Menschenrechtsindustrie – Plädoyer gegen Machtpolitik mit Menschenrechten

Alfred de Zayas: The Human Rights Industry: Reflections of a Veteran Human Rights Defender

von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Köchler*

Die «Menschenrechtsindustrie» ist die bisher umfassendste und ehrlichste Bewertung und Kritik an der Leistungsfähigkeit der Institutionen, die die internationale Gemeinschaft eingerichtet hat, um die Einhaltung der Grundsätze zu überprüfen, die der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit auf globaler Ebene zugrunde liegen. Sowohl im Inland als auch in den Beziehungen zwischen souveränen Staaten muss Politik mit der Würde des Menschen konform gehen, und die Autorität des Staates darf nur dazu dienen, das Recht durchzusetzen, nicht aber, es um der blossen Macht willen zu untergraben. Dies ist der Grundgedanke aller internationalen Instrumente und Institutionen, die im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen und insbesondere als Reaktion auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der Generalversammlung der Organisation verabschiedet wurde, geschaffen wurden.

Sorgfältig dokumentiert

Der Autor dieses sorgfältig dokumentierten Bandes führt uns vor Augen, wie wichtig es ist, die Verfahren und oft verborgenen Mechanismen zu verstehen, mit denen diese Institutionen ihr Mandat ausüben. Er tut dies mit grösstmöglicher Authentizität, da er mehrere Jahrzehnte lang und in verschiedenen Funktionen bei den Vereinten Nationen tätig war, unter anderem von 2012 bis 2018 als erster Unabhängiger Experte für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung. Angesichts seiner Erfahrungen aus erster Hand und seines Engagements in der Menschenrechts«industrie» lässt sich der Schwerpunkt seiner Untersuchung treffend mit dem auch vom Autor zitierten Diktum Juvenals «Quis custodiet ipsos custodes?» (Wer aber wird die Wächter selbst bewachen?) beschreiben. Das Ergebnis der vom Autor durchgeführten Untersuchung ist eine illusionslose Diagnose, die dem Leser dennoch helfen wird, die Vielschichtigkeit der internationalen Diplomatie an der Schnittstelle zwischen Recht und Macht zu verstehen.
  Das Buch untersucht die «Menschenrechtsindustrie» in einigen der wichtigsten Unternehmungen, sowohl unter der Ägide der UNO als auch ausserhalb des institutionellen Rahmens dieser Organisation. Der Autor gibt eine detaillierte Bewertung und Analyse der Arbeit und Methoden des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (bis 2006 Menschenrechtskommission) und des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR). Er geht auch auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und kurz auf die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) ein und weist auf Fälle politischer Einmischung in die Arbeit dieser beiden für die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts wichtigen Institutionen hin. Er setzt sich kritisch mit dem Abstimmungsverhalten der Staaten in Menschenrechtsfragen sowie mit der Rolle der Zivilgesellschaft – Nichtregierungsorganisationen und Medien – bei der Förderung der Menschenrechte auseinander. Die Arbeit schliesst mit einer Fülle konkreter Empfehlungen, die darauf abzielen, die Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte zu verbessern, aber auch die Menschenrechtsdoktrin im Kontext globaler Machtbeziehungen besser zu definieren.

«Priorität des Friedens
 als conditio sine qua non»

Im Einklang mit der Philosophie der UN-Charta betont der Autor die Priorität des Friedens als conditio sine qua non für die Verwirklichung der Menschenrechte. Er kritisiert die Verwässerung der «Erklärung über das Recht auf Frieden» des Menschenrechtsrates aus dem Jahr 2016 scharf und weist darauf hin, dass das Dokument – obwohl der Text so stark verwässert wurde, dass die Erklärung fast bedeutungslos wurde – von allen westlichen Mitgliedsstaaten des Rates abgelehnt wurde. Dies wirft nach Einschätzung des Autors die Frage nach der Glaubwürdigkeit derjenigen auf, die sich als Hauptverteidiger der Menschenrechte im heutigen globalen System sehen.

