Mikrosteuer – eine Initiative gegen Systemrisiken des Finanzkasinos

von Prof. Dr. Marc Chesney

Man sollte mit der Heuchelei aufhören, was die Steuerflucht betrifft: Diese könnte verhindert werden, wenn die Mitgliedsländer der OECD es wirklich wollten. Zum Beispiel haben die USA dem Bundesstaat Delaware erlaubt, ein Steuerparadies zu werden. Eine Briefkastenfirma zu gründen, ist dort ein Kinderspiel. Um dieses Problem zu lösen, genügte es, wenn die OECD-Länder jegliche Transaktionen mit Steuerparadiesen verbieten würden. Mit der Heuchelei in diesem Bereich aufzuhören, bedeutet auch, zu gewährleisten, dass es sich bei den europäischen Politikern und insbesondere dem Präsidenten der Europäischen Kommission, die eigentlich die Steuerflucht bekämpfen sollten, nicht ausgerechnet um diejenigen handelt, die diese gefördert und organisiert haben zu Lasten zahlreicher europäischer Länder und zu Gunsten ihres eigenen Landes. Die «LuxLeaks»-Enthüllungen von November und Dezember 2014 brachten die geheimen Steuerabsprachen ans Tageslicht, die seit 2002 zwischen mehr als 300 multinationalen Unternehmen und den Steuerbehörden Luxemburgs geschlossen wurden. Dank dieser Absprachen konnten Gesellschaften – darunter Pepsi, IKEA, FedEx, Walt Disney, Skype, Bombardier oder Koch Industries sowie andere Unternehmen, darunter ein Dutzend griechische Gesellschaften – die Steuern, die sie in ihrem Heimatland hätten zahlen müssen, weitgehend vermeiden. Diese illegalen Machenschaften erfolgten über die Gründung von sogenannten «Briefkastenfirmen», das heisst ohne wirkliche Geschäftstätigkeit in Luxemburg, und durch die Verwendung von besonders komplexen und undurchsichtigen Buchhaltungs- und Steuerkonstrukten, die von den vier grössten Beratungsunternehmen in diesem Bereich, PricewaterhouseCoopers, Ernst & Young, Deloitte und KPMG, ausgearbeitet wurden. Die gleichen Unternehmen beraten im übrigen weltweit zahlreiche Regierungen hinsichtlich ihrer Steuerregeln und des Inhalts ihrer Wirtschaftspolitik!1 Wer wird hier zum Narren gehalten?
  Solche Steuerkonstrukte kamen mit dem Einverständnis der höchsten Behörden Luxemburgs zustande. Wie war es möglich, dass Jean-Claude Juncker, Finanzminister und dann Premierminister von Luxemburg und grosser Verfechter des «luxemburgischen Modells», im Jahr 2014 zum Präsidenten der Europäischen Kommission gewählt wurde? Dieselbe Kommission liest Griechenland die Leviten und erteilt dem Land den Befehl, sein Defizit zu verringern, währenddessen ihr Präsident ein Land regiert hat, das in Griechenland ansässigen Unternehmen dabei geholfen hat, Steuern zu Lasten der hellenischen Republik zu hinterziehen.2 Das Ganze gleicht einem Possenspiel! Und dies um so mehr, als Juncker sich geweigert hat, ein öffentliches Register für Schein- oder Briefkastenfirmen einzuführen, welche Steuerflucht und Geldwäsche ermöglichen.3
  Die Steuerausfälle, die mit diesen Betrügereien einhergehen, sind enorm, und Strafgebühren werden selten verhängt. Im Jahr 2005 wurde KPMG jedoch wegen zweifelhafter Steuerkonstrukte, die für die amerikanische Staatskasse einen Steuerausfall von 2,5 Milliarden Dollar zur Folge hatten, von der amerikanischen Justiz zu einer Geldstrafe von 456 Millionen Dollar verurteilt. Auch Ernst & Young musste im Jahr 2013 einen Betrag von 123 Millionen Dollar zahlen. Dank der von diesem Beratungsunternehmen durchgeführten Steueroptimierung konnten viele ihrer Kunden unberechtigterweise ihre Steuern reduzieren, und zwar um einen Betrag von insgesamt über zwei Milliarden Dollar.
  In Frankreich hat gemäss einer Untersuchung des Fernsehsenders France 2 vom 9. Dezember 2014 der französische Stromversorger EDF, an dem der französische Staat zu 84 % beteiligt ist, durch Niederlassungen in Luxemburg und Irland und dank seiner Beteiligung an einem auf den Bermudas ansässigen Unternehmen ebenfalls seine Steuern «optimiert».4 Dadurch entgingen dem französischen Fiskus jedes Jahr mehrere Milliarden Euro Steuereinnahmen.
