Der EU-Ministerrat hat sich am 21. Juni 2021 auf Wirtschaftssanktionen gegen Belarus geeinigt, «um das Land nachhaltig in seinen Exporterlösen zu treffen». Begründet werden die Sanktionen mit der Festnahme zweier Aktivisten der seit einem halben Jahr – mit Geldern der USA, der EU (60 Mio. Euro) und von George Soros – versuchten «Farbigen Revolution», um den gewählten Präsidenten Alexander Lukaschenko aus dem Amt zu bringen. Beide festgenommenen Personen wollten mit einer lettischen Maschine Weissrussland überfliegen. Die Maschine landete wegen einer Bombendrohung in Minsk.
Sanktionen sind immer ein Angriff auf das sanktionierte Land. Die EU bezeichnet die Landung des lettischen Flugzeuges als Bruch des freien Flugverkehrs. Darauf antwortet die um ihre 60 Millionen Revolutionszuschüsse geprellte EU mit Wirtschaftssanktionen, Vorstufe eines Kriegszustandes.
Sanktionen als Wirtschaftskrieg sind in den letzten 20 Jahren vor allem von den USA eingeführt und üblich geworden und werden gegen Freund und Feind eingesetzt, wann immer die Amerikaner Wirtschafts- oder Weltmachtziele für sich nicht freiwillig erreichen:
Das Dollar-Imperium duldet weder Widerspruch noch Widersetzlichkeit.
Eigentlich könnte sich jedes Land bei einseitigen Wirtschaftssanktionen bei den internationalen Organisationen wie Uno, WHO u. a. beschweren und sogar Rechtsverfahren gegen den Sanktionierer einleiten. Praktisch aber hat das keinen Erfolg, weil alle diese internationalen Organisationen mit US-Geld bezahlt, mit US-Personen durchsetzt und nach dem US-Willen geleitet werden. Im übrigen sind die USA wirtschaftlich noch so stark, dass Gegensanktionen gegen die USA (wie zum Beispiel EU-Gegensanktionen) wirkungslos, reine Alibihandlungen sind. Nur der Starke kann die Schwachen erpressen, nicht aber umgekehrt.
Mit den Sanktionen wollen die USA wirtschaftlich die Regierungen von anderen Ländern zu anderer Politik, zur Korrektur oder zur Unterwerfung zwingen. Praktisch aber leiden unter den Sanktionen mehr die Bürger des sanktionierten Landes, weil ihnen wichtige Güter fehlen, weil ihre Wirtschaft blockiert, weil ihr Wohlstand zerstört wird. Die Leidenden sind immer unten, selten oben. Insofern sind Wirtschaftssanktionen – unabhängig davon, ob sie überhaupt wirksam sind – immer Schädigungen des gesamten Volkes.
Das hat sich seit Jahrzehnten an Iran gezeigt, dessen Wirtschaft brutal durch die US-Sanktionen blockiert wurde. Die dadurch entstandene Verarmung traf die Bevölkerung, nicht die Politiker des Landes. Ebenso ist es mit den Sanktionen gegen Russland, gegen Belarus u. a. Letztlich sind also Wirtschaftssanktionen kein strategisches Mittel gegen eine politische Führung, sondern eine asoziale Wohlstandsschädigung des gesamten Volkes.
Besonders asozial scheinen die Sanktionen gegen Venezuela. Nur weil dieses Land sein Öl selbst verkaufen und nicht den amerikanischen Firmen überantworten will, wird die gesamte Bevölkerung seit Jahren in bitterster Not gehalten, haben mehr als 3 Millionen Venezolaner durch Flucht ihr Armenhaus verlassen, fehlt es dort an allem Notwendigen. Dagegen könnte Venezuela ein reiches Land sein, wenn es sein Öl selbst verkaufen könnte, wenn die Amerikaner nicht die Wirtschaftsherrschaft über dieses Land und sein Öl beanspruchen und durch Sanktionen durchzusetzen versuchen würden.
Sanktionen sind ein feindlicher Akt gegen ein freies Land, sind eine wirtschaftliche Kriegshandlung. Als solche werden sie auch von den Sanktionierern (USA oder EU) bezeichnet und haben auch im sanktionierten Land Schadenfolgen wie in einem militärischen Krieg.
Das Mittel der Sanktionen haben die USA erprobt, als sie festgestellt haben, dass sie mit heissem Krieg, also mit militärischem Eroberungskrieg durch eigene Truppen, regelmässig gescheitert sind: in Vietnam, in Afghanistan, in Syrien u. a. Wirtschaftskrieg ist also schon Kampf gegen ein Land, aber noch kein militärischer Kampf.
Dennoch sind Wirtschaftssanktionen völkerrechtswidrig, widersprechen allen internationalen Handelsgesetzen und Handelsordnungen, setzen sich also über alles internationale Recht hinweg. Macht soll Recht brechen. Das Recht soll nur gelten, wenn es auf der Seite des Mächtigen steht. Und die mächtigen Rechtsbrecher dürfen nicht einmal angeklagt werden.
Wenn also die EU-Sanktionen gegen Belarus verhängt, begeht sie eine kriegerische Handlung, handelt sie völkerrechtswidrig und ist dies ein reiner Racheakt, weil Lukaschenko nicht die von der EU mitfinanzierte Revolution durchführen lässt, weil er sich weigert, Weissrussland der Nato zu überantworten.
Schlimm nur, dass die EU-Funktionäre gleichzeitig noch behaupten, sie würden im Namen von Recht und Gesetz handeln. •
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