EU- und Chinapolitik, Gen-Tech-Moratorium – und immer wieder das Covid-Gesetz

Spannendes aus Bundesbern

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

In der laufenden Wintersession des Schweizer Parlaments wurde bereits einiges diskutiert und beschlossen, was nicht nur unsere Leserschaft in der Schweiz interessieren dürfte. Der Nationalrat lehnte in der Budgetdebatte den Antrag seiner Aussenpolitischen Kommission, die Kohäsionszahlungen an die EU aufzustocken, ab und stellte sich damit hinter die EU-Politik des Bundesrates. Der Versuch derselben Kommission, einen obligatorischen «Menschenrechtsdialog» mit China einzuführen, wurde zwar vom Nationalrat angenommen, aber vom Ständerat gestoppt. Die Verlängerung des Gentech-Moratoriums für Landwirtschaftsprodukte wurde in beiden Kammern grundsätzlich für weitere vier Jahre beschlossen, allerdings mit einem Aufweichungsversuch, der noch zu klären sein wird. Das Covid-Gesetz wird in dieser Session (wie in jeder vorherigen seit dem Frühling 2020) bereits wieder revidiert, die meisten Bestimmungen befristet bis Ende 2022. Zu diesem Thema tut auch ein Rückblick auf die Volksabstimmung vom 28. November zur bisher gültigen Fassung des Covid-Gesetzes not.

Der Voranschlag 2022 wurde vom Ständerat am 30. November innert nur drei Stunden und vom (grösseren und redefreudigeren) Nationalrat am 1. Dezember in aussergewöhnlich kurzen acht Stunden mit wenigen Änderungen genehmigt, die Bereinigung der verbliebenen Uneinigkeiten ist in der 2. und 3. Sessionswoche traktandiert. Die vielen Ausgabeposten zur Bewältigung der Corona-Krise verkleinerten den Spielraum des Parlaments, und Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Finanzdepartements, mahnte zur Sparsamkeit.

Nationalrat sagt nein zur Verdoppelung der Kohäsionsmilliarde

Obwohl Sparsamkeit angesagt ist, fasste die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats den Plan, die von beiden Räten im September bewilligten Kohäsionsgelder an die EU von rund 1 Milliarde Franken auf 2 Milliarden «aufzurunden». Dieselben Nationalräte, die sich nach ihrem kürzlichen Besuch in Brüssel enttäuscht und brüskiert über die Überheblichkeit und Undankbarkeit der EU-Granden beschwert hatten (siehe Zeit-Fragen Nr. 27 vom 30. November 2021), wollten doch tatsächlich ihre Ratskollegen davon überzeugen, dass man die Herrschaften in Brüssel vielleicht gnädiger stimmen könnte, wenn man noch mehr Geld lockermache. Zu diesem Zweck stellte die Kommissionsmehrheit folgenden Antrag, den der Bundesrat in Brüssel sozusagen als Lockvogel hätte einsetzen sollen:

Art. 8a (neu) […]
1 Der bewilligte Rahmenkredit von 1046,9 Millionen Franken wird um 953,1 Millionen Franken erhöht, wenn die Assoziierungsvereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Teilnahme an den laufenden EU-Programmen Horizon Europe, Digital Europe, ITER, Euratom und Erasmus+ bis zum 30. Juni 2022 unterzeichnet werden können.1 

