von Karl-Jürgen Müller
Spätestens seit dem 24. Februar 2022 sind in Deutschland zwei Grundlinien der Politik unübersehbar geworden. Deren Wurzeln reichen aber viel länger zurück. Die eine Linie ist die Aufkündigung eines Wertekonsenses, dessen Grundlage ein aufgeklärtes christlich-humanistisches Menschenbild war. Heute gehört zu dieser Linie auch der Abbau der sozial- und wirtschaftspolitischen Grundlagen eines die allgemeine Wohlfahrt fördernden Sozialstaates. Diese Aufkündigung soll einer ideologisch verbrämten, in Tat und Wahrheit aber selbstzerstörerisch wirkenden vollständigen Unterwerfung unter US-amerikanische Vorgaben Platz machen – und sie ist ein Verfassungsbruch durch die Amtsinhaber staatlicher Stellen. Die andere Linie ist der zunehmend illiberale Umgang mit grundsätzlicher Kritik an dieser Politik. Das Banner dabei ist der zum Totschlagsargument gewordene Vorwurf der «Verfassungsfeindlichkeit» – auch dies ein Verfassungsbruch. Wäre es nicht überlegenswert, diesem Zangengriff zu begegnen mit einem vom Bürger her gedachten, geschichtsbewussten, versöhnlichen Verfassungspatriotismus – zu dem unverzichtbar der naturrechtliche Kern der universellen Achtung und des Schutzes der Menschenwürde gehört?
Dass heute auch der die allgemeine Wohlfahrt fördernde Sozialstaat gefährdet ist, zeigt ein Blick auf ein paar aktuelle Zahlen. Am 28. Juli meldete das Statistische Bundesamt, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal 2023 inflationsbereinigt um 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahrsquartal gesunken ist. Der Geldwertverlust (Inflation), so dasselbe Amt am 8. August, betrug 6,5 Prozent gegenüber dem Juni des Vorjahres. Am 30. Juni meldete die Bundesagentur für Arbeit, die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen sei gegenüber dem Juni des Vorjahres um 192000 Menschen gestiegen. Statista.com meldete am 2. August: 3,9 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen – viel mehr als die offiziellen Arbeitslosenzahlen – bezogen im Durchschnitt der Monate Januar bis Juli 2023 das sogenannte Bürgergeld, über 200 000 mehr als im Durchschnitt des Vorjahres. Bis Ende 2022 hiess diese staatliche Minimalunterstützung Arbeitslosengeld II («Hartz IV»). Die deutsche Schuldenuhr meldete am 14. August Staatsschulden von Bund, Ländern und Gemeinden in Höhe von 2,55 Billionen Euro (das sind mehr als 30 000 Euro pro Kopf), ein Rekordwert, der sich ständig weiter erhöht. Ende 2022 waren es 2,38 Billionen Euro. Und am 11. August meldete das Statistische Bundesamt für den Juli 2023 23,8 Prozent mehr Regelinsolvenzen (Konkurs anmeldende Unternehmen) als im Juli des Vorjahres.
Diese trockenen Zahlen, das vergisst man leicht, sind mit vielen menschlichen Schicksalen verbunden.
«Wieder der kranke Mann Europas»
Anders als der deutsche Kanzler, der im ZDF-Sommergespräch vom 13. August die wirtschaftliche Situation des Landes beschönigte, befand Moritz Küpper, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall – zuständig für die für das Land besonders wichtige Metall- und Elektroindustrie – am 9. August in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: «Es ist eine ganz, ganz schwierige Lage in Deutschland. Wir werden in die Rezession rutschen im zweiten Halbjahr. Deutschland ist nicht mehr wettbewerbsfähig. Wir sind in der Tat wieder der kranke Mann Europas.» Als Grund nannte er die mangelhaften Rahmenbedingungen: «Es sind die Rahmenbedingungen. Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit Industrie erfolgreich ist. Dazu gehören natürlich bezahlbare Energiepreise. Wir sind hier an der absoluten Spitze mit 20 Cent pro Kilowattstunde. Kein Land dieser Welt hat höhere Energiepreise als Deutschland. Wir haben Bürokratie ohne Ende. Wir haben hohe Steuern. Wir haben hohe Abgaben. Wir haben viel verschlafen bei der Digitalisierung. Wir haben Probleme bei der Bildung. 50 000 junge Menschen gehen ohne Abschluss jedes Jahr von den Schulen.»
