Neutralität und Friedenspolitik am Beispiel Österreichs

von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Köchler, Wien

I. Grundsätzliches und Historisches

Im Rahmen dieses Vortrages* wird «Neutralität» im völkerrechtlichen Sinn verstanden, also bezogen auf den Verkehr zwischen souveränen Staaten. Es geht nicht um Werturteilsfreiheit in moralischer oder weltanschaulicher Hinsicht. Neutralität ist daher zu unterscheiden von «Neutralismus», womit man früher häufig polemisch eine Position sogenannter ideologischer Neutralität – im Sinne der Gleichbewertung der rivalisierenden Systeme von Kapitalismus und Sozialismus – bezeichnete. Diese Haltung wurde während des Kalten Krieges fälschlich den blockfreien Staaten zugeschrieben. Warum diese Zuschreibung nicht berechtigt war, werde ich später noch zeigen.
  Da hier Neutralität zu einem Bereich der Politik in Bezug gesetzt werden soll, versuche ich zu letzterer eine kurze operative Definition: «Politik» ist die Organisation des kollektiven (gemeinschaftlichen) Wollens mit dem Zweck, dass der Mensch sich über den Naturzustand erhebt, d. h. dass jedem Angehörigen des Gemeinwesens durch gesellschaftliche Arbeitsteilung nicht nur ein Überleben, sondern ein Leben in Freiheit und Würde ermöglicht wird. Dies wäre ohne die Organisationsform des Staates nicht – oder nur für wenige Einzelne auf Kosten aller anderen – möglich. Die politische Zielsetzung impliziert nicht nur Demokratie, sondern Frieden – nach innen wie nach aussen – als zentrales Anliegen des Gemeinwesens. Gewährleistung des Friedens ist auch die Quintessenz von Rechtsstaatlichkeit als Abwesenheit von Willkür: gegenüber dem Einzelnen (innerstaatlich) wie gegenüber dem Kollektiv bzw. Staatsvolk (zwischenstaatlich).
  Im Rahmen der internationalen Politik bedeutet Neutralität konkret, dass ein Staat um des Friedens und der eigenen Unabhängigkeit willen sich aus zwischenstaatlichen Streitigkeiten heraushält, d. h. sich an Kriegen nicht beteiligt, keinen (Militär-)Bündnissen beitritt und keinem anderen Staat erlaubt, sein Territorium für kriegerische Zwecke zu nutzen. Letzteres schliesst auch die Stationierung oder den Aufenthalt fremder Truppen in Friedenszeiten aus. In diesem Sinne muss Neutralität – als Staatsprinzip – immerwährend, nicht nur anlassbezogen (und damit zeitlich begrenzt) sein. Was Neutralität jedoch nicht ausschliesst, sondern sogar fordert, ist die Fähigkeit und Bereitschaft des neutralen Staates, sich im Falle eines Angriffes zu verteidigen. Dies ist im Einklang mit Artikel 51 der UNO-Charta, welcher das Recht auf Selbstverteidigung statuiert.
  Da Friede zwischen den Staaten zu den vornehmsten Zielen der internationalen Ordnung gehört – er ist, kantisch gesprochen, die Bedingung der Möglichkeit für die Verwirklichung der fundamentalen Rechte des Menschen (in politischer, wirtschaftlicher wie sozialer Hinsicht)1 –, ist die völkerrechtliche Neutralität eines Staates quasi ex definitione eine Sache des Gemeinwohls, und zwar innerstaatlich, regional und global. In diesem Sinne befindet sich Neutralität an der Schnittstelle zwischen dem Ideal des Friedens und der Realität der internationalen Politik. Dieser ideal-reale Nexus wird den Staaten oftmals allerdings erst dann bewusst, wenn die zwischenstaatliche Ordnung plötzlich aus den Fugen gerät. Wenn in einer bestimmten Region die Rivalität der dominierenden Akteure (Grossmächte) zu Gewaltanwendung und Destabilisierung führt, ist es im allgemeinen Interesse – also im Sinne des Friedens –, wenn einzelne Staaten sich auf eine Politik der Neutralität besinnen. Dies galt z. B. für die Situation in Europa nach den napoleonischen Kriegen mit Bezug auf die Schweiz wie für die Konstellation nach dem Zweiten Weltkrieg mit Bezug auf Österreich.
  Hier ist ein kurzer historischer Rückblick angebracht, ja, für das Verständnis des Gegenwärtigen unerlässlich. Der Wiener Kongress von 1814–1815 hat den Nexus von «ideal» und «real» zum ersten Mal sozusagen offiziell konstatiert und «Neutralität» im Sinne des Gemeinwohls der Staatengemeinschaft im damaligen Europa als internationalen Status der Schweiz deklariert. In der Erklärung vom 20. März 1815 stellten die in Wien versammelten Mächte («les Puissances») fest, «que l’interêt générale réclame en faveur du Corps Helvétique l’avantage d’une neutralité perpetuelle».2 Die Staaten erklärten des weiteren, dass, sobald die Schweiz dieser Erklärung beigetreten sei (d. h. ihr zugestimmt habe), sie deren immerwährende Neutralität in ihren neuen Grenzen garantieren würden. Im Originaltext ist von «reconnaissance et garantie de la part de toutes les Puissances de la neutralité perpetuelle de la Suisse dans ses nouvelles frontières» die Rede. Es scheint durchaus bemerkenswert, dass man von der Neutralität ausdrücklich als einem Vorteil («avantage») für den helvetischen Staat sprach und betonte, dass das Gemeinwohl einen solchen Status zugunsten der Schweiz erfordere.
