Dies geschah durchwegs auf Anordnungen aus der westlichen Geheimdienst-Community, wie aus einer internen Mailkorrespondenz der US- Global-Intelligence-Beratungsfirma Stratfor zu entnehmen ist.4
Was hatte Julian Assange, der Gründer von Wikileaks getan? Er hatte u. a. mit der Veröffentlichung von Dokumenten aus dem Irak die hässliche Realität des Krieges enthüllt, wie sie immer war – auch mit noch so hehren Bezeichnungen von Militäroperationen wie «Iraqui Freedom» usw.
Damit richtete er den Scheinwerfer der öffentlichen Aufmerksamkeit auf finstere, verbrecherische Machenschaften der beteiligten Staaten. Und diese begannen, den Scheinwerfer herumzudrehen und auf die Person Julian Assange zu richten und ihn zu verleumden.
Anatomie einer Verfolgung
Melzer zeichnet detailliert nach, wie die schwedische Staatsanwaltschaft im Sommer 2010 die Aussage einer verunsicherten Frau in eine Anzeige wegen Vergewaltigung umschrieb und dem Beschuldigten keine Gelegenheit gab, sich rechtmässig zu verteidigen. Statt dessen spielte sie von Anfang an Einzelheiten aus dem Verfahren der Boulevardpresse zu. Die Unschuldsvermutung galt für Julian Assange nicht, obwohl er sich den schwedischen Behörden freiwillig zur Verfügung stellte. Die zuständige Oberstaatsanwältin, die diesen Fall frühzeitig zur Chefsache gemacht hatte, liess ihn wochenlang auf ein ordentliches Verhör warten (S. 166) und bewilligte sogar seine Ausreise nach Berlin. Am Reisetag erliess sie jedoch einen internationalen Haftbefehl. Auf dem Direktflug Stockholm-Berlin ging sein Gepäck mit wichtigem Datenmaterial, welches er beim Check-in aufgegeben hatte, spurlos verloren (S. 173).
Von Berlin reiste er weiter nach London. Über seinen Anwalt blieb er mit den schwedischen Behörden in Kontakt. Diese zeigten weiterhin keine Eile mit ihrer Ermittlung. Inzwischen erreichten Assange aus Amerika nebst unverhohlenen Morddrohungen Berichte, dass gegen ihn eine Anklage wegen Spionage vorbereitet wurde.5 Angesichts der offensichtlichen Unregelmässigkeiten im schwedischen Verfahren verlangte er von Schweden die schriftliche Zusicherung, dass er nach seiner Vernehmung nicht an die USA ausgeliefert würde (S. 176). Der schwedische Staat verweigerte ihm diese «Non-Refoulement»-Garantie und lehnte es auch ab, ihn in England zu vernehmen. Statt dessen wurde Assange wieder zur Verhaftung ausgeschrieben. Er stellte sich der Polizei in London. Nach neun Tagen Einzelhaft wurde er gegen 200 000 Pfund Kaution auf Hausarrest gesetzt. Bei einem Bekannten durfte er, mit elektronischer Fussfessel überwacht, das schwedisch-britische Auslieferungsverfahren abwarten. Die britischen Behörden wanden sich mit einer eigentlichen «Lex Assange» (S. 189) um die völkerrechtliche Verpflichtung zum Schutz dieses Verfolgten. Auch der australische Heimatstaat liess seinen Bürger Assange schmählich im Stich und verweigerte ihm die Zusicherung, ihn nicht an die USA auszuliefern, wo ihm Folter, ein Geheimprozess,6 lebenslange Isolationshaft oder gar die Todesstrafe drohte.
Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London
Nachdem Grossbritannien seiner Auslieferung an Schweden zugestimmt hatte, suchte Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft Zuflucht. Das tapfere Ecuador trotzte in der Ära von Präsident Correa dem Big Brother im Norden seines Kontinents und gewährte dem verfolgten Julian Assange Asyl. Es musste sich sogar gegen Grossbritannien zur Wehr setzen, das eine völkerrechtswidrige Erstürmung seines Botschaftsgebäudes angedroht hatte (S. 194). Die britischen Behörden beliessen es dann bei einer polizeilichen Belagerung über sieben lange Jahre, während denen Assange keinen Fuss ausserhalb des Gebäudes setzen durfte, ohne sofort verhaftet und ausgeliefert zu werden. Trotzdem liess Ende 2019 der britische Aussenminister dem Uno-Sonderberichterstatter ausrichten, dass es Julian Assange immer freigestanden habe, die ecuadorianische Botschaft jederzeit zu verlassen (S. 246).
Nach dem Machtwechsel in den USA (Trump) und in Ecuador (Moreno) wurde dieser Zufluchtsort zur Falle. Die Moreno-Regierung vollzog eine neoliberale Wende und wollte das Verhältnis zu den USA «normalisieren». «Assanges Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft wird zum Hindernis auf dem Weg zur erhofften Wiederannäherung.» (S. 206) Im Herbst 2018 schrieb das US-Repräsentantenhaus Präsident Moreno den Weg vor, welchen er für diese Wiederannäherung zu beschreiten hatte.7 Zu dieser Zeit stand beim Internationalen Währungsfonds ein Entscheid über von Ecuador dringend benötigte Kredite an, wobei die USA über das Vetorecht verfügten. Also begann man in der ecuadorianischen Botschaft in London mit ausgewechseltem Personal Gründe zu schaffen, die eine Ausweisung von Julian Assange rechtfertigen sollten.8
Die Demontage des Whistleblowers wurde ständig orchestriert durch die Medien. Um ihn zu diskreditieren, wurde ihm ungutes Verhalten vorgeworfen, wozu er allerdings schon wegen seines Gesundheitszustandes gar nicht mehr in der Lage gewesen wäre und was trotz der permanenten, menschenrechtswidrigen audiovisuellen Überwachung all seiner Bewegungen in den Botschaftsräumen auf keiner Aufzeichnung zu belegen war. Die Verfolgungsjagd, der Julian Assange seit 2010 unentwegt durch staatliche Organe unter Beteiligung der Mainstream-Medien ausgesetzt ist, erfüllt alle Bedingungen der psychischen Folter.
Psychische Folter
Zur psychischen Folter gehört auch der soziale Tod, die Ächtung einer Person. Zu diesem Zweck diente der «dringende Verdacht» der Vergewaltigung, eine Tat, welche die infrage kommenden Opfer verneint hatten, bevor die schwedische Staatsanwaltschaft sie rechtswidrig an die Öffentlichkeit trug und zehn Jahre lang aufrechterhielt, ohne rechtmässig Anklage zu erheben. Diese persönlichkeitsverletzende Herabsetzung von Julian Assange hatte zur Folge, dass namhafte Menschenrechtsorganisationen keinen Finger für ihn rührten. «[…] die Aura des Vergewaltigers blieb an ihm haften und verhindert auch heute noch, dass sein Fall als das gesehen wird, was er ist: die Geschichte einer politischen Verfolgung.» (S. 121)
Die missbräuchliche Verschleppung dieses Verfahrens durch die schwedischen Behörden führte auch dazu, dass die beteiligten Frauen nie vor der Verdächtigung als «Lügnerinnen» und «Honeytraps» geschützt wurden. «Sie wurden rücksichtslos für eine
politische Verfolgung instrumentalisiert und gegen ihren Willen in die demütigende Rolle von angezweifelten Vergewaltigungsopfern gezwungen.» (S. 124) Hinzufügen muss man: Die schwedische Anklage wurde trotz allem 2017 fallengelassen.