Bei der Begründung des Antrags las Roland Fischer (GLP, LU) dem Bundesrat zünftig die Leviten: Dieser habe «in unverantwortlicher Art und Weise» die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abgebrochen, die grünliberale Fraktion sei «schockiert über die offensichtliche Handlungsunfähigkeit des Bundesrates in der Europapolitik» und wolle ihm mit der zweiten Milliarde ein «Instrument» für die Verhandlungen «in die Hand geben». Bundesrat Ueli Maurer liess keinen Zweifel an der Untauglichkeit und Unerwünschtheit dieses Instruments: Mit einem solchen «Schnellschuss» würde sich die Schweiz in Brüssel nur blamieren und «mit Sicherheit nicht den Zugang zu Horizon bekommen». Er beantragte, den Vorstoss abzulehnen.
  Dies tat der Nationalrat mit 93 Nein- gegen 84 Ja-Stimmen. Mit seinem Nein hat der Nationalrat einen Pflock eingeschlagen. Gegen die Mehrheit seiner Aussenpolitischen Kommission stärkte er dem Bundesrat den Rücken und stellte sich hinter dessen EU-Politik. Da der Vorstoss bereits im Erstrat gescheitert ist, wird er nicht in den Ständerat kommen.

Förderung der Menschenrechte durch Einmischung in Angelegenheiten eines anderen Staates?

Ein weiterer gescheiterter Vorstoss der APK-N ist die Motion «Förderung der Menschenrechte in China» (Motion 21.3965). Danach soll der Bundesrat für die «konsequente Thematisierung» der Menschenrechte «bei sämtlichen bilateralen und multilateralen Treffen und Gesprächen mit China auf allen Hierarchieebenen» sorgen. Die Schweizer Botschaft und die Konsulate in China sollen ihr Personal im Bereich Menschenrechte aufstocken und chinesische «Akteure» bei ihrem Einsatz für die Menschenrechte unterstützen. Schweizer Firmen und Institutionen sollen mittels eines «Beratungsangebots» dazu angehalten werden, bei ihren Aktivitäten in China «die Menschenrechtskonformität zu wahren».
  Diesem massiven Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates (und in die persönliche Freiheit der «zu beratenden» Schweizer!) stimmte der Nationalrat am 14. September 2021 nach kurzer Diskussion mit 106 zu 81 Stimmen zu. Einzig Nationalrat Hans-Peter Portmann (FDP, ZH) stellte in der Debatte fest, in der APK (deren Mitglied er ist) gebe es «schon ein sehr starkes China-Bashing». Der liberale Banker erklärte: «Ohne China wird es nicht gehen, und wir tun gut daran, dies nicht zu vergessen. Wir sollten mit China auf eine gute Art und Weise versuchen, auch in den Menschenrechts- und Völkerrechtsfragen einen Schritt weiterzukommen.» Auch wenn bei dieser Überlegung natürlich geschäftliche Interessen mitspielen, ist hier doch ein Ansatz von Gleichwertigkeit zu spüren.
  Zum Glück können solche problematischen Entscheide im Schweizer Staatssystem korrigiert werden. Dies tat der Ständerat am 8. Dezember. Er folgte seiner eigenen Aussenpolitischen Kommission, welche die Motion mit 6 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen hatte. Mit 29 zu 11 Stimmen lehnte der Ständerat das Ansinnen, China die Menschenrechte ums Verrode beibringen zu wollen, wuchtig ab. Damit ist der Vorstoss erledigt. Bundesrat Ignazio Cassis hatte darauf hingewiesen, dass die Schweiz bereits auf vielen Ebenen im Dialog mit China zum Thema Menschenrechte ist und auch mit den Schweizer Unternehmen in China einen Erfahrungsaustausch pflegt, aber: «Auch hier gilt es immer, in einem bilateralen Verhältnis zu bleiben. ‹It takes two to tango.›»2
  Zur Pflicht der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten überlassen wir dem Völkerrechtsexperten Professor Dr. Hans Köchler das Wort: «Die allgemeine Verpflichtung der Staaten, ihre Beziehungen in friedlicher Weise zu gestalten, schliesst gegenseitige Achtung und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten ein. Dies folgt auch aus dem Prinzip der souveränen Gleichheit, welches das Recht jedes Staates beinhaltet, seine Angelegenheiten nach seinen eigenen Traditionen und auf der Grundlage seiner spezifischen Gegebenheiten und Prioritäten zu regeln.
  Angesichts dieser universellen Normen, die von den Vereinten Nationen als ihre leitenden Ziele und Prinzipien proklamiert wurden, kann und darf die Verwirklichung der Menschenrechte nicht den Interessen der Machtpolitik untergeordnet werden.»3
  Nun verfolgt ja der Kleinstaat Schweiz keine Machtpolitik, wohl aber lassen sich viele Schweizer, auch im Parlament, leider von der bröckelnden Supermacht ennet dem Atlantik beeindrucken, die – nicht aus Gründen der Menschenrechte! – einen Kampf bis aufs Messer gegen die aufstrebenden Mächte China und Russland führt. Der sogenannte Demokratie-Gipfel (summit for democracy), den die US-Regierung derzeit inszeniert, ist Teil davon. Die Schweiz will – trotz dem Ausschluss aller missliebigen Staaten durch Washington! – mit Bundespräsident Guy Parmelin daran teilnehmen. Ob man in Bern wohl unsere Verpflichtung zu immerwährender Neutralität «vergessen» hat?

