Schweizer Wirtschaftssanktionen gegen Russland unterminieren die Neutralität und den Rechtsstaat

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Der Schweizer Bundesrat hat bekanntlich am 28. Februar beschlossen, alle EU-Sanktionen gegenüber Russland zu übernehmen – nicht freiwillig, meinen Kenner der geopolitischen Lage, aber jedenfalls mit mehr Eifer, als in Washington und Brüssel gefordert, weil er es auch den EU- und Nato-Turbos im Inland recht machen will.1 Seitdem passt der Bundesrat laufend seine Erlasse an – jedes Mal verbunden mit der Floskel, der Schweizer Neutralität tue dies keinen Abbruch (!).2 Vor Ostern hat der Bundesrat das fünfte Sanktionspaket übernommen, nicht ohne sich ziemlich hemdsärmelig über die Lage im allgemeinen und die russische «Kriegsschuld» im besonderen auszulassen.

Mit Recht protestiert die russische Regierung gegen die Abkehr der Schweiz von der Neutralität und gegen die ahistorischen und neutralitätswidrigen Äusserungen unserer Regierung (siehe Kasten). Erfreulicherweise gibt es aber auch Schweizer Persönlichkeiten, die Gegensteuer geben und auf der Einhaltung von Neutralität und Rechtsstaatlichkeit bestehen.

Umsetzung der Sanktionen gegen Russland: «Wir gehören weltweit zu den Besten!»

«Wir sind nicht nur auf Kurs, wir gehören weltweit zu den Besten», rühmte sich Bundespräsident Ignazio Cassis am 16. April in den Schweizer Staatsmedien: «Wir haben quasi acht Milliarden Franken sanktioniert, und wir haben zwölf Gebäude beschlagnahmt.» Um «russische Vermögen aufzuspüren», arbeite der Bundesrat eng mit den Task-Forces der EU, der USA und der G7 zusammen, so Cassis, und fügte bei: «Dieses Vorgehen der Schweiz sei zu 100 Prozent kompatibel mit der Neutralität des Landes» – man kann es fast nicht mehr hören!3
  So schnell und ohne Gegenwehr wird unsere Souveränität verscherbelt – gleichzeitig landet das Grundrecht jedes Menschen auf den Schutz seiner Persönlichkeit im Müll: Denn gemäss Art. 16 Abs. 1 der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» vom 4. März 2022 (die der Bundesrat auf das Embargogesetz von 2002 abstützt) gilt eine «Meldepflicht» für jedermann: «Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Artikel 15 Absatz 1 fallen, müssen dies dem SECO unverzüglich melden.» Bespitzelung der Nachbarn? Nach dem Motto: Jeder Russe ist verdächtig? Das erinnert an dunkle Zeiten…
  Geben wir zur Einordnung dieses ungeheuerlichen Vorgangs einem Schweizer Experten das Wort, dem früheren Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank und heutigen Vizepräsidenten beim weltgrössten US-Vermögensverwalter «Blackrock», Philipp Hildebrand, der die heutige Situation für die Schweiz, Europa und die Welt nicht nur als Banker, sondern auch als Schweizer Bürger mit Sorge betrachtet: «Was mir Sorgen bereitet, ist die rechtliche Willkür, mit der man teilweise vorgegangen ist. Wer entscheidet, welche Konten geschlossen werden, was Firmen zum Schliessen zwingt, weil sie keinen Bankzugang mehr haben und die Löhne nicht mehr bezahlen können? Wer entscheidet, wer Putin nahesteht? Es würde mich nicht erstaunen, wenn es bei den Kundinnen und Kunden von Schweizer Banken eine grosse Besorgnis gibt, weil sie sich jahrelang auf die Beständigkeit, Rechtssicherheit und Langfristigkeit der Schweiz verlassen haben. Das waren die Kernwerte des Schweizer Finanzplatzes.»4 Übrigens wird in den Medien bereits diskutiert, ob die Anzeigepflicht auch für Rechtsanwälte gelten solle – das wäre der Anfang vom Ende des Anwaltsgeheimnisses!