Seit dem 24. Februar 2022 macht die deutsche Regierung Russland und dessen Präsidenten für diese mangelhaften «Rahmenbedingungen» verantwortlich. Das aber hält einer Überprüfung nicht stand. Michael Lüders zum Beispiel hat in seinem vor ein paar Wochen erschienenen Buch «Moral über alles? Warum sich Werte und nationale Interessen selten vertragen» recht genau dargelegt, warum diese Rechtfertigung nicht überzeugen kann und dass die deutsche Regierung das Land ohne Not in eine schwere Energie-, Wirtschafts- und Finanzkrise und zudem in einen hoch riskanten Stellvertreterkrieg gegen Russland gestürzt hat. All dies dem Machtanspruch der USA und deren Interessen zu Diensten, aber auf eine spezielle grün-deutsche Art ideologisch aufgeladen und mit doppelzüngiger Moral gerechtfertigt.
Wer sind die Verfassungsfeinde?
Am 10. August hat der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer längeren Rede an die vor 75 Jahren beginnende vorbereitende Verfassungskonferenz für das westdeutsche Grundgesetz in Herrenchiemsee erinnert. Fast am Ende der Rede machte er auch die «Verfassungsfeinde» zum Thema1: «Unser Grundgesetz verträgt harte und härteste Auseinandersetzung. Verfassungsfeinde jedoch kann die Verfassung nicht integrieren – und wir dürfen die Gefahr, die von ihnen ausgeht, nicht ignorieren. […] Klarer, entschiedener, kämpferischer Widerspruch der demokratischen Parteien ist zum Beispiel immer dann geboten und gefordert, wenn Agitatoren in öffentlichen Versammlungen […] unsere Demokratie als ‹System›, ‹Unrechtsregime› oder ‹Diktatur› verunglimpfen, demokratische Institutionen diskreditieren und verächtlich machen.»
Interessant ist, wen der Bundespräsident als «Verfassungsfeinde» bezeichnet: Menschen, die beim Blick auf das heutige politische Deutschland von «System», «Unrechtsregime» oder gar «Diktatur» sprechen. Sicher kann man über die Treffsicherheit dieser Wortwahl streiten, aber mit dem, was verfassungsrechtlich gesehen «Verfassungswidrigkeit» ist – nur diesen Begriff gibt es im deutschen Grundgesetz, der Begriff «Verfassungsfeind» kommt gar nicht vor – haben diese Formulierungen für sich genommen gar nichts zu tun. Massgeblich für den Begriff der Verfassungswidrigkeit und mögliche Konsequenzen daraus sind die Grundgesetzbestimmungen über Parteien (Artikel 21). Artikel 21 formuliert in seinen Absätzen 2 und 4: «Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. […] Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 […] entscheidet das Bundesverfassungsgericht.»
Die freiheitliche demokratische Grundordnung
Das Bundesverfassungsgericht hat in der bundesdeutschen Geschichte viermal über das Verbot einer Partei entschieden und dabei auch den im Grundgesetz selbst nicht geklärten Begriff «freiheitliche demokratische Grundordnung» zu definieren versucht. Am kompaktesten im 1952 ergangenen Urteil zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei:
«Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmässigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmässige Bildung und Ausübung einer Opposition.»
Das klingt sehr viel anders als das, was der deutsche Bundespräsident am 10. August als verfassungsfeindlich einstufte. Und sehr wahrscheinlich gibt es unter denjenigen, die mit Blick auf das heutige Deutschland von «System», «Unrechtsregime» oder gar «Diktatur» sprechen, auch Menschen, die sich begründet fragen, inwieweit die Amtsträger Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten nicht massgeblich dazu beigetragen haben, dass für das heutige Deutschland mit guten Argumenten nicht von einer «Selbstbestimmung des Volkes», von «Volkssouveränität», von «Gewaltenteilung» und «Unabhängigkeit der Gerichte», von «Chancengleichheit für alle politischen Parteien», vom «Recht auf verfassungsmässige Bildung und Ausübung einer Opposition», von der «Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten» gesprochen werden kann. Folgt man hingegen der Diktion des heutigen Bundespräsidenten, so wären Persönlichkeiten wie Hannah Arendt und Karl Jaspers – zum Beispiel auf Grund ihres 1993 veröffentlichten Briefwechsels – wohl «Verfassungsfeinde».