  Auf der Zusammenkunft am 27. Mai 1815 in Zürich stimmte die Versammlung der Schweizer Kantone («Diète», Schweizer Tagsatzung) ausdrücklich der Deklaration des Wiener Kongresses zu. Im diesbezüglichen «Act d’accession» heisst es, z. T. in wörtlicher Übernahme der Formulierungen von Wien: «La Diète exprime la gratitude éternelle de la Nation Suisse envers les hautes Puissances qui […] promettent solennement de reconnaître et de garantir la neutralité perpetuelle que l’interêt générale de l’Europe réclame en faveur du Corps Helvétique.»3 Die Schweizer Versammlung spricht in ihrem Beschluss ausdrücklich davon, dass das europäische Gemeinwohl den Status der immerwährenden Neutralität erfordere.
  Strukturell durchaus ähnlich war die Konstellation mehr als ein Jahrhundert später – nach dem Zweiten Weltkrieg – mit Bezug auf Österreich. Es scheint mir ein interessantes Aperçu der Geschichte, dass ein internationaler Status, der 1815 in Wien von den damaligen Grossmächten für die Schweiz vorgeschlagen (de facto: mit einem Garantieversprechen verknüpft, ihr nahegelegt) wurde, im Jahr 1955 als Status eines unabhängigen Österreich explizit «nach Schweizer Muster» – im Rahmen der Verhandlungen um den «Staatsvertrag» mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges – im sogenannten Moskauer Memorandum (15. April 1955) festgelegt bzw. proklamiert wurde.
  Auch hier ist der Nexus ideal (Frieden) versus real (internationale Realpolitik als Machtpolitik) nicht zu übersehen. In der Konstellation des Kalten Krieges – als zwei ideologisch definierte Blöcke in Europa sich argwöhnisch gegenüberstanden – war es nicht nur für Österreich unerlässlich, sich als immerwährend neutral zu erklären, um alle Besatzungsmächte (insbesondere auch die Sowjetunion) davon zu überzeugen, dass keiner aus dem gleichzeitigen Abzug aller einen strategischen (machtpolitischen) Vorteil ziehen könne; es war auch im allgemeinen Interesse der Wahrung des Friedens (nicht nur in Europa, sondern dieses Mal – im 20. Jahrhundert – in der Welt insgesamt), dass ein Land, das geographisch zwischen den Blöcken liegt, weder Aufmarschgebiet noch Bündnispartner konkurrierender Mächte sein solle. Im Moskauer Memorandum heisst es wörtlich, dass die österreichische Bundesregierung «eine Deklaration in einer Form abgeben [werde], die Österreich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird.»
  Der Verweis auf das bewährte Schweizer Modell erfüllte in der damaligen Konstellation einen wichtigen vertrauensbildenden Zweck gegenüber den Weltmächten. Die Moskauer Erklärung erwies sich tatsächlich als Schlüssel für die Zustimmung aller alliierten Mächte zum «Staatsvertrag», der genau einen Monat später im Wiener Belvedere feierlich unterzeichnet wurde. Nachdem in der Folge alle Besatzungstruppen das Land verlassen hatten, verankerte der österreichische Nationalrat – genau am Tag nach dem Abzug des letzten Soldaten – die Neutralität in der Verfassung («Bundesverfassungsgesetz vom 26.10.1955 über die Neutralität Österreichs»). Dieser Tag ist seitdem der österreichische Nationalfeiertag.
  Die Konditionalität – dass der verfassungsrechtlich neutrale Status erst nach Unterzeichnung des Staatsvertrages und dem Abzug aller ausländischen Truppen beschlossen wurde – ist im Selbstverständnis Österreichs als eines souveränen Staates besonders wichtig. Staatsrechtler charakterisieren die im Moskauer Memorandum eingegangene Verpflichtung gerne im Sinne einer sogenannten Verwendungszusage, die Österreich aus freien Stücken gegeben habe. Tatsächlich war jedoch der Kalkulus der Realpolitik – ähnlich wie bei der Schweiz 1815 – ausschlaggebend. Allen im Lande war klar, dass es ohne eine solche «Verwendungszusage» (oder, im Klartext: Verpflichtungserklärung) keinen Staatsvertrag mit nachfolgendem Truppenabzug geben würde – so wie 1815 die damaligen Grossmächte ihre Garantie der Unabhängigkeit der Schweiz in den neuen Grenzen – wenngleich verbrämt in elegantem Diplomaten-Französisch – von deren Annahme der Wiener Deklaration (welche die Neutralität als Vorteil für die Schweiz proklamierte) abhängig machten.