Schweizer Rechtsstaat: Hier gehören wir nicht (mehr) zu den Besten

Ich habe dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) drei Fragen zur Beschlagnahmung russischer Vermögen und Häuser gestellt. Dazu Auszüge aus den Antworten des Mediensprechers des WBF, Michael Wüthrich.

Auf welcher Verfassungsgrundlage erfolgen die Sperrungen von Bankkonten und die Beschlagnahmung von Gebäuden?
Michael W.: Der Bundesrat hat […] am 28. Februar den Grundsatzentscheid gefällt, EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine zu übernehmen. […] Die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine wurde vom Bundesrat gestützt auf das Embargogesetz (EmbG) erlassen und wird bei der Übernahme neuer Sanktionen jeweils angepasst.
Anmerkung: Das «Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen» (Embargogesetz) vom 22.3.2002 erlaubt dem Bund, Zwangsmassnahmen zu erlassen, um Sanktionen der Uno, der OSZE oder der «wichtigsten Handelspartner der Schweiz» durchzusetzen, die «der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen.» (EmbG Art. 1) Als Verfassungsgrundlagen nennt das EmbG einige sehr weit gefasste Artikel, zum Beispiel BV Art. 54 Abs. 1: «Die auswärtigen Angelegenheiten sind Sache des Bundes.» Darauf kann man alles abstützen!
Aus völkerrechtlicher Sicht sind die einzigen zulässigen Sanktionen gegen einen Staat diejenigen, die der Uno-Sicherheitsrat beschlossen hat – was faktisch kaum je vorkommt, weil in aller Regel mindestens eine der fünf Vetomächte dagegen stimmt. Dass die Schweiz gesetzlich festgelegt hat, Sanktionen der «wichtigsten Handelspartner der Schweiz» (der EU? der USA? Chinas?) mittels Zwangsmassnahmen durchzusetzen, ist auch neutralitätsrechtlich sehr fragwürdig.

Wie beschlagnahmt man ein Gebäude?
Die Vermögenssperre ist von der Einziehung zu unterscheiden, die Eigentumsrechte verbleiben gemäss Embargogesetz im ersten Fall bei der sanktionierten Person (Rechtsstaatlichkeit). Auch Häuser, Autos und ähnliches sind gesperrt, sofern diese Personen gelistet sind. Konkret werden diese Vermögenswerte aber nicht eingezogen. Der Handel damit ist indes verboten. Als Beispiel: Ein Haus darf von einer sanktionierten Person bewohnt bleiben, aber es darf weder verkauft noch vermietet werden.

Anmerkung: Die Eigentumsgarantie ist eines der wichtigsten Grundrechte im Rechtsstaat (Bundesverfassung Art. 26). Indem der Staat dem sanktionierten Hauseigentümer theoretisch seine Eigentumsrechte belässt, bemäntelt er den tatsächlichen Eingriff in die Gewährleistung des Eigentums. Wenn ein Hauseigentümer sein Haus nicht vermieten oder verkaufen darf, worin bestehen dann seine Eigentumsrechte?

Welche Rechtsmittel haben die sanktionierten Personen und Unternehmen?
Derzeit sind 1091 natürliche Personen und 80 Unternehmen und Organisationen in Anhang 8 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine aufgeführt – analog der EU. […]
  Von der Schweiz sanktionierte Personen, Unternehmen und Organisationen können beim zuständigen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ein sogenanntes Delisting-Gesuch einreichen. Das WBF prüft dieses und stellt eine anfechtbare Verfügung aus. Ein allfälliges Delisting müsste durch den Gesamtbundesrat entschieden werden. Somit ist die Rechtsstaatlichkeit gewahrt.