Aus völkerrechtlicher Sicht unterliegen sowohl Folter wie auch Misshandlungen einem universellen, absoluten Verbot und können daher unter keinen Umständen gerechtfertigt werden. Für die Folter besteht darüber hinaus eine weltweite Kriminalisierungs- und Verfolgungspflicht, welche mit dem besonderen Stigma der kaltblütigen Instrumentalisierung von Schmerz und Leiden zusammenhängt.
Am Morgen des 11. April 2019 wurde dem politisch verfolgten Assange von Ecuador die Staatsbürgerschaft und das Asylrecht unrechtmässig entzogen und die britische Polizei eingeladen, ihn in der Botschaft zu verhaften. Er verschwand in her Majesty’s Prison Belmarsh. Danach geschah exakt das, was Assange seit Stockholm befürchtet und wofür man ihn jahrelang als Paranoiker verlacht hatte: Die US-Justizbehörde machte ihre bisher geheimgehaltene Anklage gegen ihn publik und ersuchte Grossbritannien um seine Auslieferung. Die persönlichen Habseligkeiten des Gefangenen, seine Dokumente und Computer wurden «in Entsprechung einer Bitte des US-Justizministeriums um strafrechtliche Unterstützung» und im klaren Gegensatz zu jedem rechtsstaatlichen Verfahren direkt den Amerikanern übergeben (S. 224).
Im Kapitel «Blick über den Atlantik» kommt Melzer auf die Zustände in der amerikanischen Strafjustiz zu sprechen. Schon sein Vorgänger im Uno-Mandat des Sonderberichterstatters für Folter, Juan Mendez, hatte sich daran die Zähne ausgebissen. Seine Interventionen wurden einfach ignoriert. Man fühlt sich an die Berichte von Solschenizyn und Bukowski aus sowjetischer Zeit erinnert. Nebst dem für europäische Begriffe ohnehin archaischen Verfahren werden in den USA im Falle von bedrohter nationaler Sicherheit die sogenannten «speziellen Verwaltungsmassnahmen» ergriffen, vom Justizminister verhängte Haftbedingungen, die alle Merkmale der Folter aufweisen, wie im Falle des Whistleblowers Chelsea Manning bekannt wurde. Und Whistleblower, obwohl sie gewaltlos handelten und verfolgungswürdige Verbrechen aufdeckten, gelten dort als nationales Sicherheitsrisiko. Man sollte sich keine Illusionen darüber machen, dass Julian Assange in Amerika eine faire, menschenwürdige Behandlung erfahren würde.
Kampf um die Wahrheit
Auf die Interventionen des Uno-Sonderberichterstatters reagierten die betroffenen Länder bis auf den heutigen Tag mit «Realitätsverweigerung», oder in der Sprache von Christian Morgenstern kurz zusammengefasst: Was nicht sein darf, ist nicht.9
Ihre Antworten an den von ihnen selbst eingeladenen Vertreter der Völkergemeinschaft waren – je nach Sprachkultur – wortreich angriffig, wortreich schweigsam oder mit «stiff upper lip» abweisend.
Die Regierung Grossbritanniens versuchte inzwischen die neutrale Haltung des Uno-Sonderberichterstatters in Frage zu stellen, und die von ihm gar nicht angeschriebene deutsche Regierung machte sich «Sorgen über die Glaubwürdigkeit [seines] Mandats» (S. 256). Über die im Fall Julian Assange zur Debatte stehenden Menschenrechtsverletzungen schwiegen sich jedoch beide aus, obwohl sie – ganz im Sinne des doppelten Standards – in anderen Fällen und auf dürftiger Faktengrundlage fremde Regierungen sehr dezidiert kritisierten und auch sanktionierten.
Das Fehlverhalten der beteiligten Amtsträger und die Verfahrensmängel in den amtlichen Abläufen dieser Staaten sind derart krass und überzufällig, dass man von dem Eindruck nicht mehr loskommt, dass durch ein abgekartetes Spiel versucht wird, Julian Assange – und eventuelle Nachahmer – davon abzuhalten, Unrecht an die Öffentlichkeit zu bringen.
