Leserbrief

Rahmenabkommen gefährdet Institutionen und Souveränität der Schweiz

Es bedurfte der neuen Stimmen von autonomiesuisse und Allianz Kompass/Europa, noch junger Organisationen aus Wirtschaftskreisen, damit endlich Bewegung in die verkorkste Debatte um das Rahmenabkommen kam. Es ist dies eine erfrischende Entwicklung, welche in dieser für die Zukunft der Schweiz so wichtigen Frage den trägen politischen Parteien und Wirtschaftsverbänden wie economiesuisse den Rang abläuft. Erfreulich die flankierenden Stimmen von Ständerat Tierry Burkhart sowie SBG-Präsident und Nationalrat Pierre-Yves Maillard. Diese Entwicklung scheint ein neues Kapitel in unserer direkten Demokratie überhaupt aufgeschlagen zu haben, was für die politische Zukunft und Debattierkultur der Schweiz Hoffnung macht. Wer sich noch an die Debatte um den EWR zu erinnern vermag, weiss, dass damals die bedenklichen Einschränkungen der institutionellen Errungenschaften die Volksmeinung gegen den EWR prägten; dies ist heute beim Rahmenabkommen nicht anders. Die Fortsetzung des bilateralen Wegs, der im übrigen die logische Folge des EWR-Neins war, bleibt nur so gewährleistet, denn die Umklammerung des zudem miserabel redigierten Rahmenabkommens würde die Vertragsfreiheit bei der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs in verhängnisvoller Weise einschränken. Die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs bedarf also so wie bisher auch künftig keines Rahmenabkommens. Wichtig war, dass alt Bundesrat Schneider-Ammann in überraschender Weise den Mut hatte, die Souveränitätsfrage öffentlich anzusprechen. Eine der wichtigsten Souveränitätsstützen eines souveränen Staates ist unbestreitbar dessen unabhängige Gerichtsbarkeit. Diese soll durch das Rahmenabkommen mit der dynamischen Rechtsübernahme, gepaart mit der dominanten Rolle des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), geopfert werden, was entschieden bekämpft werden muss. Es wäre eine Schmach für die Schweizer Gerichtsbarkeit zu wissen, dass der EuGH dieser über die Schulter schaut und ein Vetorecht hätte. So nicht!

Hans-Jacob Heitz, Advokat & alt Bundesverwaltungsrichter, Männedorf
 

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