  Die Steuerbelastung ist für die meisten Haushalte und KMU zu hoch. Sie ist schlecht verteilt und ist Ausdruck einer Funktions-Störung des Staates. Im Zeitalter der Digitalisierung die Arbeit so stark zu besteuern, ist kontraproduktiv. Das Steuersystem ist archaisch, ungerecht und von überwältigender Komplexität. Das Steuerrecht der USA veranschaulicht die kafkaeske Lage: Es beinhaltet circa 75 000 Seiten!5 In einer solchen Situation ist es notwendig, das Steuersystem von Grund auf zu revidieren, indem die elektronischen Bezahlungen zum relevanten Steuersubstrat werden. In der Schweiz und in zahlreichen anderen entwickelten Ländern ist der Umfang der elektronischen Transaktionen unverhältnismässig gross, nämlich mindestens 100 Mal grösser als das Bruttoinlandprodukt des jeweiligen Landes.
  Man sollte eine Steuer auf sämtliche elektronischen Zahlungen einführen.6 Ein Steuersatz von 0,2 % bzw. 0,5 % oder sogar 1 % wäre im Vergleich zur Mehrwertsteuer sehr niedrig, aber dennoch sicherlich zu hoch für die Finanzlobbys! Angesichts der umgesetzten Finanzbeträge wäre diese Transaktionssteuer für die meisten derzeit überschuldeten Staaten eine höchst willkommene Einnahmequelle. Um eine Vorstellung von den durch eine solche Steuer generierten Geldströmen zu bekommen, ist das Beispiel der Schweiz besonders interessant. Im Jahr 2017 erreichten die elektronischen Transaktionen die enorme Summe von mindestens 100 000 Milliarden Schweizer Franken.7 Eine Steuer von nur schon 0,2 % auf jede elektronische Transaktion hätte dem Land 200 Milliarden Schweizer Franken eingebracht, also fast ein Drittel des Schweizer Bruttoinlandproduktes. Dieser Betrag liegt über der Summe aller in diesem Land erhobenen Steuern von rund 145 Milliarden Franken. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schweiz, wie auch die meisten anderen Länder, durch eine automatische Steuer in geringer Höhe auf sämtlichen elektronischen Zahlungen theoretisch den Grossteil ihrer Steuern reduzieren oder sogar abschaffen könnte! Nur theoretisch, weil die Einführung einer solchen Steuer einen Rückgang der Transaktionen auf den Aktien-, Obligationen- und Devisenmärkten zur Folge hätte. Sie müsste daher zum Beispiel auf 0,5 oder 1 % angehoben werden, um ihren einträglichen Charakter zu behalten. Allerdings wäre ein Rückgang der Finanztransaktionen sehr sinnvoll, weil dadurch auch die Spekulation auf den Finanzmärkten abnehmen würde. Ausserdem hätte diese Steuer den Vorteil, den Steuerbetrug ernsthaft einzuschränken, da jede elektronische Zahlung sofort automatisch registriert würde. […]
  Was Frankreich und Deutschland betrifft, aber auch den Grossteil aller entwickelten Länder, so kann, vorsichtig geschätzt, von einem Umfang der elektronischen Finanztransaktionen ausgegangen werden, der 100 Mal grösser ist als das BIP, was bedeutet, dass eine Transaktionssteuer von 0,5 % genügen würde, das ganze aktuelle Steueraufkommen zu übertreffen.8
  Somit sollte eine einfache, automatische und einheitliche Mikrosteuer, deren Erhebungskosten besonders gering wären, auf dem internationalen Parkett sowohl von den Staaten als auch von den Steuerpflichtigen und den meisten Unternehmen mehrheitlich befürwortet werden, da sie eine Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie eine erhebliche Steuersenkung zur Folge hätte. Doch sie wird noch nicht einmal in Erwägung gezogen! Weshalb? Weil sie den für die Mehrzahl der elektronischen Zahlungen verantwortlichen Grossbanken missfallen würde. Mit einer solchen Steuer müssten diese Finanzinstitute mehr Steuern zahlen, als dies gegenwärtig der Fall ist. Zudem wären Steueroptimierungen und andere Tricks wesentlich schwieriger durchzuführen!
  Letztendlich könnte diese Steuer auch die Ausschläge der Börsenkurse minimieren und hätte zudem den positiven Effekt, dass die innerhalb von Milli- oder Mikrosekunden ausgeführten Finanztransaktionen quasi vollständig verschwinden würden.
  Es ist anzumerken, dass eine solche Steuer bereits positive Auswirkungen hätte, wenn sie nur in einer begrenzten Anzahl von Ländern eingeführt würde. Zum einen würde sie die Wirtschaft dieser Länder stabilisieren, da die Aktivitäten der Kasino-Finanzwirtschaft ins Ausland verlagert würden. Zum anderen wäre sie ein Anreiz für die Bürger und Unternehmen anderer Länder, die mit Interesse verfolgen könnten, dass wirkliche Steuersenkungen und die Vereinfachung des Steuersystems möglich sind. •