Anmerkung: Um von der Liste gestrichen zu werden, muss der Betreffende sich also an dasselbe Departement wenden, das mit der Umsetzung der Sanktionen betraut ist. Das WBF, letztlich also dessen Vorsteher, Bundesrat Guy Parmelin, prüft das Gesuch und entscheidet dann zusammen mit den anderen sechs Bundesräten, ob der Name des Antragstellers von der Liste gestrichen werden soll. Da der Entscheid, wer auf die Liste gesetzt wird, in Brüssel beziehungsweise in Washington gefasst wurde, ist der Bundesrat vermutlich weder willens noch in der Lage, die Recht- oder Unrechtmässigkeit der Sanktionierung zu beurteilen. «Somit ist die Rechtsstaatlichkeit gewahrt», antwortet das WBF – aber nöd würkli!

Gegensteuer geben und an den Schweizer Werten festhalten!

Zu diesen niederschmetternden Vorgängen in der Schweiz bedarf es dringend der Gegenstimmen. Die gibt es in unserem Land auch, zum Beispiel Guy Mettan, Grossrat des Kantons Genf und früherer Chefredaktor der «Tribune de Genève», der in der letzten Ausgabe von Zeit-Fragen mit seinen markanten Aussagen zur Preisgabe unserer Neutralität durch unsere «eigene Mannschaft» zitiert wurde.5 In einem Vortrag rief er uns Bürger vor kurzem zum Widerstand auf: «Die Schweiz hat ihre Neutralität, an der sie zwei Jahrhunderte festgehalten hat, in wenigen Tagen kampflos aufgegeben. Ich erkenne mein Land nicht mehr! Jetzt braucht es den Widerstand einer kleinen Minderheit.» Das tut gut.
  Aber auch Blackrock-Banker Philipp Hildebrand erweist sich im kürzlich erschienen Interview mit der Handelszeitung als guter Schweizer und als kritischer Weltbürger (siehe Kasten). Gegenüber der EU rät er der Schweiz, «weise zu handeln, Zeit zu gewinnen und zuzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln.» Es sei jetzt nicht der Moment, die nächste Gesprächsrunde mit Brüssel zu suchen. Zur Neutralität: «Die Neutralität wurde in der Tat sehr rasch unterminiert, und dies ohne Verfassungsänderung und ohne eindeutige rechtliche Grundlage.» Hildebrand wirft die Frage auf, was es für die Diplomatie bedeute, «wenn man Gute Dienste offerieren könnte und möchte, aber gleichzeitig nicht mehr in einer wirklich neutralen Situation ist und damit auch gar nicht mehr angefragt wird.» Die Schweiz stehe vor einer grossen Herausforderung, so Philipp Hildebrand: «Wenn sich die Welt in eine Art Logik des Kalten Kriegs zurückbewegt, muss man die aussenpolitische Strategie […] neu überdenken und artikulieren.»6
  Es ist unseren Volksvertretern in Bern zu wünschen, dass sie in diesem Sinn «weise handeln» und ihre Positionierung in Europa und in der Welt künftig zuerst überdenken, statt unser Land in eine Lage zu manövrieren, aus der wir fast nicht mehr hinausfinden.  •



1 siehe Wüthrich, Marianne. «Ukraine-Sanktionen: Bundesrat unter massivem Druck von innen und aussen. Neutralitätspolitik ist kein Auswahlmenu!» In: Zeit-Fragen vom 8.3.2022
2 Verordnung des Bundesrates vom 4.3.2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
3 «Bundespräsident zur Ukraine. Cassis sieht Schweiz bei Sanktionspolitik ‹bei den Besten›». SRF News vom 16.4.2022
4 Meier Diem, Markus. «Es ist sehr bedrohlich». Interview mit Ex-Nationalbank-Chef Philipp Hildebrand. In: Handelszeitung vom 14.4.2022
5 Wüthrich, Marianne. «Schweizer Neutralität und Rechtsstaat als unabdingbare Voraussetzungen für das Wirken des IKRK». In: Zeit-Fragen vom 19.4.2022
6 Meier Diem, Markus. «Es ist sehr bedrohlich». Interview mit Ex-Nationalbank-Chef Philipp Hildebrand. In: Handelszeitung vom 14.4.2022