II. Die verborgene und verdrängte Geschichte der österreichischen Neutralität

In der Positionierung der Neutralität «nach Schweizer Muster» als des verfassungsrechtlichen Status Österreichs in der Ära der Dekolonisierung nach dem Zweiten Weltkrieg wird ein weltpolitisch und historisch bedeutsamer Aspekt zumeist übersehen, ja, man könnte sagen, weitgehend verdrängt. Ich meine die Rolle, die wichtige Gründerväter der Blockfreien-Bewegung in sozusagen begleitender Unterstützung Österreichs auf dem Weg zur vollen Unabhängigkeit als immerwährend neutralen Staates gespielt haben. Es herrschte damals eine Art brüderlicher Verbundenheit der um ihre Unabhängigkeit ringenden Staaten. Dies war auch die Ära, in der die eben erst unabhängig gewordenen Länder Afrikas und Asiens ihre neuerrungene Stellung im Sinne von «Blockfreiheit» – als Äquidistanz oder Neutralität im Kalten Krieg zwischen den beiden grossen Machtblöcken – zu definieren begannen und in der sie die Organisationsstrukturen zur Artikulation dieser Politik schufen. Die entscheidenden Ereignisse waren die Konferenz der asiatischen und afrikanischen Staaten in Bandung 1955 («Bandung-Konferenz») und die Belgrader Konferenz 1961 mit der Gründung der Bewegung der Blockfreien Staaten. (Mit dem Generalsekretär der Konferenz, dem damaligen Kabinettschef von Präsident Tito, habe ich zwei Jahrzehnte später eine Konferenz über die Prinzipien der Blockfreiheit vorbereitet.)4 Der für Österreichs Anliegen der Wiedererringung und Sicherung seiner Unabhängigkeit als dauernd neutralen Staates wohl wichtigste Politiker aus dieser Gruppe war der indische Premierminister Jawaharlal Nehru. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang jedoch auch auf den indonesischen Präsidenten Sukarno, den Veranstalter der Bandung-Konferenz.
  In der Tat gab es einen strukturellen Zusammenhang zwischen den Anliegen, die durch die Neutralität bzw. die Blockfreiheit definiert wurden. Gemeinsame Kriterien waren zweifelsohne die friedliche Koexistenz auf der Grundlage der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und im besonderen die Nichtbeteiligung an den organisatorischen Strukturen der beiden damaligen Machtblöcke. Hier ist wichtig festzuhalten, dass Neutralität im militärischen Sinn – wie sie von Österreich und der Schweiz gehandhabt wird – auch bedeutet, dass ein Staat sich nicht in die Angelegenheiten anderer Staaten einmischt und mithin deren spezifisches politisch-ideologisches System toleriert, was jedoch in keiner Weise bedeutet, dass er dieses auch für sich selbst akzeptiert. In diesem Sinne zielte die seinerzeitige polemische Neutralismus-Kritik an der Blockfreien-Bewegung ins Leere. Im übrigen zeigt die Geschichte insbesondere der westlichen Interventionspolitik v. a. nach dem Kalten Krieg, dass ideologische Einmischung immer die Gefahr kriegerischer Auseinandersetzung mit sich bringt.
  Am prägnantesten hat Präsident Sukarno – in den fünfziger und sechziger Jahren regelmässiger Gast in Wien – den Sinn der friedlichen Koexistenz – als internationales Ordnungsprinzip, das ein Staat durch eine Politik der Neutralität bzw. Blockfreiheit fördern kann – in seiner Eröffnungsrede auf der Bandung-Konferenz am 18. April 1955 zum Ausdruck gebracht. Diese philosophisch inspirierte und literarisch fundierte Grundsatzerklärung lässt viele Äusserungen der heutigen Staatenlenker verblassen. Sie war implizit auch eine Formulierung dessen, was wir in der International Progress Organization später (1972) als «Dialog der Zivilisationen» propagiert haben und was wiederum mehr als ein Vierteljahrhundert danach (2000) vom iranischen Präsidenten Khatami als Grundlage einer friedlichen Weltordnung bei der UNO-Vollversammlung in New York lanciert worden war. Sukarno bezog sich in seiner Rede ausdrücklich auf die Vielfalt der Religionen, Ideologien und wirtschaftlichen wie politischen und Verfassungssysteme in der weltweiten Staatengemeinschaft. Er formulierte schon damals – ein halbes Jahrhundert, bevor der Slogan en vogue war – den Grundsatz «unity in diversity» (Einheit in der Vielfalt) – bei gleichzeitiger Betonung der Interdependenz (d. h. des Aufeinanderangewiesenseins) aller Staaten und Völker. Auf dieser Basis formulierte er die Doktrin der friedlichen Koexistenz, die das für jeden Dialog wesentliche Prinzip der Gegenseitigkeit verkörpert. Wörtlich appellierte Sukarno an die in Bandung versammelten Staatenvertreter und an die Weltöffentlichkeit, sich die Maxime des «live and let live» (leben und leben lassen) zu Herzen zu nehmen, was