Einseitige Stellungnahmen des
 Hohen Kommissars für Menschenrechte

In bezug auf den Frieden verweist er auch auf die einseitigen Stellungnahmen des Hohen Kommissars für Menschenrechte zum anhaltenden Konflikt in der Ukraine und missbilligt, was er als «voreingenommenes Naming and Shaming» (öffentliches Blossstellen) bezeichnet, ohne auf die wirklichen Sachverhalte einzugehen. Seine freimütige Einschätzung auf der Grundlage seiner Erfahrungen aus erster Hand als Menschenrechtsbeauftragter lässt ihn an der Integrität des Ansatzes des Amtes zweifeln. In einem Kommentar zu einer weiteren Stellungnahme des stellvertretenden Hohen Kommissars zum Ukraine-Konflikt bezeichnet er den Umgang des Amtes mit der Angelegenheit als «eine Ausübung der Bestätigung westlicher Vorurteile». Der Autor beklagt die Praxis der Vereinten Nationen, hochrangige Posten mit politischen Vertretern zu besetzen, weist auf die «zunehmende Politisierung» des OHCHR hin und kritisiert die Selektivität der vom Amt eingeleiteten Untersuchungen. Er stellt ausserdem fest, dass es zahlreiche Belege dafür gibt, dass das OHCHR «dem politischen Druck von Regierungen und Geldgebern nachgibt». Seiner Einschätzung nach «besteht kaum ein Zweifel daran, dass dem OHCHR in dem hybriden Krieg, den die USA zur Aufrechterhaltung einer unipolaren Welt führen, eine unterstützende Rolle zugewiesen wurde» (S. 30). Im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Integrität der Menschenrechtsarbeit betont der Autor immer wieder, dass das Hochkommissariat keine «freiwilligen Beiträge» annehmen sollte.

«Feindliche Übernahme»
 vieler Menschenrechtsorganisationen

Bei der Bewertung des Zustands der Menschenrechtsindustrie in ihrer Gesamtheit diagnostiziert de Zayas das, was er als «feindliche Übernahme» vieler Menschenrechtsorganisationen durch Regierungen, Geheimdienste und (versteckte) Unternehmensinteressen bezeichnet. Er macht insbesondere auf die Infiltration des Internationalen Strafgerichtshofs, aber auch der Mainstream- und Sozialen Medien durch Geheimdienste aufmerksam. All dies hat zur politischen Instrumentalisierung und Verwendung der Menschenrechte als Waffe beigetragen, was in der gegenwärtigen globalen Konstellation zunehmend einen Dualismus von «Gut» und «Böse» bedeutet und die Bemühungen um Dialog und friedliche Streitbeilegung untergräbt.

«Saboteure menschlicher Werte»

Besonders aufschlussreich, wenn es um die Rolle der Machtpolitik im heutigen globalen Diskurs über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geht, sind die Statistiken in Kapitel 8 des Buches, «The Voting Record of States» (Statistik über das Abstimmungsverhalten von Staaten). Ob es um das «Recht der Völker auf Frieden» (UN-Generalversammlung, 1984), die bereits erwähnte «Erklärung über das Recht auf Frieden» (durch den Menschenrechtsrat), eine Resolution zur «Förderung des Friedens als unabdingbare Voraussetzung für den vollen Genuss aller Menschenrechte für alle» (2022) oder die wiederholten Resolutionen des Menschenrechtsrates zu den «negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmassnahmen auf die Verwirklichung der Menschenrechte» ging: Diejenigen Staaten, vor allem aus dem Westen, die sich als Vorreiter bei der Durchsetzung der Menschenrechte sehen, stimmten entweder dagegen oder enthielten sich. Nach der Analyse des Autors sind diese Staaten jedoch eher als «Saboteure menschlicher Werte» oder «Vandalen der Menschenrechte» zu bezeichnen (S. 252).
  De Zayas’ nüchterne Beschreibung des Status quo der Menschenrechte im heutigen internationalen System dient einem konstruktiven Zweck. Er erinnert den Leser daran, dass man zunächst die Probleme identifizieren muss, um sie dann korrigieren zu können. Er beschreibt seine Position als «überlebenswichtigen Humanismus» und spricht eine «erhebliche Durchsetzungslücke» in bezug auf Menschenrechtspakte und -resolutionen an, die auf die internationale Machtpolitik und die daraus resultierende Praxis des Messens mit zweierlei Mass zurückzuführen ist.

Spezifische Empfehlungen

Auf der Grundlage seines jahrzehntelangen Engagements im UN-Menschenrechtsapparat legt er eine Reihe präziser Empfehlungen vor, die auf ein glaubwürdigeres und effizienteres Engagement der internationalen Gemeinschaft für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit abzielen. Als Prioritäten für die globale Politik nennt er unter anderem den «Weltfrieden», den Übergang von der «militärischen» zur «menschlichen Sicherheit», den Verzicht auf einseitige Zwangsmassnahmen (die er als Instrument einer hybriden Kriegsführung betrachtet), die volle Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts und einen ganzheitlichen Ansatz für die Menschenrechte. Auf der Grundlage dieser Kriterien entwirft der Autor einen «Aktionsplan», der unter anderem die Ratifizierung der wichtigsten UN-Menschenrechtsverträge durch alle Staaten, die Verabschiedung eines internationalen Abkommens über die soziale Verantwortung von Unternehmen und die Stärkung regionaler und internationaler Menschenrechtsgerichte vorsieht. In bezug auf die Arbeitsweise des UN-Menschenrechtsrates stellt er die Idee der «präventiven Berichterstatterschaft», die Einrichtung von Verfahren zur Verhinderung von Mobbing und Ad-hominem-Angriffen gegen Menschenrechtsvertreter und -aktivisten sowie die Verabschiedung einer «Charta der Rechte von Whistleblowern» vor. Er schlägt ausserdem vor, dass der Rat das Recht auf Selbstbestimmung als ständigen Punkt auf seine Tagesordnung setzen und sich speziell mit den Gefahren der Kriegspropaganda befassen sollte. Was das Amt des Hochkommissars für Menschenrechte betrifft, so müssen nach Ansicht des Autors Massnahmen zur vollständigen Vermeidung sogenannter «freiwilliger» Finanzierung und zur Beendigung der Praxis der Ernennung ehemaliger Politiker zu Hochkommissaren ergriffen werden.

Besondere Verantwortung
 der UNO-Generalversammlung

Nach der Gesamteinschätzung des Autors trägt die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine besondere Verantwortung für die Glaubwürdigkeit der weltweiten Menschenrechtspolitik. Die Mitgliedsstaaten sollten die anhaltenden Versuche zurückweisen, die Welt in «gute» und «schlechte» Länder zu unterteilen. Darüber hinaus sollte die Versammlung besser von Artikel 96 der UN-Charta Gebrauch machen, der sie ermächtigt, den Internationalen Gerichtshof um Gutachten zu ersuchen, und sie sollte den Vertretern indigener Völker in den Sitzungen der Versammlung einen besonderen Status einräumen. Sie sollte auch die Ernennung eines Sonderberaters des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für das Recht auf Selbstbestimmung in Betracht ziehen. Nach Ansicht des Autors ist der Grundsatz der territorialen Integrität nicht absolut und muss im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsrecht interpretiert werden.

Die Rolle der
 internationalen Zivilgesellschaft

Was die Beteiligung der internationalen Zivilgesellschaft an der Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen betrifft, so sollte sichergestellt werden, dass die mächtigen Länder keinen unangemessenen Druck ausüben, um Nichtregierungsorganisationen einen beratenden Status zu gewähren oder diesen zu blockieren. Weiters dürfen die Wissenschaft und die Medien nicht der «Cancel Culture» nachgeben oder dogmatisch die «Political Correctness» durchsetzen. Sie sollten sich dazu verpflichten, einer Pluralität von Ansichten Raum zu geben. Mit Blick auf das Internet und die Sozialen Medien schlägt der Autor unter anderem vor, die privatwirtschaftliche Zensur und die Manipulation der öffentlichen Meinung durch Suchmaschinenalgorithmen unter Strafe zu stellen.
  Die Fülle an Analysen und Kritiken in Verbindung mit konkreten Reformvorschlägen macht die in diesem Band versammelten Ideen zu einem echten Gegenmittel gegen die Selbstgerechtigkeit der «Narrativ-Manager» (so bezeichnet sie der Autor), die nur allzuoft die globale Menschenrechtsagenda für engstirnige politische Interessen verzerrt und manipuliert haben. Das Werk ist in der Tat ein überzeugendes Plädoyer an die internationale Gemeinschaft, zu dem zurückzukehren, was de Zayas als den «Geist» (spirituality) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bezeichnet.  •

(Übersetzung aus dem Englischen, die Zwischentitel hat die Redaktion gesetzt.)



Hans Köchler ist Präsident der International Progress Organization (I.P.O.).

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