Angloamerikanischer Schauprozess
Das britisch-amerikanische Auslieferungsverfahren Ende 2020 wurde zum Schauprozess gegen Julian Assange und zugleich zum würdelosen Exempel «[…] britischer Willfährigkeit gegenüber der amerikanischen Anklage. Schritt für Schritt wurden auch die abwegigsten Argumente der USA kritiklos bestätigt. Gleichzeitig, fast wie im Vorbeigehen, wischte Bezirksrichterin Baraitser sowohl die rechtlichen Einwände als auch die entlastenden Gutachten und Zeugenaussagen der Verteidigung ohne viel Federlesens vom Tisch» (S. 318 ff).
Am 4. Januar 2021 lehnte die Richterin die Auslieferung von Julian Assange ab; allerdings nur aus medizinischen Gründen. «Die Haftbedingungen, denen Assange in einem amerikanischen Hochsicherheitsgefängnis ausgesetzt würde, seien derart harsch, dass er angesichts seiner labilen psychischen Gesundheit mit grosser Wahrscheinlichkeit in den Selbstmord getrieben würde.» (S. 319)
Melzer befürchtet, «dass dieses Urteil nicht so sehr Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit, Menschlichkeit oder gar Gerechtigkeit war, sondern eher eine brillant konzipierte Falle» (S. 320). In ihrem Urteil dehnte die Richterin nämlich den Geltungsbereich des amerikanischen Espionage Act auf den britischen Official Secrets Act aus und schuf damit einen Präzedenzfall mit globaler Abschreckungswirkung für andere Journalisten, Publizisten und Aktivisten, die es Julian Assange gleichtun könnten.10
Nachwort
Nils Melzer hätte es sich einfacher machen können. Er ist sich bewusst, dass er mit seiner Haltung und diesem Buch ein nicht geringes persönliches Risiko eingeht (S. 115). Er hat sich selber auch zum Whistleblower gemacht und mit der Macht angelegt, indem er die Korruption der Mächtigen anprangert, die ihre Taten unter dem Deckmantel von Staatsgeheimnissen vollführen – weil wir Menschen nicht hinschauen, nicht als Bürger handeln, sondern uns mit dem Unrecht arrangieren.
Melzer bezieht sich auf die aus Deutschland emigrierte Philosophin Hannah Ahrendt,11 die in ihrem Buch zum Eichmann-Prozess (1961 in Jerusalem) «Die Banalität des Bösen» der Frage nachging, warum alles so geschehen konnte, wie es geschehen war.
Seine Sorge ist nicht von der Hand zu weisen, dass die anhand des Falles Julian Assange augenfällig gewordene öffentliche «Leugnung, Selbsttäuschung und Beschönigung» unsere ganze menschliche Zukunft gefährdet, weil wir den Herausforderungen, denen wir als Menschheit heute gegenüberstehen, so nicht gewachsen sind.12
Systemversagen
Das Buch zeigt mit beklemmender Deutlichkeit auf, wie in unseren westlichen Ländern das demokratische System unter dem verdeckten Einfluss von gewalttätigen Machtklüngeln inzwischen versagt. Die Kontrolle über die Rechtmässigkeit von Abläufen in elementar wichtigen staatlichen Verwaltungsorganen ist dem Volk entzogen worden.
Melzer analysiert nüchtern: «So sehr wir also versucht sind, den moralischen Zeigefinger zu erheben: Die Ursache für das Systemversagen der Staatenwelt – ob im Fall Julian Assange oder in anderen Fällen – ist nicht moralischer Natur, sondern neurobiologisch und sozialpsychologisch verankert. […] Wie ich in meinem Bericht an die Uno-Generalversammlung im Oktober 2020 darlegte, werden auch komplexe politische Entscheidungsprozesse vorwiegend von unbewussten Emotionen gesteuert, welche in erster Linie auf die eigene Existenzsicherung und die Vermeidung von potentiell bedrohlichen Konflikten abzielen. Unbequeme Wahrheiten und moralische Dilemmata werden dabei mit verschiedenen Formen der Selbsttäuschung ausgeblendet, verdrängt oder schöngeredet. Das Resultat dieses (Selbst-)Täuschungsprozesses ist immer ein moralfreier Raum, in dem Unmenschlichkeit und Unredlichkeit praktiziert werden können, ohne als solche wahrgenommen zu werden.» (S. 261)
Leben im Krieg
Wenn wir in Betracht ziehen, dass wir seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts wieder im Krieg leben, der nicht auf fernen Erdteilen, sondern mitten in Europa von europäischen, demokratisch regierten Ländern geführt wird, dann heisst das, dass wir uns schon Jahrzehnte mit der Lüge und dem Unrecht arrangiert haben. Propaganda, Gewalt und das Recht des Stärkeren werden offen praktiziert. Dies ist das sozialpsychologische Klima, an das wir uns schleichend gewöhnt haben. Dieses kanalisiert unser Denken und demontiert auch die Pressefreiheit. Undurchsichtige, machtvoll verbreitete «Narrative» ersetzen die freie Meinungsbildung.
Den Unterschied merkt man nur über längere Zeiträume, im Vergleich mit ähnlichen Vorfällen. Konnten sich «New York Times» und «Washington Post» zu Beginn der siebziger Jahre beim Rechtsstreit um die von Daniel Ellsberg geleakten «Pentagon Papers» zum Vietnam-Krieg, wodurch die vorsätzliche Täuschung der amerikanischen Öffentlichkeit durch die eigene Regierung enthüllt wurde (S. 239), vor dem obersten US-Gericht erfolgreich verteidigen und damit die Pressefreiheit13 schützen lassen, so wird heute einem Julian Assange durch staatliche Behörden in zynischer Absicht jedes Recht verweigert.
Ehrlich währt am längsten
Am Schluss steht das Bekenntnis des Autors zur Selbstreflexion, dass wir Menschen nur durch Hinschauen und ehrliche Auseinandersetzung mit uns selbst und unserer Neigung zu Selbsttäuschung politisch reif handeln und die Probleme unserer Zeit anpacken können.
«Um die Dunkelheit zum Verschwinden zu bringen, genügt es, dass wir unser eigenes Licht dort erscheinen lassen, wo wir gerade sind, und so, wie wir es gerade können. Alles, was wir dazu brauchen, ist Mut zur Ehrlichkeit mit uns selbst und mit der Welt.» (S. 331)
Nachdem wir nun wissen, was in unserer Zeit geschieht, ist es eine Frage der Psychohygiene geworden, uns dagegen zu wehren.
Warum man dieses Buch lesen sollte
Im Interview mit Daniel Ryser von der «Republik»14 hat Professor Melzer im Januar 2020 eigentlich schon fast alles gesagt, was beim Fall Julian Assange zu bedenken ist. Inzwischen hat sich SARS-CoV-2 ausgebreitet, und der öffentliche Streit um die geeignete Krisenbewältigung und insbesondere die Rechtmässigkeit von Massnahmen unserer Regierungen gegen die Pandemie beschäftigt die Gemüter. Hinter dieser Nebelwand gehen Krieg, mörderische Sanktionen, Destabilisierung und gewaltsame Umstürze in Ländern, die sich dem globalen Markt-radikalismus nicht angeschlossen haben, unter der verdeckten Einflussnahme eben dieser Regierungen weiter – und auch der schleichende Mord am Whistleblower Julian Assange, der diese Missstände enthüllte.