selbstredend auch Verzicht auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten bedeutet. Die Doktrin des gleichberechtigten Zusammenlebens aller wurde später von der Gründungsversammlung der blockfreien Staaten im September 1961 in Belgrad übernommen. Die dort versammelten Staats- und Regierungschefs sprachen vom «Übergang zu einer neuen Weltordnung, die Zusammenarbeit zwischen den Staaten auf der Basis von Freiheit, Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit ermöglichen solle». Sukarno charakterisierte die in Bandung versammelten Staaten im Sinne eines «body of enlightened, tolerant opinion, which seeks to impress on the world that all men and all countries have their place under the sun».5
  Es gibt hier übrigens eine interessante zeitliche Koinzidenz. Sukarno hielt die Rede in Bandung, mit dem Plädoyer für eine aufgeklärte und tolerante Haltung gegenüber allen Völkern und Staaten, genau drei Tage nachdem – am 15. April 1955 – das Moskauer Memorandum mit dem Bekenntnis Österreichs zur immerwährenden Neutralität unterzeichnet worden war. Der indonesische Staatschef stattete Österreich im darauffolgenden Jahr (September 1956) seinen ersten Staatsbesuch ab, auf den viele weitere Besuche – darunter ein zweiter, einwöchiger Staatsbesuch 1963 –- folgten.
  Die Nähe der österreichischen Bemühungen um die Neutralität zum Anliegen der in Bandung versammelten politischen Führer Asiens und Afrikas, die später die Blockfreien-Bewegung gründen sollten, wurde noch deutlicher in der Unterstützung, die der indische Ministerpräsident Nehru Österreich – in der schwierigsten Zeit vor dem Abschluss des Staatsvertrages – in den delikaten Verhandlungen mit der Sowjetunion gewährte.6 Hier kommt wieder die Schweiz ins Spiel, diesmal als neutraler Ort des Geschehens. Am 20. Juni 1953 empfing Nehru den österreichischen Aussenminister Karl Gruber auf dem Bürgenstock hoch über dem Vierwaldstätter See. Er hatte Gruber kurz zuvor am Rande der Krönung von Königin Elisabeth II. in London getroffen und ihn eingeladen, ihn in der Schweiz zu besuchen. Im Rahmen des Treffens, das unter dem Schlagwort der «Bürgenstock-Initiative» in die Geschichte einging, bat Gruber Nehru, in Moskau zu vermitteln. Trotz diplomatischer Dementis unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Treffens hielt Nehru sein Versprechen. Der indische Botschafter in Moskau wurde beauftragt, eine freiwillige Neutralitätsverpflichtung Österreichs als vertrauensbildenden Schritt ins Spiel zu bringen – und dies als indische Idee zu präsentieren (um Österreich allenfalls einen gesichtswahrenden Rückzug zu ermöglichen). Auch wenn der sowjetische Aussenminister Molotow zunächst skeptisch reagierte, war dieser Vorschlag schliesslich – zwei Jahre später – Inhalt des Moskauer Memorandums, das den Weg zum Staatsvertrag ebnete. Im Hinblick auf diese historischen Fakten ist folgender Ausspruch Bruno Kreiskys, des späteren Aussenministers und Bundeskanzlers Österreichs, zu verstehen: «Der Name Nehru wird für immer mit der Geschichte unserer Neutralität verbunden sein.»
  Die «neutral-blockfreie Gesinnungsgemeinschaft», salopp formuliert, zeigte sich auch darin, dass Nehru der erste Politiker war, der dem wiedererstandenen Österreich – kaum einen Monat nach Unterzeichnung des Staatsvertrages – einen Staatsbesuch abstattete. Es wurde damals kolportiert, dass Nehru Österreich auch deshalb besonders verbunden war, weil das Habsburgerreich – anders als etwa das British Empire – niemals koloniale Besitzungen unterhalten hatte.
  Historisch ist es auch von Interesse, dass die österreichische Neutralität sechs Jahre vor der Gründung der Blockfreien-Bewegung (im September 1961 in Belgrad) – jedoch praktisch zeitgleich mit der Bandung-Konferenz – besiegelt wurde. Dies waren die Jahre, in denen Österreich die Neutralität wirklich ernstgenommen und seine Rolle als neues Mitglied der Vereinten Nationen auf der Basis eines strikten Sich-Heraushaltens aus weltpolitischen Streitigkeiten wahrgenommen hat. Dies zeigte sich auch in den diesbezüglichen Dienstanweisungen des Aussenministers Leopold Figl an die österreichische Delegation in New York. Für die 12. Sitzung der UNO-Generalversammlung (1957–1958) gab er den diplomatischen Vertretern unter anderem den Auftrag, bei allen Beschlüssen über «Massnahmen» sich der Stimme zu enthalten, aber gleichzeitig alle Initiativen zur Dekolonisierung (Figls Ausdruck damals war: «Antikolonialismus») zu unterstützen und stets das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker zu bekräftigen.

