«Horizon Europe» und Kohäsionsmilliarde sind zwei Paar Schuhe

Schweizer Bundesrat hat viele Pläne B in der Tasche

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Ob mit oder ohne Rahmenabkommen: Die EU-Führungsetage versucht, die Schweiz immer wieder einmal unter Druck zu setzen, wenn sie etwas von uns will – nach echter Grossmacht-Manier eben. Aktuell geht es um das Forschungsprogramm «Horizon Europe»: Die Schweiz dürfe nur dann als Vollmitglied teilnehmen, wenn sie vorher die zugesagten 1,3 Milliarden Kohäsionszahlungen freigebe, heisst es in Brüssel. Etwas voreilig hat der Bundesrat die rasche Zahlung versprochen, wohl wissend, dass ihm das Parlament einen Strich durch die Rechnung machen könnte. Diesen Strich hat das Büro des Ständerates nun gezogen, jedenfalls für die nächsten Monate. Das ist keine Katastrophe, denn der Schweizer Forschungsplatz gehört zu den weltbesten und kann auch ohne Abkommen an Horizon andocken. Die falsche Behauptung, der Bundesrat habe keinen Plan B zum Rahmenabkommen, wird auch durch häufige Wiederholung nicht weniger falsch: Der Bundesrat hat die Antwort längst gegeben: Er hat nicht einen, sondern viele Pläne B in der Tasche.

Jahrelang hiess es, eine Vollassoziierung an «Horizon Europe» gebe es nur, wenn die Schweiz dem Institutionellen Rahmenabkommen zustimme. Nachdem nun der Bundesrat das Abkommen versenkt hat, holt die EU flugs ein anderes Druckmittel aus der Schublade und akzeptiert damit stillschweigend das Begräbnis des Abkommens – offenbar ist es doch nicht so alternativlos! Jetzt verknüpft Brüssel den Zugang zu «Horizon Europe» mit der Zahlung der Kohäsionsmilliarden. Dabei würden die 1,3 Milliarden Franken, verteilt auf zehn Jahre, längst in den Geldtopf der EU fliessen, wenn diese nicht wiederholt rechts- und vertragswidrige Strafmassnahmen gegen die Schweiz verhängt hätte. Das Parlament hat nämlich im Dezember 2019 die Gelder bewilligt, deren Auszahlung dann aber auf Eis gelegt, als Reaktion auf die Nichtanerkennung der Schweizer Börse durch die EU – ebenfalls ein Druckmittel aus Brüssel, um den Rahmenvertrag zu erzwingen.

Auch als «nicht-assoziierter Drittstaat» ein attraktiver Forschungsplatz

Allen Unkenrufen der EU-Turbos zum Trotz ist der Schweizer Forschungsplatz offensichtlich nicht in Gefahr, obwohl die EU-Kommission (EC) am 12. Juli mitgeteilt hat, «dass die Schweiz für alle Ausschreibungen im Jahr 2021 den Status eines nicht-assoziierten Drittstaates innehat».1 Das aufgeregte Rauschen im Blätterwald und in manchen Hochschulen ob dieser Nachricht wirkt etwas künstlich, hatte doch die EU-Kommission diesen Entscheid schon seit längerem angedroht, und die Schweiz konnte sich bestens darauf vorbereiten.
  Jedenfalls kommentiert das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Mitteilung aus Brüssel völlig unaufgeregt: «Auch in diesem Modus können sich Forschende in der Schweiz an ‹Horizon Europe› und damit verbundenen Programmen und Initiativen beteiligen und sich für die ihnen offenstehenden Programmteile und Förderinstrumente bewerben. Sie erhalten aber in der Regel keine Finanzierung ihrer Projektkosten seitens EC. Überall dort, wo eine Teilnahme möglich ist, erfolgt in diesem Fall die Finanzierung durch das SBFI. Das Parlament hat die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Horizon-Paket im Umfang von 6,15 Mrd. [!] CHF sowie die Möglichkeit einer direkten Finanzierung von Forschenden in der Schweiz bereits beschlossen.»2 Also alles paletti!
  Nicht sehr überzeugend äussert ETH-Ratspräsident Michael Hengartner seine Befürchtungen im Interview mit dem «Tages-Anzeiger»: «In der EU ist zwar bekannt, dass wir hervorragende Forscherinnen und Forscher haben, die einen Mehrwert bieten. Doch was bringt der Mehrwert, wenn es danach Probleme mit Brüssel gibt? Es ist für alle komplizierter, und wir als Partner sind weniger attraktiv geworden.» Michael Hengartner befürchtet, talentierte junge Leute könnten künftig «ein stabileres Umfeld bevorzugen».3
  Dass der selbst organisierte Umgang mit dem Bürokratiedschungel in Brüssel komplizierter sein könnte, stimmt vermutlich schon. Aber damit hat ja das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nach dem Ausschluss der Schweiz aus dem Studentenaustauschprogramm «Erasmus plus» (als vertragswidrige «Strafe» für das Ja der Schweizer zur Masseneinwanderungsinitiative 2014) bereits seine Erfahrungen gesammelt. Die Schweiz hat den Studentenaustausch selbst organisiert, dieser ist nach kurzer Zeit bestens gelaufen – und wir haben ausserdem noch Geld gespart!
  Warum also sollten die Schweizer Hochschulen mit einer selbst organisierten Forschungszusammenarbeit «weniger attraktiv» sein? Für die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) ganz besonders ist hier ein Fragezeichen zu setzen: Sie ist eine der besten Hochschulen der Welt (gemäss QS World University Ranking 2020 nimmt sie den 6. Rang weltweit und den 1. in Kontinentaleuropa ein4). Wo denn sollen die jungen Leute aus dem EU-Raum ein «stabileres Umfeld» finden als in der Schweiz? Die Zuwanderung an die Schweizer Hochschulen hat seit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU stark zugenommen, ein beträchtlicher Teil der Dozenten und Studenten kommt aus dem Ausland. Es ist nicht anzunehmen, dass sich dies wegen der fehlenden Voll-Assoziierung an «Horizon Europe» ändern wird.

