Anwendung von DU-Waffen in Jugoslawien – Stand der Klage gegen die Nato

von Prof. Dr. Srđan Aleksić, Serbien*

ef. Der völkerrechtswidrige Angriff der Nato gegen die Bundesrepublik Jugoslawien während des Kosovo-Krieges begann am 24. März 1999 und endete am 10. Juni 1999. Nach Angaben der Nato flogen ihre Piloten in der 78tägigen Operation 38 000 Einsätze, davon 10 000 Luftangriffe. Bei den Angriffen wurden schätzungsweise 3500 bis 4000 Menschen getötet und etwa 10 000 Menschen verletzt, zwei Drittel davon waren Zivilisten. Bei den Angriffen der Nato wurden auf serbischem Territorium auch 10 bis 15 Tonnen abgereichertes Uran abgeworfen. Als Folge davon wurden etwa 5500 Krebsfälle pro Million Einwohner registriert. Heute hat Serbien europaweit die meisten Krebstodesfälle: Laut Statistik erkrankten in Serbien 33 000 Menschen an Krebs. Darunter ein Kind pro Tag. Auch heute, nach 23 Jahren, leidet die Bevölkerung unter den Folgen des Einsatzes von Munition mit abgereichertem Uran (siehe Zeit-Fragen Nr. 3 vom 9. Februar 2021).
  Weil er es nicht mehr länger ertrug, begann der Rechtsanwalt Professor Srđan Aleksić aus dem serbischen Niš mit tatkräftiger Unterstützung seines Freundes Professor Velimir Nedeljkovic, entschlossen zu handeln: Er begann, die Fälle von Opfern der Bombenangriffe mit abgereichertem Uran zu sammeln. Unzählige Opfer und Familienangehörige von Opfern hatten sich an ihn gewendet – über 3300. Sein Ziel: eine Entschädigungsklage gegen die Nato. Nach zwei internationalen Konferenzen in den Jahren 2018 und 2019 sowie zahllosen Expertisen hatte er, gemeinsam mit einem Team internationaler Anwälte, ausreichend Beweismaterial, um am 20. Januar 2021 eine erste Klage beim Obersten Gericht in Belgrad einzureichen. Die Nato antwortete am 18. März 2022 mit einer diplomatischen Note. Darin heisst es u. a.: «[…] Es wird daran erinnert, dass die Nato, einschliesslich des Nato-Militärverbindungsbüros in Belgrad, in der Republik Serbien volle Immunität von der Gerichtsbarkeit und von der Strafverfolgung geniessen. […] Die Nato hat auf keine dieser Immunitäten in bezug auf dieses oder andere Verfahren verzichtet. […] In Anbetracht dessen wird sich die Nato nicht an dem Verfahren beteiligen und erwartet, dass der Status, die Vorrechte und die Immunitäten, die die Organisation geniesst, von den serbischen Behörden, einschliesslich der Gerichte, uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Die Nato erwartet, dass die Regierung der Republik Serbien alle notwendigen Massnahmen ergreift, damit der Status, den die Organisation geniesst, vom Obersten Gerichtshof in Belgrad anerkannt und umgesetzt wird. […]» (Übersetzung Zeit-Fragen)
  Das Wesentliche der oben erwähnten Verbalnote der Nato-Mission ist die Betonung der Immunität, insbesondere die Einschränkung der Gerichtsbarkeit der Republik Serbien in bezug auf die Durchführung von Gerichtsverfahren gegen Nato-Offiziere und -Soldaten, die sich alle auf das «Abkommen über den Transit von Nato-Truppen durch Serbien und Montenegro» beziehen, das am 18. Juli 2005 unterzeichnet wurde, sowie auf die Vereinbarungen von 2006, mit denen das militärische Verbindungsbüro in Belgrad eingerichtet wurde.

