Trinkwasser in der Schweiz – vom Dorfbrunnen und in Notlagen

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Wer als Wanderer oder Velofahrer in der Schweiz unterwegs ist, findet in jedem Dorf einen oder mehrere Brunnen, wo er seinen Durst stillen kann. Oder besser gesagt: Bis vor wenigen Jahren konnte man sich auf die Dorfbrunnen verlassen. In neuerer Zeit ist an immer mehr Brunnen ein Schild angebracht mit der Aufschrift «Kein Trinkwasser». Weil das Wasser nicht einwandfrei ist? Oder weil die vom Bund vorgeschriebenen Kontrollen der Wasserqualität für die Gemeindebehörden und die Bauernhöfe zu aufwendig wären? Diese Fragen verlangen eine Antwort, besonders dringend in einer Notsituation. Angeregt durch die Lektüre von Gotthard Fricks «Totale Digitalisierung – Zusammenbruch nur eine Frage der Zeit» (siehe diese Ausgabe) stellt sich eine weitere Frage: Braucht es Strom, damit Wasser aus den Brunnen fliesst und unser Trinkwasser gesichert ist?

Wasserschloss Schweiz – ein Privileg, das es zu schätzen und zu pflegen gilt

Wasser jederzeit «vom Hahne» trinken zu können, ist ein grosses Privileg. Dies wird uns erst bewusst, wenn wir in den Ferien am Meer das Trinkwasser in Flaschen kaufen müssen, und noch dringender, wenn wir in Dokumentationen Frauen und Kinder in fernen Ländern sehen, die ihr Wasser – dessen Sauberkeit oft nicht gesichert ist – kilometerweit tragen müssen. Auf diese Realität in weiten Teilen der Welt wird auf der Homepage der Technischen Betriebe meines Wohnorts Wil (TBW) hingewiesen: «Ausreichend mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt zu sein, gilt weltweit als ein Privileg. Denn nur knapp die Hälfte der Weltbevölkerung verfügt über befriedigende sanitäre Einrichtungen. Zudem wächst die weltweite Nachfrage nach Wasser doppelt so schnell wie die Bevölkerung.» (https://www.tb-wil.ch/wasser)
  Die Schweiz ist ein «Wasserschloss». Das heisst, die zahlreichen Flüsse, Seen und Gletscher, der Regen und die Schneeschmelze im Frühling liefern mehr als genug und in der Regel auch einwandfreies Wasser für die Bedürfnisse der Bevölkerung – sogar wenn der Sommer immer einmal wieder zu trocken ist. So schreiben die TBW: «Auf Grund der Bodenbeschaffenheit erfüllt das Wiler Wasser ohne menschlichen Eingriff die hohen Qualitätsanforderungen des Lebensmittelgesetzes. Das gesamte von den TBW geförderte Wasser gelangt ungefiltert, unaufbereitet und ungeimpft von den Pumpwerken und Quellfassungen über die Reservoirs zu unseren Kundinnen und Kunden.»

Strenge rechtliche Anforderungen an Schweizer Brunnen-Betreiber

Also alles paletti! Wenn unser Grund- und Quellwasser sauber genug ist für den Wasserhahn in der Küche, dann sollte es eigentlich auch ab dem Dorfbrunnen trinkbar sein. So war es jedenfalls vor fünfzig Jahren, als wir Kinder am Brunnen unseren Durst gestillt haben, und so war es bis vor wenigen Jahren im ganzen Land. In diesem Sinne hält der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) 2018 fest: «In der Schweiz wird angenommen, dass das fliessende Wasser an öffentlich zugänglichen Brunnen trinkbar ist, wenn nicht explizit ein Trinkverbot oder Warnhinweis vorhanden ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Brunnen in privatem oder öffentlichem Besitz ist.»1 Solche Warnhinweise gab es früher nur ganz selten. Aber heute stehen sie plötzlich auf immer mehr Brunnen. Warum?
  Die Sache hat nämlich einen Haken. «Laufbrunnen, also Brunnen, bei denen das Wasser permanent fliesst», so das Merkblatt des SVGW, «gelten im Schweizer Recht als ‹Werke›. Damit kommt bei ihnen die Kausalhaftung2 zum Tragen: Wenn wegen einer verminderten Wasserqualität oder anderer Mängel eines öffentlich zugänglichen Laufbrunnens Personen zu Schaden kommen, muss der Eigentümer des Brunnens für den verursachten Schaden aufkommen.»
  Die neuen rechtlichen Anforderungen an Schweizer Brunnenbetreiber sind jedoch kein Pappenstiel. Die Grundlage finden wir in Artikel 3 der Trinkwasser-Verordnung des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI)3, die erst seit wenigen Jahren gilt:

Art. 3 Anforderungen an Trinkwasser

1 Trinkwasser muss hinsichtlich Geruch, Geschmack und Aussehen unauffällig sein und darf hinsichtlich Art und Konzentration der darin enthaltenen Mikroorganismen, Parasiten sowie Kontaminanten keine Gesundheitsgefährdung darstellen.