Neutralität misst sich nicht an Worten, sondern an Taten

Kommentar der Sprecherin des russischen Aussenministerium Maria Sacharowa zu den Äusserungen der Staatsführung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12. April 2022 zu den Ereignissen in der Ukraine

«Wir haben in letzter Zeit Aussagen der Schweizer Staatsführung im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine aufgenommen, die für uns berechtigte Fragen aufwerfen.
  So verkündete der Bundespräsident und Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Ignazio Cassis in einem Interview mit der luxemburgischen Zeitung ‹Le Quotidien› am 7. April 2022 das Ende der ‹Ära, in der seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs kein einziges souveränes und demokratisches Land auf dem Kontinent angegriffen wurde›.
  Wir möchten den Schweizer Bundespräsidenten daran erinnern, dass die Grundlagenaushöhlung der Nachkriegszeit und die Zerstörung des Völkerrechtssystems aus den Bomben- und Raketenangriffen der Nato auf friedliche jugoslawische Städte im Jahr 1999 resultierten. Diese Vergesslichkeit und willkürliche Interpretation historischer Fakten wegen politischer Zweckmässigkeit ist völlig inakzeptabel.
  Darüber hinaus hat das EDA in seiner Stellungnahme vom 8. April 2022 nach weiteren barbarischen Verbrechen des ukrainischen Regimes in Butscha und Kramatorsk unsere ausführlichen Erklärungen ignoriert und alle Verantwortung rückhaltlos der russischen Seite zugeschoben.1 
  Solche Aussprüche der Schweizer Seite verurteilen wir auf das Schärfste. Wir fordern Bern, das sich als neutraler und ‹ehrlicher Makler› zu positionieren versucht, nachdrücklich dazu auf, objektiv und treulich mit den Fakten umzugehen.
  Wir hoffen, dass die Schweizer Staatsführung die Zusicherungen der Unverletzlichkeit der Neutralität nicht nur für schöne Worte hält. Die praktischen Schritte Berns werden zeigen, wie ehrlich diese Worte sind. Auf dieser Grundlage werden wir die wahre ‹Qualität› des neutralen Status der Schweizerischen Eidgenossenschaft beurteilen.»



1 «In Anbetracht der anhaltenden russischen Militäraggression in der Ukraine und der klaren Hinweise auf Greueltaten in Butscha hat die EU am 8. April 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland sowie gewisse Massnahmen gegenüber Belarus verabschiedet.» (Medienmitteilung des Bundesrats vom 13.4.2022)

Quelle: Russian Embassy Bern. @RusEmbSwiss. 
Russia government organization

Gesinnungsprüfung für den Präsidenten der Zürcher Kunstgesellschaft?

mw. Der frühere Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand kandidiert zurzeit für das Präsidium der Zürcher Kunstgesellschaft (Trägerverein des Zürcher Kunsthauses). Er wurde vom Vorstand, zu dem auch Stadtpräsidentin Corinne Mauch (SP) gehört, einstimmig nominiert.
  Gegen Hildebrands Kandidatur setzt sich die IG Transparenz zur Wehr. Was ihren Vertretern nicht passt, hat keinerlei Bezug zur Zürcher Kunstgesellschaft. In seinem Interview mit der Handelszeitung hatte Hildebrand auf die Frage «Wie beurteilen Sie die Invasion von Russland in die Ukraine?» geantwortet: «Der Krieg in der Ukraine ist eine verheerende, dramatische und tragische Entwicklung, die sich allerdings über Jahre oder Jahrzehnte angebahnt hat. Spätestens seit 2008 hat sich diese Geschichte immer weiter in die falsche Richtung entwickelt.»
  Diese sachgerechte geschichtliche Einordnung sowie die Tatsache, dass Hildebrands Frau gebürtige Russin ist (!), lässt die Leute von IG Transparenz gegen Philipp Hildebrand Sturm laufen: Seine Wahl wäre ein «Reputationsrisiko» für die Stadt Zürich. «Seine Ablehnung der Schweizer Sanktionen gegen Russland rückt ihn in die Nähe von Putin-Verstehern. Die starke Beteiligung seiner russischen Ehefrau am Rohstoffkonzern Louis Dreyfus Co. (LDC) […] wirft weitere Fragen auf. […] Vor der Wahl ist es deshalb zwingend, Hildebrand zu klaren Stellungnahmen zu möglichen Sponsoren, zur Herkunft von Sponsorengeldern, zu seiner Haltung zu den Sanktionen und zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu veranlassen.» (Hervorhebungen mw)
  Es ist zu hoffen, dass sich das Wahlgremium nicht von derlei Gesinnungsschnüffelei und Ressentiments gegen Hildebrands russische Ehefrau beeinflussen lässt, sondern sich an die verfassungsmässigen Grundrechte (Meinungsäusserungsfreiheit, Persönlichkeitsschutz) hält und dem offensichtlich geeigneten Kandidaten seine Stimmen gibt.