Das Buch führt uns die Details vor Augen, aus denen sich dieser ganze ungeheuerliche Rechtsbruch ergibt. Mosaiksteinchen, die insgesamt ein Bild ergeben, das uns aufrütteln muss – wenn wir denn die Menschlichkeit nicht aufgeben wollen. Im Fall Julian Assange wäre es immer noch möglich und auch dringend geboten, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. •
1 Melzer, Nils mit Kobold, Oliver. Der Fall Julian Assange. Geschichte einer Verfolgung. Piper, München 2021, ISBN 978-3-492-07076-8
2 vgl. «Gefangen in meinen eigenen Vorurteilen» (S. 28)
3 «Plötzlich wurde mir die politische Dimension dieses Falles klar und dass ich es meiner persönlichen und beruflichen Integrität schuldig war, genauer hinzusehen und mir eine eigene Meinung zu bilden.» (S. 53)
4 «Legt nach. Treibt ihn von Land zu Land, bedrängt von allerlei Anklagen für die nächsten 25 Jahre. Nehmt alles, was er, seine Familie und alle Personen aus dem WikiLeaks-Umfeld besitzen.» (S. 174)
5 Morddrohungen aus Amerika (S. 225f.)
6 Geheimer Staatssicherheitsprozess (S. 228f.)
7 «Um in diesen entscheidenden Fragen voranzukommen, müssen wir jedoch zunächst eine signifikante, von Ihrem Vorgänger Rafael Correa geschaffene Herausforderung lösen – den Status von Julian Assange.» (S. 221f.)
8 «Jeder Punkt suggeriert die Unvermeidbarkeit des Ausweisungsentscheides, entpuppt sich bei näherem Hinsehen jedoch als wenig überzeugend, wenn nicht geradezu als absurd.» (S. 222)
9 «Weil, so schliesst er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.» (aus Morgenstern, Christian. Die unmögliche Tatsache)
10 «Damit war das rechtliche Fundament gelegt, um zukünftig weltweit jeden strafrechtlich verfolgen zu können, der es wagen sollte, die schmutzigen Geheimnisse der Regierungen ans Licht der Öffentlichkeit zu ziehen.» (S. 321)
11 «Und es ist auch der undramatische Stoff, aus dem die grossen Tragödien der Menschheit gemacht sind, angefangen beim politischen Appeasement der Mächtigen über das Verdrängen passiver Mitverantwortung bis zur bürokratischen Komplizenschaft mit schlimmsten Verbrechen – die ‹Banalität des Bösen› im Sinne von Hannah Arendt eben.» (S. 260)
12 «Selbsterkenntnis, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein sind daher längst nicht mehr einfach eine Frage der persönlichen Moral, des Glaubens oder des Lebensstils, sondern des nackten Überlebens unserer Spezies.» (S. 326ff.)
13 6.5.2021: «Nur eine freie, unbehindert agierende Presse kann wirksam Täuschungen durch die Regierung aufdecken. Und über allen Verantwortlichkeiten einer freien Presse steht die Pflicht, jeglichen Teil der Regierung daran zu hindern, die Menschen zu betrügen und in ferne Länder zu schicken, um an fremdländischen Krankheiten und fremdländischen Kugeln und Granaten zu sterben.» (https://de.wikipedia.org/wiki/Pentagon-Papiere) mit Bezug auf (https://caselaw.findlaw.com/us-supreme-court/403/713.html)
14 https://www.republik.ch/2020/01/31/nils-melzer-spricht-ueber-wikileaks-gruender-julian-assange
Der Begriff «Folter» im Sinne der Uno-Antifolterkonvention bezieht sich – kurz gefasst – auf die vorsätzliche Zufügung von grossen körperlichen oder seelischen Schmerzen oder Leiden zur Erreichung eines bestimmten Zweckes. Folter richtet sich überdies immer gegen wehrlose Menschen, welche dem Folterer schutzlos ausgeliefert sind.
Bei der psychischen Folter steht das koordinierte Zusammenwirken von vier Elementen im Vordergrund: Einschüchterung, Isolation, Willkür und Demütigung.
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