von Dr. iur. Marianne Wüthrich
Die Gas- und Strompreise schiessen auch in der Schweiz in die Höhe. Im National- und Ständerat, die am 12. September ihre Herbstsession begonnen haben, liegen entsprechende Vorstösse bereit: Finanzhilfen für Haushalte mit geringem Einkommen, ein «Rettungsschirm» für «systemkritische Stromunternehmen» (konkret für den grössten Schweizer Stromkonzern Axpo, der zu 100 % im Eigentum der Nordostschweizer Kantone und ihrer Kraftwerke ist). Ausserdem ergreift die zuständige Ständeratskommission UREK-S dringliche Massnahmen «zur schnellstmöglichen Erhöhung der Winterstromproduktion aus erneuerbaren Energien», in dieselbe Richtung geht eine Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. Für diesen steht derzeit an erster Stelle der Schutz der KMU vor astronomischen Strompreisen, oder anders gesagt, die Rettung Tausender von Arbeitsplätzen und die Abwendung einer Konkurswelle.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Chefin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, läutete ihre Energiesparkampagne unter dem Motto «Nicht verschwenden!» mit den emotionalen, aber unzutreffenden Worten ein: «Der Krieg in der Ukraine führt dazu, dass Energie knapp wird – auch in der Schweiz. Dies trifft uns alle, die Bevölkerung genauso wie unsere Firmen.»1 Erstens ist der zu befürchtende Gasmangel nicht dem Ukraine-Krieg zuzuschreiben, sondern der künstlichen Verknappung fossiler Energien durch die anglo-amerikanischen Öl- und Gas-Multis und die Golf-Staaten. Die europäischen Regierungen, inklusive die schweizerische, setzen mit ihren einzigartig scharfen Sanktionen gegen Russland noch eins drauf: Sie nehmen es wissentlich und willentlich in Kauf, dass der seit Jahrzehnten zuverlässig strömende russische Öl- und Gasfluss ins Stocken kommt oder ganz versiegt. Zweitens ist der drohende Strommangel im Winter hausgemacht und seit Jahren bekannt, dieses Jahr verstärkt durch den vermutlichen Wegfall von französischem KKW-Strom, mit dem die Schweiz jeweils im Winter ihre Stromlücken füllt. Frankreich dürfte Schwierigkeiten haben, genug Uran für seine 56 KKW zu beschaffen, weil Uran-Lieferungen aus Russland im EU-Raum offiziell verpönt sind (aber offenbar zum Teil hintenherum trotzdem bezogen werden2). Ausserdem profitieren die französischen KKW von den hohen Strompreisen, zu denen sie mit ihren Schliessungen beitragen.
Wissentlich und willentlich lassen es unsere Regierungen zu, dass ihre Bevölkerung und die Unternehmen in eine Energiemangellage hineinlaufen werden. Wie würde Obelix sagen? Die spinnen, die Europäer!
Freiflächen-Solaranlagen in Walliser Hochtälern
Dass die Schweiz viel zu langsam vorankommt mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, war schon lange vor dem Ukraine-Krieg bekannt. Nun kommt aber Bewegung in die Sache. Über die Parteigrenzen hinweg setzen sich die Walliser Peter Bodenmann (alt Präsident der SP Schweiz), Pascal Couchepin (alt Bundesrat, FDP) und Oskar Freysinger (alt Nationalrat und alt Walliser Regierungsrat, SVP) für vorerst zwei Solarprojekte in unbewohnten, sonnigen Hochtälern auf dem Territorium der Gemeinden Gondo und Grengiols ein.