III. Entwicklung der Neutralitäts-doktrin und realpolitische Praxis

Es war dies auch die Zeit konstruktiver Zusammenarbeit mit den Ländern, die man seinerzeit der «Dritten Welt» zuordnete und die sich – ebenso wie Österreich – aus den Streithändeln der Ersten und der Zweiten Welt heraushalten wollten. Ein Hauptanliegen der österreichischen Politik war, die Neutralität als integrales Element einer nachhaltigen Friedenspolitik zu sichern. In einer Erklärung vor dem Parlament in Wien am 25. März 1971 fasste Aussenminister Rudolf Kirchschläger das Wesentliche an der Politik der «immerwährenden Neutralität» in folgender Weise zusammen: Er betonte die Notwendigkeit einer «Unabhängigkeit nach allen Seiten» und fügte hinzu, dass dies mit der «Schaffung konstruktiver und freundschaftlicher Beziehungen mit möglichst vielen Staaten» einhergehen müsse. Seine durchaus realistische Einschätzung war: «Ein kleines Land an der Grenze der ideologischen und machtpolitischen Einflusssphären kann sich am besten in einer Atmosphäre der Entspannung und Kooperation entfalten.» In diesem Sinne propagierte er eine Politik der sogenannten «aktiven Neutralität».
  Wie so oft in der Geschichte, gab es auch in der Neutralitätspolitik eine Kehrtwendung – im Falle Österreichs fast eine Wende um 180 Grad. Unter dem Schock des Zerfalls der alten bipolaren Ordnung zu Beginn der neunziger Jahre orientierte man sich – übereifrig und plötzlich – an der sich neu abzeichnenden unipolaren Konstellation, die man voreilig für etwas «Immerwährendes» hielt. Für die Anpassung an diese neue Ordnung gab man – zumindest in Österreich – die immerwährende Neutralität de facto – und wohl auch de jure – auf. Man schloss sich der Europäischen Union an und «adaptierte» die österreichische Verfassung dergestalt, dass auch die Teilnahme an bewaffneten Einsätzen im Rahmen der Europäischen Union möglich wurde. (Es bedarf keiner besonderen Begriffsanalyse, um zu sehen, dass Derartiges mit dem Konzept der militärischen Neutralität nicht vereinbar ist.) So wurde man quasi «Teilhaber» an allen weltpolitischen Konflikten, in denen die EU – mit den globalen Interessen ihrer grössten Mitgliedsländer – eine Rolle spielt – bis an den Hindukusch (um auf ein geflügeltes Wort in der neueren deutschen Politik anzuspielen) und zur Sahel-Region Afrikas.
  Trotz dieser Aushöhlung des Neutralitätsprinzips – eigentlich: seiner Negation im Zuge der Integration in die Machtpolitik Europas und des atlantischen Raumes – gewinnt immerwährende Neutralität weltpolitisch am Beginn des 21. Jahrhunderts eine neue Relevanz – nicht nur für Österreich, sondern für Länder an weltpolitischen Bruchlinien in allen Regionen der Welt. Wir sind heute Zeugen der Herausbildung einer neuen multi-polaren Konstellation, die die Hegemonie der USA abzulösen beginnt. In diesem weltpolitischen Szenario zeichnen sich – anders als 1945 – Konfrontationslinien zwischen einer Vielzahl von Akteuren in einer Vielzahl von Regionen ab, z. B. zwischen Russland und dem Verbund EU/USA bzw. NATO, China und USA, oder China und Indien. In dieser