2 Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1–3 erfüllen.

3 Die Betreiberin oder der Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage führt zudem […] periodisch eine Analyse der Gefahren für Wasserressourcen durch.

Der erste Absatz des Artikels leuchtet ein. Aber die drei in Absatz 2 genannten Anhänge haben es in sich: Anhang 1 Mikrobiologische Anforderungen, Anhang 2 Chemische Anforderungen (Höchstwerte von rund 50! verschiedenen chemischen Stoffen sind einzuhalten), Anhang 3 Weitere Anforderungen an Trinkwasser. Auch ohne entsprechende Fachkenntnisse zu besitzen, kann man als Leser erahnen, dass für die Erfüllung der Anforderungen ein Fulltime-Brunnenkontrolleur vonnöten wäre.
  In der Kleinstadt Wil wird das Leitungswasser jeden Monat kontrolliert: «Um sicherzustellen, dass das Wiler Wasser sauber ist, werden monatlich Wasserproben genommen und bakteriologisch und chemisch analysiert. Das Kantonale Laboratorium überwacht als Vollzugsbehörde die Einhaltung der Qualitätsanforderungen.» (https://www.tb-wil.ch/wasser) Auf Anfrage bei den Technischen Betrieben Wil erfuhr ich, dass dabei das Wasser der Wiler Brunnen mitkontrolliert wird, weil sie meist direkt am Trinkwassernetz angeschlossen sind. Dies gilt allerdings für viele Brunnen auf dem Land nicht.

Das Brunnentrinkwasser ist nicht schlechter als früher …

Die Brunnen auf den Dorfplätzen und auch viele andere, die am Strassenrand stehen und zu Bauernhöfen oder anderen Privathäusern gehören, beziehen ihr Wasser grösstenteils direkt aus einer Quelle. So zum Beispiel der Brunnen in einem Weiler der Gemeinde Wuppenau, wie mein Mann vom Besitzer des dazugehörigen Bauernhofs erfuhr. Der Brunnen hat keine Warntafel, so dass wir beim Velofahren jeweils dort unsere Trinkflasche nachfüllen. Ein paar hundert Meter davon entfernt steht ein Brunnen mit dem Schild «Kein Trinkwasser».
  Ich erkundigte mich bei Hanspeter Gantenbein, dem früheren langjährigen Gemeindepräsidenten von Wuppenau, nach den Gründen der zunehmenden Warnschilder. Er antwortete: «Das Brunnentrinkwasser ist nicht schlechter geworden gegenüber früher, aber wir verlangen immer grössere Absicherungen, da ja eventuell doch irgendwann bei gewissen Umständen eine Verschmutzung auftreten könnte. Unser Qualitätssystem verlangt heute eine regelmässige, labortechnische Wasserprüfung, dann kann niemand haftbar gemacht werden.»

«… aber der gesunde Menschenverstand kommt immer mehr abhanden»

Alt Gemeindepräsident Gantenbein: «Das Wasser der Brunnen, die Sie genannt haben (und ich könnte mindestens nochmals zwanzig Brunnen in unserer Gemeinde aufzählen), stammt aus hiesigen Quellen, für welche keine offiziellen, aufwendigen Qualitätsprüfungen vorliegen, somit dürfen sie nicht als Trinkwasser bezeichnet werden. Der Brunnenbetreiber hat die Alternative, seinen Brunnen einfach abzustellen, ihn für Fremde nicht zugänglich zu machen, das Brunnenwasser regelmässig prüfen zu lassen oder es den Wasserleitungen der Gemeinde anzuschliessen. Die letzten zwei Varianten sind viel zu teuer, deshalb bringen viele zur Vermeidung der juristischen Haftung die Bezeichnung ‹kein Trinkwasser› an.»
  Seine persönliche Meinung, so Hanspeter Gantenbein: «Der gesunde Menschenverstand kommt immer mehr abhanden – und bei einem Vorfall jeglicher Art geht es nur noch darum, wem man die Schuld zuweisen kann!» Zu einem ähnlichen Schluss kam der Autor eines Zeitungskommentars beim Wandern durch die Schweiz im Spätherbst 2020: «Ich kam zwar immer wieder an Brunnen vorbei, aber meist hing da ein Schild: Kein Trinkwasser. Ich war einigermassen irritiert. Der plätschernde Brunnen stand mitten in der Natur – und das Wasser sollte nicht trinkbar sein?» Schliesslich stiess der Wanderer auf einen Brunnen mit der Aufschrift: «Quellwasser, aber aus gesetzlichen Vorschriften kein Trinkwasser. Genuss auf eigene Gefahr.» Er war begeistert über diese Information und kostete von dem Wasser, das vorzüglich schmeckte. Ihm wurde klar, dass das Schild «Kein Trinkwasser» vor allem aus juristischen Gründen angebracht wird: «Mit der Wasserqualität hat die Warnung nicht viel zu tun.»

