Friedensentwurf für die Ukraine

Neutralität und Föderalismus als Grundlage für eine friedliche Koexistenz auf zwischenstaatlicher und innerstaatlicher Ebene – Internationale Sicherheitsgarantien im Rahmen eines P5+ Arrangements

11. März 2022

Anknüpfend an die Erklärung vom 12. Februar 20151 zu den Ukraine-Friedensgesprächen in Minsk hat der Präsident der International Progress Organization gestern den folgenden vorläufigen Entwurf von Grundsätzen für eine friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Russland und der Ukraine veröffentlicht:

Unter den gegenwärtigen Umständen eines bewaffneten Konfliktes zwischen Russland und der Ukraine kann die friedliche Koexistenz nur auf der Grundlage der Achtung des Völkerrechts und durch einen politischen Kompromiss zwischen beiden Parteien wiederhergestellt und aufrechterhalten werden. Ersteres beinhaltet die Nichtanwendung von Gewalt und die Achtung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine, wie dies von einer überwältigenden Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen in der Resolution ES-11/1 der Generalversammlung vom 2. März 2022 bekräftigt wurde, die gemäss den Bestimmungen der «Uniting for Peace»-Resolution vom 3. November 1950 verabschiedet wurde. Letzteres bezieht sich auf frühere Übereinkünfte und Abkommen zwischen den Konfliktparteien und auf den Konsens über eine europäische Sicherheitsarchitektur seit der Schlussakte von Helsinki 1975.
  Die Unteilbarkeit der Sicherheit in Europa, die auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 feierlich hervorgehoben und in der Charta von Paris für ein Neues Europa (1990) erneut bekräftigt wurde, sollte das Leitprinzip für den weiteren Weg sein. Das Dokument von Istanbul 1999 («Europäische Sicherheitscharta»), das im Rahmen der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) verabschiedet und von beiden Konfliktparteien unterzeichnet wurde, bestätigte in Artikel 8 ebenfalls «dasselbe Recht auf Sicherheit» aller europäischen Staaten und legte fest, dass die Staaten «ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen» werden.
  In Anbetracht der Tatsache, dass die Ukraine ein multiethnischer Staat ist, in dem die Russen die grösste Minderheit bilden, können die folgenden Massnahmen einer friedlichen Lösung förderlich sein:

  • Vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen gemäss dem zwischen beiden Parteien – im Rahmen der «Trilateralen Kontaktgruppe» unter Beteiligung der OSZE – am 12. Februar 2015 vereinbarten «Massnahmenpaket». Dazu gehört insbesondere die Bestimmung von Artikel 11 zur Verfassungsreform in der Ukraine, mit dem Ziel einer Dezentralisierung und eines autonomen Status für russische Mehrheitsgebiete in der Ostregion (Donezk und Lugansk). Der zwischen Österreich und Italien erzielte Kompromiss («Südtirol-Paket») über die Autonomie der mehrheitlich deutschsprachigen Provinz Südtirol könnte als Beispiel dienen.
  • Eine Volksabstimmung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und/oder der OSZE auf dem Gebiet der Halbinsel Krim über den endgültigen Status des Gebietes.
  • Verabschiedung eines Verfassungsgesetzes durch das ukrainische Parlament über die immerwährende Neutralität der Ukraine in Verbindung mit internationalen Garantien für die Souveränität und territoriale Integrität des Landes (ähnlich wie im Falle Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg und der Schweiz nach den napoleonischen Kriegen). Wie im Falle Österreichs und der Schweiz sollte die Ukraine den Status einer bewaffneten Neutralität haben, damit das Land in der Lage bleibt, sich selbst zu verteidigen.
  • Die im Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 verankerte Verpflichtung der Ukraine zu einem atomwaffenfreien Status sollte – in Verbindung mit einer künftigen Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität – von glaubwürdigen Sicherheitsgarantien (nicht nur «Zusicherungen») mit präzisen Implementierungsmechanismen seitens der internationalen Gemeinschaft begleitet werden. In dieser Hinsicht sollte das Budapester Memorandum durch ein neues internationales Abkommen zwischen der Ukraine und den ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats (P5) + der Türkei als regionaler Vermittlungsmacht ersetzt werden, das von allen Unterzeichnerstaaten zu ratifizieren ist.
  • Der Abzug aller ausländischen Truppen aus dem ukrainischen Hoheitsgebiet muss mit der vollständigen Aufhebung der unilateralen Sanktionen gegen Russland einhergehen.

Hans Köchler, Wien, am 10. März 2022



1 Stellungnahme des Präsidenten der International Progress Organization zu den Ukraine-Friedensgesprächen in Minsk, 12. Februar 2015 (http://i-p-o.org/Koechler-UKRAINE-MINSK_Talks-Statement-12Feb2015.jpg)

(Übersetzung aus dem englischen Original "BLUEPRINT FOR PEACE IN UKRAINE")

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