Verfassungspatriotismus
Verfassungsrechtlich fundierte Opposition gegen die real existierende Machtpolitik in der Bundesrepublik Deutschland hat eine namhafte Tradition. Schon Karl Jaspers berief sich in seiner 1966 erschienenen und damals viel diskutierten Schrift «Wohin treibt die Bundesrepublik?» auf das westdeutsche Grundgesetz. Schon die ersten Sätze seines Vorwortes zeigen, dass es ihm nicht um Kritik der Kritik wegen ging, sondern um eine Verbesserung der Situation:
«Ein Freund meinte, dieses Buch sei einer der schärfsten Angriffe auf die Bundesrepublik durch einen Deutschen. Ich halte dies nicht für richtig. Das Dasein der Bundesrepublik ist unser Glück als Chance für einen neuen deutschen Staat. Kritik wird an Wegen geübt, die die Bundesrepublik heute geht. Nicht Verneinung ist die Absicht, sondern eine, wenn auch noch so winzige, Hilfe durch die Besinnung. Daher wird im dritten Stück dieser Schrift gegenüber der gegenwärtigen eine grundsätzlich andere Innen- und Aussenpolitik entworfen.»
Dem Philosophen Karl Jaspers folgten Staatsrechtslehrer wie Martin Kriele oder Karl Albrecht Schachtschneider mit seinem 1994 erschienenen Grundlagenwerk «Res publica res populi. Grundlegung einer Allgemeinen Rechtslehre. Ein Beitrag zur Freiheits-, Rechts- und Staatslehre».
Dolf Sternberger
«Verfassungspatriotismus» ist ein Begriff, den der deutsche Politikwissenschaftler und Journalist Dolf Sternberger geprägt hat.2 Er war ein Zeitgenosse von Karl Jaspers und Hannah Arendt und stand mit beiden im regen Austausch. Sternberger lebte von 1907 bis 1989 und war Zeitzeuge der deutschen Katastrophen im 20. Jahrhundert. Während des Zweiten Weltkrieges wurde er als Journalist mit Berufsverbot belegt. Nach dem Krieg gab er ab Oktober 1945 zusammen mit Karl Jaspers, Alfred Weber und Werner Kraus die Zeitschrift Die Wandlung heraus, eine Stimme zum geistigen Wiederaufbau Deutschlands. Sternberger wandte sich gegen den Machiavellismus in der Politik und berief sich auf die ethisch fundierte Staatslehre des Aristoteles. In deutlicher Abgrenzung zu Carl Schmitt und seinem Konzept, Kern der Politik sei die Unterscheidung zwischen Freund und Feind, postulierte er:
«Der Gegenstand und das Ziel der Politik ist der Friede. Das Politische müssen und wollen wir zu begreifen versuchen als den Bereich der Bestrebungen, Frieden herzustellen, Frieden zu bewahren, zu gewährleisten, zu schützen und freilich auch zu verteidigen. Oder, anders ausgedrückt: Der Friede ist die politische Kategorie schlechthin. Oder, noch einmal anders ausgedrückt: Der Friede ist der Grund und das Merkmal und die Norm des Politischen, dies alles zugleich.»
Eine der wichtigsten politischen Akademien in Deutschland, die Akademie für politische Bildung Tutzing, gab 2020 eine Schrift mit dem Titel «Verfassungspatriotismus – Zum 50. Geburtstag einer Wortschöpfung»3 heraus. Die folgenden Ausführungen stützen sich auf diese Veröffentlichung. Schon gleich nach dem Krieg war Sternberger der Auffassung, dass eine emotionale Bindung der Deutschen an ihren kommenden neuen Staat von grosser Bedeutung sein werde und allein der rationale Behörden- und Politikerverweis auf Verfassung und Gesetze für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben nicht ausreiche. Andererseits hatten die Jahre 1933–1945 überdeutlich gezeigt, wohin eine nur noch emotionale, die Vernunft ausschaltende Bindung an ein Staatsgebilde und vor allem an die Person seines «Führers» führen konnte. Sternberger plädierte deshalb für eine Verbindung von gefühlsmässig erfüllter Vaterlandsliebe und durch Vernunft geleiteter demokratischer Republik. Schon 1947 zitierte er in der Zeitschrift Die Wandlung: «Es gibt kein Vaterland in der Despotie.» Und 1959 schrieb er unter dem Titel «Das Vaterland»: «Das Vaterland ist die ‹Republik›, die wir uns schaffen, das Vaterland ist die Verfassung, die wir lebendig machen.» Einen ethnisch begründeten Nationalismus lehnte Sternberger nach den Auswüchsen im Nationalsozialismus entschieden ab, für ihn war die Schweiz als Willensnation ein Vorbild.
Den Begriff «Verfassungspatriotismus» verwendete er das erste Mal 1970 in einem Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung», jedoch zuerst ohne grösseres Echo. Das änderte sich erst 1979 mit einem weiteren Beitrag in derselben Zeitung und mit seiner Festrede zum 25jährigen Bestehen der Akademie in Tutzing im Jahr 1982.