Konstellation ist es gerade für kleine und mittlere Staaten ein Gebot der Klugheit, sich aus den Konflikten und der antagonistischen Interessenpolitik der Grossmächte herauszuhalten. Dies ist (1) im wohlverstandenen Eigeninteresse (damit ein Land nicht zur Zielscheibe – und sodann im Stich gelassen wird, wie das traurige Schicksal vieler Verbündeter der USA beweist); es ist auch (2) im übergeordneten Interesse einer Stabilisierung von Spannungszonen, wo die Konsolidierungs- und Friedenschancen um so grösser sind, je grösser der «bündnisfreie Raum» (geographisch und rechtlich) ist. Darin – unter anderem – könnte auch die wiedererstarkte Relevanz der Blockfreien-Bewegung gesehen werden.
  Es ist klar, dass ein solches Konzept in diametralem Gegensatz zur neuen NATO-Philosophie der sogenannten «non-Article 5 crisis response operations» steht, mit der faktisch die ganze Welt zum Einsatzgebiet wird. Was die Welt unter den gegenwärtigen Szenarien nach Art des ehemaligen Kalten Krieges – in Europa, aber auch in Ost- und Südost-Asien – am dringendsten braucht, sind jedoch nicht ständig expandierende militärische Bündnisse à la NATO, sondern «Zonen des Friedens», die von Staaten gebildet werden, die Neutralität nicht in ideologischer, sondern strikt völkerrechtlicher, also militärischer, Hinsicht praktizieren – ganz im Sinn der Idee der friedlichen Koexistenz, wie sie Sukarno in Bandung vor mehr als sechs Jahrzehnten prägnant formuliert hat. Dies würde allerdings erfordern, dass man sich neu auf das globale «Aufeinanderangewiesensein» besinnt – in den Worten Sukarnos: «to develop a true consciousness of the interdependence of men and nations for the well-being and survival on earth.»
  Die weiterhin dominierende Machtpolitik – siehe auch die statutarische Realität des UNO-Sicherheitsrates7 – wird die Verwirklichung dieser Vision zumindest vorläufig verhindern. Das von Brzezinski, dem Nationalen Sicherheitsberater der USA unter Präsident Carter, angedachte «realignment» (neue Arrangement) zwischen den nuklearen Grossmächten – USA, China, Russland – wird wohl ein Wunschtraum bleiben.
  Zurzeit läuft alles eher auf eine Intensivierung eines weltweiten Kräftemessens hinaus, bei dem es keine Regeln (im Sinne der viel beschworenen «international rule of law») gibt. Das «Thukydides-Dilemma» mit Bezug auf die USA und China ist also durchaus real. Um so wichtiger wird es sein, «neutrale Räume» zu sichern und auszubauen (im geostrategischen, aber auch im wörtlichen, ortsbezogenen Sinn), damit die «Mächte» – «les Puissances», wie sie vom Wiener Kongress apostrophiert wurden – Anreiz haben und Raum finden für ein Ausverhandeln der Gegensätze.
  Es ist fast ein Gemeinplatz, mit dem ich meine Ausführungen beschliessen möchte: Je weniger Staaten sich den Bündnissen dieser Mächte anschliessen, um so besser für den Frieden. Je mehr Staaten sich zu einer echten Neutralität im Sinne von Paktungebundenheit (Blockfreiheit) verpflichten, um so prekärer wird eine Grossmachtpolitik sein, die als ultima ratio mit einem militärischen Schlagabtausch kalkuliert. •



