Aktuelle Schweizer Strompolitik

Stromversorgungssicherheit gibt es nicht zum Nulltarif

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Schweiz steht (wie viele andere Staaten) vor der anspruchsvollen Aufgabe, die künftige Stromversorgung sicherzustellen und gleichzeitig auf nicht-nachhaltige Energie möglichst zu verzichten. Wie der Strommix von morgen aussehen soll, muss in Fachkreisen, aber auch in der Bevölkerung und in der Politik in allen Facetten und mit allen Vor- und Nachteilen diskutiert und gewälzt werden.
  Einige Pflöcke für die Schweizer Stromversorgung sind bereits eingeschlagen, andere Ansätze sind noch offen oder erst angedacht. Obwohl der Souverän 2017 dem Verbot neuer Kernkraftwerke zugestimmt hat, denken manche Kräfte in Politik und Wirtschaft bereits wieder laut über neue KKW der «dritten oder vierten Generation» nach, und es gibt ernstzunehmende konkrete Modelle. Sich in diese zu vertiefen ginge über den Rahmen dieses Artikels hinaus. Der Bundesrat seinerseits spricht von einer «Übergangszeit» mit Gaskraftwerken und hat am 17. Februar seine Pläne konkretisiert. Worüber sich alle einig sind: Bei den erneuerbaren Energien muss die Schweiz noch gewaltig zulegen; die Stromversorgung im Winter ist sicherzustellen; die Lücke nach dem Abstellen der KKW muss gefüllt, und die Versorgung für den künftig wachsenden Bedarf aufgestockt werden.

 «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien»: Gesetzesentwurf in der Ständeratskommission

Im Juni 2021 hat der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» übermittelt.1
  Hauptziel des Entwurfs ist es, «die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rasch und konsequent» auszubauen. Zu diesem Zweck soll das Energiegesetz, über das wir erst vor fünf Jahren abgestimmt haben, bereits wieder geändert werden, ebenso das Stromversorgungsgesetz von 2007. Denn bisher hat sich der Ausbau der Erneuerbaren viel zäher entwickelt, als wir uns das vorgestellt hatten. Und obwohl wir alle gehalten sind, unseren Energiekonsum möglichst sparsam zu gestalten, wird der Stromverbrauch weiter ansteigen: Weil neben der Stromversorgungssicherheit auch die langfristige Klimastrategie der Schweiz einzuhalten ist, brauche es «eine umfassende Elektrifizierung im Verkehrs- und Wärmesektor», so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Dazu kommt der steigende Bedarf als Folge der weiterwachsenden Zuwanderung.
  Die «Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)» des Ständerates ist im Januar einstimmig auf die Vorlage eingetreten und befasst sich nun mit deren umfang- und detailreichen Inhalten (Medienmitteilung der UREK-S vom 28.1.2022). In welcher Session der Entwurf im Ständerat (als Erstrat) behandelt werden wird, ist noch offen.
  Inhaltlich soll das Gesetz unter anderem Folgendes festlegen:

  • Verbindliche Zielwerte für den Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien (Zielwert bis 2050: 39 TWh Zubau) sowie für die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf.
  • Verlängerung der Förderinstrumente bis 2035. Einspeisevergütungen werden durch Investitionsbeiträge ersetzt.
  • Längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter: Der Bundesrat will grosse Speicherkraftwerke, die für den Winter Wasser in den Stauseen zurückbehalten und damit zusätzliche 2 TWh Stromreserven bereithalten, mit einem «Winterzuschlag» finanzieren.

Dazu einige Bemerkungen und wichtige Stellungnahmen.

ElCom: Massnahmen des Gesetzesentwurfs genügen nicht

Werner Luginbühl, Präsident der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom, mahnt, die Massnahmen des Gesetzesentwurfs genügten nicht, um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Um eine drohende Strommangellage im Winter abzuwenden, seien bis 2025 neben einer Speicher-Reserve (Wasserkraft) auch «Gasreservekraftwerke» und Massnahmen zur Effizienz (Stromsparen) nötig. «Luginbühl hofft deshalb, dass das Parlament die nötigen Korrekturen an der bundesrätlichen Vorlage vornimmt.»2 Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des «Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation» (UVEK), hat bereits erste Schritte unternommen.

Wasserkraft als Rückgrat der Schweizer Stromversorgung ausbauen

Der Schweizer Produktionsmix 2020: «In der Schweiz wird Strom zu 58,1 % aus Wasserkraft, zu 32,9 % aus Kernkraft, zu 2,3 % aus fossilen und knapp 6,7 % aus neuen erneuerbaren Energien produziert.» (Medienmitteilung des Bundesamts für Energie vom 31. August 2021.)
  Angesichts dieser Zahlen liegt es – neben dem Ausbau der neuen erneuerbaren Energien – nahe, dass die Wasserkraft als natürlicher und ergiebigster Schweizer Stromlieferant künftig noch weit besser genutzt werden kann und muss. Bundesrätin Simonetta Sommaruga: «Der Solarstrom ist wichtig. Aber die Wasserkraft bleibt das Rückgrat der Stromversorgung in unserem Land. Vor allem im Winter, wenn der Strom knapp ist, sorgen die Speicherseen für die nötige Sicherheit. Darum hat der Bundesrat auch einen Zuschlag für Winterstrom beschlossen.»3 Diese Massnahme kann der Bundesrat laut Sommaruga auf dem Verordnungsweg einführen, also bereits für den nächsten Winter.

Runder Tisch Wasserkraft – wichtiger Schritt, aber für die Energiewende nicht ausreichend

Weil in der Schweiz praktisch gegen jedes neue Kraftwerk und gegen jede Erweiterung mehrere Einsprachen erhoben und oft bis zum Bundesgericht weitergezogen werden, berief Bundesrätin Sommaruga 2021 einen «Runden Tisch Wasserkraft» ein, an dem sich die zuständigen Vertreter von Bund und Kantonen sowie einige Vertreter der Stromwirtschaft und der Umweltverbände trafen. Sie verabschiedeten am 13. Dezember 2021 eine «Gemeinsame Erklärung» mit 15 Speicherwasserkraftprojekten, welche «energetisch am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können». Die 15 Kraftwerke würden die zusätzliche «Speicherproduktion im Umfang von 2 TWh bis ins Jahr 2040 erreichen», die für die Überbrückung des drohenden Winterengpasses notwendig sind.4
  Ein erfreulicher Erfolg und ein vorbildliches Unternehmen, dass die verschiedenen Akteure sich zusammensetzen und einen Kompromiss aushandeln, der dem Gemeinwohl dient.
  Allerdings hat die «Gemeinsame Erklärung» auch Schwachpunkte: Zum einen setzt sie lediglich «Leitplanken»: «Dieses Dokument verpflichtet weder einen Investor noch eine kantonale Bewilligungsbehörde noch eine Umweltorganisation noch den Bund», sagt der Bündner Regierungsrat Mario Cavigelli, Präsident der kantonalen Energiedirektoren, in SRF News.5 Zum anderen genügen die 2 Terawattstunden – falls alle 15 Projekte verwirklicht werden – nur für den Anfang und nur als einer von vielen Schritten. Wie Christoph Brand, Geschäftsführer der Axpo, in derselben SRF-Sendung festhielt, brauche es für eine erfolgreiche Energiewende insgesamt 50 TWh, also das 25fache. Warum geht es nicht rascher vorwärts?

Umweltschutz ja – aber nicht als Blockade für die inländische Stromversorgung

Dass Schweizer Stromkonzerne in Norddeutschland Windparks bauen statt im eigenen Land, erklärt Axpo-Chef Christoph Brand in einem Zeitungsinterview ganz konkret: «Sie müssen sich das mal vorstellen: Das Windkraftportfolio der Axpo besteht in der Schweiz aus bloss einer Windenergieanlage, im Entlebuch.» Um jedes Projekt werde erbittert gekämpft. «Kompromisse sollen immer die anderen machen: Die Windkraftgegner sagen, baut die Wasserkraft aus. Die Wasserkraftgegner sagen, baut Fotovoltaik. Und bei der Fotovoltaik kommt der Denkmalschutz. Uns fehlt der gesellschaftliche Konsens, dass der Strom irgendwoher kommen muss und dass es ohne Kompromisse nicht geht.» Die Energiewende sei in der Schweiz technisch möglich, sagt der Axpo-Chef, aber es brauche viel schnellere Bewilligungsverfahren. In Frankreich könne die Axpo einen Windpark in vier Jahren bauen, «in der Schweiz ist ein solches Tempo bis jetzt undenkbar».6
  Auch ElCom-Präsident Luginbühl und UVEK-Vorsteherin Sommaruga sind der Meinung, dass die Verfahren gestrafft werden sollten. Luginbühl sagt, «die Schweizer Stromwirtschaft investiere heute primär im Ausland in Wind- und Photovoltaikanlagen», denn der «Ausbau der inländischen Produktion werde durch enorm komplizierte Bewilligungsverfahren ausgebremst». («Neue Zürcher Zeitung» vom 5. November 2021) Auch Bundesrätin Sommaruga bekräftigt, die fehlenden Investitionen im Inland seien «nicht primär der Fehler der Stromkonzerne». Denn: «Heute dauert es oft 20 Jahre (!), bis ein Wind- oder Wasserkraftprojekt realisiert werden kann. Es gibt verschiedene Bewilligungsverfahren, und die Projektgegner können jedes Verfahren einzeln ans Bundesgericht ziehen.» Damit fehle auch die nötige Investitionssicherheit. («Neue Zürcher Zeitung» vom 5. Februar 2022)

Beispiel eines Hamsterrad-Verfahrens

Am 4. November 2020 hat das Bundesgericht «die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut[geheissen]» und die Sache an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen.7
  Damit dreht sich das Hamsterrad weiter. Der Fall war nämlich schon 2017 beim Bundesgericht. 2010 – zehn Jahre vor dem neuen Bundesgerichtsentscheid! – hatte die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) ein Gesuch beim Kanton Bern eingereicht, um «die beiden Staumauern des Grimselstausees zu erhöhen, was eine Mehrspeicherung von 240 Gigawattstunden Energie» erbringen sollte [also ein Achtel der für die Winterreserven benötigten 2 TWh! Hervorhebung mw]. Genehmigung durch den Berner Grossen Rat (Parlament) – Aufhebung der Genehmigung durch das kantonale Verwaltungsgericht auf Beschwerde von mehreren Naturschutzorganisationen – Gutheissung der Beschwerde der KWO durch das Bundesgericht (2017) und Zurückweisung ans Verwaltungsgericht – Abweisung der Beschwerden der Naturschutzorganisationen durch das Verwaltungsgericht (gemäss Anordnung des Bundesgerichts) – aktuelles Bundesgerichtsurteil von 2020: Rückweisung an den Berner Regierungsrat (das heisst an die unterste Instanz) – und weiter im Hamsterrad.
  Eine Beschleunigung der Verfahren wäre in unser aller Interesse, falls wir weiterhin laufende Computer und aufgeladene E-Autos haben wollen …

Versorgungssicherheit gegenüber Naturschutz stärker gewichten?

Obwohl Sommaruga im Interview erklärt hat, der Bundesrat wolle die Verfahren zu einem einzigen Beschwerdeverfahren bündeln und damit wesentlich beschleunigen, steht im Entwurf des Gesetzes «über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» kein Wort davon. Scheut der Bundesrat die innenpolitische Auseinandersetzung?
  Die SP-Bundesrätin hat halt zwei Seelen in ihrer Brust: Als Energieministerin muss sie den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben, als Umweltministerin beteuert sie: «Niemand will einen Kahlschlag beim Naturschutz.» Der Zubau der Wasser- und Windkraftwerke gehe nicht zwangsläufig auf Kosten der Umwelt. Es brauche frühzeitige Verhandlungen zwischen der Strombranche und den Umweltverbänden, so Sommaruga, und sie fügt hinzu: «Und die Bereitschaft aller Beteiligten, auch einmal von der Maximalforderung abzuweichen.»8
  Aber wie wir gesehen haben, genügt das nicht. Liegt der Entwurf aus diesem Grund seit dem letzten Juni in der Ständerats-Kommission – weil die Parlamentarier von grün bis SVP um die Einfügung eines investitionsfreundlicheren Verfahrens kämpfen? Die Kommission hält sich bedeckt: Sie werde «erst nach Abschluss ihrer Beratungen über ihre Beschlüsse informieren», teilte sie nach ihrer letzten Sitzung vom 28. Januar mit. Durchgesickert ist nun, dass entsprechende Anträge von bürgerlicher Seite vorliegen: «Ohne Abstriche beim Naturschutz sei der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht möglich», so die Begründung. Der WWF seinerseits hat eine Umfrage in Auftrag gegeben: Danach wollen rund 60 Prozent der Befragten keine neuen Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten.9 Das möchten die meisten von uns lieber nicht – aber woher den Strom für unseren Elektro- und Elektronik-Konsum nehmen?

Längerfristige Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit AKW?

Am 17. Februar hat nun der Bundesrat den nächsten Brocken auf den Tisch gelegt: Gemäss Empfehlung der ElCom plant er – neben den Speicherreserven der Wasserkraftwerke per Notverordnung – «den gestaffelten Bau von zwei bis drei Gaskraftwerken mit einer Leistung von insgesamt bis zu 1000 Megawatt (MW).» Kostenpunkt: 700 bis 900 Millionen Franken. Die Gaskraftwerke «dürfen nur in Ausnahmesituationen zum Einsatz gelangen, wenn der Strommarkt die Nachfrage zeitweise nicht mehr decken kann», so der Bundesrat.10 Dazu bedarf es selbstverständlich eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes, mit fakultativem Referendum. Oder doch lieber die Staumauern am Grimsel und anderswo erhöhen beziehungsweise bauen? Dann müssten wir nicht noch mehr Gas importieren und würden die Umwelt weniger belasten – und es wäre erst noch billiger.
  In neuester Zeit steht auch die Frage im Raum, ob längerfristig wieder Kernkraftwerke ins Auge gefasst werden sollen. Am 12. Februar 2022 hat die Delegiertenversammlung der FDP Schweiz einer Resolution zur Stromversorgungssicherheit zugestimmt, welche den Bau neuer KKW unter strengen Voraussetzungen wieder möglich machen soll. Mit 247 Ja zu 9 Nein bei 4 Enthaltungen verabschiedeten die Delegierten die Resolution mit folgendem Wortlaut: «Beim Ausbau und Ersatz bestehender einheimischer Produktionsanlagen darf es keine gesetzlichen Technologieverbote geben, um einen stabilen Energiemix für künftige Generationen zu garantieren. Es sind deshalb die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit langfristig und bei Bedarf auch eine neue Generation der Kernkraft-Technologie ihren Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten könnte, sofern die Sicherheit jederzeit gewährleistet werden kann.»11
  Damit öffnen sich neue Wege, die von der aktuellen Forschung bereits beschritten werden. Es schadet nichts, solchen Ansätzen nachzugehen.  •



1 Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.6.2021; Botschaft des Bundesrates vom 18. Juni 2021 zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesblatt BBl 2021, S.1666f
2 Netzseitige Massnahmen für die Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Versorgungssicherheit und der Netzstabilität. Bericht zuhanden UVEK/Bundesrat vom 13.10.2021; Vonplon, David. «Elcom-Präsident: Der Umweltschutz steht einer sicheren Energieversorgung im Weg». In: Neue Zürcher Zeitung vom 5.11.2021
3 Vonplon, David; Forster, Christof. «Sommaruga zur Energiewende: ‹Niemand will einen Kahlschlag beim Naturschutz›». Interview in: Neue Zürcher Zeitung vom 5.2.2022
4 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. «Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft» vom 13.12.2021
5 Burkhardt, Philipp. «Runder Tisch Wasserkraft. 15 Wasserkraftwerke sollen realisiert werden». SRF News vom 13.12.2021
6 Häne, Stefan; Läubli, Martin. Interview mit Axpo-Chef. «Was ist schlimmer: Der Klimawandel oder ein neuer Stausee?» In: Tages-Anzeiger vom 13.7.2021
7 Vonplon, David; Forster, Christof. «Sommaruga zur Energiewende: ‹Niemand will einen Kahlschlag beim Naturschutz›». Interview in: Neue Zürcher Zeitung vom 5.2.2022
8 Urteil vom 4. November 2020 (1C_356/2019). Ausbau Grimselstausee: Beschwerde von Naturschutzorganisationen gutgeheissen. Medienmitteilung des Bundesgerichts
9 Walser, Charlotte. «Umfrage zu Naturschutz – Die Mehrheit will keine Wasserkraftwerke in Schutzgebieten». In: Tages-Anzeiger vom 18.2.2022
10 «Versorgungssicherheit: Bundesrat richtet ab dem nächsten Winter eine Wasserkraftreserve ein und plant Reserve-Kraftwerke». Medienmitteilung des Bundesrats vom 17.2.2022
11 «Delegiertenversammlung. FDP sagt ja zu neuen AKW – unter gewissen Voraussetzungen». SRF News vom 12.2.2022

Kooperation mit den Nachbarstaaten auch ohne Stromabkommen mit der EU möglich

mw. Ein Stromabkommen würde die Zusammenarbeit mit der EU sicher erleichtern, so Bundesrätin Sommaruga, aber: «Die Stromproduktion im eigenen Land ausbauen müssten wir allerdings auch mit einem Abkommen.» Erfreuliche Nebenwirkung des Verhandlungsabbruchs zum Rahmenabkommen: Damit sei auch die vom Bundesrat angestrebte Liberalisierung (euphemistisch «Öffnung») des Strommarktes nicht vordringlich und werde vermutlich vom Parlament zurückgestellt: «Die Marktöffnung ist Voraussetzung für ein Stromabkommen mit der EU. Doch ein solches Abkommen wird nicht rasch kommen, auch wenn es unser Ziel bleibt.»1
  Axpo-Chef Christoph Brand auf die Frage, ob die Schweiz nach dem Abbruch der Verhandlungen mit Brüssel «vom europäischen Strommarkt abgehängt» werde: «Auf Fachebene herrscht Einigkeit, dass es unsinnig wäre, die Schweiz zu diskriminieren. Als es im Januar in Nordwesteuropa zu einem Spannungsabfall gekommen war und die Gefahr eines Blackouts bestand, hat die Schweiz stark mitgeholfen, das europäische Stromnetz zu stabilisieren. Das zeigt, welche Bedeutung die Schweiz hat.»2

«Wenn wir ein Problem haben, dann haben unsere Nachbarstaaten rasch auch ein Problem»

Mit der Sorge um den Schutz vor künftigen Stromausfällen ist die Schweiz nicht allein. Am 1. Dezember 2021 haben die Benelux-Staaten, Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz an einem Ministertreffen eine Absichtserklärung («Memorandum of Understanding») zur Stromkrisenvorsorge unterzeichnet. Diese «ebnet den Weg für die weitere Zusammenarbeit […] und für die Entwicklung von solidarischen Massnahmen, die im Falle einer Krise regional eingesetzt werden können». (Medienmitteilung des Bundesrates vom 1.12.2021).
  Die Erklärung ist zwar rechtlich nicht bindend: «Wertvoll sei sie trotzdem», sagt Bundesrätin Simonetta Sommaruga in SRF News. «Es ist wichtig, dass wir ganz konkret hinschauen, was wir gemeinsam tun können, damit in unserer Region eine solche Stromkrise gar nicht erst vorkommen kann.» Und falls es doch zu einer Stromkrise komme, dann wären die Abläufe im vornherein definiert. Das Abkommen sei «eine politische Willenskundgebung, man will hier zusammenarbeiten, denn die Schweiz ist mitten in Europa. Wenn wir ein Problem haben, dann haben unsere Nachbarstaaten rasch auch ein Problem».3 (Hervorhebung mw)
  Ganz ähnlich die ElCom, die zusammen mit der nationalen Netzgesellschaft «Swissgrid» für die Sicherstellung des stabilen Netzbetriebs zur Optimierung des Stromimports sorgt: «Die Schweiz ist im Verbundbetrieb das in Kontinentaleuropa grenzüberschreitend wie national am stärksten vermaschte Land. Die installierte Übertragungskapazität an den Schweizer Grenzen übersteigt den Bedarf der Schweiz um das Zwei- bis Dreifache. Deshalb ist potentiell auch viel Import möglich. Allerdings bedingt der hohe Vermaschungsgrad eine gute Abstimmung zwischen den Netzbetreibern.»4 Für diese gute Abstimmung haben unsere Behörden zu sorgen, zum Beispiel durch das genannte Memorandum of Understanding.



1 Vonplon, David; Forster, Christof. «Sommaruga zur Energiewende: ‹Niemand will einen Kahlschlag beim Naturschutz›». Interview in: Neue Zürcher Zeitung vom 5.2.2022
2 Häne, Stefan; Läubli, Martin. Interview mit Axpo-Chef. «Was ist schlimmer: Der Klimawandel oder ein neuer Stausee?» In: Tages-Anzeiger vom 13.7.2021
3 Gasser, Tobias. «Stromknappheit ab 2025. Hilfe bei Stromausfällen – auch ohne Stromabkommen mit der EU». SRF News vom 2.12.2021
4 Netzseitige Massnahmen für die Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Versorgungssicherheit und der Netzstabilität. Bericht zuhanden UVEK/Bundesrat vom 13.10.2021

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