Verlängerung des Gentech-Moratoriums für die Landwirtschaft

In der Schweiz dürfen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nur zu Forschungszwecken angebaut werden. Am 27. November 2005 hatten über 55 Prozent der Stimmenden und sämtliche Kantone die eidgenössische Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» (Moratorium für fünf Jahre) angenommen. Seither hat das Parlament entsprechend dem Volkswillen das Moratorium dreimal verlängert, letztmals bis Dezember 2021.
  Am 23. September 2021 hat der Nationalrat das Moratorium mit 144 Ja zu 27 Nein bei 19 Enthaltungen bis Ende 2025 verlängert. Der Grünliberale Martin Bäumle stellte den Antrag auf eine Durchbrechung des Verbots: Gemäss dem neuen Art. 37a Abs. 2 des «Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich» dürften «gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde», unter bestimmten Voraussetzungen «zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken» eingesetzt werden. Die Mehrheit des Nationalrats lehnte jedoch eine Vermengung von Forschung und landwirtschaftlichem Anbau ab und sprach sich für die Verlängerung des Moratoriums ohne Ausnahmen aus.4
  In der Wintersession hat nun der Ständerat ebenfalls der Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2025 zugestimmt. Aber leider hat er mit einem äusserst knappen Entscheid (21 Ja zu 21 Nein, mit Stichentscheid des Präsidenten) der oben genannten Ausnahmeregelung zugestimmt.5 Damit würde also die Gentechnik über eine Hintertür in der produzierenden Landwirtschaft der Schweiz Einzug halten.
  Zu den negativen Folgen einer solchen Ausnahmeregelung nahm Ständerätin und Bio-Bäuerin Maya Graf (Grüne, BL), die 2005 zu den erfolgreichen Initianten des Gentech-Moratoriums gehört hatte, ausführlich Stellung: Anhand verschiedener Beispiele aus der Forschung wies sie darauf hin, dass wichtige Daten aus Freisetzungsversuchen von gentechnisch veränderten Organismen heute noch fehlen würden, ausserdem gebe es ungelöste Patentfragen. Die neue Ausnahmebestimmung wäre «ein Schnellschuss», der weder der Landwirtschaft noch den Konsumenten diene, aber auch nicht der Pflanzenforschung und -züchtung. Maya Graf bat ihre Ratskollegen, dem Moratorium ohne die neue Ausnahmebestimmung zuzustimmen und statt dessen weiterhin Gelder für die ökologische und die biologische Pflanzenzüchtung zu sprechen: «Bei einem Punkt sind wir uns nämlich alle einig: Wir müssen robuste, standortgerechte Pflanzen für die Landwirtschaft und die Ernährungszukunft der Schweiz haben.»
  Unterstützt wurde die Baselbieterin von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die ebenfalls auf die vielen offenen Fragen im Gentech-Bereich hinwies und warnte: «Letztlich geht es immer um die Veränderung des Genoms, die dann halt auch diese unbeabsichtigten Auswirkungen mit potentiell unerwünschten Folgen haben kann, und zwar nicht nur für die Ökologie, für die Natur, sondern auch für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Diese Risiken sind einfach noch zu wenig bekannt.» Ungeklärt sei ausserdem die Koexistenz mit nicht gentechnisch veränderten Pflanzen in der kleinteiligen schweizerischen Landwirtschaft, so Sommaruga. Und besonders alarmierend: «Auch nicht mehr vom Moratorium betroffen wären gentechnisch veränderte Insekten, Bakterien oder Viren ohne artfremdes Erbgut, die zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden können. […] All diese gentechnisch veränderten Organismen könnten also folglich für die landwirtschaftliche, die forstwirtschaftliche und die gartenbauliche Produktion zugelassen werden. Gentechnisch veränderte Viren im Einsatz in der Schweizer Landwirtschaft: Darüber entscheiden Sie heute, wenn Sie der Kommissionsmehrheit zustimmen.»
  Angesichts dieser Faktenlage wundert man sich schon darüber, dass die Hälfte der Ständeräte diese Büchse der Pandora öffnen will. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat, der im Frühjahr 2022 hoffentlich bei seiner klaren Ablehnung gentechnisch veränderter Organismen in der Schweizer Landwirtschaft bleiben wird. Die Bundesverwaltung wird laut dem Sekretär der zuständigen Kommission keine Versuchsprojekte bewilligen, bevor das Gesetz bereinigt ist.