1 Zur Präzisierung ist es wichtig, festzuhalten, dass eine notwendige (conditio sine qua non) noch keine zureichende Bedingung ist.
2 «Déclaration des Puissances sur les affaires de la Confédération Helvétique, du 20 Mars 1815», zitiert nach den offiziellen Akten des Wiener Kongresses: Actes du Congrès de Vienne. Brüssel: Weissenbruch, 1819
3 «Acte d’accession (en date de Zuric le 27 Mai 1815) de la Confédération Suisse à la Déclaration des Puissances réunies au Congrès de Vienne, en date du 20 Mars 1815», op. cit.
4 Köchler, Hans (Hrsg.). The Principles of Non-alignment: The Non-aligned Countries in the Eighties – Results and Perspectives. London/Wien: Third World Centre, 1982
5 Originaltext der Rede: «Address given by Sukarno (Bandung, 18 April 1955)». In: Asia-Africa speak from Bandung. Jakarta: Indonesia – Ministry of Foreign Affairs, 1955, S. 19–29
6 Zu den Details siehe auch Köchler, Hans. Austria, Neutrality and Non-alignment. Studies in International Relations, Bd. 36. Wien: International Progress Organization, 2021, Kapitel I
7 Vgl. Köchler, Hans. Das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Innsbruck: Arbeitsgemeinschaft für Wissenschaft und Politik, 1991

* Der Text folgt einem Vortrag, den Professor Hans Köchler im Rahmen einer Veranstaltung am 30. Juli 2021 in Savognin/GR vor Lesern von Zeit-Fragen gehalten hat.

Thukydides-Dilemma

«Wer sich an seinen lange zurückliegenden Geschichtsunterricht erinnert, weiss vielleicht noch, dass im alten Griechenland Thukydides, ein Stratege und Autor, lebte. Die damalige ‹Grossmacht› Athen beobachtete mit steigendem Unmut das aufstrebende Sparta. Die Konkurrenz der beiden entlud sich schliesslich im 5. Jahrhundert vor unserer Zeit im langen Peloponnesischen Krieg, der zu Niederlage und Bedeutungsverlust Athens führte (Thukydides berichtete unter dem Titel ‹Der Peloponnesische Krieg› ausführlich darüber).
  Graham T. Allison, Douglas Dillon Professor of Governement an der Harvard Kennedy School, hat mit seinem Buch ‹Destined for War: Can America and China Escape Thucydides Trap?› (2017) den Begriff ‹Thukydides-Falle› geprägt und meint damit Entwicklungen, wie sie damals Athen und Sparta betrafen und heute zum Beispiel die USA und China. Das heisst eine dominierende Grossmacht fühlt sich durch einen Aufsteiger konkurrenziert, verdrängt, dann ernsthaft bedroht, was möglicherweise zu einem Krieg führt.»

Frick, Gotthard. Thukydides-Falle –ein neuer strategischer Begriff ist geboren.
In: Zeit-Fragen Nr. 30 vom 29.12.2020

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