Ich möchte Ihnen danken, dass Sie heute hier sind, Sie, die von Anfang an uns geglaubt haben und uns unterstützten, als es sonst niemand tat. Ich möchte Ihnen sagen, dass Sie einen grossen Anteil an dieser unserer Reise haben.
  Wie viele von Ihnen wissen, haben wir die Nato in Serbien verklagt, und wir erhielten eine Antwort, in der sie sich auf Immunität berief, d. h. auf die Einschränkung der Gerichtsbarkeit der Republik Serbien für die strafrechtliche Verfolgung von Nato-Soldaten und -Offizieren. Diese wurde festgelegt in den Abkommen mit der Nato aus den Jahren 2005 und 2006, mit denen das Militärbüro in Belgrad eingerichtet wurde.
  Diese Vereinbarungen sind aus mehreren Gründen auf die vorliegende Situation nicht anwendbar:
  Erstens: Wenn wir über Vereinbarungen zwischen zwei internationalen Rechtssubjekten sprechen, um die es sich zweifelsohne im Falle der Nato und der Republik Serbien handelt, müssen wir von dem Wiener Übereinkommen über das Vertragsrecht von 1969 ausgehen, das den Grundsatz des Völkerrechts bestätigt: das Prinzip des Rückwirkungsverbots.
  Das Wiener Übereinkommen besagt nämlich, dass die Bestimmungen eines Vertrages keine der Vertragsparteien in bezug auf Ereignisse und Tatsachen verpflichten, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung liegen, es sei denn, die Vertragsparteien hätten etwas anderes bestimmt.
  Zweitens: Die Immunität, auf die sich die Nato-Mission in der Republik Serbien beruft, kann nicht einmal nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Vorrechte und Befreiungen in Anspruch genommen werden, vor allem deshalb, weil in diesem Übereinkommen die Immunität den Experten ausschliesslich im Interesse der Organisation der Vereinten Nationen gewährt wurde, und ein Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit, so wie es 1999 mit der Bombardierung Jugoslawiens begangen wurde, liegt sicherlich nicht im Interesse der Organisation der Vereinten Nationen.
  Drittens: In diesem Rechtsstreit wurde nicht ein einziger Nato-Beamter passiv legitimiert, sondern die Klage richtet sich gegen die Nato als internationale Organisation, und in diesem Zusammenhang hat die Berufung auf die Immunität keine Wirkung oder Rechtsgrundlage.
  Die Verhandlung ist für den 16. Oktober1 angesetzt, und dort werden wir alle unsere Argumente darlegen, warum der Nato-Organisation in Serbien keine Immunität gewährt werden kann. Wir haben auch das Gutachten von Prof. Dr. Rita Celi von der Universität Turin zur Bestimmung des Vorhandenseins von Schwermetallen und abgereichertem Uran bei zweien unserer Klienten, einem Militär, der sich in Kosovo und Metohija aufhielt, und einer Frau, die zum Zeitpunkt der Bombardierung gegenüber dem Quartier des Generalstabs in Belgrad wohnte. Dr. Celi wies nach, dass das Vorhandensein von 21 Arten von Schwermetallen und abgereichertem Uran 500mal höher ist als normal, was bisher noch nie festgestellt wurde.
  Ich danke Ihnen für die grosse Unterstützung, die Sie mir gewähren, und ich hoffe, dass wir auch in Zukunft zusammenarbeiten werden.  •

(Übersetzung Zeit-Fragen)



1 Der Prozess konnte am 16. Oktober nicht stattfinden, da der Kläger, Oberst Dragan Stojčić aus Belgrad, verstorben ist. Seine Frau, Dragana Stojčić, wird die Klage gegen die Nato weiterführen. Sobald das Beweisverfahren abgeschlossen ist, wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt. Es ist zu erwarten, dass das Gericht bis Ende des Jahres den ersten Verhandlungstermin ansetzen wird.


* Vortrag bei der Jahreskonferenz der Arbeitsgemeinschaft «Mut zur Ethik» («Europa – welche Zukunft wollen wir?») vom 2.–4. September 2022

Prof. Dr. iur. Srđan Aleksić, geboren 1968, ist Rechtsanwalt in der serbischen Stadt Niš. Rechtswissenschaften hat er an der Universität Niš von 1989 bis 1993 studiert, 1995 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen; 2008 Nachgraduierung Strafrecht; 2013 Master in Rechtswissenschaften; 2016 Promotion in Rechtswissenschaften. Er hat sich entschieden, eine Entschädigungsklage der Opfer des abgereicherten Urans als Folge der Bombardierung Jugoslawiens im Jahre 1999 zu übernehmen.

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