Quellen: Herwig, Sarah. «Kontroverse ums Präsidium der Zürcher Kunstgesellschaft».SRF 2 Kultur und Gesellschaft vom 21.4.2022.
Stellungnahme der IG Transparenz zur Kandidatur des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten und heutigen Blackrock-Vizepräsidenten Philipp Hildebrand als Präsident der Zürcher Kunstgesellschaft vom 18.4.2022

Das Schweizer Neutralitätsrecht einhalten!

mw.– Keine Überflüge von Nato-Militärflugzeugen mit Kriegsmaterial für die Ukraine
Der Bundesrat hat gemäss Neutralitätsrecht1 am 11. März beschlossen, dass im Kontext des Ukrainekonflikts «folgende Überflüge nicht genehmigt werden: Überflüge von Militärflugzeugen der Konfliktparteien, die einem militärischen Zweck dienen. Überflüge von Militärflugzeugen anderer Staaten, deren Zweck darin besteht, eine der Konfliktparteien militärisch zu unterstützen, namentlich mit der Lieferung von Kriegsmaterial.»2 
  Gemäss dieser klaren Regelung hat EDA-Vorsteher Ignazio Cassis Ende März das Nato-Mitglied Kanada gebeten, seinen Antrag auf den Überflug eines mit Waffen beladenen Transportflugzeugs über die Schweiz zurückzuziehen – was Kanada auch getan hat.
Keine Lieferung von in der Schweiz gekaufter Munition in die Ukraine
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 24. April Deutschland untersagt, in der Schweiz hergestellte Munition ins Kriegsgebiet zu schicken, mit Verweis auf die Schweizer Neutralität und «die zwingenden Ablehnungskriterien der Kriegsmaterialgesetzgebung» (Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998).
  Die Nato-Staaten kennen das Schweizer Neutralitätsrecht und werden die Absagen aus Bern verkraften. Was uns Schweizern viel mehr zu denken geben muss, ist die prompte Veranstaltung grosser Aufregung über die bundesrätlichen Entscheide in den Schweizer Mainstream-Medien. Getragen von der herrschenden emotionalen Welle, twitterte am 25. April Gerhard Pfister, Präsident der Mitte-Partei, doch tatsächlich, der Bundesrat hätte mittels Notrecht die Lieferung der Munition in die Ukraine erlauben sollen. Immerhin führt die «Berner Zeitung» zur Realität zurück:
  «Das Neutralitätsrecht, festgeschrieben im Haager Abkommen von 1907, verbietet es den Neutralen, kriegführende Staaten mit Truppen zu unterstützen oder mit Waffen zu beliefern. Das mag man im Ukraine-Krieg richtig oder falsch finden. Aber es ist verbindliches Völkerrecht. Punkt.» Jawohl – Punkt!



1 Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs, abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907
2 Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.3.2022; Hervorhebung mw
3 Häfliger, Markus. «Kommentar zu Neutralität und Ukraine-Krieg. Waffenexporte nach Kiew sind falsch. Die Frage ist nur: Wie lange noch?» In: Berner Zeitung vom 26.4.2022

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