Sorge tragen zur Schweiz

Souveränität und Neutralität zurückholen!

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

«Wir leben in unsicheren Zeiten. Die letzten Jahre haben gezeigt: Auch die Demokratie ist nicht selbstverständlich, selbst dort nicht, wo sie schon eine Weile besteht. Sie ist darauf angewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger die freie Meinungsbildung achten und schützen, dass sie einfache Parolen hinterfragen und überprüfbare Fakten ernstnehmen. […] Gefährlich wird es dann, wenn nur noch wahr sein darf, was alle hören wollen. Die Demokratie stützt ab auf eine Reihe wichtiger Voraussetzungen. Es genügt, dass ein einziges wesentliches Element ins Rutschen gerät, um das ganze Gebäude ins Wanken zu bringen.» (Walter Thurnherr, Schweizer Bundeskanzler)1

Bundeskanzler Thurnherr2 spricht hier grundlegende Elemente des direktdemokratischen Rechtsstaates an, die wir – gerade in Zeiten schwerer Krisen – im Auge behalten sollten, wenn wir das Schweizer Staatsmodell nicht der allmählichen Auflösung im EU-Nato-Kuchen preisgeben wollen.
  Ein kurzer Überblick über die letzten 30 Jahre EU-Politik der Schweiz und die überragende Bedeutung der direkten Demokratie im ganzen kann vielleicht mutlosere Geister wieder aufrichten. Was die Neutralität anbelangt, ist unseren Politikern und Medien dringend zu empfehlen, etwas mehr auf die Bevölkerung zu hören, statt ihr die Köpfe zu verwirren. Eine Nachbefragung der ETH Zürich vom Juni 2022 hat ergeben, dass die grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer auch in widrigen Zeiten beim Neutralitätsprinzip bleibt – allerdings mit einzelnen rätselhaften Widersprüchen, die nur als Folge der wahrheitswidrigen Propaganda zu verstehen sind.

Demokratie ist auf Achtung und Schutz
der freien Meinungsbildung angewiesen

Diesen wichtigen Hinweis des Schweizer Bundeskanzlers dürfen wir nie ausser acht lassen, auch nicht in struben Zeiten. Die aktuellen Versuche mancher Schweizer Politiker und Medien in Richtung stärkere Einbindung in die Nato und die EU haben wie alle politischen Abläufe eine Vorgeschichte und werden immer dann ins Spiel gebracht, wenn die geopolitische Lage scheinbar «günstig» ist für derlei Ansinnen. Gerade dann ist es von grosser Wichtigkeit für uns Bürger, dass wir auch Meinungen ausserhalb des ewig gleichen Mainstreams zu lesen und zu hören bekommen und dass eine freie Diskussion mit unseren Mitbürgern und mit den Politikern möglich bleibt. Bundeskanzler Thurnherr hat sein Geleitwort zur Broschüre Der Bund kurz erklärt 2022 vermutlich ein paar Monate vor dem 24. Februar verfasst, aber seine Aussage «Gefährlich wird es dann, wenn nur noch wahr sein darf, was alle hören wollen» ist ein hoch aktuelles Mahnmal.
  Was die Beziehung der Schweiz zur EU betrifft, ist heute auffallend oft von europäischer «Solidarität» die Rede. «Europa» müsse angesichts der Ukraine-Krise «näher zusammenrücken», da dürfe die Schweiz nicht «abseitsstehen». Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Ohne die direktdemokratischen Rechte des Schweizer Stimmvolks wären wir schon seit 30 Jahren Mitglied der EU. Wir Schweizer dürften ruhig etwas mehr Mut zum eigenen Weg aufbringen, als dies unsere Bundesräte zurzeit tun. Jeden Wisch aus der Brüsseler Zentrale (beziehungsweise von noch weiter westlich) innert 24 Stunden in einen bundesrätlichen Erlass kopieren und gehorsam umsetzen? Ohne das Fundament unseres Staatsverständnisses zu beachten? Ohne sich an die zwingenden rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundlagen unserer Verfassung zu halten? Wo sind wir denn da?