«Wir lassen uns im Ständerat nicht drängen»

Bundespräsident Guy Parmelin wies bereits im Mai darauf hin, dass die EU selbst ein vitales Interesse an der Forschungs-Zusammenarbeit und am Handel mit der Schweiz hat: «Sollte die EU der Schweiz etwa die Teilnahme am Forschungsprogramm Horizon verweigern, dann schwäche das den ganzen Forschungsstandort Europa gegenüber Asien oder den USA. Nadelstiche brächten niemandem etwas.» Deshalb werde der Bundesrat auch nicht mit Gegenmassnahmen auf allfällige Strafaktionen der EU reagieren: «Solche Spielchen passen nicht zu unserer Politik. Wir arbeiten für das Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, das ja oft auch dem Interesse der Bevölkerung in der EU entspricht.»5
  Es ist sicher vernünftig, dass der Bundesrat auf eine «Retourkutsche» verzichtet – aber dass er als Reaktion auf einen Nadelstich der eher gröberen Sorte gleich ein Geschenk anbietet, nämlich die rasche Zahlung der zweiten Kohäsionsmilliarde, ist schon ein wenig übertrieben. Zudem macht der Bundesrat wieder einmal den Fehler, etwas zu versprechen, was gar nicht in seiner Kompetenz liegt.
  Denn zuständig für die Aufhebung der Blockade ist das Parlament. Der Nationalrat wird in der Herbstsession die Freigabe der «Kohäsionsmilliarde» beraten, der Ständerat dann in der Wintersession. Nun drängt aber der Bundesrat die beiden Räte, die Vorlage im Dringlichkeitsverfahren zu behandeln, also innerhalb der dreiwöchigen Herbstsession zu einer Einigung zu kommen. Dagegen wehrt sich Ständeratspräsident Alex Kuprecht. Er leitet das fünfköpfige Büro des Ständerates, das zuständig ist für die Erstellung der Sessionsprogramme. Es hat sich gegen ein dringliches Verfahren ausgesprochen. Denn im Schweizer Zweikammersystem gilt die Regel, dass die Geschäfte pro Session nur in einem der Räte behandelt werden, in der nächsten Session dann im zweiten Rat. Dieses Vorgehen sei «Teil der seriösen Gesetzgebung», so Ständeratspräsident Alex Kuprecht. «Wir lassen uns im Ständerat nicht drängen», denn bei einer so wesentlichen Frage brauche es eine fundierte Diskussion.6
  Recht hat der Ständerat, dass er sich vom Bundesrat nicht in seine Angelegenheiten dreinreden lässt!   •



1 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). «‹Horizon Europe›: Schweiz derzeit Drittstaat». Medienmitteilung vom 14.7.2021
2 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). «‹Horizon Europe›: Schweiz derzeit Drittstaat». Medienmitteilung vom 14.7.2021
3 Sturzenegger, Martin. «ETH zu Ausschluss von Horizon – Besteht das Risiko, dass die ETH ihre besten Köpfe verliert? ‹Ja›». Interview mit ETH-Ratspräsident Michael Hengartner». In: Tages-Anzeiger vom 15.7.2021
4 Staub, Norbert. «Etabliert an der Spitze». Mitteilung der ETH Zürich vom 10.6.2020
5 «Beziehung Schweiz und EU. Parmelin: Bundesrat will keine Spielchen». SRF News vom 30.5.2021
6 Burckhardt, Philipp. «Zahlungen an EU-Staaten. Kohäsionsmilliarde: Der Ständerat hat es nicht eilig». SRF News vom 3.8.2021

Unterstützung der Berufsbildung in den neueren EU-Staaten steht der Schweiz gut an

mw. Von der Sache her wäre es wünschenswert, die Kohäsionsgelder bald freizugeben – selbstverständlich ohne Druck aus Brüssel! – denn sie sind für einen sinnvollen Zweck vorgesehen. Sie sollen grösstenteils für Berufsbildungsprojekte in den neuen EU-Staaten Bulgarien, Estland, Kroatien, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern verwendet werden. Für die Jugend in diesen Ländern wäre die Unterstützung durch die in der Berufsbildung kundige Schweiz eine Wohltat, besonders in den schwierigen Zeiten der Pandemie. Gemäss dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA entscheidet die Schweiz autonom über die zu unterstützenden Projekte: «Die Schweiz begleitet den Projektauswahlprozess im Partnerland, prüft die Ausschreibungen und überwacht die Projektumsetzung.»
  Mit einem baldigen Beginn der Projekte kann die Schweiz zwei Ziele erreichen: Sie nimmt ihre Verpflichtung als neutrales und wohlhabendes Land gegenüber den weniger begünstigten Menschen dieser Welt wahr, und sie schafft sich Freunde innerhalb der EU.

Quelle: https://www.eda.admin.ch/erweiterungsbeitrag/de/home.html

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK