Gute Dienste der Schweiz bieten weit sinnvollere Möglichkeiten als Sanktionen

Bundesrat übernimmt neue EU-Sanktionen gegen den Iran nicht

mw. Seit dem Tod der jungen Iranerin Mahsa Amini am 16. September nach ihrer Verhaftung durch die iranische Polizei finden im Iran Protestdemonstrationen statt, die von der Polizei mehrmals gewaltsam aufgelöst wurden. Wie weit die Demonstrationen mit Hilfe ausländischer Geheimdienste zu einer «farbigen Revolution» ausgeweitet werden sollen, sei hier dahingestellt. Nur ein Hinweis: An einer Wahlkampfveranstaltung in Kalifornien sagte Präsident Joe Biden zu Teilnehmern, die Mobiltelefone mit Losungen wie «Free Iran» in die Höhe hielten: «Keine Sorge, wir werden Iran befreien.» Erfrischend die Antwort des iranischen Präsidenten Ibrahim Raisi vor Demonstranten in Teheran: «Herr Präsident (Biden), der Iran ist vor 43 Jahren frei geworden und entschlossen, nicht euer Gefangener zu sein. Und wir werden nie eine Melkkuh sein.» (RT vom 4.11.2022).
  In europäischen Städten werden nun Solidaritäts-Kundgebungen organisiert, so auch in Bern am 5. November, wo die Demonstranten die Übernahme von EU-Sanktionen durch den Bundesrat forderten. Brüssel hatte am 17. und am 20. Oktober im Zusammenhang mit dem Tod von Mahsa Amini mehrere Personen und Organisationen sanktioniert. Am 2. November entschied der Bundesrat, «die im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten erlassenen EU-Sanktionen gegenüber dem Iran nicht zu übernehmen. Der Entscheid wurde unter Einbezug aller innen- und aussenpolitischen Interessen der Schweiz gefällt, darunter auch der Guten Dienste der Schweiz im Iran». (Medienmitteilung des Bundesrates vom 2.11.2022)
  Ein wichtiger Grund für diesen Entscheid sind die «fünf Schutzmachtmandate (USA im Iran, der Iran in Saudi-Arabien/Saudi-Arabien im Iran, der Iran in Kanada, der Iran in Ägypten), welche die Schweiz im Zusammenhang mit dem Iran unterhält». In seiner Medienmitteilung zeigt der Bundesrat, dass er sehr wohl weiss, wie die Schweiz in internationalen Konflikten am besten wirken kann: «Die Schweiz ist eines von wenigen Ländern, welche einen regelmässigen bilateralen Dialog zu Menschenrechts- und Justizfragen mit dem Iran führt. Der Dialog bietet der Schweiz die Möglichkeit, ihre Erwartungen und konkreten Forderungen zur Meinungsäusserungsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Bekämpfung der Folter, Schutz von Minderheiten und Frauenrechte im direkten Gespräch mit den iranischen Behörden zu äussern.» Würde der Bundesrat den Iran mit neuen Sanktionen eindecken, wäre diese Gelegenheit vertan.

Vermitteln ist viel wertvoller als Sanktionen

In diesem Sinne nehmen auch zwei Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates in Radio SRF Stellung. Roland Büchel, Nationalrat SVP, hält fest, es sei zwar richtig, dass die Schweiz Uno-Sanktionen nachvollziehe, aber darüber hinaus sollte sie keine Sanktionen erlassen. Hanspeter Portmann, Nationalrat FDP, erinnert an die Grundlagen der Schweizer Aussenpolitik: «Solche Sanktionen gegen Personen oder gegen einzelne Unternehmungen bringen eigentlich meistens nichts, und es ist viel wertvoller, dass die Schweiz mit dem [Schutzmacht-]Mandat versucht, auf diese Art und Weise zu pro-testieren und auch zu vermitteln, damit die Menschenrechte eingehalten werden.» (Radio SRF, Echo der Zeit vom 5.11.2022)
  Gut, dass sich einige Politiker wieder auf die aussenpolitischen Kernaufgaben der Schweiz besinnen, die gegenüber allen Staaten dieser Welt gelten müssen. Ein Schutzmachtmandat hätte unser Land übrigens auch für die Vertretung der beiderseitigen Interessen zwischen der Ukraine und Russland übernehmen können. Die Ukraine hatte im Sommer die Schweiz darum gebeten, aber Russland lehnte verständlicherweise ab: «Die Schweizer Regierung sei durch die Übernahme der Sanktionen gegen Russland nicht mehr neutral», schrieb die russische Botschaft in Bern laut swissinfo.ch. («Ukraine will Schweiz Schutzmachtmandat geben – Moskau bremst». Keystone-SDA vom 11.8.2022).
  swissinfo (öffentlich-rechtliche Nachrichten- und Informationsplattform der Schweiz im Eigentum des Schweizer Fernsehens SRF) fügt hinzu: «Die Schweiz hat als Schutzmacht lange Tradition. Erstmals nahm sie im Deutsch-Französischen Krieg 1870–1871 in Frankreich die Interessen des Königreichs Bayern und des Grossherzogtums Baden wahr. Sie ist als Schutzmacht zum Beispiel Anlaufstelle für Staatsangehörige, die in dem anderen Land wohnen, dort aber keine heimische Botschaft mehr haben, wenn Heimat- und Gaststaat ihre Beziehungen abgebrochen haben. Sie kann bei Bedarf auch diplomatische Depeschen überbringen und bei Verhandlungen als Vermittler helfen.»

Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser: Bleiben wir doch dabei!   •

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