Covid-Gesetz: Volksabstimmung und neue Beschlüsse des Parlaments

Am 28. November haben die Schweizer Stimmberechtigten zum zweiten Mal dem Covid-Gesetz an der Urne deutlich zugestimmt. Der Abstimmungskampf wurde mit harten Bandagen geführt. Vor allem auf der Seite der Gegner waren Parolen im Umlauf, die eigentlich nicht zur Schweiz passen, wo die Bürger aufgefordert sind, die Politik verantwortlich mitzugestalten – zum Beispiel «Wir lassen uns nicht spalten!» «Kein Impfzwang!» Das Abstimmungsergebnis zeigt: Die Vernunft obsiegte, und wir Schweizer liessen uns nicht spalten. Das Covid-Gesetz wurde von 62 Prozent der Stimmenden angenommen, und zwar quer über das Land: Es gab weder einen «Rösti-Graben» (Romandie/Deutschschweiz) noch einen Stadt-Land-Graben. Einzig in zwei Kantonen wurde das Gesetz mehrheitlich abgelehnt.
  Andererseits müssen wir mit den 38 Prozent, die nein gestimmt haben, «pfleglich umgehen», so der Politologe Professor Wolf Linder im «Echo der Zeit».6 Dass der Abstimmungskampf hin und wieder überborde, sei normal. «Völlig neu war aber, dass Gegner des Gesetzes jetzt dazu übergingen, das ganze Abstimmungsverfahren, also die Volksabstimmung, die direkte Demokratie in Zweifel zu ziehen.» Linder fügte hinzu, dass bei vielen Menschen heute «das Vertrauen in das politische System fehle».
  Wie kann dieses Vertrauen wiederhergestellt werden? Durch eine bessere Informationspolitik der Behörden, so Wolf Linder, und eben durch einen «pfleglichen Umgang mit den Verlierern»: «Die direkte Demokratie ist ja etwas Wunderbares, sie regelt einen Konflikt, indem das Abstimmungsergebnis ein endgültiges Resultat darstellt, das niemand in Zweifel zieht. Es ist aber zugleich für den Verlierer schwierig, sich damit zurechtzufinden. Aber es war eigentlich schon ein Kennzeichen [der Schweizer Politik], dass die Verlierer das Resultat akzeptiert haben, dass aber die Gewinner versucht haben, sich mit den Verlierern zu arrangieren.»
  In der Wintersession sind nun der National- und der Ständerat erneut daran, das Covid-Gesetz den aktuellen Erfordernissen der zunehmend heftigeren Pandemie anzupassen. Dabei bemühen sie sich um einen «pfleglichen Umgang mit der Bevölkerung, das heisst sie versuchen, möglichst vielen Bedürfnissen gerecht zu werden. Der Ständerat hat am 1. Dezember, der Nationalrat am Tag darauf das dringliche Bundesgesetz bis Ende 2022 verlängert. Der Antrag, nur bis Ende Juni zu verlängern, wurde in beiden Kammern deutlich abgelehnt, im Nationalrat schloss sich sogar die SVP, angesichts des Abstimmungsresultats vom 28. November und des derzeitigen heftigen Verlaufs der Pandemie, der Mehrheit an.