Auf dem Schweizer Weg inmitten Europas bleiben

Der Schweizer Weg, als souveränes Land inmitten des zentralistischen EU-Konstrukts zu bestehen und sich mit Brüssel und den einzelnen europäischen Ländern zu verständigen, ist eine hohe Kunst. Aber er ist möglich. Mit dem Freihandelsabkommen von 1972 zwischen den EFTA-Mitgliedsstaaten und der EWG hatte die Schweiz für den wirtschaftlichen Austausch einen demokratietauglichen Weg gefunden. Nichtsdestoweniger formierten sich zu Beginn der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Schweizer EU-Beitrittsbefürworter in Politik, Medien und Bundesverwaltung im Gleichschritt mit Brüssel. Der Bundesrat deponierte 1991 in einem Überraschungs-Coup sein EU-Beitrittsgesuch in Brüssel und wollte die Schweiz als ersten Schritt zügig in den EWR eingliedern. Dank der direkten Demokratie misslang dies: Das Schweizervolk sagte am 6. Dezember 1992 nein zum EWR. Damit war auch der EU-Beitritt faktisch vom Tisch. Seit damals sind die EU-Turbos jedoch nicht von ihrem Ziel abgerückt – dürfen sie ja. Aber diejenigen Bürger, die eine demokratische und möglichst souveräne Schweiz behalten wollen, haben oft keinen leichten Stand, was den Schutz der freien Meinungsbildung angeht. Besonders bedenklich ist, dass die «einfachen Parolen», die zu hinterfragen uns der Schweizer Bundeskanzler mit Recht rät, häufig aus der Bundesverwaltung stammen oder von dort mindestens tatkräftig und mit Einsatz von Steuergeldern unterstützt werden. So zum Beispiel die Behauptung, dass die Schweizer Wirtschaft als Folge eines Nein zum EWR einbrechen würde. Wie jedermann weiss, traf sie nicht zu.

«Überprüfbare Fakten ernstnehmen»

Wenn man die Geschichte der Schweizer Beziehungen zur Europäischen Union verstehen will, tut man gut daran, auch diesen Hinweis Walter Thurnherrs einzubeziehen. Die nächsten Schritte von Bundesrat und Parlament nach dem EWR-Nein des Souveräns waren die bilateralen Abkommen I und II der 2000er Jahre. Dazu nur eine kurze Bemerkung: Das Referendum gegen die Bilateralen I wurde vor allem wegen den zu befürchtenden Auswirkungen des Personenfreizügigkeits- und des Landverkehrsabkommens ergriffen, die für die EU und ihre Mitgliedsstaaten von grossem Interesse sind, aber die Aufnahmefähigkeit unseres kleinen Landes an ihre Limits bringen sowie den Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung faktisch ausser Kraft gesetzt haben. Von den EU-Turbos (inklusive Bundesverwaltung) wurde das Referendum mit faktenwidrigen Behauptungen und krass verharmlosenden Zahlen gebodigt. Zum Beispiel: Annahme einer durchschnittlichen Nettozuwanderung von 8000 pro Jahr – tatsächliche Zuwanderung bis zum Zehnfachen; Zusicherung von maximal 650 000 jährlichen Lastwagenfahrten über die Alpen – Überschreitung einer Million schon in den ersten Jahren.