Diesen Faden hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Ständerats zügig aufgegriffen. Sie beschloss am 29. August, «die rechtlichen Grundlagen für einen forcierten Ausbau der Photovoltaik […] zu schaffen.» Für «Anlagen mit einem hohen Anteil von Winterstromproduktion, wie sie insbesondere im alpinen Gelände denkbar sind», sollen bei einer geplanten jährlichen Produktion von über 20 GWh rasche und unkomplizierte Bewilligungsverfahren vorgesehen werden. Insbesondere soll «das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung» vorgehen. «Vorausgesetzt wird die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden. Der Bund fördert diese Anlagen zudem mit einem Investitionsbeitrag.»3 In Gondo und Grengiols sind die Eigentümer und die Gemeinden selbstredend einverstanden, denn sie kämen zu günstigem Strom und zu Abgaben für die Standortgemeinden. Weitere Berggemeinden würden sicher folgen, und wenn die Bundesbeiträge einigermassen kostendeckend ausfallen, werden die Schweizer Stromkonzerne auch bereit sein zu investieren. Hingegen haben sich Pro Natura und die Stiftung Landschaftsschutz bereits gemeldet und verlangen eine stärkere Berücksichtigung der Umweltinteressen.4
Vorrang der erneuerbaren Energien: ein Paradigmenwechsel
Am 9. September 2022 stimmte eine deutliche Mehrheit der UREK-S (9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen) den bundesrätlichen Vorschlägen zur Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes mit Vorbehalt zu und fügte substantielle Änderungen ein. Während die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga die versprochene «Straffung des Bewilligungsverfahrens» nicht in den Gesetzesentwurf setzte, hält es die Ständerats-Kommission beim Ausbau der erneuerbaren Energien «für notwendig, rascher zu handeln und weiterzugehen» als der Bundesrat.5 Zur schnelleren Erreichung höherer Zielwerte für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beschloss die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, «dass die Erfüllung dieser Ausbauziele Vorrang gegenüber dem Umweltrecht geniessen soll und nicht von dessen Vorschriften erschwert werden darf». Der Ständerat hat am 15. September diesem Vorschlag als dringliches Bundesgesetz mit 32 Ja zu 9 Nein bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Damit hat er einen eigentlichen Paradigmenwechsel eingeläutet. In einer Strommangellage müsste die Energieversorgung der Bevölkerung – unter bestimmten Bedingungen – von der Verwaltung und den Gerichten höher gewertet werden als der Schutz der Landschaft und der Umwelt. Jetzt ist der Nationalrat am Zug.
In dieselbe Richtung gehen die Vorschläge des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv vom 12. September: «Der Bau von Kleinanlagen aller nachhaltigen Technologien auf Haushaltsebene müsse bewilligungsfrei erfolgen. Grossprojekte der Wasser- und Windkraft müssten vom Einspracheverfahren ausgenommen werden.» Denn die Unsicherheit der Energieversorgung, verbunden mit den «geradezu explodierenden Strompreisen», erlaubt laut dem sgv «im Hinblick auf das wirtschaftliche Überleben einiger KMU keinen Aufschub mehr».6
Sensationelles Nein zur «Öffnung» des Schweizer Strommarktes
Ein weiterer Beschluss der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) ist geradezu sensationell! In ihrer Medienmitteilung vom 9. September spricht sich die Kommission «gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene vollständige Strommarktöffnung aus». Die Begründung der UREK-S: «Die Kommission hat bei ihren Arbeiten festgestellt, dass eine vollständige Marktöffnung nicht mehrheitsfähig ist und in Anbetracht der aktuellen Lage keinen Sinn macht.»
Das bedeutet nichts weniger als ein «Nein!» zur von Brüssel verlangten und vom Bundesrat seit mehr als 20 Jahren angestrebten völligen Privatisierung des Service public im Strombereich. Oder anders gesagt: Es bedeutet das Aus für ein Stromabkommen mit der EU. Ein «institutionelles Dach», wie es Brüssel der Schweiz aufdrücken will, entschwebt in weitere Ferne. Hier tut ein Blick zurück not.
Vor 20 Jahren stoppte das Schweizervolk den raschen Durchmarsch nach Brüssel
Im Jahr 2000 stimmten der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) zu, einem reinen Liberalisierungsgesetz gemäss EU-Richtlinien, ohne Schutz der Versorgungssicherheit und ohne Preisregulierung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ergriff damals allein das Referendum. Am 22. September 2002 sagte das Stimmvolk mit 52,6 Prozent Stimmen nein zum Ausverkauf der Schweizer Kraftwerke. Der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit, die schon damals wie Chüngeli auf die EU-Schlange starrten, statt sich an den Volkswillen zu halten, verfassten wenige Jahre später ein Gesetz mit teilweiser Marktöffnung, das seit 2009 gilt. Ein zweites Mal 50 000 Unterschriften zu sammeln, hatte niemand mehr Lust – so würgt man die direkte Demokratie ab! In einem «ersten Schritt» (auch «Salamitaktik» genannt) können seit damals die Grossverbraucher (ab 100 000 kWh pro Jahr) ihren Lieferanten selber auswählen (also ihren Strom auf dem «freien» Markt einkaufen), während Haushalte und kleine Betriebe in der staatlich gewährleisteten Grundversorgung blieben. Die Betriebe hatten aber auch die Möglichkeit, ebenfalls in der Grundversorgung zu bleiben, was viele KMU taten. Hingegen konnte ein Unternehmen, wenn es sich einmal für den Markt entschieden hatte, bisher nicht zurückkehren in die Grundversorgung.