Trinkwasserversorgung in Mangellagen – das Wasser könnte rasch knapp werden!

Diese Einschätzungen von zwei praktisch denkenden Menschen sind wichtig für den Fall, dass die Wasserleitungen einmal nicht funktionieren, was wir auch in der Schweiz nicht ausschliessen können.
  Kürzlich lag in allen Briefkästen des Kantons St. Gallen eine Broschüre des kantonalen «Amts für Militär und Zivilschutz», in der die Vorsorge des Kantons für den Fall einer Evakuierung oder eines längeren Stromausfalls vorgestellt wird, mit Checklisten der notwendigen Vorkehrungen für die Bevölkerung. Ergänzt wird die Broschüre mit einem Merkblatt «Notgepäck für die Evakuierung» und einem Merkblatt «Notvorrat Zuhause (für mind. 5 Tage)». Dazu gehört als etwas vom Wichtigsten ein Mineralwasservorrat von mindestens 10 Liter pro Person. Gut, dass wir wieder einmal daran erinnert werden, die Vorsorge für unsere Familien – wenn nötig – aufzufrischen.
  Denn das Trinkwasser aus unseren Hähnen würde bei einem längeren Stromausfall rasch nicht mehr fliessen. Auf meine Frage: «Wie ist die Wasserversorgung in Notlagen gesichert, wenn der Strom für längere Zeit ausfallen würde?» erhielt ich von Andreas Gnos, Leiter Netz und Technik der Technischen Betriebe Wil (TBW), eine unerwartet schockierende Antwort: «Wenn der Strom ausfällt, dann wird das Wasser-Versorgungsnetz nicht mehr gespiesen. Es steht nur noch das Wasser aus den Reservoirs zur Verfügung, in Wil etwa ein Tagesverbrauch. Ab dann müssen Zisternenwaggons zur Verfügung gestellt werden, damit die Bevölkerung an bestimmten Orten Wasser abholen kann.»
  Wasser nur für einen Tag! Wir müssten lernen, uns ungewohnt einzuschränken. Gemäss der bundesrätlichen «Verordnung zur Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM)» vom 19. August 2020 sind die Kantone verantwortlich für die «Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen» (Art. 3 Abs. 1). Die vorgeschriebene Mindestmenge beträgt für private Haushalte nur gerade «mindestens vier Liter pro Person und Tag» (Art. 2). Zum Vergleich: Im Jahr 2019 verbrauchte jeder Schweizer im Durchschnitt etwa 294 Liter Trinkwasser pro Tag!5 Zur Verpflichtung der Einwohner, selbst einen Wasservorrat zu halten, steht in der neuen Verordnung nichts, aber Andreas Gnos sagt dazu: «Es gilt in diesem Bereich die Eigenverantwortung.»
  Zurück zu den Brunnen: Wenn die Wasserleitungen nicht funktionieren, bleiben der Bevölkerung – neben der Selbstversorgung und den kantonalen Rationen – glücklicherweise die Laufbrunnen, die aus Quellen gespiesen werden, also keinen Strom (und kein Internet) brauchen. Wir können davon ausgehen, dass sie uns gutes Trinkwasser spenden.  •



1 Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW). Merkblatt für Laufbrunnen W10031 vom März 2018
2 Kausalhaftung: Gemäss Art. 58 des Obligationenrechts haftet der Werkeigentümer, also zum Beispiel der Eigentümer eines Hauses oder eines Brunnens, für den Schaden auch dann, wenn ihn persönlich kein Verschulden trifft.
3 817.022.11 Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. August 2021)

4 Niederer, Alan. «‹Kein Trinkwasser› steht am Brunnen – soll ich das Wasser trotzdem kosten?» In: Neue Zürcher Zeitung vom 16.11.2020
5 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/950548/umfrage/durchschnittlicher-trinkwasserverbrauch-in-der-schweiz-je-einwohner-und-tag/


Dorfbrunnen in Bazenheid (SG). Mehrheitlich steht heute an den Brunnen: «Kein Trinkwasser».
(Bilder ef/km)

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