  Beide Räte beschlossen – zum Teil entgegen restriktiveren Vorschlägen des Bundesrates – die Bezahlung von Erwerbsersatz, wenn wegen Corona-Massnahmen eine Arbeit nicht ausgeführt werden kann, die Verlängerung der Entschädigungen bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sowie von Beiträgen im Sport- und Kulturbereich. Der Ständerat verlängerte zudem den Artikel zu den politischen Rechten: Um das Sammeln von Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen zu erleichtern, können diese auch im nächsten Jahr ohne Bescheinigung der Gemeinden eingereicht werden; die Beglaubigung wird nach dem Ablauf der Sammelfrist durch die Bundeskanzlei eingeholt. Der Nationalrat beschloss unter anderem auch, «dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen soll» (die Abschaffung der Gratistests im November hatte zu heftigen Protesten geführt) und verbesserte den Datenschutz beim Contact Tracing.7
  Trotz der Pandemie steht die Schweiz dank der Schuldenbremse und den in den Vorjahren gebildeten Reserven finanziell nicht schlecht da, und das Parlament tut gut daran, die notwendigen gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen auch für das nächste Jahr zu budgetieren. Damit haben unsere Politiker das Ihre getan, um den sozialen Frieden zu stärken. Aber es braucht die Bereitschaft der ganzen Bevölkerung, die Krise mit vereinten Kräften zu bewältigen. Es war eine Freude, wie im Frühling 2020, gerade auch unter jungen Menschen, die gegenseitige Hilfe zum Blühen kam. Auch wenn die Pandemie länger dauert, als wir uns das gewünscht hätten, ist es auch heute möglich, die Rücksichtnahme auf unsere Mitmenschen in den Vordergrund zu stellen. Dabei verblassen vielleicht die eigenen Wünsche und Begehrlichkeiten ein wenig.  •



1 21.041 Voranschlag 2022. Beteiligung der Schweiz an der Erweiterung EU 2019-2024. Antrag der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) vom 22.11.2021
2 21.3965 Motion APK-N. Förderung der Menschenrechte in China
3 Prof. Dr. Köchler, Hans. «Menschenrechte und friedliche Koexistenz der Staaten: Universalität – Vielfalt – Dialog». In: Zeit-Fragen Nr. 10 vom 4.05.2021
4 21.049. Gentechnikgesetz. Änderung. Debatte im Nationalrat vom 23.9.2021 (SDA-Meldung)
5 Ständerat nimmt Genom-Editierung von Gentech-Moratorium aus. Debatte im Ständerat vom 2.12.2021 (SDA-Meldung)
6 Scheidegger, Christina. Covid-Gesetz: «Ein solches Misstrauen habe ich noch nie gesehen». Interview mit Prof. Wolf Linder, emeritierter Politologe der Universität Bern. Radio SRF, Echo der Zeit vom 29.11.2021
7 «National- und Ständerat diskutieren erneut über Änderungen im Covid-19-Gesetz». Debatte im Ständerat. SDA-Meldung vom 1.12.2021; Debatte im Nationalrat. SDA-Meldung vom 2.12.2021

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