Gedeihliches Zusammenwirken von Staaten und Staatenbünden
ist nur von gleich zu gleich möglich

Wie auch immer, die Bilateralen I und II wurden vom Schweizervolk in Referendumsabstimmungen oder stillschweigend akzeptiert, wir haben uns damit arrangiert und sind bereit, sie weiter anzuwenden und im beidseitigen Interesse nötigenfalls zu aktualisieren. Dazu ist ein bürokratisches Ungetüm wie das «institutionelle Rahmenabkommen» völlig unnötig, denn wir Schweizer sind bekanntlich flexibel, wenn uns eine Sache einleuchtet. Deshalb sind wir auch gerne bereit, sinnvolle Projekte in EU-Staaten, zum Beispiel im Bereich Berufsbildung, finanziell zu unterstützen. Aber wir sind allergisch gegen jeden Zwangsmechanismus und gegen jede Aufoktroyierung fremden Rechts und dessen Auslegung durch ausländische Gerichte. All dies widerspricht dem Schweizer Staatsverständnis, wonach wir Bürgerinnen und Bürger es gewohnt sind, das Heft selbst in der Hand zu behalten.
  Ist das so schwer zu verstehen? Dass die EU-Kommissare es nicht verstehen können, beweist gerade, dass die beiden Systeme nicht kompatibel sind. Und das «Argument» einiger Schweizer Politiker und Medien, die Schweiz müsse sich der EU unterordnen, weil letztere grösser sei, löst den Reflex aus, diesen Mitbürgern einen Nachhilfekurs in Staatskunde zu empfehlen. Dem Schweizer Verständnis von Demokratie und Föderalismus entspricht es zum Beispiel, dass die Kantone mit wenigen Zehntausend Einwohnern (wie Uri oder Glarus) in vielerlei Hinsicht dasselbe Gewicht haben wie die Millionenkantone Zürich und Bern (Ständemehr, Ständerat). In anderen Ländern rund um den Globus finden wir ähnliche Beispiele. Es ist nicht einzusehen, warum die in Washington erfundene «Rule of Law» oder das zentralistische EU-Regelwerk für Völker gelten sollen, die ein anderes Rechts- und Kulturverständnis haben.

Neutralität gehört zur DNA der Schweizer

Die Neutralität der Schweiz wurde nicht vom Wiener Kongress von 1814/15 erfunden, sondern sie gehört sozusagen zur DNA der Schweizer. Neutrale Schiedsrichter wurden bereits gemäss den ältesten Bundesbriefen eingesetzt, und ohne vermittelnde Persönlichkeiten hätte die Eidgenossenschaft vermutlich ihre zahlreichen inneren Kämpfe sowie 300 Jahre Glaubensspaltung kaum überlebt. Gegen aussen setzte das Defensionale von Wil von 1647 nach dem Dreissigjährigen Krieg ein Zeichen: «Kein Durchmarsch fremder Truppen» war ein zentraler Aspekt.
  Das Neutralitätsprinzip ist in der Schweizer Bevölkerung tief verankert. Am 16. März 1986 stimmten über 75 Prozent der Stimmenden und sämtliche Stände (Kantone) gegen den Beitritt der Schweiz zur Uno. Nicht weil die Schweizer ihren humanitären, wirtschaftlichen und kulturellen Beitrag zur Weltgemeinschaft nicht leisten wollten: Die Schweiz arbeitete in allen Unterorganisationen der Uno tatkräftig mit und bezahlte ein Vielfaches mehr, als der Mitgliederbeitrag betragen hätte, auch stellte sie den Uno-Organisationen mit dem internationalen Genf ausgedehnte Infrastruktur zur Verfügung. Aber die Verpflichtung der Uno-Mitgliedsstaaten zur Ergreifung von Sanktionen auf Beschluss des Uno-Sicherheitsrates oder sogar zu militärischen Einsätzen ist mit der Schweizer Neutralität nicht vereinbar – damals jedenfalls war dies den Stimmberechtigten klar.