Viele Jahre lang rechnete sich das Modell der «teilweisen Marktöffnung» für die KMU, die diesen Weg gewählt hatten, während die Unternehmen und Haushalte in der Grundversorgung ihre Lieferanten und damit auch die Stromtarife – die sich nach den Gestehungskosten richteten – nicht auswählen konnten. Der Bundesrat peilt schon länger die zweite Salamischeibe an: völlige Öffnung des Strommarktes, das heisst freie Wahl des Stromlieferanten auch für Haushalte und kleine Unternehmen. O-Ton Bundesrat: «Der Bundesrat verspricht sich von der Neugestaltung des Strommarkts eine Stärkung der dezentralen Stromproduktion und damit eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt.»7 Absurder geht’s nicht!
Schweizer Stromversorgung als ureigener Service public
Die Schweizer Kraftwerks-Gesellschaften, auch die grossen wie Axpo und Alpic, vor allem aber die zahlreichen kleinen, sind seit jeher fast ausschliesslich im Eigentum der öffentlichen Hand, also in erster Linie der Kantone und Gemeinden. Viele Gemeinden betreiben auf ihrem Boden ein eigenes Wasserkraftwerk und liefern den Haushalten im Ort ihren Strom. Wenn sie nicht genug Strom für ihre Bezüger haben, müssen sie ihn auf dem Markt zukaufen. Auch der Grosskonzern Axpo gehört zu 100 Prozent der öffentlichen Hand, ist aber gleichzeitig ein multilaterales Unternehmen, das heisst, Axpo investiert zum Beispiel in Windkraftwerke an der Nordsee und ist in vielen Ländern im Geschäft. Einige grosse Konzerne sind zum Teil an der Börse, aber das ist die Ausnahme.
Für die Strom-Grundversorgung bedeutet dieses vielfältige Geflecht, dass die Tarife der einzelnen Lieferanten nicht für alle Schweizer Haushalte gleich hoch sind. Der Bund schreibt im Stromversorgungsgesetz die Pflicht der rund 630 Netzbetreiber zur Sicherstellung der Versorgung fest sowie genaue Vorschriften zur Tarifberechnung. Die Tarife müssen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom gemeldet werden, die sie im voraus veröffentlicht. Aber, so schreibt die ElCom: «Die Preise variieren innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern jedoch zum Teil erheblich, was vor allem auf grosse Unterschiede bei der Energiebeschaffung (Anteil Eigenproduktion, Beschaffungsstrategie) zurückzuführen ist.» 2023 werden die Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte im Durchschnitt um 27 % steigen. «Die Unterschiede können lokal jedoch sehr viel höher ausfallen», so die ElCom.8 Zu ergänzen ist: Wegen der starken Zunahme der E-Mobilität und einer ungebremsten Zuwanderung sind die regionalen Kraftwerksgesellschaften gezwungen, immer mehr Strom dazuzukaufen. Trotzdem ist das Schweizer Stromsystem, vor allem die Wasserkraftwerks-Gesellschaften, immer noch ein grosses Stück weit im Boden verwurzelt. Ihre Einbindung in den EU-Markt, aber auch eine Vereinheitlichung der Stromtarife durch den Bund würden nicht zum kleinräumigen, föderalen System passen. Service public heisst – mit Ausnahme der Briefmarken – nicht unbedingt, dass er überall im Land gleich teuer ist.
Viele KMU wollen zurück in die Grundversorgung
In der heutigen Lage der Stromknappheit und der in die Höhe schnellenden Stromkosten zeigt sich das Modell der Grundversorgung als klar überlegen, viele Schweizer KMU kommen an ihre Limite und wollen zurück in die Grundversorgung. So zum Beispiel Fabio Regazzi, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands, Mitte-Nationalrat und Rolladenhersteller aus Gordola im Kanton Tessin. Seine Firma beschäftigt 140 Mitarbeiter und setzt im Jahr rund 25 Mio. Franken um. Sein Familienbetrieb ist seit seiner Gründung vor gut 75 Jahren Kunde bei der Società Elettrica Sopracenerina (SES). Als der Schweizer Strommarkt 2009 für mittlere Unternehmen geöffnet wurde, blieb Fabio Regazzi weiterhin Kunde der SES, wählte aber dort das attraktivere Angebot des «freien» Marktes. 2022 zahlt sein Unternehmen 60 000 Franken für den Strom. Nun läuft sein vierjähriger Vertrag aus, und der Stromanbieter verlangt für 2023 sage und schreibe eine Million! Wenn er keine Lösung finde, so Regazzi, müsse er Stellen abbauen.9 Etwa 22 000 Schweizer Firmen sind laut Tagespresse in einer ähnlich schwierigen Situation.