Zustimmung, so Sternberger in seiner damaligen Rede, die in der Schrift der Akademie zusammengefasst wurde, «kann der staatlichen Ordnung nicht schon auf Grund einer geschichtlich gewachsenen Schicksals- und Erlebnisgemeinschaft erwachsen. Vielmehr vermag allein die gemeinsame Wahrnehmung von Freiheits- und Partizipationsrechten wirkliches Identitätsgefühl zu stiften. Ein modernes Gemeinwesen wie die Bundesrepublik werde in erster Linie zusammengehalten durch den rationalen Willen der Bürger, dazuzugehören und mitzumachen.» (Hervorhebung km) Für Sternberger ging es um das Wesen des modernen Verfassungsstaates, auch er sprach von der «freiheitlichen demokratischen Grundordnung» und deren für ihn zentralen Merkmalen: «repräsentative Körper- und bürgerliche Wählerschaften, eine kontrollierte Regierung, gesetzliche Verwaltung, unabhängige Gerichtsbarkeit, offene Führungselitenrekrutierung, Ämterwechsel nach vereinbarten Spielregeln, öffentliche Information und Diskussion, Widerstand und Opposition, gesellschaftlicher Pluralismus und schliesslich eine bürgerliche Freiheit, die durch staatliches Gewaltmonopol gesichert werde».
Verfassungspatriotismus heute
Im Historikerstreit der achtziger Jahre geriet der Begriff «Verfassungspatriotismus» unter die Räder. Jürgen Habermas bediente sich des Begriffes als Kampfinstrument gegen diejenigen, die nicht damit einverstanden waren, deutsche Identität nur noch als verwestlichte bundesrepublikanische Identität gelten zu lassen und die deutsche Geschichte vor 1933 nur noch als langen Weg in den Nationalsozialismus. Dolf Sternberger war an dieser Entwicklung nicht ganz unschuldig. Seine entschiedene Abgrenzung vom Nationalsozialismus liess ihn eine allzu emotionale Bindung der Bürger an ihren Staat mit grosser Skepsis betrachten. Zudem grenzte er sich auch stark von der deutschen Geschichte vor 1933 ab – obwohl die Geschichte der deutschen Freiheits-, Verfassungs- und Nationalbewegung durchaus Identifikationspotential bot. Aus heutiger Sicht problematisch auch: Sternbergers doch recht grosses Vertrauen in die bundesdeutsche Parteienoligarchie und die bundesdeutschen staatlichen Institutionen.
Kritiker wie der vor kurzem verstorbene Schriftsteller Martin Walser oder Staatsrechtler wie Rupert Scholz oder Wolfgang Isensee verwiesen auf solche Punkte. Isensee sprach von einer zu «dünnen Abstraktion», die nicht geeignet sei, zu erklären, «warum ein Volk in guten und schlechten Tagen zusammenhalten» soll.
In der Tat: Ein Land, dessen Bürger sich nicht mehr als «geschichtlich gewachsene Schicksals- und Erlebnisgemeinschaft» verstehen, entfaltet zu wenig innere Bindungskräfte. Sich als Teil einer «Schicksals- und Erlebnisgemeinschaft» zu verstehen, bedeutet nicht, die eigene Geschichte und Gegenwart freizusprechen. Indes: Täte es nicht allen in Deutschland lebenden Menschen gut, der ganzen Geschichte und Gegenwart des Landes – auch jener der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – ohne Überheblichkeit und Besserwisserei zu begegnen? Und sich mit der Tradition des Landes in West und Ost zu versöhnen, was heisst: zu verstehen, sich selbst nicht auszunehmen und die eigene Verantwortung für das eigene Leben und Zusammenleben aller Menschen im Land ins Zentrum zu rücken. Und nicht zuletzt: auch all das zu erkennen und offen zu benennen, woran sich konstruktiv anzuknüpfen lohnt. Auch für Deutschland gibt es einen reichen Schatz. •
1 Wie weit sich die öffentliche Extremismusdebatte in Deutschland mittlerweile von den Verfassungsgrundsätzen entfernt hat, machte Roger Köppel, Chefredakteur der Schweizer Weltwoche, am 31. Juli in seiner Sendung weltwoche.daily deutlich: https://weltwoche.ch/daily/parteitag-gereifte-afd-fordert-direkte-demokratie-eine-eu-der-vaterlaender-und-eine-migrationsfestung-europa-rechtsextremismus-wie-deutsche-behoerden-den-begriff-umdeuten-immer-mehr-deutsche-fuer/
2 vgl. Sternberger, Dolf. Verfassungspatriotismus, Dolf Strenberger Schriften, Bd. X, Insel Verlag 1990
3 https://www.apb-tutzing.de/download/publikationen/kurzanalysen/Akademie-Kurzanalyse_2020_01_Web.pdf
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