Rütteln an der immerwährenden bewaffneten Neutralität

«Es genügt, dass ein einziges wesentliches Element ins Rutschen gerät, um das ganze Gebäude ins Wanken zu bringen.» So warnt Bundeskanzler Thurnherr. Dies gilt ganz besonders für das Neutralitätsprinzip: Es wird seit den 1990er Jahren von innen und aussen ins Rutschen gebracht. Wir Schweizer tun gut daran, wachsam zu sein, damit unser fahrlässig ins Wanken gebrachtes Gebäude wieder auf festen Boden zu stehen kommt.
  1994 wurden die Mitgliedsstaaten der KSZE (später OSZE), darunter auch die Schweiz, vom Nordatlantikrat, das heisst den Staats- und Regierungschefs der Nato-Mitgliedsstaaten, zur Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden (Partnership for Peace) eingeladen. Zweck der PfP: «Die operativ unter der Autorität des Nordatlantikrats stehende Partnerschaft für den Frieden wird neue Sicherheitsbeziehungen zwischen der Nordatlantischen Allianz und ihren Partnern für den Frieden knüpfen. […] Die Partnerschaft wird die politische und militärische Zusammenarbeit in ganz Europa erweitern und intensivieren […]», und so weiter.3 Angesprochen waren übrigens vor allem die «demokratischen Staaten im Osten von uns» (!) – bereits 1994!
  Die Schweiz und andere neutrale Staaten in Westeuropa konnten im gleichen Aufwasch mit eingebunden werden. Am 30. Oktober 1996 erklärte «die Schweiz» im «Bulletin zur schweizerischen Sicherheitspolitik 1996/97», sie habe die Einladung der Nato «zur Kenntnis genommen und sich entschieden, an der Partnerschaft für den Frieden teilzunehmen».4
  Das Brisante daran: Der «Entscheid der Schweiz» war in einem blossen «Präsentationsdokument» in einem Bulletin der ETH abgedruckt, aus dem nicht einmal ersichtlich ist, wer den Entscheid im Namen der Schweiz getroffen hat. Dieser schwerwiegende Schritt weg von der Neutralität wurde wissentlich und willentlich hinter dem Rücken des Volkes getan. In der direkten Demokratie Schweiz werden Entscheide von solcher Tragweite üblicherweise vom Souverän getroffen. Die Schreibende, eine weiss Gott aktive und interessierte Schweizer Stimmbürgerin, erfuhr erst einige Jahre später, beim Unterschriftensammeln für das Referendum gegen Schweizer Militäreinsätze zur «Friedensförderung» im Ausland, dass die Schweiz durch ihre Beteiligung an der PfP bereits weitgehend mit der Nato verbandelt war.
  Die Auslandseinsätze der Schweizer Armee waren eine konkrete Folge der Beteiligung an der PfP und widersprechen selbstredend dem Neutralitätsprinzip. Deshalb war die entsprechende Änderung des Militärgesetzes heftig umstritten, wurde aber schliesslich vom Schweizervolk in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 angenommen. Um das Volk zu beschwichtigen, hatte das Parlament in die Vorlage geschrieben: «Die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist ausgeschlossen.» (Art. 66a Abs. 2; Hervorhebung mw) Allerdings stellte sich später heraus, dass die Abgrenzung zwischen «friedensfördernden» und «friedenserzwingenden» Aktionen in Krisengebieten auch für Militärfachleute im dunkeln lag …
  Am 3. März 2002 stimmten die Schweizer schliesslich mit lediglich 54,6 Prozent Ja-Stimmen und 12 gegen 11 Kantonen für den Uno-Beitritt, und nächstes Jahr wird die Schweiz einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat einnehmen. Der damalige EDA-Chef Joseph Deiss hatte vor der Abstimmung erklärt, ein Sicherheitsratssitz sei mit der Neutralität vereinbar, was eine starke Minderheit der Stimmbürger offenbar nicht überzeugte.