1 siehe Lamant, Ludovic und Israel, Dan. «LuxLeaks 2: le parlement européen prêt à enquêter, mais pas trop», In: Mediapart vom 10.12.2014
2 Ebenso ist der Niederländer Jeroen Dijsselbloem, ehemaliger Vorsitzender der Euro-Gruppe, der ehemalige Finanzminister eines Landes, das durch seine lasche Steuerpolitik der kanadischen Bergbaugesellschaft Eldorado ermöglicht hat, in ihrem Sitzland Griechenland Steuern zu hinterziehen. Der Steuerausfall soll mindestens 1,7 Millionen Euro betragen haben. Siehe Israel, Dan. «Comment la Grèce voit ses impôts s’évaporer via l’Europe». In: Mediapart vom 31.3.2014
3 siehe Israel, Dan. «Juncker refuse de rendre publiques les données sur les sociétés écrans». In: Mediapart vom 12.12.2014
4 siehe «Optimisation fiscale: EDF indirectement mis en garde par le gouverne-ment». In: LeMonde.fr vom 10.9.2014
5 1913 handelte es sich nur um 400 Seiten. Diese Komplexität schafft enorme Kosten für die amerikanischen Steuerzahler. Jedes Jahr werden 6,1 Milliarden Stunden verbraucht, um die relevanten Abschnitte des Steuergesetzes für das Ausfüllen einer Steuererklärung zu verstehen; das entspricht Gesamtkosten von ungefähr 234 Milliarden Dollar. Siehe Greenberg, Scott. «Federal Tax Laws and Regulations are Now Over 10 Million Words Long», 8.10.2015, Tax Foundation
6 Meines Wissens wurde diese Idee anfänglich in den 1970er Jahren von René Montgranier aufgebracht. Er stellte sie als das Ei des Kolumbus vor. Siehe dazu La clé de la crise (Der Schlüssel zur Krise), Éditions économiques financières et sociales, 1985, S. 108–120, und Pour une taxe sur tous les mouvements de fonds. In: Multitudes 3/2011. In den 1990er Jahren haben Professor Edgar Feige von der Universität in Wisconsin und danach Simon Thorpe, Forschungsleiter im CNRS von Toulouse, sowie Bernard Dupont in Genf eine ähnliche Idee entwickelt. Zum selben Konzept hat sich auch Felix Bolliger in seinem Artikel «Reinvent the system – Mikrosteuer auf Gesamtzahlungsverkehr», Felix Bolliger Aktiengesellschaft, Zürich, 2013, geäussert.
7 Siehe den Anhang 2 des monatlichen Bulletins der Wirtschaftsstatistiken der Schweizer Nationalbank vom April 2013: «Zahlungsverkehr im Swiss Interbank Clearing SIC», von Felix Bolliger zitiert. Die Rechnungsmethode der SNB wurde zwischen Januar und April 2013 geändert, wodurch der Zahlungsverkehr von ungefähr 95 000 Milliarden Franken auf annähernd 30 000 Milliarden geschrumpft ist (2017 waren es 43 000 Milliarden). Die Transfers zwischen den Girokonten der Banken bei der SNB und ihren Konten, mit denen sie Operationen im SIC-System tätigen, werden seither in die Erhebung der Daten nicht mehr einbezogen. Trotz dieser statistischen Reduktion bleiben die Finanztransfers extrem hoch, weil das SIC-System nur einen Teil der Transaktionen auflistet. Man muss daher auch den Transaktionen auf dem Währungsmarkt Rechnung tragen, die den Franken betreffen; dadurch kommt ein Betrag von 50 000 Milliarden hinzu, der over the counter oder auf der Plattform EBS (Electronic Broking Services) gehandelt wird. Ausserdem müssen noch folgende Transaktionen berücksichtigt werden: die Transfers innerhalb jedes Finanz-instituts; die Operationen mit Derivaten sowie die Transaktionen des Hochfrequenzhandels. Eine Schätzung von 100 000 Milliarden Franken für das Gesamttotal aller Transaktionen scheint daher sehr vorsichtig zu sein.
8 siehe Marion, Julien. «Un économiste veut remplacer tous les impôts par une seule taxe». In: BFM vom 30.10.2016

Quelle: Chesney, Marc. Die permanente Krise. Der Aufstieg der Finanzoligarchie und das Versagen der Demokratie,
Zürich 2019, 2., überarbeitete und erneuerte Auflage, S. 124–128;
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Verlags.

Noch bis zum 5. November 2021 können Unterschriften für die Volksinitiative «Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr» gesammelt werden (vgl. auch Zeit-Fragen Nr. 11 vom 18. Mai 2021).

Weitere Informationen zur Volksinititiative und Unterschriftenbogen unter: https://mikrosteuer.ch

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