Deshalb schlägt der Schweizerische Gewerbeverband sgv eine Regelung vor, wonach Unternehmen auf eigenen Wunsch aus dem sogenannten freien Strommarkt in die Grundversorgung zurückkehren können. Um ein ständiges Hin und Her, je nach Marktpreisen, zu verhindern, müssten sie gewisse Auflagen einhalten, zum Beispiel eine Vorlauffrist von einem Jahr und nach einem Wechsel in die Grundversorgung müssten sie für mindestens 3 Jahre dort verbleiben.10
Es schläckt’s kä Geiss weg: Der Service public und die direkte Demokratie sind der Internationalisierung und Gewinnorientierung haushoch überlegen. Das Schweizer Stimmvolk wird bei der Gestaltung der Stromversorgung noch ein Wörtchen mitzureden haben! •
1 https://www.energieschweiz.ch/programme/nicht-verschwenden/spartipps-privathaushalte/
2 «Uran aus Russland: Kein Gas, dafür Uran. Frankreichs Atomindustrie ist auf russische Lieferungen angewiesen». In: Zeit online vom 13.9.2022
3 «Dringliche Massnahmen zur Erhöhung der Winterstromproduktion». Medienmitteilung der -UREK-S vom 29.8.2022
4 Bühler, Stefan. «Solar-Revolution: Bergler im Goldrausch». In: Walliser Bote vom 30.8.2022
5 «Stärkung der Versorgungssicherheit mit ambitionierten Zielen für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien». Medienmitteilung der UREK-S vom 9.9.2022
6 Schweizerischer Gewerbeverband sgv. «Massnahmen zur Bewältigung der Stromkrise – es muss rasch gehandelt werden». Medienmitteilung vom 12.9.2022
7 https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/energie/oeffnung-strommarkt.html
8 «Stark steigende Strompreise 2023». Medienmitteilung der Eidgenössischen Elektrizitätskommisssion vom 6.9.2022
9 Müller, Myrte. «1600 Prozent mehr für den Strom!» In: Blick vom 10.9.2022
10 Schweizerischer Gewerbeverband sgv. «Massnahmen zur Bewältigung der Stromkrise – es muss rasch gehandelt werden». Medienmitteilung vom 12.9.2022
mw. Vorausschickend sei gesagt, dass es uns wohlstandsverwöhnten Nachkriegsgenerationen ganz gut tut, uns ab und zu ernsthafte Gedanken über die Verschwendung von Ressourcen zu machen. Viele von uns tun dies schon seit längerem und sind auch lernbereit. Aber wenn der Bundesrat und die Tageszeitungen uns weismachen wollen, mit kürzerem Duschen und niedrigerer Heiztemperatur könnten wir eine Energiemangellage verhindern oder gar «mithelfen, Putin im Donbass das Handwerk zu legen und in der Heimat dafür zu sorgen, dass niemand ein kaltes Bett hat», dann vermischt man Chruut und Rüebli miteinander und manipuliert die Menschen aufs Übelste.
Wussten Sie übrigens, wieviel Strom mit einem Bitcoin-Verbot gespart werden könnte? Ex-Swissgrid-Krisenmanager Paul Niggli: «Wir sollten Bitcoins verbieten. Ich bin schockiert, dass noch niemand auf diese Idee gekommen ist. Das Geschäft mit Bitcoins basiert auf Rechnern, die unfassbar viel Computerleistung benötigen und entsprechend Strom fressen. Eine einzige Bitcoin-Transaktion verbraucht so viel Strom wie ein Haushalt in eineinhalb Monaten. Der weltweite Bitcoin-Stromverbrauch entspricht etwa dem doppelten Verbrauch der Schweiz.» (Hervorhebung mw) Und wir «gewöhnlichen Leute», die nicht mit der grossen Kelle Spekulationsgewinne einfahren, sondern mit unserem Lohn oder der Rente haushalten müssen, wir sollen frieren im Wohnzimmer?
Quellen: Kälin, Karl. «Man müsste Pflichtlager vorschreiben.» In: Walliser Bote vom 24.8.2022
Neff, Benedict. «Duschen zu zweit und Deckel auf den Topf – mit ihren Energietipps lenkt die Regierung von eigenen Versäumnissen ab». In: Neue Zürcher Zeitung vom 14.9.2022
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