Schweizer Stimmbevölkerung bleibt standhaft bei der Neutralität

Im Juni hat die ETH eine Nachbefragung zur Studie «Sicherheit 2022» durchgeführt, weil man nach der Befragung im Januar «mögliche Effekte des Krieges in der Ukraine im aussen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Meinungsbild der Schweizer Stimmbevölkerung» feststellen wollte.5
  Erfreulicherweise blieb die grosse Mehrheit der Befragten klar bei der Neutralität – die faktische Abkehr des Bundesrates von der Neutralitätspolitik und die monatelange Desinformationskampagne von Behörden und Medien zeigten erstaunlich wenig Wirkung. Die rekordhohe Zustimmung von 97 % (!) zur Aussage «Die Schweiz sollte ihre Neutralität beibehalten» vom Januar wurde im Juni tatsächlich nicht erreicht, aber die erreichten 89 % (S. 30) sind ebenfalls ein sehr hoher Wert. Es ist reine Stimmungsmache, wenn der Bundesrat – und mit ihm sämtliche Mainstream-Medien – kommentieren, der Krieg führe «zu einer kritischeren Sicht auf die Schweizer Neutralität».6 Absolut faktenwidrig ist die bundesrätliche Behauptung: «Gleichzeitig werden sicherheitspolitische Kooperationen mit der Nato oder der EU beliebter.» Tatsächlich gibt es bei der seit Jahrzehnten sackschwachen Zustimmung zu einem Nato-Beitritt keinen signifikanten Unterschied (Januar 26 %, Juni 27 %). Dass gut die Hälfte der Befragten findet, die Schweiz sollte sich «der Nato annähern» (S. 24), ist angesichts der sehr offenen Formulierung wenig aussagekräftig.
  Beim Thema «Sanktionen gegen Russland» zeigt sich die Verwirrung der Köpfe durch die Desinformation hingegen überdeutlich: Über 70 % finden, die Sanktionen seien mit der Neutralität vereinbar! Und lediglich 36 % sind der Meinung, dass die Schweiz infolge ihrer Sanktionen gegen Russland ihre Guten Dienste nicht mehr anbieten kann. (S. 39) Dieses Ergebnis entspricht zwar den gebetsmühlenartigen Wiederholungen des Bundesrates, aber gewiss nicht der Wahrheit.
  Dass sich viele Schweizer an die angebliche Vereinbarkeit der verfassungs- und völkerrechtswidrigen Russland-Sanktionen mit der Neutralität klammern, hat seinen Grund (was die Irreführung durch den Bundesrat noch empörender macht): Absolute Favoriten der befragten Schweizer Stimmberechtigten sind nach wie vor die Guten Dienste und die Vermittlung in Konflikten: 91 % Zustimmung (im Januar 95 %) zu «Dank der Neutralität kann die Schweiz in Konflikten vermitteln und international Gute Dienste leisten» (S. 32) und sogar ein Anstieg von 75 auf 78 % zu «Die Schweiz sollte mehr in Konflikten vermitteln» (S. 20).
  Es wird Zeit, dass wir Bürger in aller Lautstärke dagegen protestieren, dass unsere Regierung die Neutralität aushöhlt und damit die Glaubwürdigkeit der Schweiz verspielt! Jedenfalls besteht in der direkten Demokratie Schweiz noch Hoffnung.  •



1 Einleitung zu Der Bund kurz erklärt 2022 (Auszug). Herausgegeben von der Schweizerischen Bundeskanzlei
2 Der Schweizer Bundeskanzler ist der Stabschef des Bundesrates mit beratender Stimme und Antragsrecht; er wird oft als «achter Bundesrat» bezeichnet.
3 «Partnerschaft für den Frieden. Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Staats- und Regierungschefs im Nato-Hauptquartier in Brüssel» vom 10/11.1.1994. Einladung
4 https://www.pfp.admin.ch/de/dokumentation-grundlagendokumente-.html
5 Tresch, Tibor Szvircsev; De Rosa, Stefano; Ferst, Thomas; Rohr, Patric; Robert, Jacques. «Nachbefragung der Studie ‹Sicherheit 2022› auf Grund des Krieges in der Ukraine.» Militärakademie (MILAK) an der ETH Zürich. Bericht vom 14. Juli 2022
6 «Nachbefragung ‹Sicherheit 2022›: Kritischere Betrachtung der Neutralität, grösserer Pessimismus und stärkere Befürwortung der Armee infolge des Krieges in der Ukraine». Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.7.2022

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